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Forum Informationsfreiheit: Entwurf für Amtsgeheimnis-Abschaffung stellt keinen Transparenz-Kulturwandel in Verwaltung sicher

Fehlender Informationsfreiheitsbeauftragter und mangelhafter Rechtsschutz sind zentrale Schwachstellen des Informationsfreiheitsgesetzes

Wien – 15 April 2021. Der Regierungs-Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information eingeführt werden soll, würde zwar Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bringen, in vielen wichtigen Aspekten ist der Entwurf jedoch äußerst unambitioniert. Das betont das Forum Informationsfreiheit (FOI), das sich seit Jahren für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz einsetzt, in einer ausführlichen Stellungnahme. Österreich ist das letzte demokratische Land Europas ohne Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten.

„Das selbstgesetzte Ziel der Regierung, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft rasch, unbürokratisch und ohne finanziellen Aufwand Informationen und Dokumente erhalten können, wird in der vorliegenden Fassung nicht erreicht. Insbesondere dann nicht, wenn es um politisch relevante Informationen geht, die eine staatliche Stelle nicht öffentlich machen möchte. Unsere Erfahrung zeigt: monatelange Fristen werden von Politik und Behörden oft ausgereizt. Die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall entscheiden, können angefragte Informationen nicht einmal selbst einsehen, und Behörden können sogar höchstgerichtliche Entscheidungen zur Transparenz einfach ignorieren“, so FOI-Vorstandsvorsitzender Mathias Huter.

Zentrale Schwäche: Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle

Zentrale Schwäche des Gesetzesentwurfs ist das Fehlen einer unabhängigen Kompetenz-Stelle in Form eines/r unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, die Behörden umfassend bei der Auslegung und Anwendung von Transparenz-Bestimmungen beraten, als Anlaufstelle für BürgerInnen im Streitfall rasch und unbürokratisch über die Herausgabe von Informationen entscheiden, und die Umsetzung des Gesetzes kontrollieren würde.

„Ohne Informationsfreiheitsbeauftragte wird es keinen Kulturwandel in Politik und Verwaltung hin zu mehr Transparenz und Offenheit geben. In vielen europäischen Ländern zeigt sich klar, dass Informationsfreiheit in der Praxis nur gelebt wird, wenn es eine Kompetenz- und Kontrollstelle für staatliche Transparenz gibt. Ohne solche Stelle steht zu befürchten, dass BürgerInnen ihr Recht auf Zugang zu staatlicher Information kaum durchsetzen werden können, und dass Behörden weiterhin bei Anfragen zu politisch brisanten Themen mauern können, ohne Konsequenzen und Sanktionen befürchten zu müssen”, sagt Huter.

Echte Kontrolle kann weiterhin verhindert werden

„So kann echte öffentliche Kontrolle darüber, wie Steuergeld und öffentliche Ressourcen verwendet werden und auf welcher Informationsbasis die öffentliche Hand Entscheidungen trifft, auch in Zukunft effektiv verhindert werden”, sagt Huter.

Eine vierwöchige Frist bis zur Auskunftserteilung, die noch verlängert werden kann, untergräbt die Möglichkeit für JournalistInnen und die Zivilgesellschaft, rasch wichtige Informationen zu aktuellen Diskussionen erhalten zu können. Die vorgesehene automatischen Veröffentlichung von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte deutlich ambitionierter gestaltet werden. „Hier gibt es keinen Mechanismus, der die Veröffentlichungspflicht mit Leben erfüllt – wie bei Open Data wird es viele Behörden geben, die sich dafür einsetzen – und einige, die ihre Pflichten ohne Konsequenzen vernachlässigen.“

Hauptsächlich gesetzliche Festschreibung schon geltender Gerichtsentscheidungen

Der Gesetzesentwurf ist eine Verbesserung gegenüber früheren Entwürfen und den derzeit geltenden Auskunftspflichtgesetzen und enthält wichtige Klarstellungen – etwa dazu, dass alle Arten von Informationen und auch Dokumente grundsätzlich anfragbar sind und dass – wenn Geheimhaltungsinteressen zutreffen – ein teilweiser Informationszugang statt vollständiger Geheimhaltung geboten ist. Viele dieser Klarstellungen sind jedoch Festschreibungen der aktuell aufgrund von Entscheidungen der Höchstgerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geltenden Rechtslage, über diese Mindeststandards wird kaum hinaus gegangen.

