Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2026“ an Land Vorarlberg, Wiener Linien, Wirtschaftskammer Wien; Goldener Informationsfilter an Innenministerium
Wien, 28. September 2026 – Anlässlich des 24. internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – vergibt das Forum Informationsfreiheit (FOI) den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“. Ein Jahr nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) glänzen dieses Jahr trotzdem wieder einige staatliche Institutionen mit Geheimniskrämerei.
Die kreativen Bemühungen des Landes Vorarlberg, E-Mails nicht herauszugeben, weil sie schon „fiktiv archiviert“ seien, sichert dem westlichsten Bundesland den ersten Platz der Mauer des Schweigens. Die Wiener Linien landen auf dem zweiten Platz: Sie verweigerten einem Anrainer Messdaten, wie sehr sich das Haus, in dem er lebt, wegen der Bauarbeiten der neuen U-Bahn abgesenkt hat. Am dritten Platz landet die Wirtschaftskammer Wien für die intransparente Handhabe von Stimmzuteilungen bei der Wahl des Wirtschaftsparlaments.
Der Sonderpreis „Goldener Informationsfilter“ geht an das Bundesministerium für Inneres (BMI) für die Schlechterstellung eines Journalisten, der sich bei einer Anfrage auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen hat gegenüber einem, der die identische Information als Presseanfrage begehrte.
Mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ weist die Bürgerrechts-Organisation Forum Informationsfreiheit jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses gegenüber Bürgerinnen und Bürgern hin. Nominiert werden konnten alle Fälle, in denen österreichische Behörden und staatsnahe Stellen Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurden.

Preis „Mauer des Schweigens“ in drei Teilen
Erster Preis: Das Land Vorarlberg
für die Verweigerung des Zugangs zu E-Mails, die Interventionsversuche belegen, wegen „fiktiver Archivierung“
Das Land Vorarlberg hat sich besonders engagiert, um zwei E-Mails an den ehemaligen Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser geheim zu halten. Diese seien zwar beim Land vorhanden, seien aber dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten worden. Deswegen gelte die jahrzehntelange Schutzfrist gemäß Archivgesetz. Ein kreatives Argument, das vor dem Landesverwaltungsgericht glücklicherweise nicht erfolgreich war.
Die E-Mails enthalten Beschwerden aus der Wirtschaft, die über den Vorarlberger Wirtschaftsbund ihren Weg zum damaligen Wirtschaftslandesrat (und Wirtschaftsbund-Mitglied) Karlheinz Rüdisser fanden. Ein Seilbahnvertreter schrieb etwa im Kontext einer möglichen Schaltung von Inseraten in einem Wirtschaftsbund-Magazin: „[…] dass wir prinzipiell immer recht großzügig und gerne unterstützend tätig sind, sofern wir auch umgekehrt etwas davon haben.“
Im Kontext der Wirtschaftsbund-Affäre wurden Anfang des Jahres Geldstrafen wegen Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung rechtskräftig.
Zweiter Preis: Die Wiener Linien
für die Verweigerung der Übermittlung von Messdaten zu Bodenabsenkungen rund um den U-Bahn-Bau an einen betroffenen Hausbewohner
In einer Folge des „Bürgeranwalt“ berichtete der ORF von einer Informationsverweigerung der Wiener Linien im Zuge des U-Bahn-Baus. Ein Bewohner eines Hauses über einer U-Bahn-Baustelle in Wien hat bei den Wiener Linien Messdaten des an seinem Haus angebrachten Messpunktes angefragt. Mit diesen Messungen soll festgestellt werden, ob während der Bauarbeiten der Boden absinkt. Die Wiener Linien haben die Auskunft nicht erteilt, denn Messdaten werden nicht an Dritte herausgegeben. Die Messberichte würden „Rückschlüsse auf die exakte Lage unserer kritischen Infrastruktur zulassen.“ Nur: Dass die Baustelle etwa dreißig Meter unter dem Haus verortet ist, für das die Messwerte angefragt wurden, ist ja schon bekannt. Und die Sorge des Hausbewohners ist laut ORF-Bericht nicht unbegründet: Zumindest ein Haus an der Linken Wienzeile hat wohl aufgrund des U-Bahn-Baus Schäden erlitten. Ein würdiger zweiter Platz.
