“Die Mauer des Schweigens 2019”: Vergabe des Amtsgeheimnis-Award zum Right to Know-Day am 28.9. steht bevor

Forum Informationsfreiheit

Anlässlich des internationalen Tag der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day am 28. September – verleiht das Forum Informationsfreiheit seit 2014 den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für “besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten”.

Mit dem Negativ-Preis weisen wir seit fünf Jahren auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern.

Mauer des Schweigens

Nominiert werden konnten alle Fälle bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde. Egal ob Ihnen das selbst passiert ist, oder Sie davon in den Medien gelesen/gehört haben. Die Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens” werden traditioneller Weise am Vorabend des “Right to Know-Day” gekürt.

DIE NOMINIERUNGEN 2019

Nominierung #10: Das Bundeskanzleramt, BMDW & BMNT – für die verweigerte Auskunft zu staatseigenen Unternehmen

Die Bundesregierung verweigert dem Parlament Antworten über ausgegliederte Staatsbetriebe.

Bei einem Staatsbesuch von Sebastian Kurz mit einer österreichischen Wirtschaftsdelegation in Saudi Arabien schenkt der damalige Bundeskanzler dem saudischen Kronprinzen einen Lipizzaner aus der spanischen Hofreitschule. Das Parlament will von der Regierung wissen, wie viel dieses Geschenk gekostet hat. Die Antworten aus dem Bundeskanzleramt, dem Wirtschaftsministerium und Umweltministerium sind widersprüchlich, wie die Rechercheplattform Addendum aufzeigt. Das für die spanische Hofreitschule zuständige Umweltministerium verweigert die Beantwortung der Anfrage des Parlaments zu den Kosten überhaupt zur Gänze. Der Grund: Das Parlament habe kein Recht ausgegliederte Staatsbetriebe – wie die spanische Hofreitschule – zu befragen.

Nominierung #9: Das BMASGK – für Zurückhaltung von Daten an ForscherInnen

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gibt Daten zur Qualität von Krankenhäusern nicht an ForscherInnen weiter, obwohl das im Gesetz so vorgesehen ist.

Die Gesundheitsökonomen Maria Hofmarcher und Christopher Singhuber haben beim Europäischen Forum Alpbach ein Fact Book zur Leistungskraft regionaler Gesundheitssysteme vorgestellt. Dabei wurden Krankenanstalten der Bundesländer miteinander verglichen. Mit diesen Ergebnissen können Problemfelder erkannt und behoben werden. So ist die Lebenserwartung von Frauen in Tirol um zehn Jahre höher, als bei Frauen im Burgenland. Für ihre Arbeit benötigen Gesundheitsökonomen anonymisierte Daten zur Gesundheitsversorgung. Darunter auch Daten zur Qualität der Versorgung in Krankenhäusern. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Forschung diese Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Gesundheitsministerium hat sich laut Hofmarcher und Singhuber allerdings weitestgehend geweigert, diese Daten herzugeben. Das Fact Book beschreibt die “Beschaffung von Daten skandalös kompliziert und nur teilweise erfolgreich.”

Nominierung #8: Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Öffentlich Bedienstete und die Parlamentsdirektion – für die verweigerte Auskunft über die Fortzahlungen von MinisterInnengehältern

Das Bundeskanzleramt, Ministerium für öffentlichen Dienst und die Parlamentsdirektion verweigern die Auskunft zur Fortzahlung von MinisterInnengehältern.