So ist zwar für Anfragen eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, als erste Beschwerdeinstanz ist jedoch das Verwaltungsgericht vorgesehen, das nur gebührenpflichtig befasst werden kann. Diese Gebühren fallen auch dann an, wenn Behörden den Informationszugang klar zu Unrecht verweigern – und werden bei Erfolg vor Gericht nicht rückerstattet. FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner, der schon zahlreiche erfolgreiche Verfahren gegen Behörden geführt hat: „Gegen Behörden, die sich unwillig zeigen und das Mindestmaß an Transparenz anstreben, wird jedes Informationsbegehren ein bürokratischer Albtraum bleiben. Konsequenzen für Behörden, die sich intransparent zeigen, gibt es nicht – nur Gebühren und Mühen für Anfragesteller.“

Mathias Huter: „Seit Jahren beschwören Politiker und Parteien einen dringend nötigen Kulturwandel. Nun hätte die Politik die Gelegenheit, ihn durchzusetzen. Von Strukturen und Systemen, die ihn wirklich voran bringen könnten, ist in diesem Entwurf leider keine Spur.“

Bestrebungen verschiedener Institutionen, gegen Transparenz-Reformen im jeweiligen Einflussbereich aufzutreten, kritisiert das FOI: „All die in letzter Zeit ans Licht gekommenen Korruptions-Vorwürfe und Affären machen klar: Es braucht einen wirklich großen Wurf bei staatlicher Transparenz. Öffentliche Kontrolle muss nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis sichergestellt werden.“

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit zehn Jahren mit Projekten wie dem Watchblog Amtsgeheimnis.at, der Kampagne Transparenzgesetz.at und der Anfrageplattform FragDenStaat.at für ein Bürgerrecht auf Informationsfreiheit und ein transparentes Österreich. Es hat mehrfach Musterverfahren gegen Behörden geführt und wegweisende höchstgerichtliche Entscheidungen erreicht.

 

Rückfragen:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
0699 126 39 244
office@informationsfreiheit.at

Neues Informationsfreiheitsgesetz: Die wichtigsten Punkte

Update 22.2.: Der Entwurf liegt vor, wir werden ihn so rasch wie möglich analysieren.

Die Regierung hat am Abend des 19 Februar eine Punktation des lange erwarteten Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an Medien übermittelt.

Die Punktation geht nur in einigen Bereichen über die bereits im Regierungsprogramm zwischen ÖVP und Grünen vereinbarten Eckpunkte hinaus. Unsere Anmerkungen zum Regierungsprogramm gelten deshalb auch weitgehend für die bislang bekannten Details des IFGs.

Eine detaillierte Analyse des IFG-Entwurfs können wir erst liefern, wenn wir den entsprechenden Gesetzestext samt Erläuterungen kennen. Wir werden etwas Zeit brauchen, um diesen im Detail durchzuarbeiten.
Für den Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes ist eine doppelte 2/3-Mehrheit nötig – sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat (bei einer Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder – Art. 44 Abs. 2 B-VG). Der Bundesrat hat in diesem Fall ein absolutes Veto. Deshalb sehen wir im weiteren Verhandlungsprozess die Möglichkeit, dass wichtige Verbesserungen in den IFG-Entwurf aufgenommen werden.

Kern-Punkte eines starken Informationsfreiheitsgesetzes

Positive Aspekte des geplanten IFG (soweit bislang bekannt):

  • ein verfassungsmäßiges Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information soll kommen, das Amtsgeheimnis wird nicht mehr im Verfassungsrang stehen;
  • ein Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten kommt (wie dies international üblich ist – Österreich ist das letzte Land in der EU, das bislang kein solches Recht kennt);
  • Anfragen und deren Beantwortung werden gebührenfrei sein (statt wie bisher 15 bis 30 Euro);
  • Auskunftspflichtig werden nicht nur Verwaltungsbehörden sein (wie bisher) sondern alle staatlichen Stellen, inklusive vom Rechnungshof geprüfte staatsnahe Unternehmen;
  • ein online Informationsregister soll geschaffen werden;
  • Gutachten, Studien und Verträge müssen dort automatisch von staatlichen Stellen veröffentlicht werden

