Emittenten sind nicht börsennotiert: Erfolg vor dem VfGH

Markus »fin« Hametner

"Besonders wichtig für ein Transparenzgesetz im 21. Jahrhundert: die Verfügbarkeit von Originaldaten in maschinenlesbarer Form. Niemand sollte mit dem Scannen von tausenden Seiten Zeit verschwenden müssen."

Die Ausdehnung der Ausnahme für börsennotierte Unternehmen auf alle, die auch Wertpapiere emittieren ist „denkunmöglich“. Das hat der VfGH in einem Fall des Journalisten Moritz Moser entschieden, er wurde von Florian Prischl vertreten. Das ist auch ein Erfolg für uns. Das Forum Informationsfreiheit hat hier unterstützt und für den Fall einer Niederlage finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Ohne dieser Unterstützung wäre es möglicherweise nicht zur Klärung der Rechtsfrage gekommen.

Zur Entscheidung des VfGH