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News
24. Juli 2013

EIN Verfassungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist eingetroffen

Von Catharina Felke
Catharina Felke

Catharina Felke

"Wie soll ich mir eine eigene Meinung bilden, wenn ich nicht weiß, was die Regierenden tun? Wer mir das Recht auf Information untersagt, beraubt mich meiner Stimme. Meinungen brauchen ein Fundament, daher: Ohne Informationsfreiheit keine Meinungsfreiheit!"

Vor zwei Wochen haben wir in einem offenen Brief, an Staatssekretär Ostermayer von der SPÖ und Staatssekretär Kurz von der ÖVP, die beiden Regierungsparteien dazu aufgefordert ihre jeweiligen Verfassungsentwürfe zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses öffentlich zu machen.

Seitens Staatssekretär Ostermayer gibt es bis heute – trotz erneuter Anfrage – keine Reaktion.

Aus dem Büro von Staatssekretär Kurz liegt uns hingegen ein Entwurf vor, den wir hiermit veröffentlichen.

Der Entwurf der ÖVP

Erfreulich ist, dass einige unserer Forderungen in den Verfassungsentwurf der ÖVP aufgenommen wurden. So enthält dieser u.a.:

  • Die Schaffung einer Kontrollbehörde
  • Die Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung von bestimmten Daten
  • Die Einbindung von ausgesuchten staatsnahen Unternehmen

Was auf den ersten Blick vielversprechend aussehen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als höchst lückenhaftes Bekenntnis zur Informationsfreiheit.

Wie ist es sonst zu erklären, dass zwar eine Behörde zur Kontrolle der Informationsfreiheit  gefordert wird, jedoch ohne  Auskunft über ihre Bestellung, Funktionsperiode, Verantwortlichkeit und Geheimhaltungspflichten zu geben? Dass man sich zur proaktiven Veröffentlichung bekennt, diese im selben Satz aber nur bei bestimmten Daten anwenden will? Und Ähnliches für staatsnahe Unternehmen gilt?

Der wichtigsten Forderung, nach einem einheitlichen Recht auf allen drei Ebenen des Staates, – Bund, Länder, Gemeinden – das allen BürgerInnen das gleiche Recht auf Information gegenüber der Verwaltung zuspricht, wird nicht nachgekommen.
Stattdessen soll jedes Bundesland seine Informationsrechte selbst festlegen und kann sich damit aussuchen, welche Informationen veröffentlicht werden und welche nicht. In solch einem System stöße ein/e WienerIn innerhalb einer Stunde Fahrzeit (Wien–St. Pölten) auf drei verschiedene Rechtsauslegungen und Interpretationen von Informationsfreiheit (Bund, Wien und Niederösterreich). Der Burgenländer erführe weniger als die Tirolerin und ein steirischer Akt würde liberaler gehandhabt als sein Pendant in Oberösterreich.

Außerdem sind anstelle eines zentralen Kontrollorgans  z e h n  Institutionen vorgesehen, eine für jedes Bundesland sowie die zehnte auf Bundesebene. Dadurch kommt es zu einer Zersplitterung der Bürgerrechte, die unserer Forderung nach einer umfassenden und einheitlichen Informationsfreiheit widerspricht. Schließlich sollten Bürgerrechte für alle einheitlich gelten!

Die Definition von Information

Der Entwurf der ÖVP beschreibt Information wie folgt:

„Information ist jede amtlichen bzw. unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung, ausgenommen Entwürfe und Notizen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Nur gesichertes Wissen im tatsächlichen Bereich stellt eine Information dar.„

Es mutet seltsam an, wenn zwar Statistiken, Gutachten und Studien als Information deklariert werden, Entwürfe und Notizen – sowie individuelle Gutachten (siehe Seite 4 des Entwurfs) – aber nicht. Wenn ein umfassendes Recht auf Information geschaffen werden will – und das ist bekanntlich das Ziel dieses Verfassungsentwurfes – muss den BürgerInnen der Zugang zu allen Arten von Informationen gestattet sein, siehe dazu die Definition im Hamburger Transparenzgesetz:

„Informationen sind alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“.