Besonders wichtig sind bürgerfreundliche Regelungen in den folgenden Punkten:

  • Rasche Antwort: die vorgesehene Antwort-Frist beträgt 4 Wochen, kann jedoch auf bis zu 8 Wochen verlängert werden. Das ist nicht zeitgemäß – eine 2-Wochen Antwortfrist (die in belegten Ausnahmefällen verlängert werden kann) ist notwendig, damit etwa JournalistInnen das IFG als Recherche-Werkzeug effektiv nutzen können. Zum Vergleich: EU-Institutionen müssen binnen 15 Arbeitstagen Auskunft erteilen, in Estland beträgt die Frist 5 Arbeitstage.
  • Umfassender Informationsbegriff: Die Definition der Information, die nach dem Gesetz angefragt werden kann, muss gemäß internationalen Standards möglichst breit gefasst sein und grundsätzlich sämtliche Informationen (und Dokumente) umfassen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind, egal in welcher Form bzw. in welchem Format sie vorhanden sind und wer der Urheber ist.
  • Geheimhaltungsgründe: Im Hinblick auf Geheimhaltungsgründe gibt es klare internationale Standards, an denen sich Österreich orientieren soll, insbesondere Europaratskonvention zum Zugang zu offiziellen Dokumenten und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Essentiell ist ein klar definierter Abwägungsprozess: Sollte eine angefragte Information unter einen Geheimhaltungsgrund fallen (etwa in den Bereich der Nationalen Sicherheit), so sollte erst durch einen “Harm Test” festgestellt werden, ob bzw. welcher konkrete Schaden durch ein Herausgeben der Information entstehen würde. Danach müsste in einem “Public Interest Test” ermittelt werden, ob es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Information gibt, und wenn dies der Fall ist, die Information (gegebenenfalls teilweise geschwärzt) herausgegeben werden.
  • Durchsetzung der Transparenzregeln: Laut Punktuation sollen alleine die Verwaltungsgerichte die Durchsetzung der Informationsfreiheit sicherstellen. Dies ist keine zufriedenstellende Lösung:
    1. Verfahren dauern in der Regel mehrere Jahre, insbesondere da Behörden bei Niederlagen in der ersten Instanz oftmals Amtsrevision einlegen und vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.
    2. Viele BürgerInnen werden vor dem Aufwand eines langjährigen Verwaltungsverfahrens gegen staatliche Stellen zurückschrecken.
    3. Behörden können Verwaltungsgerichten ohne Sanktionen Dokumente und Informationen vorenthalten, wodurch diese den Fall nicht umfassend bewerten können.
    4. Verwaltungsgerichte entscheiden nicht über eine Herausgabe der Information, sondern nur über die Rechtmäßigkeit einer Informations-Verweigerung. Entscheidungen für eine Herausgabe von Informationen können sie gegenüber Behörden nicht durchsetzen.
  • Informationsfreiheitsbeauftragte/r: Die Punktuation sieht keine/n unabhängige/n Informationsfreiheitsbeauftrage/n vor. Eine solche Stelle ist international guter Standard und spielt eine essentielle Rolle dabei, eine Transparenz-Kultur voranzutreiben. In vielen Ländern unterstützt diese Stelle einerseits die Verwaltung bei der Auslegung und Anwendung der Transparenz-Bestimmungen und unterstützt BürgerInnen andererseits beim Informationszugang, und kann im Streitfall angerufen werden, um eine rasche und unbürokratische Entscheidung herbeizuführen. Darüber hinaus würde sie die Umsetzung der Transparenz-Regeln überwachen, dem Parlament zumindest jährlich Bericht dazu erstatten und sich für mehr Transparenz in der Verwaltung einsetzten, etwa um Schlupflöcher zu schließen.
  • Rolle der Datenschutzbehörde: Die Punktuation sieht vor, dass die Datenschutzbehörde (DSB) Behörden beim Informationsfreiheitsgesetz in Sachen Datenschutz beraten soll. Die DSB verfügt jedoch weder über das Mandat, die Ressourcen, oder die interne Kultur, um Transparenz voranzutreiben. Es steht zu befürchten, dass die DSB gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag stets zu mehr Geheimhaltung raten wird und so ein Ungleichgewicht zum Nachteil der Anfragenden und des öffentlichen Interesses an Transparenz entstehen wird.
  • Automatische Veröffentlichung: Klar und umfassend beschrieben werden sollte im Gesetz, welche Dokumente, Entscheidungen, Statistiken, Daten und Informationen alle staatlichen Stellen automatisch im Informationsregister veröffentlichen müssen.
  • Veröffentlichung von Verträgen: Laut Punktuation der Regierung sollen nur Verträge der öffentlichen Hand mit einem Wert von über 100.000 Euro veröffentlicht werden. Diese Grenze ist viel zu hoch: in Österreich müssen bereits jetzt Daten zu Aufträgen ab 50.000 Euro veröffentlicht werden (wir bereiten sie auf OffeneVergaben.at auf), diese haben jedoch ohne Vertragsdokumente einen geringen Mehrwert.
  • Durchsetzung der Veröffentlichungs-Pflichten: Es braucht effektive Durchsetzungsmechanismen, um sicherzustellen, dass sich staatliche Stellen an die Veröffentlichungspflichten halten.

