Urteil gegen Dossier schränkt Presse beim Aufdecken von Missständen ein

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Die Verurteilung der investigativen Journalismus-Plattform Dossier.at wegen Hausfriedensbruch ist für das Forum Informationsfreiheit aus demokratiepolitischer Sicht problematisch.

Das gemeinnützige Reporter-Kollektiv Dossier hat seit 2013 schwere Missstände in zahlreichen privaten Unterkünften für Asylwerber dokumentiert und thematisiert, und ist dafür mehrfach ausgezeichnet worden. Jetzt sind die Journalisten rechtskräftig wegen Hausfriedensbruch  verurteilt worden. Dossier hatte auf Einladung von Bewohnern, jedoch ohne Genehmigung des Besitzers, wiederholt schwere Mängel in einem Quartier im Burgenland aufgezeigt.

„Journalismus muss eine Watchdog-Funktion wahrnehmen können und dürfen”, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit. „Private Betreiber von Asylquartieren übernehmen die staatliche Aufgabe der Versorgung von Schutzsuchenden und erhalten dafür öffentliche Gelder. In einem derartigen Fall ist das Interesse der demokratischen Öffentlichkeit an der menschenwürdigen Unterbringung und der ordnungsgemäßen Verwendung von Steuergeldern höher zu bewerten als ein Interesse an der Geheimhaltung von Missständen.”

Beim vorliegenden Urteil wurde die essentielle Rolle von investigativem Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft nicht bewertet. Ein Kern-Problem scheinen Verträge der öffentlichen Hand mit den Quartierbetreibern zu sein, die werder ausreichende Transparenz sicherstellen noch unabhängige Kontrollen erlauben. Hier müssen Behörden und Politik dringend nachbessern. Wie der Standard berichtet haben Asylwerber laut Urteil nicht wie Mieter das Recht, Besuch zu empfangen, ohne den Quartiers-Besitzer zu informieren.

Recherchen zeigen, dass im konkreten Fall nach der Veröffentlichung von Missständen die dokumentierten Probleme – darunter massiver Schimmelbefall – vom Besitzer des Quartiers nur teilweise kosmetisch ausgebessert, aber nicht behoben wurden.

„Die Recherchen von Dossier haben systematische Schwächen aufgezeigt, die wohl auf mangelnde Kontrollen von Mindeststandards durch die zuständigen Behörden zurückzuführen sind”, sagt Mathias Huter. „Das vorliegende Urteil macht es Medien kaum noch möglich, im Interesse der Öffentlichkeit über Asyl-Quartiere zu berichten, und ist deshalb eine problematische Einschränkung der Pressefreiheit beim Aufzeigen von Missständen. Wenn Journalismus durch ein Verbot der einzig möglichen objektiven Recherche effektiv unterbunden wird, so liefert man die rechtlich und sozial Schwächsten der Willkür von Missbrauchs-Profiteuren aus.”

Kontakt:
Mathias Huter
Generalsekretär, Forum Informationsfreiheit
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