Beiträge

KlagDenStaat, Teil Eins (oder: Gegengeschäfte und der Kampf gegen Windmühlen)

Vor über 6 Monaten habe ich den ersten Rechtsstreit meines Lebens eingeleitet.

Aber von vorne:
Am 2. Juli 2002 beschloss die Regierung Schüssel I (Koalition ÖVP/FPÖ) , Kampfflugzeuge des Typs Eurofighter Typhoon zu kaufen. Die Entscheidung fiel erst nach einer zweiten Ausschreibung, die erste wurde storniert. Und sie fiel überraschend: in der Öffentlichkeit wurden zuvor Flugzeuge der Typen F-16 oder Gripen als Favoriten genannt.

Teil der Abmachung mit Eurofighter GmbH waren Gegengeschäfte in Höhe von 200% des Verkaufspreises – der Konzern verpflichtete sich, bei österreichischen Firmen in dieser Höhe einzukaufen. 2006 kritisierte der Rechnungshof die “intransparenten und missverständlichen” Anrechnungskriterien für die Gegengeschäfte.

Vergangenes Jahr präsentierten wir das Portal FragDenStaat.at. Dieses macht es für Bürger_innen einfacher ihr Recht auf Information gegenüber Behörden durchzusetzen. Behörde auswählen, in die vorgefertigte Anfrage eingeben, welche Informationen man will und los geht’s. Eine meiner ersten Anfragen – am 13.Februar 2013 – war nach der Liste der Eurofighter-Gegengeschäfte.

Ich wollte wissen, welcher Anteil der vereinbarten Gegengeschäfte schon erreicht ist und wer von dieser Abmachung profitierte: https://fragdenstaat.at/anfrage/gegengeschafte-eurofighter/

Was ich als Antwort bekam, hat mich sehr verwundert.

Die Antwort

Die Antwort vom 10. April 2013 – der letztmögliche Tag der achtwöchigen Frist für Antworten – war ernüchternd. Zitat:

Was darüber hinaus die Nennung von Unternehmen betrifft, die Gegengeschäfte abgewickelt haben, ist folgendes zu sagen:  1. Die im Gegengeschäftsvertrag vereinbarte Kompensationshöhe ist noch nicht erreicht, die Vertragserfüllung ist demgemäß noch nicht abgeschlossen.  1. (sic) Durch eine mögliche nachträgliche Korrektur der angerechneten Gegengeschäfte kann es auch noch zu einer Korrektur der beteiligten Unternehmen kommen.  2. (sic) Die Staatsanwaltschaft Wien führt derzeit Ermittlungen durch, in deren Zusammenhang auch die Gegengeschäfte einer Prüfung unterzogen werden. Eine Veröffentlichung von Daten zu einzelnen Gegengeschäften zum jetzigen Zeitpunkt könnte die staatsanwaltlichen Ermittlungen nachteilig beeinflussen.  Darüber hinaus wurde im Gegengeschäftsvertrag grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbart.

Ich war verwirrt. Ich hatte eine aktuelle Liste angefordert, keine endgültige. Dass es noch zu Korrekturen kommen kann, war klar.

Warum können Ministerien grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbaren – und mit wem – Melder der Gegengeschäfte oder Verkäufer der Eurofighter – wurde das vereinbart?
Warum gibt es trotz der offenbar wichtigen Vertraulichkeit eine ältere Liste, die vom Parlament veröffentlicht wurde?
(und warum wird das als Grund angegeben, um mir die aktuelle Liste vorzuenthalten?)

deadlines

Ich forderte erneut einen Bescheid. Bereits bei der Anfrage am 13. Februar hatte ich, für denFall der Nichtbeantwortung, einen Bescheid gefordert. Das wurde ignoriert.

Wieso ist das wichtig? Ein Bescheid ist eine rechtlich gültige Niederschrift einer behördlichen Entscheidung, in der genau argumentiert werden muss, aufgrund welcher Gesetze eine Entscheidung getroffen worden ist. Einen Bescheid braucht man, um gegen eine Entscheidung Rechtsmittel einzubringen. Die Verwaltung hat 6 Monate Zeit, um diesen zu erstellen. Ich erhielt ihn am 9.7.2013 (fast ein halbes Jahr nach meiner Anfrage).

Gegen diesen Bescheid gehe ich nun gerichtlich vor. Dadurch weiß ich u.a. folgendes:

  • die einzige Information, die (laut Akt) zu meiner Anfrage eingeholt wurde, war mein ZMR-Auszug (“Wer ist das?”)
  • nicht im Akt vermerkt, aber durch Nachfrage erfahren: die Staatsanwaltschaft wurde angerufen, die Frage lautete aber sinngemäß: “Ist es eh okay, wenn wir die Auskunft verweigern?”

Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgerichtshof. Die durchschnittliche Verfahrensdauer dort betrug 2012 19 Monate. Ein unbürokratisches, schnelles Verfahren sieht anders aus.

Währenddessen hat sich an anderen Fronten einiges getan: viele Politiker_innen haben sich für mehr Transparenz ausgesprochen, jede Partei hat unseren grundsätzichen Forderungen zugestimmt. Die Liste der Gegengeschäfte ist weiterhin nicht öffentlich.

Eine unserer Forderungen, die von der Regierung abgelehnt wird, ist die nach einer zentralen Informationsbeauftragten, an die ich mich nach der Erstantwort wenden kann. Eine unabhängige Instanz, die prüft, ob es gerechtfertigt ist, eine Information zurückzuhalten oder nicht – ohne bis zu 6 Monate auf einen Bescheid warten zu müssen, ohne Anwälte suchen zu müssen, ohne vor Gericht ziehen zu müssen.

Diese existiert im aktuellen System nicht und auch der neue Gesetzesentwurf der Regierung sieht keine vor.

Wie geht es jetzt weiter?

Ich warte auf eine Entscheidung in meinem Rechtsstreit, die wohl noch ein Jahr dauern wird – die Aufarbeitung der Eurofighter-Causa zieht sich so ins Jahr 11.
Die Regierung verspricht seit einem Jahr, das Amtsgeheimnis abzuschaffen – der Entwurf ist jedoch eine Zementierung der alten Verhältnisse, unter neuem Namen. Ein Amtsgeheimnis 2.0.

Wir kämpfen weiter – vor Gericht und in der Öffentlichkeit. Weil’s nach über 90 Jahren “Vordemokratie” langsam Zeit wird für echte Demokratie.