Unsere Positionen in den Medien

Wir haben die ersten Kernpunkte des IFGs gegenüber einigen Medien kommentiert:

Forum Informationsfreiheit begrüßt Transparenzpaket-Beratungen im Parlament

Von Grünen-Klubobfrau Maurer angekündigte Einbindung von Opposition und Zivilgesellschaft in Gesetzesvorbereitungen sind wichtiger Schritt Richtung echter Transparenz 

Wien, 21. Mai 2020 – Das Forum Informationsfreiheit (FOI) begrüßt die Ankündigung der Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, dass im Parlament über den Sommer Beratungen zum Beschluss eines Transparenzpaketes stattfinden werden. Bis zum Herbst sollen Gesetzesentwürfe entwickelt und bis Jahresende beschlossen werden, sagte Maurer im Ö1-Mittagsjournal und einem Kurier-Bericht am Mittwoch.

Besonders erfreulich ist die Ankündigung, dass in die Beratungen zum Transparenzpaket alle Oppositionsparteien sowie Experten aus der Zivilgesellschaft einbezogen werden sollen. „Unter früheren Regierungen wurde ausschließlich hinter verschlossenen Türen über ein mögliches Transparenzgesetz verhandelt. Das Ergebnis ist bekannt: es blieb beim Amtsgeheimnis, die Entwürfe der SPÖ-ÖVP-Regierung waren äußerst unambitioniert. Beratungen für ein Transparenzpaket im Parlament mit breiter Einbindung von Zivilgesellschaft und Opposition sind ein erfolgversprechender Weg, um sicherzustellen, dass am Ende auch wirklich mehr Transparenz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger herauskommt”, sagt FOI-Vorstand Mathias Huter.

„Mit dem Antrag der Grünen aus dem Jahr 2013 zu einer Verfassungsbestimmung für ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information sowie dem jüngsten Antrag der NEOS, der bereits einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz liefert, gibt es bereits eine gute Grundlage für Gespräche”, sagt Huter. „Das Ziel ist klar: Österreich muss endlich vom europäischen Transparenz-Schlusslicht zum Vorreiter werden. Dafür braucht es neben mehr Transparenz der Parteifinanzen und einer Stärkung der Kontrollrechte des Rechnungshofs insbesondere ein Informationsfreiheitsgesetz nach internationalen Standards. Dazu gehört neben einem Bürgerrecht auf Informationszugang auch eine Veröffentlichungspflicht von Dokumenten, Daten und Informationen durch die öffentliche Hand, die von öffentlichem Interesse sind.”

Solche Veröffentlichungspflichten würden etwa in Zukunft ermöglichen, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Unternehmen von Milliarden-Hilfen der öffentlichen Hand profitieren, auf welcher Informationsgrundlage politische Entscheidungen getroffen werden und wie Steuergelder im Detail verwendet werden.

Österreich ist das letzte EU-Staat, der JournalistInnen, Nicht-Regierungsorganisationen und BürgerInnen kein Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten einräumt. So bleiben etwa staatliche Studien, Gutachten, Aufträge und Unternehmens-Förderungen bislang bis auf Ausnahmen geheim.

