Weshalb Österreich der Open Government Partnership beitreten sollte

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Diese Woche treffen sich in Mexiko Vertreter von Zivilgesellschaft und Verwaltung aus 66 Ländern zum Open Government Partnership Global Summit. Sie präsentieren und diskutieren dort Initiativen aus ihren Ländern, bei denen innovative Herangehensweisen und neue Technologien eingesetzt werden, um demokratische Prozesse, BürgerInnenbeteiligung und die Transparenz der Verwaltung zu verbessern. Österreich ist bei dem Treffen nicht vertreten – denn wir sind bislang nicht Mitglied der Open Government Partnership (OGP). 

(Update Nov. 2016: vor dem Jahrestreffen in Paris im Dezember 2016 gibt es bereits 70 Mitgliedsländer, weitere, darunter Deutschland, haben ihren Beitritt angekündigt).

OGP Mitgliedsländer, Stand Nov 2016

OGP Mitgliedsländer, Stand Nov 2016

Erklärtes Ziel der OGP ist, die Qualität der Verwaltung und deren Leistungen für BürgerInnen durch mehr Offenheit, verbesserte Rechenschaftspflicht der Regierenden und eine stärkere Einbeziehung der BürgerInnen zu verbessern. Erreicht werden soll das durch einen Dialog zwischen Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Kern dieses Dialogs ist in jedem Mitgliedsland ein nationaler Aktionsplan mit konkreten Reformschritten, den die Regierung und Zivilgesellschaft zusammen entwickeln. Dieser Plan wird dann innerhalb von zwei Jahren umgesetzt, dann kommt der nächste Aktionsplan. Sowohl Regierung als auch Zivilgesellschaft beobachten die erzielten Fortschritte, die dann auch auf internationaler Ebene diskutiert werden.

Bürgernahe Verwaltung: von anderen Ländern lernen

Eine Teilnahme am OGP würde Verwaltungsvertretern und Zivilgesellschaft ein Forum dafür bieten, sich über funktionierende, innovative Herangehensweisen und Mechanismen aus anderen Ländern zu informieren, und diese zu adaptieren. Man könnte sich mit Experten aus anderen Ländern auf Augenhöhe austauschen und aus den Fehlern der anderen lernen. Das Rad muss ja nicht ständig neu erfunden werden.

Derzeit gibt es einen engen Austausch der heimischen Verwaltung im Bereich Open Government mit Kollegen der anderen deutschsprachigen Länder im Rahmen der D-A-CH-LI-Kooperation. Doch viele innovative Lösungen für eine bürgernahe Verwaltung kommen derzeit etwa aus südamerikanischen Ländern, aus Osteuropa, dem Baltikum, und aus England.

Gemeinsam Reform-Plan entwickeln

Bisherige Fortschritte im Bereich Open Data in Österreich sind weitgehend auf das Engagement von einzelnen MitarbeiterInnen der beteiligten Stellen zurückzuführen – eine nationale Strategie für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung gibt es bislang nicht.

Staatssekretärin Sonja Steßl hat angekündigt, dass 2016 eine Roadmap zum digitalen Wandel erarbeitet wird. Diese Roadmap soll jedoch viele, sehr breite Themenkomplexe umfassen: Begriffe wie “Industrie 4.0” und “Cloud-Working” sollen darin ebenso abgehandelt werden wie Bildung, Forschung und Infrastruktur, die Sicherung der Grundrechte, digitale Politik und Verwaltungsinnovationen.

Ein konkreter, auf einige Aspekte fokussierter OGP-Aktionsplan mit spezifischen Reformplänen würde in diesem Rahmen Sinn machen. Verwaltung und Zivilgesellschaft könnten gemeinsam Prioritäten erarbeiten, und diese dann gemeinsam verfolgen. Dafür bräuchte es natürlich auch die entsprechenden Ressourcen – und den politischen Mut, Reformen anzugehen und zuzulassen.

Mut zu echter Transparenz

In den vergangenen Jahren haben zahlreichen öffentliche Stellen in Österreich – in erster Linie Städte – damit begonnen, durch den gezielten Einsatz innovativer Technologie-Anwendungen die Verwaltung für die Bürger zu öffnen, etwa indem Daten als weiterverwendbare offene Datensätze via data.gv.at veröffentlicht werden.

Doch diese Anstrengungen müssen weiter gehen: Österreich hinkt im internationalen Vergleich dort hinterher, wo es um die Transparenz von öffentlichen Mitteln geht. Dort, wo es um Informationen geht, deren Veröffentlichung möglicherweise politisch unangenehme Fragen aufwerfen könnte. Und dort, wo es um Prozesse und Dokumente geht, deren Offenheit BürgerInnen wirklich erlauben würde, amtliches Handeln besser nachzuvollziehen, und sich dadurch auch besser in Diskussionsprozesse einbringen zu können.

Um der OGP beitreten zu können, muss ein Land Transparenz-Mindeststandards in mehreren Bereichen erfüllen: Budgets müssen transparent sein, Grundrechte geschützt, und Nebeneinkommen von Politikern nachverfolgbar sein. Außerdem muss es einen gesetzlich geregelten Informationszugang für BürgerInnen geben. Auch wenn Österreichs Regelungen in mehreren dieser Bereiche nicht internationalen Standards entsprechen: OGP listet Österreich als qualifiziert, um beitreten zu können.

Das Forum Informationsfreiheit fordert daher:

  • Österreich soll der Open Government Partnership beitreten, die Regierung sollte ausreichende Ressourcen für damit verbundene Maßnahmen bereitstellen
  • In einem offenen Prozess mit breiter Beteiligung von BürgerInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollte ein nationaler Aktionsplan für Open Data, mehr Transparenz, und innovative Bürgerbetiligung erarbeitet werden
  • Mehr Verwaltungsinformationen- und Dokumente sollten automatisch und regemäßig als Open Data online veröffentlicht werden – insbesondere betreffend Budgets der öffentlichen Hand, Förderungen,  Vergaben und Verträge. Zahlreiche internationale Beispiele zeigen, dass mehr Transparenz möglich ist, ohne dadurch schutzwürdige Interessen zu verletzen.
1 Antwort
  1. SATIS ESTO !
    SATIS ESTO ! sagte:

    KARLSRUHE : SENSATIONELLES URTEIL !

    Bitte lesen Sie unverzüglich zum Thema die neueste diesbezügliche Meldung im Forum der ” Verwaltungsrichter ” über ein epochales Urteil der deutschen Verfassungsrichter betreffend Urteilsveröffentlichungen ! Hier in FELIX AUSTRIA verweigern diverse Justizbehörden der Ordentlichen Gerichtsbarkeit nach purer Lust & Laune jene Informationen , die längst schon vom verfassungsrechtlich verbürgten Infomationsrecht nach Art. 10 EMRK umfasst sind !

    Wann endlich gibt es eine radikale Beschlussfassung im Nationalrat Wien ?

    QUO USQUE TANDEM FELIX AUSTRIA ?

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