„Eurofighter Typhoon w Zeltweg 2011“ von Marek Olszewski - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eurofighter_Typhoon_w_Zeltweg_2011.jpg#/media/File:Eurofighter_Typhoon_w_Zeltweg_2011.jpg

Veröffentlichung des Eurofighter-Vertrags: Zwischenerfolg für Forum Informationsfreiheit vor dem VwGH

Markus »fin« Hametner

"Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen."
  • Höchstgericht: Fragen um Dokumentenübermittlung fallen unter das Auskunftspflichtgesetz, Zugang zu Eurofighter-Kaufvertrag grundsätzlich im öffentlichen Interesse
  • Anfrage aus dem Jahr 2015 nunmehr zum vierten Mal beim Bundesverwaltungsgericht

 

Sechseinhalb Jahre nach der Anfrage des Kaufvertrags der Eurofighter vom Verteidigungsministerium – und zweieinhalb Jahre nachdem das Forum Informationsfreiheit eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht hat – hat FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner eine positive Zwischenentscheidung des Höchstgerichts erhalten. Die Anfrage falle tatsächlich unter das Auskunftspflichtgesetz, so der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Das Ministerium hatte argumentiert, eine Anfrage nach der Übermittlung des Vertrags sei nicht vom Auskunftspflichtgesetz gedeckt. Der VwGH konnte nicht erkennen, wie der Zugang zu den angefragten Informationen „des ursprünglichen und des abgeänderten Kaufvertrags bezüglich [der] Anschaffung von Flugzeugen des Typs Eurofighter Typhoon“ nicht im öffentlichen Interesse wäre.

Entscheidung stärkt Recht auf Dokumenteneinsicht für JournalistInnen und NGOs

Damit fällt das immer wieder durch Behörden vorgebrachte Argument, Anfragen nach Dokumenten seien nicht durch das Auskunftspflichtgesetz durchsetzbar. Die VwGH-Entscheidung folgt den Argumenten des Forum Informationsfreiheit und stärkt damit die Position von JournalistInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen („Public Watchdogs“), Dokumente durch Anfragen zu erhalten. Auch wenn Österreich ohne Informationsfreiheitsgesetz weiterhin das letzte Land der Europäischen Union bleibt, in dem das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten für Bürgerinnen und Bürger immer noch nicht im Gesetz steht. 

Sechs Jahre Verfahren und kein Ende in Sicht

Die Entscheidung zeigt allerdings erneut, wie unzulänglich der Rechtsweg ist, um das Recht auf Informationszugang in Österreich durchzusetzen. Schon das Bundesverwaltungsgericht hat erst im dritten Anlauf entschieden – zwischen 2015 und 2017 wurde dem Verteidigungsministerium drei Mal Gelegenheit gegeben, die Begründung für die Informationsverweigerung zu verbessern, da die Argumentation der Auskunftsverweigerung jeweils mangelhaft war. Die Verfahrenskosten – glücklicherweise nur 30 Euro – fielen damit drei Mal an. Die erste Entscheidung in der Sache – mit der entschieden wurde, dass der Zugang zu den Verträgen nicht zu erteilen ist – wurde nun vom Höchstgericht gekippt.

Selbst auf die Einleitung(!) des Verfahrens am VwGH musste Markus Hametner fast eineinhalb Jahre warten: Im April 2019 reichte Hametner Revision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein. Erst am 3. August 2020 wurde das Verfahren eingeleitet und die Behörde zur Stellungnahme aufgefordert.

Intransparenz heimischer Groß-Beschaffungen 

Für das Forum Informationsfreiheit ist klar: „Das Vertragswerk  ist ganz klar von höchstem öffentlichem Interesse”, sagt FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner, “das wurde nun auch gerichtlich bestätigt. Die Bürgerinnen und Bürger haben also ein Recht auf diese Information – und es gibt keine Rechtfertigung für Politik und Verwaltung es den Bürgerinnen und Bürgern weiter vorzuenthalten.“

Warum die Unterlagen um korruptionsumwitterten Eurofighter-Kauf, der schon Gegenstand mehrerer parlamentarischer Untersuchungsausschüsse war, nicht schon proaktiv veröffentlicht wurden, ist nicht nachvollziehen. Die wenigen Vertragsdetails, die tatsächlich noch geheim bleiben müssten, weil bei ihnen das öffentliche Interesse nicht überwiegt – könnten leicht geschwärzt werden. 

2014 hatte Hametner vom britischen Verteidigungsministerium einen Eurofighter-Kaufvertrag des vereinigten Königreichs angefragt – und erhielt daraufhin ein mehrere tausend Seiten umfassendes Vertragswerk, dass zwar einige Schwärzungen enthielt, aber klar als militärisch nicht sensibles Dokument eingeordnet war.  

„Eine unserer Forderungen ist, generell alle Kaufverträge der öffentlichen Hand proaktiv offen zu legen. Da die Regierung das selbst – mit einer Kostengrenze ab 100.000 Euro – schon im Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen hat wäre dieser Fall eine gute Gelegenheit, mit gutem Beispiel voran zu gehen“, so Mathias Huter, Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit. Tatsächliche militärische Geheimnisse könnten weiterhin geschwärzt werden.

Das Verfahren – also die Frage, ob der Eurofighter-Kaufvertrag nun endlich herausgegeben werden wird –  muss nun erneut vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden – sechseinhalb Jahre nach der ursprünglichen Anfrage.

Download (PDF, 653KB)