Manche ausscheidende Ministerinnen und MInister haben ein Recht auf Gehaltsfortzahlungen und zwar dann, wenn sie kein Rückkehrrecht in eine politische oder wirtschaftliche Position haben. Wenn sie eine Gehaltsfortzahlung beantragen, bekommen sie monatlich knapp 13.000 Euro ausbezahlt. Plus Sonderzahlungen. Und das sechs Monate lang.
Der ORF-Journalist Martin Thür wollte vom Bundeskanzleramt und der Parlamentsdirektion wissen, welche ehemaligen Regierungsmitglieder eine Fortzahlung ihrer Bezüge beantragt haben. Auch die APA hat beim Bundeskanzleramt und beim Ministerium für öffentlichen Dienst angefragt. Diese verweigern die Auskunft und versuchen das mit dem Amtsgeheimnis zu rechtfertigen. Auch die Parlamentsdirektion verweigert die Auskunft und argumentiert wiederum mit Datenschutz. Sie stuft das Geheimhaltungsinteresse der MinisterInnen, ihre Gehaltsfortzahlungen anonym zu erhalten, höher ein, als das Interesse der ÖsterreicherInnen, wissen zu dürfen, welchem ihrer obersten PolitikerInnen sie diese Gehaltsfortzahlung mit Steuermitteln finanzieren. Einem Bürger teilt das Bundeskanzleramt nach Anfrage mit, dass drei ehemaligen Regierungsmitglieder eine Fortzahlung beantragt haben.

Nominierung #7: Das BMI – für die verweigerte Auskunft über die Vergabe von Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik

Die Republik verweigert die Nennung der Leute, die im besonderen Interesse der Republik eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben. 

Zwischen 2007 und 2018 wurden 287 Personen nach einem Gesetz eingebürgert, das die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen “besonderem Interesse der Republik” regelt. Das Interesse der Republik ist oft wirtschaftlicher Natur aber auch SportlerInnen, KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen werden mit diesem Gesetz oft eingebürgert. Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Věra Jourová, nennt die Ausstellung dieser sogenannten “Golden Passports” ein Sicherheitsrisiko, weil oft der Ursprung der Investitionen nicht klar ist. Das Forum Informationsfreiheit wollte deswegen vom Bundesministerium für Inneres wissen, wer die Personen waren, die im besonderen Interesse der Republik 2014 und 2015 eingebürgert worden sind. Das Innenministerium verweigert die Auskunft und das obwohl die Namen 2016, 2017 und 2018 im Ministerratsprotokoll öffentlich gemacht wurden. Begründen tut das Innenministerium die Verweigerung der Beantwortung mit dem Verweis auf Datenschutz und das Amtsgeheimnis.

Nominierung #6: Das BMASGK – mit der nicht veröffentlichten Evaluierung zur “Aktion 20.000”

Das BMASGK veröffentlicht die Evaluierung zur “Aktion 20.000” seit Februar 2018 nicht. Der angekündigte Endbericht, in den die Evaluierungsergebnisse eingearbeitet werden sollen, wurde um ein Jahr auf Ende 2019 nach hinten verschoben.

Die “Aktion 20.000” war ein Projekt der rot-schwarzen Regierung, das von der türkis-blauen Regierung Ende 2017 wieder eingestellt wurde. Bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 ist eine Version der “Aktion 20.000” wieder beschlossen worden. Um die Wirksamkeit der Maßnahme überprüfen zu können, hat die damalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Evaluierungen angeordnet. Die Kosten der beiden Studien belaufen sich auf rund 246.000 Euro.  Diese Evaluierung liegt dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zwar seit Februar 2018 vor, veröffentlicht wird sie aber nicht. Stattdessen hat die damalige Sozialministerin versprochen, dass die Ergebnisse der Evaluierung in einen Endbericht eingearbeitet werden würden. Der Endbericht hätte dem Gesetz nach bis Ende 2018 veröffentlicht werden müssen. Dieses Gesetz wurde allerdings geändert – und der Bericht auf Ende 2019 verschoben. Die Evaluierung bleibt unveröffentlicht.

Nominierung #5: FPÖ-Landesräte in Oberösterreich – für die verweigerte Auskunft über beauftragte PR-Firmen

Drei FPÖ-Mitglieder der oberösterreichischen Landesregierung wollen nicht sagen, welche Agenturen sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit um insgesamt 88.000 Euro beauftragt haben.