Datenschutz sticht Informationsfreiheit

Sobald das Recht auf Datenschutz einer Veröffentlichung „entgegensteht“, darf nicht veröffentlicht werden. Dabei wird allerdings nicht näher definiert welches Recht auf Datenschutz gemeint ist. Auch wir fordern eine Geheimhaltung bestimmter Informationen, sofern das Recht auf Datenschutz natürlicher Personen gefährdet wäre.

Der Entwurf der ÖVP fasst diesen Begriff sehr weit und sieht in diesem Fall weder eine Ausnahme für die Daten von juristischen Personen noch eine Interessensabwägung vor. Folglich wären z.B. Unterlagen zu behördlichen Anschaffungen von der Informationspflicht ausgenommen. Das trifft übrigens auch auf alle börsennotierten Unternehmen zu.

***

Der Entwurf des ÖVP-Verhandlungsteams im Wortlaut:

179_24 06 13 Beilage_Informationsfreiheitsgesetz (1)

 

 

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http://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2013/04/Logo_FOI-1.png 0 0 Catharina Felke http://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2013/04/Logo_FOI-1.png Catharina Felke2013-07-24 09:36:022017-09-12 14:09:02EIN Verfassungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist eingetroffen
12 Kommentare
  1. Jorda josef
    Jorda josef sagte:
    24. Juli 2013 um 11:20

    Welcher Stand (=Katalog ) an Informationspflicht bzw. gesicherter Zugang zu Verwaltungsvorgängen im öffentlichen Bereich ist derzeit vorhanden ?

    • Catharina Felke
      Catharina Felke sagte:
      24. Juli 2013 um 11:36

      Es gibt ein Auskunftspflichtgesetz aus 1987, das jedoch so große Ausnahmen enthält, dass sich im Endeffekt niemand daran halten muss. Hinzu kommt, dass das Amtsgeheimnis – seit 1919 in der österr. Verfassung – das Auskunftspflichtgesetz immer aussticht – im Zweifel für die Geheimhaltung.

      Für nähere Infos darf ich Sie an unsere Seite verweisen:
      http://www.transparenzgesetz.at/die-rechtslage-warum-%C3%B6sterreichs-b%C3%BCrger-weniger-wissen-d%C3%BCrfen-als-andere

      Für einen internationalen Vergleich mit Fragenkatalog bzgl. Informationsfreiheit: http://www.rti-rating.org

  2. amann thomas
    amann thomas sagte:
    24. Juli 2013 um 11:34

    Dieser Entwurf ist ganz entschieden abzulehnen. Das Wesentliche bei dieser Initiative sehe ich nämlich darin, ein verbrieftes Recht für alle einzuführen, ohne Abstriche Einsicht in sämtliche Daten nehmen zu dürfen, die als persönliche Daten aufscheinen, beziehungsweise auch die Auskunftspflicht der Behörden, was für Akten und aus welchem Zeitraum existieren, in denen man in irgendeiner Form erwähnt wird. Ausgenommen sollen nur Akten sein, die zur Ermittlung von Straftaten dienen. Nach einer Verurteilung oder einem Freispruch soll der Betroffene jedoch auch Einsicht bzw,. Korrektur oder Löschung von Unwahrheiten verlangen dürfen.

    Behörden und Private sollen auch verpflichtet werden, Daten, die sicher nie mehr gebraucht werden, nach einer gewissen Zeit und/oder nach Aufforderung der Beteiligten zu löschen.

  3. Platzer Adolf
    Platzer Adolf sagte:
    24. Juli 2013 um 14:32

    Auf dieses Transparenzvermeidungsgesetz sollten wir verzichten. Bemühe mich aber um einen heißen Draht zur NSA, da bekäme man natürlich Alles!

