EIN Verfassungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist eingetroffen
Vor zwei Wochen haben wir in einem offenen Brief, an Staatssekretär Ostermayer von der SPÖ und Staatssekretär Kurz von der ÖVP, die beiden Regierungsparteien dazu aufgefordert ihre jeweiligen Verfassungsentwürfe zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses öffentlich zu machen.
Seitens Staatssekretär Ostermayer gibt es bis heute – trotz erneuter Anfrage – keine Reaktion.
Aus dem Büro von Staatssekretär Kurz liegt uns hingegen ein Entwurf vor, den wir hiermit veröffentlichen.
Der Entwurf der ÖVP
Erfreulich ist, dass einige unserer Forderungen in den Verfassungsentwurf der ÖVP aufgenommen wurden. So enthält dieser u.a.:
- Die Schaffung einer Kontrollbehörde
- Die Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung von bestimmten Daten
- Die Einbindung von ausgesuchten staatsnahen Unternehmen
Was auf den ersten Blick vielversprechend aussehen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als höchst lückenhaftes Bekenntnis zur Informationsfreiheit.
Wie ist es sonst zu erklären, dass zwar eine Behörde zur Kontrolle der Informationsfreiheit gefordert wird, jedoch ohne Auskunft über ihre Bestellung, Funktionsperiode, Verantwortlichkeit und Geheimhaltungspflichten zu geben? Dass man sich zur proaktiven Veröffentlichung bekennt, diese im selben Satz aber nur bei bestimmten Daten anwenden will? Und Ähnliches für staatsnahe Unternehmen gilt?
Der wichtigsten Forderung, nach einem einheitlichen Recht auf allen drei Ebenen des Staates, – Bund, Länder, Gemeinden – das allen BürgerInnen das gleiche Recht auf Information gegenüber der Verwaltung zuspricht, wird nicht nachgekommen.
Stattdessen soll jedes Bundesland seine Informationsrechte selbst festlegen und kann sich damit aussuchen, welche Informationen veröffentlicht werden und welche nicht. In solch einem System stöße ein/e WienerIn innerhalb einer Stunde Fahrzeit (Wien–St. Pölten) auf drei verschiedene Rechtsauslegungen und Interpretationen von Informationsfreiheit (Bund, Wien und Niederösterreich). Der Burgenländer erführe weniger als die Tirolerin und ein steirischer Akt würde liberaler gehandhabt als sein Pendant in Oberösterreich.
Außerdem sind anstelle eines zentralen Kontrollorgans z e h n Institutionen vorgesehen, eine für jedes Bundesland sowie die zehnte auf Bundesebene. Dadurch kommt es zu einer Zersplitterung der Bürgerrechte, die unserer Forderung nach einer umfassenden und einheitlichen Informationsfreiheit widerspricht. Schließlich sollten Bürgerrechte für alle einheitlich gelten!
Die Definition von Information
Der Entwurf der ÖVP beschreibt Information wie folgt:
„Information ist jede amtlichen bzw. unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung, ausgenommen Entwürfe und Notizen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Nur gesichertes Wissen im tatsächlichen Bereich stellt eine Information dar.„
Es mutet seltsam an, wenn zwar Statistiken, Gutachten und Studien als Information deklariert werden, Entwürfe und Notizen – sowie individuelle Gutachten (siehe Seite 4 des Entwurfs) – aber nicht. Wenn ein umfassendes Recht auf Information geschaffen werden will – und das ist bekanntlich das Ziel dieses Verfassungsentwurfes – muss den BürgerInnen der Zugang zu allen Arten von Informationen gestattet sein, siehe dazu die Definition im Hamburger Transparenzgesetz:
„Informationen sind alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“.
Datenschutz sticht Informationsfreiheit
Sobald das Recht auf Datenschutz einer Veröffentlichung „entgegensteht“, darf nicht veröffentlicht werden. Dabei wird allerdings nicht näher definiert welches Recht auf Datenschutz gemeint ist. Auch wir fordern eine Geheimhaltung bestimmter Informationen, sofern das Recht auf Datenschutz natürlicher Personen gefährdet wäre.
Der Entwurf der ÖVP fasst diesen Begriff sehr weit und sieht in diesem Fall weder eine Ausnahme für die Daten von juristischen Personen noch eine Interessensabwägung vor. Folglich wären z.B. Unterlagen zu behördlichen Anschaffungen von der Informationspflicht ausgenommen. Das trifft übrigens auch auf alle börsennotierten Unternehmen zu.
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Der Entwurf des ÖVP-Verhandlungsteams im Wortlaut:
179_24 06 13 Beilage_Informationsfreiheitsgesetz (1)










































