Amtsgeheimnis-Reform: Viele Lippenbekenntnisse, kaum inhaltliche Fortschritte

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.
Die Regierung hat im gestrigen Ministerrat die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung und die Einführung eines Rechts auf Information beschlossen.

Ursprünglich sollte diese Reform bereits vor dem Sommer 2013 stattfinden. Im November 2013 brachten Grüne und NEOS Anträge für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, basierend auf einem von unseren Experten ausgearbeiteten Entwurf – die Anträge wurden vertragt. Im März 2014 ging ein erster Regierungsentwurf für eine Verfassungsänderung in Begutachtung, den wir vom Forum Informationsfreiheit als unzureichend kritisiert haben. Auch ein OSZE-Gutachten und die Oppositionsparteien – für die notwendige Verfassungsmehrheit benötigt die Regierung die Stimmen von FPÖ oder Grünen – sahen Verbesserungsbedarf.

Seitdem gab es keine weiteren öffentlichen Diskussionen oder Konsultationen von Seiten der Regierung, um die Kritikpunkte auszuräumen. Der nun präsentierte Entwurf ist, abgesehen von einigen stilistischen Änderungen, mit dem Gesetzesvorschlag vom März ident. 

Keine Informationsbehörde

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin keine Informationsbehörde vor, die BürgerInnen bei der Rechtsdurchsetzung hilft beziehungsweise die Verantwortung für die kulturelle Veränderung in der Verwaltung tragen würde. Erfahrungen aus vielen anderen Ländern zeigen, dass eine solche Stelle notwendig ist, um das Recht auf Informationszugang in der Praxis wirklich umsetzen zu können. 

Der langsame, zeit- und kostenintensive Gang vor Gericht als einzige Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung ist in einem klagescheuen Land kein geeignetes Mittel, um einen solchen Kulturwandel noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. In europäischen Ländern mit gut funktionierenden Informationsrechten wird diese Rolle von einer Informationsbehörde übernommen, die die verschiedenen Interessen rund um eine Veröffentlichung abwägen kann und als Erstinstanz für Beschwerden genauso wie als Beratungsinstanz für Behörden dient. 

Kulturwandel nötig

Österreich ist momentan das Land mit den bürgerInnenfeindlichsten Regelungen zum Informationszugang weltweit. “Ein grundsätzlicher Kulturwandel hin zur größtmöglichen Transparenz kann nicht auf Basis von Lippenbekenntnissen funktionieren, sondern braucht schlagkräftige Kontrollsysteme und Verantwortliche” sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.  

Fehlende Interessensabwägung

Nicht nur in dieser Frage würde das Informationsrecht in Österreich weit hinter internationalen Standards zurückbleiben. Auch die Aussage von Vizekanzler Mitterlehner im Ö1-Mittagsjournal, dass es immer “eine Abwägungsfrage sein” werde, spiegelt sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht wider: Ausnahmegründe wie Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie wirtschaftliche Interessen der Körperschaften stechen laut Entwurfstext immer die Informationsinteressen der BürgerInnen.

“So könnte ein potentieller Verlust von wenigen Euro eines Unternehmens, dass staatliche Aufträge bekommen hat, jedes Informationsbegehren zu Vergabeverfahren zu Fall bringen”, sagt Huter.

Auch die Herausgabe von Informationen, die als Grundlage für eine zu treffende Entscheidung benötigt werden, ist ein Ausschlussgrund. Diese Klausel könnte etwa missbraucht werden, um Bürgerinitiativen zeitnahen Zugang zu Studien und Dokumenten rund um Bau- und Infrastrukturprojekte zu verwehren.

Ausschlussgründe betreffen auch Parlament

Bisher konnten sich Regierungsmitglieder bei parlamentarischen Anfragen und bei verlangten Auskünften in Ausschüssen auf das Amtsgeheimnis berufen (das jetzt ja wegfallen soll). Stattdessen sollen nun laut Entwurf in die Geschäftsordnung des Nationalrats und Bundesrats die Auskunftsverweigerungstatbestände auch für die parlamentarische Kontrolle übernommen werden. Heisst also: schwammig formulierte Gründe zur Aufkunftsverweigerung würden nicht nur das Recht der Bürger einschränken, sondern auch die Kontrollmacht des Parlaments. 

