Informationsfreiheit-Vorbereitungen: Forum Informationsfreiheit kritisiert fehlende Antworten und zu kurze Begutachtungsfristen

Erwin Ernst »eest9« Steinhammer (er/ihm)

Über einen Monat nach der Übermittlung von Fragen zur Vorbereitung auf das Informationsfreiheitsgesetz vermisst das Forum Informationsfreiheit immer noch Antworten aus dem Kanzleramt und dem Justizministerium. Das Forum übt Kritik an der intransparenten Vorbereitung eines Gesetzes, das für mehr Transparenz sorgen sollte. „Wir haben etwa gefragt, wie künftig Anfragen gehandhabt werden, wie in Zukunft entschieden wird, welche Informationen proaktiv veröffentlicht werden und ob Schulungen durchgeführt wurden.“, so Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit. „Es sind nur mehr vier Monate Zeit und es ist noch viel zu tun, damit der mit dem Gesetz viel versprochene Paradigmenwechsel zu mehr Transparenz tatsächlich eintritt. Das Schweigen von Teilen der Regierung lässt befürchten, dass sie es mit der Transparenz nicht ernst meinen“, so Hametner weiter.

Andere Stellen zeigen vor, dass die Beantwortung der Anfragen deutlich zügiger vonstattengehen kann. So hat das Finanzministerium bereits nach eineinhalb Wochen erste Antworten geliefert, auch die Datenschutzbehörde und die Plattform data.gv.at meldeten sich innerhalb von zwei Wochen zurück.

Nach den ersten Anfragen des Forum Informationsfreiheit wurden die ersten Gesetzesvorschläge in Begutachtung geschickt. Einzelne Ministerien scheinen aber nicht viel Wert auf Feedback zu legen: Begutachtungsfristen von maximal 10 Tagen sind keine Ausnahme, etwa beim Universitäts- und Bildungsdokumentationsgesetz. „Die Behörden, denen vom Informationsfreiheitsgesetz ganze vier Wochen für einfache Antworten gewährt wird, geben der Zivilgesellschaft nicht einmal 10 Tage zum Lesen ihrer Gesetzesanpassungen“, kritisiert Markus Hametner.

Das Forum Informationsfreiheit wird trotz der kurzen Fristen zu einigen Regierungsvorlagen Stellungnahmen abgeben. In den bisher gesichteten Änderungen, auch auf Landesebene, sieht das Forum Informationsfreiheit verpasste Chancen: „Meist werden Verweise auf das Amtsgeheimnis mit Verweisen auf die Geheimhaltungskriterien im Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Gedanken, weniger oft in Materiengesetzen auf die Geheimhaltung zu verweisen, scheint sich niemand gemacht zu haben“. Besonders im Dienstrecht und im Strafrecht sieht das Forum Informationsfreiheit Anpassungsbedarf: „Bisher gibt es kaum Sicherheit für Beamte, die im Zweifel transparent sein wollen“. Denn im Dienstrecht und Strafrecht sind Konsequenzen für den Verrat von Geheimnissen vorgesehen. „Werden Informationen gelöscht oder rechtswidrig zurückgehalten, sind aber keine Konsequenzen vorgesehen. Unsere Forderungen für diese Legislaturperiode hatten dafür Denkansätze geliefert, die nicht aufgegriffen wurden“, so Hametner.