Der erste Vorschlag aus dem Kanzleramt
„Das Kanzleramt hat nun auch offiziell seine Vorschläge für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt“, schreibt „Die Presse“. So geschehen beim Pressefoyer nach dem gestrigen Ministerrat wie vor drei Wochen angekündigt. Es handelt sich dabei um formlose, etwaige erste Punkte eines Informationsfreiheitsgesetzes sowie um eine konkret notwendige Verfassungsbestimmung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses.
Diese zwei Papiere lagen zwar mehreren Medien vor. Nicht aber uns.
Intransparenz schafft Dilemmata
Das stellte uns vor ein Problem: Wir wurden zwar von mehreren Medien kontaktiert wie wir den Vorschlag bewerten, konnten aber anfangs nichts dazu sagen, da wir ihn nicht kannten. Er war zu diesem Zeitpunkt nirgends öffentlich einsehbar.
Darauf passiert, was in solchen Fällen sehr oft passiert. Medien – gleich mehrere! – schickten uns das Papier zur Durchsicht. Wir sahen es durch und gaben, so gut das bei einer ersten Punktation möglich ist, unsere Einschätzung ab. Wir gingen davon aus, dass dieser Vorschlag dann gemeinsam mit dem Medienbericht (zumindest online) veröffentlicht würde.
Dies geschah aber leider nicht.
Das brachte uns in ein Dilemma: Für BürgerInnen und vor allem unsere UnterstützerInnen ist damit leider nicht transparent auf welcher Grundlage unsere erste Einschätzung basiert.
Die Medien gaben aufgrund journalistischer Notwendigkeit…
– nur den Inhalt wieder,
– diesen nur sinngemäß,
– und natürlich nicht vollständig (was aus Platzgründen verständlich ist)
Damit wird zwar die Nachricht vermittelt, dass es einen Vorschlag gibt. Aber für den Interessierten nicht wie dieser ganz konkret ausieht – was von Bürgern zurecht moniert wurde, die die Kritik anderer Parteien wiedergaben.
Intransparenz schafft Zwangslagen
Da leider kein Medium den Vorschlag an sich veröffentlichte und wir ihn auch auf den Webseiten der involvierten Parteien nicht fanden, müssen wir im Sinne der Transparenz unsere UnterstützerInnen wissen lassen, auf welcher Basis wir unsere erste Einschätzung in den Medien abgaben.
Wenn in der Öffentlichkeit über konkrete Vorschläge, Entwürfe – und damit Papiere – diskutiert wird, sollten diese auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Vor allem wenn es sich um ein Transparenzgesetz bzw. Informationsfreiheitsgesetz handelt.
Wir würden uns das sehr wünschen. Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.
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Folgende zwei Papiere wurden uns von Medien übermittelt, um eine erste Bewertung abzugeben:
Inhalte eines Infomationsfreiheitsgestzes – Die Punktation die uns uebermittelt wurde
B-VG-Novelle Informationsfreiheit – Die B-VG-Bestimmung die uns uebermittelt wurde