Das Forum Informationsfreiheit engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Der Verein betreibt die Bürgerplattform FragDenStaat.at, über die BürgerInnen bereits knapp 2.000 Auskunftsbegehren an die Verwaltung gestellt haben, sowie die neue Transparenzplattform OffeneVergaben.at, über die erstmals in Österreich staatliche Aufträge über 50.000 Euro nachvollziehbar werden. Im Herbst hat das FOI, in Zusammenarbeit mit Hubert Sickinger, Dossier.at, und MeineAbgeordneten, einen aktualisierten Forderungskatalog für nötige Transparenz-Verbesserungen vorgelegt.

 

Rückfragehinweis:
Mathias Huter
Mitglied des Vorstands, Forum Informationsfreiheit
+43 699 126 39 244
mathias.huter@informationsfreiheit.at

Forderungskatalog für die parlamentarischen Verhandlungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes – eine Initiative, die von mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.

Um internationalen Standards zu entsprechen, sind essentielle Nachbesserungen im bislang vorliegenden Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) notwendig. Werden die folgenden Punkte nicht reflektiert, wird das Bürgerrecht auf Information untergraben – ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde seinen Namen nicht verdienen.

Eine detailliertere Ausführung unserer Kritik findet sich in den Stellungnahmen des FOI im Rahmen der Begutachtung der Verfassungsänderung und des Informationsfreiheitsgesetzes sowie in unserer Aufbereitung des IFG-Entwurfs.

Ausnahmegründe

Problem: Ausnahmegründe sind zu breit gefasst, noch breiter als die derzeit geltende Verfassungsregelung zur Auskunftspflicht. Insbesondere die Möglichkeit, zusätzliche Geheimhaltungsgründe durch Gesetze auf Bundes- oder Landesebene einzuführen, lässt eine Aushöhlung der Informationsfreiheit befürchten und wäre nach derzeitigen Bestimmungen verfassungswidrig. Auch soll das IFG laut Entwurf nicht anwendbar sein, wenn ein anderes Gesetz in einem eigenen Verfahren den Zugang zu Information regelt oder Geheimhaltungsbestimmungen welcher Art auch immer enthält (§ 15).

Forderung: Die Einführung weiterer Ausnahmegründe sollte verunmöglicht werden. Bei der Auslegung von Geheimhaltungsgründen sollte nach internationalem Vorbild stets im Einzelfall ein durch die Veröffentlichung entstehender Schaden mit dem öffentlichen Interesse am Informationszugang abgewogen werden. In den Erläuterungen zum IFG sollte klar festgehalten werden, dass Rechte am geistigen Eigentum (z. B. von Gutachtern) nicht per se Vorrang vor dem Auskunftsinteresse der Bürger haben dürfen.

(Update, 6.10.2016:) Bei Beschaffungen, Vergaben, Privatisierungen, der Übernahme von Haftungen durch die öffentliche Hand, sowie bei vergleichbaren Verträgen, sehen wir grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung.

Es kann nicht sein, dass das IFG selbst durch die lapidare Formulierung des § 15 seine eigene Anwendbarkeit weitestgehend ausschließt. In diesem Punkt fällt der IFG-Entwurf sogar hinter das geltende Auskunftspflichtgesetz, das im Gegensatz zum IFG nur dann nicht anwendbar ist, wenn „nach anderen Bundesgesetzen besondere Auskunftspflichten bestehen”.

Was unter das Gesetz fällt

Problem: Nur „Aufzeichnungen, die amtlichen […] Zwecken” im Wirkungsbereich des jeweiligen Organs dienen, fallen unter das Bürgerrecht auf Informationszugang. Damit könnten etwa rechtswidrig gesammelte Informationen, von Dritten – etwa Lobbyisten – an eine Behörde übermittelte Schreiben oder Dokumente, die laut internen Behörden-Regeln nicht zu verakten sind, vor Bürgerinnen und Bürgern geheim gehalten werden.

Forderung: Es ist entscheidend, dass alle bei einer Behörde vorhandenen Aufzeichnungen, egal in welcher technischen Form sie vorliegen und wer der Autor ist, grundsätzlich unter das IFG fallen und zu beauskunften sind, soweit nicht spezifische Ausnahmen zum Tragen kommen.