  4. heimo andreas winkler
    heimo andreas winkler sagte:
    24. Juli 2013 um 14:44

    Diese präpotente Haltung gegenüber Bürgern (Untertanen) gehört endlich beseitigt! Natürlich schwindet mit größerer Transparenz auch die Macht der jeweiligen Polit-oder Bürokratenstruktur und das ist wünschenswert.
    Wenn gewisse Leute, die heutzutage an den Schaltstellen der Macht sitzen ein
    wenig Verantwortung für das tragen müßten, was sie aufgrund von Partei und
    Bünden erreicht haben – das wäre ein Ziel für das sichs zu kämpfen lohnt.
    Wohl an
    Gruß Heimo

  5. Franz Gumprecht
    Franz Gumprecht sagte:
    24. Juli 2013 um 15:10

    Eine Änderung im Bereich Informationsrecht und Kontrollrecht jeder Bürgerin, jedes Bürgers, ist besonders notwendig.
    Allein die Intransparenz rund um eine öffentliche Diskussion in dem Bereich lässt hier leider negative Erwartungen und höchst fragwürdige Beweggründe vermuten.
    Die Forderung zur Geheimhaltung bestimmter Informationen, sofern das Recht auf Datenschutz natürlicher Personen gefährdet wäre, ist berechtigt.
    Der Entwurf der ÖVP, der den Begriff Datenschutz sehr umfassend definiert – und der weder eine Ausnahme für die Daten von juristischen Personen, noch eine Interessensabwägung vorsieht, kann als nicht umfassend transparent bezeichnet werden.
    Gerade vor dem 29. September 2013 ist ein Ergebnis, oder auch kein Ergebnis im Bereich Transparenz von Bedeutung.
    Breite Bevölkerungsschichten sollten nach zahlreichen Korruptions-, Bestechungs- und Steuergeldvernichtungsskandalen einen Ausbau der Kontrolle und Transparenz als richtig anerkennen.
    Danke für ihre Initiative!
    Franz Gumprecht,
    2413 Berg

  6. em Prof. Dr.Gunther Schöck
    em Prof. Dr.Gunther Schöck sagte:
    24. Juli 2013 um 15:48

    Bitte bereiten sie doch eine E-Mail zur allgemeinen Unterschrift vor mit etwa folgendem Text

    Falls dxie SPÖ nicht in der Lage ist noch vor dem Nationalratswahlen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses enzubringen (oder dies zumindest als verplichtendesWahlversprechen erklärt) , ist sie für mich sieht sie nicht wählbar

  7. Maria Szavai
    Maria Szavai sagte:
    24. Juli 2013 um 18:09

    Die Bürger sind in einer Demokratie der Chef. Der Chef muss/sollte über alle Vorgänge in seinem Unternehmen Bescheid wissen. Wird er von seinen Mitarbeitern nicht informiert, sind diese zu entlassen. So einfach ist das.

  8. Josef Mitterer
    Josef Mitterer sagte:
    24. Juli 2013 um 19:53

    Bravo! Es ist echt an der Zeit, dass sich jemand mit Zivilcourage um Transparenz bemüht! Weg mit der ewigen Geheimniskrämereien in der „oberen Etage“!

  9. f.wahl
    f.wahl sagte:
    25. Juli 2013 um 09:09

    Diese Vorlage stellt klar den Unwillen der Regierenden dar, den in der Verfassung als Souverän genannten (das Volk) umfassend zu informieren sondern den Souverän weiterhin, so zusagen „dumm sterben zu lassen“ und ihn nicht über die Machenschaften der Regierenden, das sind in Österreich die Beamten, zu informieren. Es kann nicht angehen, dass Informationen welche Rückschlüße auf Entscheidungen, Urteile, Vorgehensweisen zulassen, nicht öffentlich sind, denn dies bedeutet im Rückschluß, die Regierenden (Beamte) sind darüber in Wirklichkeit keine Rechenschaft schuldig. Dies leistet der Willkür und Korruption Vorschub. und

  10. Joachim Wagner
    Joachim Wagner sagte:
    25. Juli 2013 um 17:41

    Also dieser ÖVP Entwurf ist meiner Meinung nach nicht sonderbar intelligent !

Trackbacks & Pingbacks

  1. Der zweite Entwurf – noch eine Analyse › blog.transparenzgesetz.at sagt:
    1. August 2013 um 15:35 Uhr

    […] wir letzte Woche den Entwurf des VP-Verhandlungsteams veröffentlicht haben widmen wir uns diese Woche dem Entwurf des Bundeskanzleramts, der im Juni als Initiativantrag ins […]

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„Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen.“

- Markus »fin« Hametner

"Wie soll echte demokratische Kontrolle von Regierung und Behörden aussehen, wenn sich diese jederzeit auf ein vollkommen antiquiertes Amtsgeheimnis berufen können?"

- Nelson Carr

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