Wie hoch sind die Reisespesen von EU-Kommissaren? Finden wir es heraus!

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Die EU-Kommission ziert sich, die Reisekosten der Kommissare transparent zu machen.

Seit zwei Jahren versuchen unsere Kollegen von Access Info Europe, diese Abrechnungen zu bekommen. Zuletzt hat sich gezeigt, dass die EU-Kommission auf Anfrage Informationen zu einzelnen Kommissaren für einen Zeitraum von zwei Monaten auf Anfrage herausgibt.

Deshalb startet Access Info Europe heute eine Kampagne, um durch 168 Anfragen von JournalistInnen und engagierten BürgerInnen die Spesen der 28 Kommissare für 2016 transparent zu machen. Wir machen gerne mit – und auch Sie können beitragen!

Vertrauen ist gut, öffentliche Kontrolle ist besser

Es ist legitim, dass Kommissare als Teil ihrer Arbeit reisen – und dass die öffentliche Hand dafür die Kosten trägt. Transparenz kann dabei helfen, das Risiko für Verschwendung und Missbrauch zu reduzieren.

Denn bereits erste öffentlich gewordene Informationen werfen die Frage auf, ob EU-Mittel für Reisen der Kommissare sparsam und zweckmässig eingesetzt werden:

So flog EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2015 per Lufttaxi zum G20-Gipfel nach Antalya. Kostenpunkt: 62,472 Euro, wie die Veröffentlichung einer Reise-Abrechnung zeigt, die Access Info erhalten hat. Der Vertrag zwischen der Kommission und dem Flugtaxi-Unternehmen bleibt jedoch geheim.

(Update: 26.1.2017, 20:45: Ein Sprecher der EU-Kommission hat dazu erklärt: “Aus Sicherheitserwägungen konnte der Rückflug der Präsidenten Tusk und Juncker sowie der sie begleitenden Delegationen vom G-20 Treffen in Antalya nicht wie geplant von der Belgischen Luftwaffe durchführt werden. Es mussten daher sehr kurzfristig zwei kleinere Flugtaxis angemietet werden. Die Kostenabrechnung erfolgte gemäß den dafür einschlägigen Vorschriften, die vorsehen, dass der Präsident den Großteil der Kosten übernimmt (die verbleibenden Kosten werden von den anderen Passagieren in Höhe eines Businessclass-Tickets getragen). )

Bus of J.C. Juncker when he campaigned to become President of the EU Commission. Foto: European Peoples' Party, https://www.flickr.com/photos/eppofficial/14326187398/, CC BY 2.0 (bearbeitet)

Juncker auf Reisen. Kampagnen-Bus im EU-Wahlkampf 2014. Foto: Europäische Volkspartei, https://www.flickr.com/photos/eppofficial/14326187398/, CC BY 2.0 (bearbeitet)

Machen wir die Reisespesen der EU-Kommissare transparent

Und so gehts:

  1. > Auf der Webseite von AccessInfo ist zu sehen, welche Abrechnungen bereits angefragt wurden, und welche nicht
  2. > Auf “submit” klicken, um die Abrechnung eines Kommissars bzw. eine Kommissarin in einem bestimmten Zeitraum anzufragen
  3. > Sie werden automatisch auf AskTheEU.org weitergeleitet, wo ein entsprechendes Anfrageformular schon ausgefüllt ist
  4. > “[Name]” und “[Address]” durch Ihren Namen und Adresse ersetzen (in diesem Fall werden diese Informationen öffentlich einsehbar sein, deshalb ggf. eine Arbeits-Adresse verwenden)
  5. > Auf “Send” klicken, woraufhin Sie gebeten werden, sich mit Name und Email auf AskTheEU.org anzumelden, damit Sie per Email über Antworten informiert werden können
  6. > Auf Antwort warten!

Unter diesem Link lassen sich alle gestellten Anfragen einsehen. Bei Interesse können Sie einer Anfrage “folgen”, dann werden Sie per Email informiert, wenn eine Antwort eingetroffen ist.

EU ist Österreich bei Transparenz weit voraus

Alle Bürger haben das Recht auf Zugang zu Dokumenten gegenüber allen Institutionen und Behörden der EU. Eine Antwort sollte binnen 15 Arbeitstagen einlangen. Über AskTheEU.org sind solche Anfragen dank automatisch generierten Briefvorlagen sehr einfach möglich.

Zum Vergleich: in Österreich gilt weiterhin das Amtsgeheimnis, Behörden erteilen Auskunft, verweigern aber in der Regel die Übermittlung von Dokumenten. Die Antwortfrist beträgt 8 Wochen – sollte der vorliegende Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden, so könnte die Antwortfrist auf bis zu 16 Wochen verlängert werden.