Was die SPÖ heute eingebracht hat, ist leider keine Amtsgeheimnis-Abschaffung

Mathias Huter

Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Eine aktuelle Stellungnahme:
In der heutigen Nationalratssitzung gibt es Fristsetzungsanträge für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes.

Die SPÖ hat Anträge für eine Gesetzesänderung und eine Verfassungsänderung eingebracht – die Kleine Zeitung schrieb schon, die SPÖ wolle das Amtsgeheimnis abschaffen.

SPÖ Anträge: 889 (B-VG Änderung) + 890 (IFG Entwurf)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00889/index.shtml (abgelehnt)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00890/index.shtml

JETZT Anträge: 631 (B-VG Änderung) + 632 (IFG Entwurf)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00631/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00632/index.shtml

Die Anträge: Verfassungsänderung und Gesetz ähneln stark den Anträgen, die unter den SPÖ-Medienministern Josef Ostermayer und Thomas Drozda von den Beamten im Bundeskanzleramt vorgelegt wurden (Verfassungsbestimmung und Gesetz).

Sie entsprachen aber von jeher nicht den inhaltlichen Vorgaben, um tatsächliche Transparenz sicherzustellen und ein echtes Recht auf Information für die Österreicherinnen und Österreicher zu gewährleisten – und somit dem Namen “Informationsfreiheitsgesetz” auch gerecht zu werden.

Dies ist auch damit klar belegt, dass der zuständige Sektionschef im Bundeskanzleramts, dessen Abteilung den Entwurf verfasst hatte, im Verfassungsausschuss des Parlament aussagte, dass wichtige Informationen zu staatlichen Auftragsvergaben, etwa die Kosten für Grenzzäune, auch mit den im Entwurf vorgesehenen Regeln weiterhin geheim gehalten werden müssten. Auch darüber hinaus haben wir die ursprünglichen Anträge schon heftig kritisiert.

Um das Amtsgeheimnis nicht nur auf dem Papier sondern auch in der Praxis abzuschaffen, haben wir damals auch konkrete Forderungen formuliert. Um es kurz zu machen: diese Forderungen wurden großteils nicht erfüllt.

Die Änderungen in den neuen SPÖ-Anträgen im Detail (nicht beachtet: leichte Formulierungsänderungen):

  • Die Regelung, dass komplett neue Geheimhaltungsinteressen in anderen (Landes-)Gesetzen definiert werden dürfen, wurde entfernt.
  • Die vorgesehene Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides nach einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung wurde von 30 Euro auf 20 Euro verringert – die aktuelle Praxis ist, keine Gebühr für eine Bescheidausstellung zu verrechnen, die Regelung würde also eine Verschlechterung bringen.

Die wichtigsten Kritikpunkte, die damit aufrecht bleiben:

  • Die Dauer für eine Erstantwort bleibt bei den aktuellen acht Wochen – erweiterbar um acht weitere Wochen – anstatt sich an unseren Nachbarländern oder den EU-Institutionen ein Beispiel zu nehmen, wo eine Antwort nach zwei oder drei Wochen erfolgen muss. (Das Umweltinformationsgesetz in Österreich sieht eine Erstantwort nach einem Monat vor, das schaffen die Behörden auch.)
  • Die Definition, was eine „Information“ ist, ist verklausuliert und realitätsfremd. Jede bei einer Behörde vorliegende Aufzeichnung – egal in welcher technischen Form – sollte anfragbar sein.
  • Keine zwingende Abwägung der Ausnahmegründe mit dem Auskunftsinteresse im Einzelfall: Auftragsvergaben oder Privatisierungen könnten etwa geheim gehalten werden, wenn das “wirtschaftliche oder finanzielle Interesse” einer staatlichen Stelle irgendwie betroffen ist – egal, wie groß das öffentliche Interesse an der Causa ist.
  • Keine Kompetenz- und Kontrollstelle, die einen Kulturwandel vorantreiben könnte.
  • Werden Informationen von auskunftspflichtigen staatlichen Unternehmen (etwa ausgelagerte Verkehrsbetriebe) nicht herausgegeben, müssen diese auf dem Zivilrechtsweg eingeklagt werden, was ein existenzbedrohendes Kostenrisiko für den Anfragenden mit sich bringen würde.

Zum Vergleich: die Entwürfe der Liste JETZT (Verfassung bzw Gesetz) gehen viel weiter und sind um Längen besser als die Entwürfe, die SPÖ und ÖVP davor gemeinsam gemacht haben. Darin vorgesehen ist etwa auch eine verpflichtende, automatische Veröffentlichung von bestimmten Informationen, etwa von Verträgen aus Vergabeverfahren.