Dritter Preis: Die Wirtschaftskammer Wien
für die Geheimhaltung der Zuordnungen der gewählten Listen zu den Fraktionen im Wirtschaftsparlament
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer beschließt den Rechnungsabschluss und entscheidet u.a. über die Errichtung von Fachverbänden und Fachgruppen und politische Anträge. Die Wahl des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer Wien ist besonders – besonders indirekt. Statt einer direkten Wahl dürfen Wirtschaftskammer-Mitglieder nur ihre Fachvertreterinnen wählen. Die Zusammensetzung des Wirtschaftsparlaments ergibt sich daraus indirekt. Nur: Wie Profil berichtet, haben etwa Wirtschaftsbund-Fraktionen in den Fachgruppen 25 Prozent der Stimmen erreicht, im Wirtschaftsparlament hatten sie aber eine absolute Mehrheit von 50,2 Prozent. Dies könnte dank der Übertragung von Stimmen von unabhängigen oder verbündeten Fachgruppenlisten an den Wirtschaftsbund passiert sein – oder auch nicht: die Wirtschaftskammer Wien hat Fragen des Profil dazu nicht beantwortet. Auch auf die Nachfrage, welche Fachgruppenlisten welchen Fraktionen im Wirtschaftsparlament zugerechnet werden, mauert die Wirtschaftskammer Wien. Wir finden: Der Weg von einer Stimme zu einem Mandat sollte auf allen Ebenen nachvollziehbar sein – und zwar bei jeder Wahl.

Bild: Der Preis „Goldener Informationsfilter“
Goldener Informationsfilter: Bundesministerium für Inneres (BMI)
für die Schlechterstellung einer Informationsfreiheits-Anfrage gegenüber einer Presseanfrage
Unser Sonderpreis „Goldener Informationsfilter“ geht an das Bundesministerium für Inneres (BMI) für die Schlechterstellung eines Journalisten, der sich für eine Anfrage auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen hat, gegenüber einem Journalisten, die gleiche Information als Presseanfrage erfragt hat. Das Ministerium beantwortete eine Anfrage des ORF-Journalisten Patrick Gruska nach Entschädigungszahlungen in Fällen von Diskriminierung bei Postenvergaben weder „ohne unnötigen Aufschub“ (wie gesetzlich vorgesehen), noch in der gesetzlichen Frist. Dies, obwohl andere Ministerien gleiche Anfragen binnen weniger Tage bearbeiteten. Ein weiterer Journalist hat die gleiche Frage als Presseanfrage eingereicht und bekam einen Monat vor dem Kollegen, der sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen hat, eine Antwort. Die Volksanwaltschaft hat eine Beschwerde gegen dieses Vorgehen bestätigt – und auch das Forum Informationsfreiheit findet es hiermit preiswürdig.
Weitere Nominierungen
- Die Wirtschaftsagentur Wien, weil sie einem ZiB2-Journalisten keine Auskunft über die Gehälter ihrer Geschäftsführer geben wollte – inklusive des nicht als Leitungsorganes geltenden und deswegen nicht ausschreibungspflichtigen zweiten Geschäftsführers Manfred Juraczka. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Geheimhaltung nicht akzeptiert
- Das Außenministerium, für das Verstecken des Personalakts von Ex-Außenminister und Bundespräsident Kurt Waldheim im Staatsarchiv, nachdem ein Standard-Journalist eine IFG-Anfrage gestellt hat. Das Außenministerium begründete die Informationsverweigerung dann damit, dass die Information nicht mehr vorhanden sei.
- Die Hypo Vorarlberg, für das vom Verfassungsgerichtshof gekippte Argument, unter die IFG-Ausnahme für börsennotierte Unternehmen zu fallen, obwohl das Unternehmen nicht an der Börse notiert ist.