Antwort-Dauer

Problem: Das aktuell geltende Auskunftspflichtgesetz von 1987 gibt Behörden acht Wochen für eine Antwort, die vorliegenden Entwürfe sehen eine Verlängerung um weitere acht Wochen vor. Nach derzeitiger Praxis antworten Behörden meist erst am Ende oder nach Ablauf der Frist.

Forderung: Bei Umweltthemen sieht das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits heute eine Antwortfrist von einem Monat vor (mit Möglichkeit auf weitere Verlängerung). Im Hinblick darauf, dass mehrere europäische Länder Antwortfristen von einer Woche haben, sollte Österreich zumindest dem Vorbild der EU-Institutionen folgen und eine Frist von 15 Arbeitstagen festschreiben, die nötigenfalls um weitere 15 Arbeitstage verlängert werden kann.

Beanspruchung der Verwaltung

Problem: Der Entwurf erlaubt einer Behörde, eine Antwort zu verweigern, wenn damit „unverhältnismäßiger Aufwand verbunden” wäre.

Forderung: Es sollte in den Erläuterungen klargestellt werden, dass eine mangelhafte personelle oder ressourcenmäßige Ausstattung einer Behörde keinen Freibrief für die Zurückweisung von IFG-Anfragen darstellt. Österreichs Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 2013 (Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gg. Österreich) zeigt auf drastische Weise auf, wie behauptete Ressourcenmängel in menschenrechtswidriger Weise als Vorwand zur systematischen Verweigerung des Zugangs zu Information benutzt werden könnten.

Gebühren

Problem: Der Entwurf sieht eine neue 30-Euro-Gebühr für Bescheide vor.

Forderung: Es ist inakzeptabel, dass Bürgerinnen und Bürger, freie Journalistinnen und Journalisten und Bürgerinitiativen durch drohende Kosten von der Inanspruchnahme elementarer Kontrollrechte abgeschreckt werden – sowohl durch eine Bescheidgebühr als auch durch die in den Entwurf-Erläuterungen erwähnten behördlichen Barauslagen. Bei Anfragen zu Umwelt-Themen hat eine Behörde bereits heute laut UIG automatisch einen Bescheid auszustellen, wenn Informationen (teilweise) verweigert werden, ohne dass dafür Gebühren fällig werden. So kann der Bürger zeitnaher sein Recht auf Information durchsetzen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Dieses Prinzip sollte für alle Anfragen gelten und ins IFG übernommen werden. Eine Gebühr allein für die Begründung einer Auskunftsverweigerung wäre ein europaweites Alleinstellungsmerkmal im negativen Sinn.

Öffentliche Unternehmen

Problem: Der Plan, eine Durchsetzung der Informationspflicht gegenüber staatlichen Unternehmen nur auf dem Zivilrechtsweg zu ermöglichen, gibt diesen freie Hand für Geheimniskrämerei. Das Risiko, in einem Zivilprozess zu unterliegen und damit Gerichtsgebühren und Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen, ist mit einer wirksamen, demokratischen Ausgestaltung der Informationsfreiheit unvereinbar.

Forderung: Wir regen dringend an, auch gegenüber öffentlichen Unternehmen eine Durchsetzung im Wege eines Verwaltungsverfahrens einzuführen. Dieses Verfahren wäre gegen die Gebietskörperschaft zu eröffnen, in deren Eigentum das öffentliche Unternehmen steht oder von der das öffentliche Unternehmen beherrscht wird. Alternativ wäre zumindest eine Durchsetzung im Wege des Außerstreitverfahrens und eine spezifische Regelung zu Verfahrenskosten, die Antragsteller vor abschreckenden Kostenrisiken schützt, zu verankern. Einem Informationsbeauftragten könnte in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zukommen. Andernfalls könnte die entsprechende Regelung des Rechtsschutzes aus dem UIG übernommen werden.

Automatische Veröffentlichung von Informationen

Problem: Der Entwurf sieht eine sehr vage aktive Veröffentlichungspflicht für Behörden von „Informationen von allgemeinem Interesse” vor, jedoch keine Sanktionen und Berichtspflichten. Der Entwurf bietet keine Rechtssicherheit, etwa für Gemeinden, die aktiv auf Transparenz setzen und gewisse Dokumente online veröffentlichen wollen. Im internationalen Vergleich ist dies sehr unambitioniert, etwa im Hinblick auf Hamburg, Bremen und die Slowakei, wo Verträge der öffentlichen Hand ab gewissen Schwellenwerten im Internet veröffentlicht werden müssen und erst in Kraft treten dürfen, nachdem sie veröffentlicht wurden.

