Right to Know Day: die Welt feiert 250 Jahre Informationsfreiheit – Österreich schaut zu

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Schlechteste Rechtslage zum Recht auf Informationszugang unter 111 Ländern

Der 28. September wird als „Right to Know Day“ – der Tag des Rechts, Wissen zu dürfen – seit 2002 international gefeiert und ist heuer erstmals auch von der UNESCO anerkannt. An diesem Tag bietet sich an, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Das Konzept der Informationsfreiheit feiert in diesem Jahr runde Geburtstage: 1776 – vor 250 Jahren – hat Schweden als erstes Land seinen Bürgern das Recht eingeräumt, Informationen von staatlichen Stellen anzufragen und Dokumente von Behörden einzusehen. Vor 50 Jahren haben die Vereinigten Staaten ihren Freedom of Information Act reformiert und ebenfalls ein Recht auf Akteneinsicht eingeführt. Vor 10 Jahren ist in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten.

„Es braucht endlich auch in Österreich eine neue Verwaltungskultur, geprägt von Offenheit und Transparenz. Dafür sind jedoch weitreichende Nachbesserungen im Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, der seit einem Jahr im Parlament liegt, unbedingt notwendig“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit (FOI). „Das, was derzeit auf dem Tisch liegt, verdient den Namen ‘Transparenzgesetz’ nicht, es droht in einigen Aspekten sogar ein Rückschritt gegenüber der derzeitigen Rechtslage und damit ein neues Amtsgeheimnis durch die Hintertüre.“

Mit heutigem Datum haben 111 Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern auf nationaler Ebene das Recht auf Zugang zu Behördeninformation eingeräumt. In Österreich aber regiert, wie schon in der Monarchie, weiterhin das Amtsgeheimnis. Im „Right to Information“-Rating, einer Bewertung der Rechtslage auf Informationszugang, liegt Österreich auf Rang 111 und damit, wie bereits in den vergangenen Jahren, an allerletzter Stelle – hinter Tadschikistan, den Philippinen und Liechtenstein, die, zumindest auf dem Papier, ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationszugang zugestehen als Österreich.

Seit über dreieinhalb Jahren versucht das Forum Informationsfreiheit, das zu ändern. Im Jänner 2013 startete die Kampagne Transparenzgesetz.at mit der Forderung, Österreich solle die Rechtslage von Vorbildern wie Hamburg oder Slowenien übernehmen. Trotz rascher Zusagen von Regierungsseite ist nicht nur die Gesetzeslage unverändert, die vorliegenden Entwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz bleiben deutlich hinter europäischen und internationalen Standards zurück. Jegliche politischen Verhandlungen über ein zukünftiges Bürgerrecht auf Informationszugang wurden bislang ohne Einbindung der Öffentlichkeit geführt.

„Es gilt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Institutionen durch eine Öffnung der Verwaltung nachhaltig zu stärken, und so auch neue Formen der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Dafür braucht es eine Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Verwaltung auf Augenhöhe. Der vorliegende Entwurf würde das Gegenteil machen: Er täuscht eine neue Transparenz vor, würde es der Politik aber gleichzeitig erlauben, all das, was unangenehme Diskussionen auslösen könnte, weiter vor der Öffentlichkeit geheim zu halten”, sagt FOI-Generalsekretär Huter.

Am 5. Oktober wird es erstmals ein öffentliches Experten-Hearing im Verfassungsausschuss des Parlaments zum Informationsfreiheitsgesetz geben. Thomas Drozda, der für Verfassungsfragen zuständige Kanzleramtsminister, sagte kürzlich in einem Interview, die Gesetzesentwürfe sollten noch im Oktober im Ausschuss beschlossen werden.

Das Forum Informationsfreiheit wird bei dieser ersten öffentlichen Diskussion im Parlament zum Thema Informationsfreiheit seit Start der Debatte über die Amtsgeheimnis-Abschaffung als einziger Vertreter der Zivilgesellschaft Auskunft geben.

PS: Die für das Forum Informationsfreiheit vorgesehene Redezeit beträgt sieben Minuten.

 

Rückfragehinweis:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at, 0699/126 39 244