- Der Tiroler Landes-Energieversorger TIWAG dafür, dass dem WWF der Zugang zu einer Gefahrenanalyse des geplanten Kaunertal-Kraftwerkes verweigert wurde – zumindest vor dem Bundesverwaltungsgericht war sie damit nicht erfolgreich, eine Revision wurde zugelassen. Wir finden: eine öffentliche Diskussion auch über Nachteile eines öffentlichen Bauprojektes muss möglich sein – auch mit gesicherten, amtlich bekannten Informationen.
- Das Finanzministerium für die Verweigerung von Informationen dazu, welche konzessionslosen Onlinecasinos in Österreich freiwillig ihre Umsätze versteuern. Das Finanzministerium schützt damit Persönlichkeitsrechte von jenen, die rechtswidrige Tätigkeiten versteuern.
- Die Stadt Wien für großflächige Schwärzungen in der Beantwortung einer Anfrage des Standard (sowie einer Anfrage des Forum Informationsfreiheit) zum Songcontest von Informationen, die gleichzeitig ungeschwärzt im Internet standen.
- Die Bildungsbehörden dafür, dass sie zwei Jahre lang darum kämpften, eine Liste von Schulförderungen vor einem ORF-Journalisten geheim halten zu dürfen, die sie dann selbst nicht mehr auffinden konnten.
- Die TU Wien für die Angabe, nicht zu wissen, wie viele Student*innen in ihren Lehrveranstaltungen angemeldet sind oder wie viel Budget ihre Lehrveranstaltungen bekommen.
- Die Ärztekammer für die Verweigerung einer Anfrage nach einer vollständigen Ärzteliste. Die Kammer ist gesetzlich verpflichtet, eine Ärzteliste im Internet zu veröffentlichen. Eine vollständige Liste ist nicht abrufbar, stattdessen stellt sie nur eine Suchfunktion zur Verfügung. Vor dem Bundesverwaltungsgericht war die Kammer mit ihrem Argument, dass die Veröffentlichung ausreiche, nicht erfolgreich. Eine Revision ist anhängig.
- Einige ÖBB-Gesellschaften dafür, dass nach dem IFG angefragte Informationen wiederholt mit einem Verbot jeglicher Weiterverwendung – quasi ein Verbot der Berichterstattung – herausgegeben werden.
- BMI und Landespolizeidirektion Wien für ein Zuständigkeitswirrwarr rund um eine Anfrage zu einem im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestelltes KI-Projekt. Das Innenministerium verwies auf die Polizei, die Polizei behauptete, keine Information dazu zu haben. Erst als der Anfragesteller beide Stellen mit der Antwort der jeweils anderen konfrontierte, antwortete das BMI dann doch.
- Das Bundesministerium für Inneres für das Argument, nur vom Bundesminister anerkannte („approbierte“) Informationen seien Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz. Nach einer Anfrage des Forum Informationsfreiheit bezüglich Materialien zur Ausarbeitung des Gesetzes zur Messenger-Überwachung war das Ministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich. Eine Revision wurde eingebracht.
Das Forum Informationsfreiheit beobachtet außerdem mit Sorge, dass Behörden und Gerichte in einigen Einreichungen eine Mutwilligkeit von Anfragen sehen, da etwa ähnliche Informationen schon per Auskunftspflichtgesetz angefragt wurden oder Anfragen auch mit Kritik am Verhalten von Behörden begründet wurden. Es fordert Behörden auf, Informationsbegehren so weit wie möglich zu beantworten und anzuerkennen, dass ein Jedermannsrecht auch für jene zugänglich sein sollte, die weniger Übung im formellen Umgang mit Behörden haben und sich das eine oder andere kritische Wort nicht verkneifen können.
Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist Österreichs führende NGO für die Informationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Spenden an den Verein ermöglichen uns die Absicherung von richtungsweisenden Gerichtsverfahren, sichern die Teilzeitstelle unseres Projektkoordinators, und stärken auch unsere ehrenamtliche Arbeit: https://fragdenstaat.at/spenden/