Kosten und Schikanen

Laut Entwurf soll eine Gebührenregelung möglich sein. Eine solche Gebühr für Auskunftsbegehren entspricht nicht internationaler guter Praxis, da damit das Recht auf Information zu einer administrativen Dienstleistung wird, die sich nicht alle Bürgern leisten können.

Laut den Erläuterungen zum Entwurf soll auch weiterhin eine Mutwilligkeitsklausel gelten – wenn die Behörde entscheidet, eine Anfrage sei eine “offensichtlich ausschließlich schikanöse Inanspruchnahme” des Rechts auf Information, kann so die Beantwortung abgelehnt werden.

Akteneinsicht

Eine der wenigen positiven Änderungen im neuen Entwurf ist, dass in den Erläuterungen eindeutig geklärt wird, dass Bürger durch die neue Regelung auch Akteneinsicht und die Herausgabe von Dokumenten – und nicht nur von in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen – möglich werden sollen. 

Keine Diskussion

Die Entstehung des Entwurfs ist auch zu kritisieren: von Regierungsseite wurde keine öffentliche Diskussion über Kernthemen wie die schutzwürdigen Interessen des Staates oder die Rechtsdurchsetzung von Informationsinteressen angestrebt. “Ein Gesetz über mehr staatliche Transparenz in Hinterzimmern auszuhandeln widerspricht auch den selbst gesetzten Zielen der Regierung, wie sie zum Beispiel auf partizipation.at dokumentiert sind”, sagt Huter. 
Besonders bezeichnend ist, dass die Regierung nicht nur selbst keine öffentlichen Diskussionen initiiert hat, sondern sich die SPÖ, in deren Verantwortungsbereich das Thema Informationsfreiheit fällt, ausserstande sah, zu Diskussionsveranstaltungen des Forums Informationsfreiheit VertreterInnen zu entsenden. 

Das Forum Informationsfreiheit sieht die Verpflichtung von Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen als wichtigen ersten Schritt. Doch ohne zentral verantwortliche Behörde, zwingender Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und Informationszugang, ohne schlagkräftiger Rechtsdurchsetzung und ohne einem starken Bekenntnis zum dringend nötigen Kulturwandel in der Verwaltung wird die Transparenz staatlichen Handelns auch in Zukunft keine Realität für Österreichs Bürgerinnen und Bürger sein.

2 Kommentare
  1. Schneider
    Schneider sagte:

    Wer heute noch immer nicht begriffen hat das es so nicht weitergehen kann der gehört nicht an die Spitze des Staates sich hinter Amtsgeheimnissen verstecken und viel Geld verschwenden und anderes damit machen gehört nicht an die Front alleine was an Steuergeldern Verludert wird gehört genau aufgezeigt . Ich brauche in der heutigen Zeit keine Weltreisen auf Steuergelder machen wo wir doch alles schon Über Konferenzschaltungen sogar mit Bild erledigen können . Wie gibt es Beamte die in dem Ruhestand EURO 100.000,– aus Steuergeldern abkassieren und es wird nicht aufgezeigt .es scheint das die Redakteure nur in den A … kriechen wozu sind diese Leute Redakteur geworden usw

  2. SATIS ESTO !
    SATIS ESTO ! sagte:

    VRV – FORUM HAT WESENTLICHE NEUIGKEITEN !

    Bitte lesen Sie auch die neuesten Kommentare im Forum der VRV – Verwaltungsrichtervereinigung zu diesen Problemen, insbesondere den vollständig dargebotenen ” Falter – Artikel ” von Verwaltungsrichter Wolfgang HELM aus Wien zum Problem DSG – Datenschutzgesetz und die beiden Kommentare von mir dazu ! Danke !

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