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Zweiter Erfolg vor Gericht für Transparenz bei Eurofighter-Kauf

  • Neues Urteil zeigt Grenzen der auch zukünftig geplanten Rechtsdurchsetzung auf
  • Wir fordern Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil auf, Transparenz zu leben und sich nicht neue Verweigerungsgründe auszudenken

Letztes Jahr durften wir uns über eine erfolgreiche Beschwerde gegen die Geheimhaltung der Liste der Eurofighter-Gegengeschäfte durch das Wirtschaftsministerium freuen, die in der Veröffentlichung der jahrelang geheim gehaltenen Liste endete.

Jetzt haben wir in einem weiteren Verfahren zur Causa Eurofighter vom Verwaltungsgericht recht bekommen: In diesem Fall fragten wir die Eurofighter-Kaufverträge an, gegebenenfalls in geschwärzter Form.

Da der Fall Eurofighter seit über zehn Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit steht, halten wir das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung der Verträge für viel höher, als das Interesse an einer Geheimhaltung sein kann – besonders wenn die Möglichkeit für Schwärzungen besteht. Dass durch eine Veröffentlichung solcher Verträge kein Schaden für die nationale Sicherheit entstehen muss zeigt auch das Faktum, dass wir ähnliche Eurofighter-Kaufverträge mit nur wenigen Schwärzungen vom Britischen Verteidigungsministerium erhalten haben – dort gibt es ein funktionierendes Recht auf Informationszugang.

Das Verteidigungsministerium dichtete unsere Auskunftsanfrage in seiner Antwort zu einer Anfrage nach Akteneinsicht um, die es prompt verweigerte. Auch nach erneuter Klarstellung unserer Rechtsauffassung behauptete das Ministerium sinngemäß, es gäbe einfach kein Recht auf Dokumentenübermittlung – und selbst wenn es ein solches Recht gäbe, würden die Geheimhaltungsinteressen der Republik überwiegen.

Wir beschwerten uns gegen diese Informationsverweigerung aufgrund von Verfahrensmängeln (Begründung nicht nachvollziehbar) und der Missachtung des Menschenrechts auf Informationszugang.

Etwa acht Monate nachdem wir die Beschwerde beim Ministerium eingebracht haben befand das Bundesverwaltungsgericht jetzt:

“Die belangte Behörde hat die notwendigen Erfordernisse zur Begründung eines Bescheides nicht erfüllt.”

Weiters stellt die zuständige Richterin fest:

“Bescheide, in denen die Behörde nicht in eindeutiger Weise aufzeigt, von welcher konkreten Sachverhaltsannahme sie ausgegangen ist und worauf sich die getroffenen Tatsachenfeststellungen in Einzelnen stützen, sind mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. […] Den Anforderungen an die Begründung eines Bescheides wird der angefochtene Bescheid nicht gerecht. Inwieweit sich die belangte Behörde mit dem Antragsvorbringen auseinandersetzte, ist der Begründung ihres Bescheides nicht zu entnehmen. […] Aus welchem Grund eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich einer “umfassenden Landesverteidigung” besteht, wird nicht erläutert. […] Damit unterschreitet der angefochtene Bescheid die Anforderungen an eine im Sinn des § 60 AVG ausreichende, nachvollziehbare Begründung.”

Einen Wunsch hat uns das Gericht nicht erfüllt, nämlich den nach einer Entscheidung über eine Veröffentlichung der von uns angefragten Information – anstatt einer reinen Aufhebung des Verweigerungs-Bescheides. Wir hatten ausführlich argumentiert, warum die Veröffentlichung des Vertrags nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern auch konform mit Beschaffungsregeln der EU wäre. Die Richterin beschloss jedoch:

“Wegen seiner Unüberprüfbarkeit in dieser Hinsicht konnte daher auch auf die behauptete inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht eingegangen werden.”

Sie zitiert den “Aspekt der Raschheit und der Kostenersparnis” als Begründung für die Entscheidung, in dem Fall nicht selbst zu ermitteln.

Das Verteidigungsministerium muss nun erneut über die ursprüngliche Anfrage entscheiden – unter Berücksichtigung des Urteils.

Dies bedeutet für uns eine weitere Verzögerung: die Behörde kann unser Ansuchen erneut ablehnen, worauf wir erneut vor das Verwaltungsgericht ziehen können, bevor ein Gang zum Höchstgericht möglich wird. Eine direkte Entscheidung des Gerichts über die Informationsherausgabe hätte im Fall einer negativen Entscheidung einen sofortigen Gang zum Höchstgericht ermöglicht.

Wir hoffen, dass es nicht dazu kommen wird, dass wir erneut vor Gericht ziehen müssen. Deswegen fordern wir Verteidigungsminister Doskozil auf, es Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gleichzutun. Mitterlehner hatte nach unserem letzten Erfolg vor Gericht nach dem Ministerrat angekündigt, die ursprünglich verweigerten Informationen herauszugeben, was kurz darauf auch geschah. Zitat: „Aus meiner Sicht ist da volle Transparenz angebracht.”


Der Kläger

Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit, trat als Kläger in diesem Rechtsstreit auf und erwirkte letztes Jahr erfolgreich auf Herausgabe der Eurofighter-Gegengeschäfte.

Das Forum Informationsfreiheit ist die führende österreichische Bürgerrechts-NGO für ein Recht auf Zugang zu Information. Sie hat die Abschaffung des Amtsgeheimnisses überhaupt erst auf die Agenda der Politik gebracht. Ihre Kampagne Transparenzgesetz.at wurde innerhalb von drei Wochen von mehr als 10.000 Österreichern unterstützt. Sie forderten ein österreichisches Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Damit sollte das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Recht der Bürger auf Information in der Verfassung verankert werden.

Dokumente: