Berufung auf Amtsgeheimnis im Fall HCB war unangebracht

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Das Forum Informationsfreiheit ist schockiert darüber, dass Alfred Dutzler das monatelange Schweigen der Kärntner Lebensmittelaufsicht über HCB-Grenzwertüberschreitungen mit dem Amtsgeheimnis begründet.

“Der Bereich der Umweltinformationen ist theoretisch – auf Basis der Aarhus-Konvention und einer EU-Richtlinie inklusive deren Umsetzungen in Bundesrecht und Landesrecht – der transparenteste Bereich der österreichischen Verwaltung. Diese Gesetze sehen Veröffentlichungspflichten für die betroffene Landesbehörde vor, die in diesem Fall nicht beachtet wurden”, sagt Mathias Huter, Executive Director des Forums Informationsfreiheit.

Die Umweltinformationsgesetze sehen zwar Geheimhaltungsgründe vor – etwa für Geschäftsgeheimnisse – jedoch ist immer eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und privaten Interesse an der Geheimhaltung vorzunehmen. Bei einer mehrfachen Überschreitung von Grenzwerten eines Umweltgiftes sollte allen Beteiligten klar sein, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung gegenüber jedem Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

Besonders hervorzuheben ist, dass kein schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung besteht, wenn Unternehmen nur eine “Minderung des Ansehens der Partei in der Öffentlichkeit infolge des Bekanntwerdens umweltbelastender Tätigkeiten” als Geheimhaltungsgrund vorbringen. Das öffentliche Interesse an Information über Kontaminationen der Lebensmittelkette ist höher einzustufen als private Interessen an der Geheimhaltung wie etwa Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse.

“Dies ist ein gutes Beispiel, wie notwendig ein zentraler Informationsbeauftragter wäre, der Beamten bei Fragen um Veröffentlichungspflichten oder Abwägungen mit dem öffentlichen Interesse aktiv zur Seite steht”, sagt Huter.

Jede neue gesetzliche Regelung für die Informationsfreiheit kann zwar legitime Geheimhaltungsgründe enthalten, deren Anwendung muss aber in jedem Fall einer Abwägung mit überwiegenden Interessen der Öffentlichkeit, also der Bürger, unterzogen werden. Das Forum Informationsfreiheit betrachtet die reflexhafte Berufung auf das Amtsgeheimnis als symptomatisch für die kulturellen Probleme, die eine neue Regelung für Informationsfreiheit zu überwinden hat.

Wir fordern weiterhin eine eigene Informationsbehörde, die Behörden in Fragen zu Informationspflichten berät, behördliche Veröffentlichungspflichten überwacht, sowie BürgerInnen bei Anfragen – und im Fall von Ablehnungen – unterstützt. Eine solche Stelle hätte Dutzler bezüglich Veröffentlichungspflichten beraten und die frühzeitige Informierung der Bevölkerung im Görtschitztal ermöglichen können. Die Regierung ist jedoch weiterhin gegen die Einführung einer Informationsbehörde, wie der von ihr Anfang Dezember beschlossene Gesetzesentwurf zeigt.

1 Antwort
  1. SATIS ESTO !
    SATIS ESTO ! sagte:

    BITTE WO BLEIBT DIESE REGIERUNGSVORLAGE ?

    Leider ist nach wie vor diese vom Ministerrat Anfang Dezember beschlossene Regierungsvorlage nicht auf der Parlamentshomepage zu finden ! Nochmals : ich meine nicht den Begutachtungsentwurf, sondern die beschlussreife Vorlage für den Verfassungsausschuss des Nationalrates : kann bitte der Chief Officer von FOI diesbezügliche Aufklärung hier geben und in eventu bitte die exakte Zahl dieser RV, sollte sie dennoch schon vom Parlament numerisch registriert worden sein – ich möchte diese Regierungsvorlage über Weihnachten genauestens durchstudieren ! Danke !

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