Forderung: Eine klare Verpflichtung für die öffentliche Hand, insbesondere Informationen und Dokumente rund Aspekte von großem öffentlichem Interesse – etwa Vergaben, Beschaffungen, Privatisierungen, Förderungen und Haftungsübernahmen über gewissen Schwellenwerten – verpflichtend online zu stellen. Das UIG definiert heute schon klar, welche Arten von Informationen von informationspflichtigen Stellen im Umweltbereich aktiv zugänglich gemacht und verbreitet werden müssen bzw. dass praktische Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Bürgern den Zugang zu Informationen zu erleichtern.  

Es braucht auch eine Berichtspflicht, sodass jede öffentliche Stelle zumindest jährlich in einem Bericht Informationen zu erhaltenen IFG-Anfragen und deren Behandlung veröffentlicht.

Kompetenz- und Kontrollstelle für Transparenz

Problem: Entgegen internationalen Erfahrungen, die zeigen, dass es eine(n) Informationsbeauftragte(n) braucht, um das Bürgerrecht auf Informationszugang durchzusetzen und in der Praxis einen Kulturwandel in der Verwaltung effektiv voranzutreiben, sieht das IFG keine vergleichbare Stelle vor.

Forderung: Ein politisch unabhängiger Informationsbeauftragter hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, unbürokratisch und zeitnah zu den gewünschten Informationen zu kommen. Im Streitfall wiegt die Stelle das öffentliche Interesse am Informationszugang und schützenswerte Geheimhaltungsgründe ab, empfiehlt eine weitere Vorgehensweise und steht allen Behörden als Kompetenz-Center bei der Auslegung des Gesetzes und der Umsetzung von Transparenz-Maßnahmen beratend zur Seite. Auch beobachtet die Stelle die Umsetzung des Rechts auf Informationszugang.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste österreichische NGO für ein Bürgerrecht auf Information.

Rückfragehinweis:
Mathias Huter
mathias.huter@informationsfreiheit.at
0699/126 39 244

Offener Brief an Bundeskanzler Christian Kern

OFFENER BRIEF: FÜR EIN GUTES INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Willkommen in Ihrem neuen Amt! Viele Herausforderungen liegen sicher vor Ihnen, wir konnten es aber nicht lassen, Sie auf eine davon besonders hinzuweisen. Eine Herausforderung, die symptomatisch für die von Ihnen beklagte Zukunftsvergessenheit Ihrer Vorgänger ist:

Die Abschaffung des österreichischen Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes.

Seit 2013 setzen wir uns uns dafür ein – und damit für ein transparenteres Österreich. Ein Österreich, in dem das sinkende Vertrauen in demokratische Institutionen so ernst genommen wird, dass Bürgerinnen und Bürger ein starkes Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber Politik und Verwaltung haben, und nicht mehr abgekanzelt und weggeschickt werden, sobald sie Fragen stellen – und wissen wollen. Ein Österreich, in dem Bürgerinnen und Bürger keine Bittsteller sind, sondern die Möglichkeit haben, mit öffentlichen Stellen auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Seit 2013 gibt es auch ein Bekenntnis der Politik, dieses Amtsgeheimnis zu streichen. Der jetzige Außenminister Sebastian Kurz und der frühere Kanzleramtsminister Josef Ostermayer haben schon im Februar 2013 angekündigt, es vor der vergangenen Nationalratswahl abzuschaffen. Als sich das nicht ausging, fand das Vorhaben seinen Weg ins Regierungsprogramm.

Das Problem: Seit 2013 ist de facto nichts passiert. Zwar wurden erste Gesetzesentwürfe vorgelegt, ein echtes Recht auf Information würden diese aber nicht einführen. Unnötige, international unübliche Ausnahmen und zu enge Definitionen machen jeden Fortschritt zunichte. In vielen Aspekten wäre der Vorschlag sogar ein Rückschritt zum Status quo. Seit Jahren liegt Österreich in einer Bewertung der Rechtslage auf Informationszugang unter 103 Ländern an letzter Stelle.

