Das Hamburger Vorbild

Unter dem Titel „Transparenzgesetz.de – Transparenz schafft Vertrauen“ gründete sich in Hamburg eine sogenannte Volksinitiative, die ein Transparenzgesetz für Hamburg einforderte. Auslöser waren die explodierenden Kosten des dort neu gebauten Konzerthauses namens „Elbphilharmonie“ – bei gleichzeitiger Intransparenz des Vergabeverfahrens.

Obwohl Hamburg bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügte, erwies sich der aber nur als mäßig tauglich, da man als Bürger gar nicht wusste, wonach man überhaupt fragen konnte: Um nach einem Akt zu fragen, muss man ja zuerst wissen, dass er in er Verwaltung existiert. Das hat auch der FOIA nicht sichergestellt.

Ziele des Transparenzgesetzes in Hamburg waren daher im Wesentlichen drei Punkte:

  1. Veröffentlichungspflicht von Behörden für geschlossene Verträge, eingekaufte Gutachten u. Ä.
  2. Schaffung eines zentralen Informationsregisters, in dem all dies online veröffentlicht wird
  3. Schaffung eines zentralen Informationsbeauftragten, der die Einhaltung von Informationsfreiheit und Datenschutz überwacht, Erweiterungen vorantreibt und Anlaufstelle für Informationsanliegen der Bürger ist

Die Initiative entstand aus der Zivilgesellschaft und wurde von vielen Organisationen unterstützt. Parlament und Stadtregierung übernahmen die Forderungen der Initiative schließlich und beschlossen das Hamburgerische Transparenzgesetz. Dieses ist im 6. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Im Oktober 2014 hat das aus dem Gesetz resultierende Transparenzportal Hamburg seinen Vollbetrieb aufgenommen. Ende 2015 standen dort laut dem Datenschutzbeauftragten 36,000 Dokumente zur Verfügung, die Seite verzeichnete zwischen ein und zwei Millionen Zugriffe pro Monat.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sich proaktiv zu informieren, ist hoch und zeigt, dass Befürchtungen, man würde mit diesem Projekt einen ‘Datenfriedhof’ schaffen, unbegründet waren, schreibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Mit der Einführung eines Transparenzgesetzes hat die Stadt Hamburg gezeigt, dass umfassende Transparenzbestimmungen möglich sind. Und die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs haben gezeigt, dass man mit persönlichem Engagement für eine Sache auch abseits von Wahlen etwas bewirken kann.

Das Hamburger Modell ist ein Vorbild. So sind die Deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen bereits nachgezogen und haben ihre Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen erweitert.

Transparenzgesetz.at

Ab 2013 haben wir uns mit der Initative Transparenzgesetz.at, die von mehr als 13,000 BürgerInnen unterstützt wird, für ein österreichisches Transparenzgesetz eingesetzt. Aus dieser Initiative ist das Forum Informationsfreiheit hervorgegangen.

Unser Ziel ist, dass endlich auch in Österreich die international üblichen Standards eines Informationsfreiheits-Gesetzes übernommen werden und mit den Innovationen des Hamburger Transparenzgesetzes – nämlich der automatischen Veröffentlichung von Informationen – kombiniert werden.

Die Grundsätze unserer Initiative sind die gleichen, die schon dem Hamburger Transparenzgesetz zu Grunde lagen:

1. Korruption erschweren
2. Steuerverschwendung vorbeugen
3. Misstrauen abbauen
4. Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken
5. Verwaltungsabläufe vereinfachen und beschleunigen
6. Mitbestimmung erleichtern

Lernt Österreich vom Hamburger Modell?

Im bislang vorliegenden Entwurf für ein Informationsfreiheitsgestz ist zwar in §4 vorgesehen, dass “Informationen von allgemeinem Interesse” von Behörden “nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen” sind, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Auch soll die Veröffentlichung “nach Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit in offenem und maschinenlesbarem Format mit den jeweiligen Metadaten” erfolgen – soweit damit “kein unverhältnismäßiger Aufwand” verbunden ist.

Jedoch bleibt der Gesetzesentwurf so vage, dass dieser Artikel, falls er so beschlossen würde, wohl weitgehend totes Recht werden wird: Es wird weder definiert, was unter “Informationen von allgemeinem Interesse” zu verstehen ist, noch wird vorgegeben, wie zeitnah welche Dokumente zu veröffentlichen sind. Dazu kommt, dass es keine Kontrollstelle zur Umsetzung geben soll. Auch sind keinerlei Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachgekommen wird.