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News
11. Juli 2013

OFFENER BRIEF: Veröffentlichung des nicht-öffentlichen Antrags zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Von Markus »fin« Hametner
Markus »fin« Hametner

Markus »fin« Hametner

"Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen."

„Ein Transparenzgesetz durch einen intransparenten Gesetzgebungsprozess abzuwickeln, das wird nicht gehen”
Klubobmann Karlheinz Kopf (ÖVP), 12. Juni 2013, Parlament

Offener Brief

an
Staatssekretär Josef Ostermayer
Staatssekretär Sebastian Kurz

Wien, 11. Juli 2013

Betrifft: Veröffentlichung des nicht-öffentlichen Antrags zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Kurz,

Sie haben den Österreicherinnen und Österreichern seit Februar mehrfach öffentlich versprochen, das Amtsgeheimnis noch in dieser Gesetzgebungsperiode abzuschaffen und an seiner Stelle ein Recht der Bürger auf Information in der Verfassung zu verankern.

Noch am 22. Mai 2013 versprachen Sie, ein entsprechender Initiativantrag würde am 12. Juni 2013 im Parlament eingebracht und nach Behandlung im Verfassungsausschuss Anfang Juli im Plenum beschlossen werden.

Das wäre vor genau einem Monat gewesen. Der Antrag auf Abschaffung des Amtsgeheimnisses wurde nicht eingebracht.

Nur Stunden bevor dieser Antrag eingebracht werden sollte, erklärte Klubobmann Karlheinz Kopf (ÖVP) nämlich, dass über eine derart wichtige Frage ein vorheriges Begutachtungsverfahren unbedingt erforderlich sei, seine Partei werde den Antrag daher nicht mit einbringen. Über eine grundlegende Transparenzbestimmung müsse auch öffentlich diskutiert werden.

Dass eine öffentliche Diskussion der Abschaffung des Amtsgeheimnisses erforderlich ist, steht für uns außer Frage, genau diese haben wir ja initiiert. Dass ein formelles Begutachtungsverfahren durch das Bundeskanzleramt erforderlich sei, wurde von beiden Parteien im Mai aber noch verneint.

(Siehe: http://derstandard.at/1363711872457/Koalition-bei-Informationsfreiheit-weitgehend-einig).

Wie schon bei einigen anderen wichtigen Gesetzen der letzten Zeit wäre natürlich auch eine Begutachtung durch den Ausschuss möglich und sinnvoll gewesen – wenn sich denn die Koalition in den wichtigsten Punkten ohnehin bereits einig gewesen wäre.

Gewünscht wurde also eine öffentliche Diskussion des Verfassungsentwurfs zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Wir wünschen diese ebenfalls. Dieser geplante Antrag ist allerdings bis heute geheim.

Nachdem der Initiativantrag nur Stunden nach der Absage von Klubobmann Kopf von den Verfassungssprechern eingebracht werden sollte, liegt zweifellos ein fertig ausformulierter Entwurf des Bundeskanzleramts vor.

Wir ersuchen Sie um Übermittlung dieses Antrags, um endlich jene breite öffentliche Diskussion zu starten, die von Seiten der Regierungsparteien ja gewünscht ist.

Mit vorzüglicher Hochachtung,
Josef Barth und Hubert Sickinger

Transparenzgesetz.at
Die unabhängige Initiative für Informationsfreiheit in Österreich

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1 Kommentar

Trackbacks & Pingbacks

  1. EIN Verfassungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist eingetroffen › blog.transparenzgesetz.at sagt:
    24. Juli 2013 um 09:36 Uhr

    […] zwei Wochen haben wir in einem offenen Brief, an Staatssekretär Ostermayer von der SPÖ und Staatssekretär Kurz von der ÖVP, die beiden […]

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Zitate

„Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen.“

- Markus »fin« Hametner

"Wie soll echte demokratische Kontrolle von Regierung und Behörden aussehen, wenn sich diese jederzeit auf ein vollkommen antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können?"

- Nelson Carr

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