Welche Fälle wir vor Gericht gebracht haben

Erwin Ernst »eest9« Steinhammer (er/ihm)

Informationsfreiheit muss auch durchgesetzt werden! Seit Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir zahlreiche Informationsbegehren gestellt und im Fall einer Verweigerung durch die Behörde vor die Verwaltungsgerichte gebracht. Daher haben wir unsere interessantesten Fälle zusammengesammelt und für euch aufbereitet!

In unserem Newsletter berichten wir regelmäßig, welche Informationen von uns, aber auch von anderen, mit Hilfe des IFG befreit werden. Wer also zu den neuesten Fällen auf dem Laufenden bleiben will, dem empfehlen wir, unseren Newsletter zu abonnieren.

BMLV – Leonardo

Mathias Huter hat vom Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) alle Vereinbarungen und Verträge zu Ankäufen von Leonardo Flugzeugen und Hubschraubern angefragt, weiteres Dokumente die sich auf Gegengeschäfte zu diesen Deals beziehen, und Kontakte des Ministeriums und des Bundesheeres mit VertreterInnen und Lobbyisten des Herstellers. Es geht hier um Rüstungsdeals im Wert von über 2 Milliarden Euro – gekauft wird von Italien, das die Maschinen an Österreich im Zuge von Government-to-Government-Deals weitergibt.

Das Ministerium besteht auf Geheimhaltung – obwohl Ministerin Klaudia Tanner transparente Beschaffungen versprach – und bezieht sich dabei auf die nationale Sicherheit, die umfassende Landesverteidigung, den Schutz der Entscheidungsfindung, wirtschaftliche Interessen und die Rechte Dritter. Selbst eine teilweise Veröffentlichung gefährde die nationale Sicherheit, die diplomatischen Beziehungen zu Italien sowie zukünftige militärische Beschaffungen.

Wir sehen wegen der vereinbarten korruptionsanfälligen Gegengeschäfte und der Höhe der Deals – es geht um rund 2,5 Milliarden Euro – ein hohes öffentliches Interesse an Nachvollziehbarkeit der Vereinbarungen.

Gegen eine negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die wir Ende März erhalten haben, denken wir ein Rechtsmittel an.

Sie sind Juristin oder Rechtsanwalt und hätten Interesse, uns hierbei zu unterstützen? Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme unter office@informationsfreiheit.at

BMEIA – Signal-Chatgruppe der EU-Außenminister

In einem Interview mit dem Standard plauderte die frischgebackene Außenministerin Beate Meinl-Reisinger aus, dass sich die EU-Außenminister über eine geheime Chatgruppe im Messenger-Dienst Signal abstimmen. Chefin der Gruppe ist EU-Außenbeauftrage Kaja Kallas, die in einem Ausschuss im EU-Parlament einräumt, dass in der Gruppe wichtige Dokumente ausgetauscht und hochrangige Treffen vorbereitet werden. Doch eine Anfrage nach Nachrichten von Außenminister Meinl-Reisinger an die Gruppe, sowie deren Namen und Teilnehmer:innen lehnt das BMEIA ab. Die Begründung: Chats seien keine Nachrichten im Sinne des Gesetzes, und selbst wenn, würden diese vom Ministerium nicht archiviert. Eine Bescheidbeschwerde von Journalist und FOI-Mitglied Alexander Fanta soll nun klären, ob das Ministerium Anfragen nach Chats grundsätzlich ablehnen darf und ob diese offenkundig bedeutenden Chats der EU-Außenminister archivierungspflichtig sind.

ORF – Stiftungsratsprotokolle

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicken wir auf die erste IFG-Anfrage von Vorstandsmitglied Markus (fin) Hametner als Kooperation mit dem Magazin DOSSIER. Das Bundesverwaltungsgericht entschied eindeutig, dass der ORF unter das Informationsfreiheitsgesetz falle. Aber: Stiftungsratsprotokolle seien durch eine Sonder-Geheimhaltungsbestimmung im ORF-Gesetz besonders geschützt und können nicht angefragt werden. Ob diese Rechtsmeinungen vor den Höchstgerichten halten wird sich zeigen, allerdings leider nicht in diesem Fall. Wir konnten krankheitsbedingt nicht innerhalb der Frist Rechtsmittel einlegen.