Ebenso gravierend wie die bislang fehlende Ambition, die Verwaltung zu öffnen: die Verweigerung jeder öffentlichen Diskussion zum Thema; alle Verhandlungen dazu wurden im Hinterzimmer geführt. Selbst als wir alle Parlamentsparteien zur Diskussion eingeladen haben erschien kein Vertreter Ihrer Partei, beim einzigen Termin im Parlament dazu fehlte der sozialdemokratische Abgeordnete. Ein Gespräch dazu hat der SPÖ-Verfassungssprecher in über dreieinhalb Jahren kein einziges Mal mit uns gesucht.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, um es kurz zu sagen: wir ersuchen Sie, das Thema Informationsfreiheit zur Chefsache zu erklären und konkrete Verhandlungen nicht nur mit den Parteienvertretern und Landeshauptleuten zu führen, sondern auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Denn diese betrifft das Thema. Direkt und ganz persönlich.

Ihr Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kündigte in der „Klartext“-Diskussion mit Ihnen an, aus „Betroffenen künftig Beteiligte” machen zu wollen. Dieses Projekt wäre eine gute Chance dazu. 

Und wir bitten Sie um eine Bereitschaft zu jenem offenen Dialog, der von Ihren Vorgängern zwar schnell versprochen und auch öffentlich vorgetäuscht, de facto aber permanent verweigert wurde.

Gegenüber den aktuellen Entwürfen braucht es Verbesserungen in folgenden Bereichen:

  1. Schluss mit in Definitionen versteckten Ausnahmen: alle Informationen, die öffentliche Stellen haben, müssen grundsätzlich anfragbar sein.
  2. Abwägungspflicht von Ausnahmen: Informationen sollen nur verweigert werden können, wenn dies zur Abwehr von Schäden, die das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung überwiegen, notwendig ist. Diese Abwägung ist zu dokumentieren.
  3. Zeitgemäße Verfahrensvorschriften: Antwortfrist von höchstens drei Wochen wie auf EU-Ebene, keine Kosten für Antworten, Ablehnungen oder Begründungen von Ablehnungen (Bescheide). Der für Behörden geltende Rechtsweg muss auch bei Anfragen an staatliche Unternehmen angewendet werden.
  4. Ein rasches, bürger- und behördenfreundliches Verfahren im Fall einer ersten Ablehnung. Der Gang vor Gericht ist langwierig, bürokratisch und führte bisher in keinem unserer Verfahren zu Entscheidungen in der Sache. Verunsicherte Verwaltungsbedienstete brauchen ein zentrales Kompetenzcenter, das ihnen bei Entscheidungen über Informationsweitergabe oder Geheimhaltung zur Seite steht. International üblich ist es, einen unabhängigen Informationsbeauftragten zu schaffen, der die Umsetzung des Informationsfreiheitsrechts überwacht aber gleichzeitig auch Datenschutzagenden übernimmt.
  5. Relevante Verträge der öffentlichen Hand – etwa zu Vergaben, Privatisierungen und Förderungen – sollten, einem international bewährten Verfahren folgend, grundsätzlich erst nach einer Veröffentlichung online in Kraft treten. Wenn Gemeinden Haftungen für Projekte übernehmen, dann muss die Bevölkerung davon erfahren – auch zum Schutz der Gemeinde selbst.

In den vergangenen dreieinhalb Jahren haben wir schon zu oft von einem „neuen Stil“ gehört. Sie werden verstehen, wenn wir dem erst wieder Glauben schenken können, wenn wir diesen durch konkrete Taten auch belegt sehen.

Sollten Sie diesen aber tatsächlich verwirklichen wollen, stehen wir gern für ein konstruktives Gespräch zur Verfügung, wie sich das im Bereich von Transparenz und Informationsfreiheit verwirklichen ließe.

Um zu einer guten Lösung zu kommen. Im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Barth, Markus Hametner und Mathias Huter

Für das Forum Informationsfreiheit (FOI)

Erste österreichische Bürgerrechts-NGO
für das Recht auf Zugang zu Information

Download: Offener Brief – Informationsfreiheitsgesetz (PDF)