BKA – Emails und Kalendereinträge

2021 plante das Bundeskanzleramt, Emails und Kalendereinträge, die älter als ein Jahr sind, automatisch zu löschen. Eine Anfrage nach solchen Email-Betreffen und Kalendereinträgen läuft bis heute: der ablehnende Bescheid brauchte ein halbes Jahr, das Bundesverwaltungsgericht gab einer Beschwerde gegen eine Auskunftsverweigerung 2023 statt, aber das Kanzleramt verweigerte die Informationen mit neuem Bescheid erneut. Nach einer erneuten Entscheidung des Gerichts folgte 2025 eine teilweise Auskunftserteilung, die wegen der gesetzlichen Auskunftsschranke nur (aber immerhin) Kalendereinträge jedes ersten Mittwochs des Monates beauskunftet. Da das Kanzleramt im Bescheid immer noch keinerlei Angaben zum zeitlichen Aufwand macht liegt erneut eine Beschwerde vor dem BVwG.

Bildungsdirektion Wien – Sozialarbeiter:innen an Schulen

In der öffentlichen Diskussion geht es viel um die Probleme an Schulen, insbesondere in Wien. Unter Eltern wird viel diskutiert und spekuliert: Welche Schulen sind toll, und in welche sollen die eigenen Kinder unter keinen Umständen kommen. Belastbare Daten zu den einzelnen Schulen gibt es de facto keine.

An welchen Schulen in der Hauptstadt gibt es Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie weiteres Unterstützungspersonal? Diese Anfrage richtete unser Obmann Mathias Huter an die Bildungsdirektion Wien. In einer ersten Antwort gab diese Daten für jeden Bezirk heraus,  jedoch nicht, wie angefragt, auf einzelne Schulstandorte heruntergebrochen. Wir legten Beschwerde ein, und in einer Beschwerdevorentscheidung gab die Behörde dann die Informationen im Jänner heraus: Erstmals haben wir nun die Daten, an welchen Wiener Schulen PsychologInnen und SozialarbeiterInnen zum Einsatz kommen und an welchen nicht, und wie viele Schülerinnen und Schüler am Standort sind. Nicht verfügbar ist jedoch, ob es sich dabei um Teil- oder Vollzeitstellen handelt. Die Liste aller Schulen gibt es hier.

Mit Stichtag 17.12.2025 sind 73 Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter des Vereins ÖZPGS „Österreichisches Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung an Schulen“ mit 58,14 Vollzeit-Äquivalenten (VZÄ) sowie 24 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit 17,64 VZÄ an den öffentlichen Wiener Pflichtschulen tätig.

BKA – ID-Austria

Mit der ID-Austria kann man Dokumente signieren, Amtswege erledigen und sich ausweisen. Dennoch bleiben zahlreiche Informationen zur Entwicklung und der Programmcode geheim. Auf eine Anfrage unsere Projektkoordinators Erwin Ernst “eest9” Steinhammer gab es eine Teilauskunft: im Zeitraum vom 20. Juni 2024 bis zum 20. Juni 2025 kostete die Entwicklung knapp über 5 Millionen Euro. Den Programmcode will man unter Berufung auf verschiedenste Geheimhaltungsinteressen nicht herausgeben. Dieser Programmcode könnte ermöglichen, die ID-Austria auch auf Anbieter anderer Betriebssysteme (etwa dem europäischen Sailfish OS) zu portieren. Auch  Sicherheitslücken können leichter erkannt und geschlossen werden, das würde es etwa auch ausländischen Geheimdiensten erschweren, schadhaften Code einzuschleusen. Wir legten daher eine Bescheidbeschwerde gegen das Bundeskanzleramt ein.

Wiener Linien – Gebärdenavatare

Seit Ende 2024 starteten die Wiener Linien einen Testbetrieb, um Störungsinformationen in der Wiener Linien App auch als animierte Gebärdenavatare darzustellen. Diese Gebärdenavatare stehen in der Gehörlosencommunity unter starker Kritik, daher hat – in einer Zusammenarbeit mit dem Verein Gebärdenverse – unser Projektkoordinator Erwin Ernst “eest9” Steinhammer angefragt, wie viel hoch die Entwicklungskosten der Gebärdenavatare waren und wie Gehörlosenorganisationen in die Entwicklung eingebunden waren. Nachdem die Wiener Linien die Herausgabe der Entwicklungskosten aufgrund von Geschäftsgeheimnissen und der Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit verweigert haben, stellten wir einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit beim Verwaltungsgericht Wien (VGW). Nach zwei mündlichen Verhandlungen und zahlreichen schriftlichen Äußerungen steht eine Entscheidung des VGW noch aus.

BMI – Ausschussunterlagen zur Messenger-Überwachung

Am 2. Juli 2025 nahmen Innenminister Karner und Staatssekretär Leichtfried an einer parlamentarischen Ausschusssitzung zur Messenger-Überwachung teil. Wir wollten gemeinsam mit dem Chaos Computer Club Wien die vor- und nachbereitenden Unterlagen haben. Damit könnten wir nachvollziehen, auf welche Fragen sie sich vorbereitet haben und die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes besser verstehen. Diese Informationen wurden abgelehnt, da das BMI eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fürchtet, sowie im Falle der nachbereitenden Unterlagen, da diese keine fertigen Informationen wären. Wir legten Bescheidbeschwerde ein.

BMI – Gesetzesausarbeitung der Messenger-Überwachung

Ebenfalls um die Messenger-Überwachung ging es in einer zweiten Anfrage an das Bundesministerium für Inneres. Wir wollten gemeinsam mit dem Chaos Computer Club Wien alle Dokumente im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe haben. Das Bundesministerium für Inneres lehnte die Herausgabe ab, da es sich bei diesen Dokumenten um noch nicht vom Bundesminister „approbierte“ (d.h. anerkannte) Aufzeichnungen handelt und damit um keine (fertigen) Informationen. Nach einer Bescheidbeschwerde folgte das Bundesverwaltungsgericht großteils der Argumentation des Ministeriums. Lediglich der Zugang zu zwei generellen E-Mail-Postfächern wurde gewährt. Da mit dieser Entscheidung potenziell alle internen Informationen bei Behörden nicht mehr anfragbar wären und damit die Kontrollmöglichkeit durch das IFG stark beschnitten wird, überlegen wir, in Revision zu gehen.

NÖ LGA – Unabhängigkeitsprüfung der Wirtschaftsprüfung

Der Standard berichtete, dass die Schwester von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner Top-Managerin bei jener Wirtschaftsagentur (HLB Intercontrol Austria GmbH) ist, welche die Wirtschaftsprüfung der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) und nachgeordneter Kliniken übernimmt. Auf die Frage unseres Projektkoordinators Erwin Ernst “eest9” Steinhammer nach allen Umständen, die eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit der HLB gegenüber der NÖ LGA begründen könnten sowie über alle getroffenen Schutzmaßnahmen, die eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherstellen, wurden lediglich die Unterlagen der öffentlichen Ausschreibung übermittelt. Erst nach einem Antrag an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich übermittelte die NÖ LGA weitere Unterlagen aus denen hervorgeht, dass die HLB keine Gründe für eine Befangenheit erkannte. Schutzmaßnahmen wurden in diesen Dokumenten nicht erwähnt.

BMLV – Informationsfreiheit-Leitfaden

Auch am 1. September haben wir von allen Ministerien jene internen Leitfäden angefragt, die die Behandlung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz regeln. Das Ministerium für Landesverteidigung hat als einziges – und auch erst nach Anforderung eines Bescheides – nur stark geschwärzte Dokumente geliefert (natürlich auch nicht auf elektronischem Wege, sondern per Post). Wir haben gegen die viel zu weitreichenden Schwärzungen Beschwerde eingereicht, diese liegt aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Stadt Wien – Einsparungsvorschläge

Nach einer erneuten Niederlage für die Stadt Wien vor dem Verwaltungsgericht Wien – immerhin schon die vierte seit meiner Anfrage im Jahr 2016 – hat die Stadt Wien beschlossen, die ach so uninteressanten und besonders geheimen Vorschläge für Einsparungen, die 2016 von Mitarbeiter:innen gesammelt wurden, aufgrund des „allgemeinen Interesses“ proaktiv zu veröffentlichen – leider mit Wasserzeichen, komplett zufällig angeordnet und mit Schwärzungen, von denen die Behörde jetzt behauptet, dass sie nicht existieren. Wir gehen wohl in die nächste (fünfte?) Runde.

Neues zu Gerichtsentscheidungen

Bei Interesse dafür, was vor Gericht zur Informationsfreiheit passiert, können wir zudem die Lektüre des Blogs von Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer empfehlen. Der Mitverfasser eines Kommentars zum Informationsfreiheitsgesetz fasst dort regelmäßig aktuelle Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte zusammen und gibt erste fachkundige Einschätzungen dazu ab.

Wir brauchen Unterstützung

Mit dem Inkrafttreten der Informationsfreiheit wird unsere Arbeit noch wichtiger, denn das neue Gesetz muss mit Leben gefüllt werden. Damit wir Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des Gesetzes unterstützen können, brauchen wir Ihre Hilfe!

Als Spenden-Finanzierte Organisation sind wir weitgehend ehrenamtlich engagiert. Um unsere Teilzeitkraft weiter zu finanzieren und wichtige Rechtsstreite führen zu können brauchen wir aber finanzielle Unterstützung:

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