Im Nationalrat gibt es immer wieder Anfragen zu Werbeausgaben der Ministerien und MinisterInnen. Dabei wird nicht nur gefragt, was wo beworben wird, sondern auch welche Agenturen beauftragt wurden. Die Ministerien liefern in ihren Beantwortungen dann eine Auflistung der beauftragten Agenturen und Kosten. Das gleiche wollte der oberösterreichische Landesabgeordnete Severin Mayr von den FPÖ-Landesräten Manfred Haimbuchner, Günther Steinkellner und den (inzwischen zurückgetretenen) Elmar Podgorschek wissen. Die sagten zwar, dass sie insgesamt über 88.000 Euro ausgegeben haben aber nicht, wer diese Zahlungen bekommt. Die Begründung der oberösterreichischen Landesräte? “Wir haben mit den Agenturen Rücksprache gehalten. Die haben ein wirtschaftliches Interesse, dass sie im Zusammenhang mit politischen Büros nicht genannt werden. Denn die Kunden dieser Agenturen sind nicht nur politischer Herkunft”, zitiert das profil den Sprecher von Haimbuchner.

Artikel zum Hintergrund:
Berichterstattung im profil

Nominierung #4: Das BMVRDJ – mit der fehlenden Antwort zu Anzeigen und Verurteilungen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt

Das Justizministerium lässt zwei Anfragen einer NGO über Anzeigen und Verurteilungen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und tätlicher Angriff auf Beamte einfach unbeantwortet.

In einer Presseaussendung teilt das Bundesministerium für Inneres am 10. Mai 2019 mit, dass die Polizei mit neuer Munition ausgestattet werden wird. Bis Juni 2020 soll die Munition österreichweit ausgeliefert sein. Als Grund für die Anschaffung der neuen Munition nennt der damalige Innenminister Herbert Kickl eine steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizistinnen und Polizisten. Deswegen wollte sich die NGO epicenter.works einen Überblick zur Gewalt gegen die Polizei verschaffen. Dafür hat es das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gefragt, wie viele Anzeigen und Verurteilungen bzw. offene Verfahren es in den letzten Jahren nach §269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) gegeben hat. Das Justizministerium hatte zur Beantwortung der Frage acht Wochen Zeit, laut Anfragesteller kam innerhalb der Frist keine Antwort – und das obwohl sie von der NGO nach 54 Tagen auf die Überschreitung der gesetzlichen Frist hingewiesen wurde.

 

Nominierung #3: Das BMASGK – mit der fehlenden Auskunft über Pferde-Allergien

Das Gesundheitsministerium verweigert die Information, denn: Für Pferde-Allergien sei man nicht zuständig. Wer dafür zuständig wäre, sagt das Ministerium nicht.

Über Monate waren Polizeipferde ein immer wiederkehrendes Thema: Ein Bürger wollte deshalb wissen, wie viele Menschen in Österreich bzw. in Wien gegen Pferde allergisch sind. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ließ die Frist zur Beantwortung gesetzwidrig verstreichen. Der Bürger musste drei Mal auf die Fristüberschreitung hinweisen, bevor das Bundesministerium auf seine Anfrage reagierte. Das BMASGK sei nach eigenen Angaben nicht für die Anfrage zu “Allergien gegen Pferde” zuständig. Der Bürger hat daraufhin einen Bescheid verlangt – und statt einem Bescheid die gleiche Antwort noch einmal bekommen. Wer für solche Statistiken zuständig ist, hat das Ministerium nicht gesagt.

Nominierung #2: Die Stadt Wien – und die Verträge und Gutachten zum Verkauf der Semmelweis-Gründe

“Die Semmelweis-Gründe”: Die Stadt Wien hält die Verträge zum Verkauf von Grundstücken und Immobilien im 18. Bezirks geheim. Auch das Gutachten, das den Verkaufswert bestimmte, wird nicht gezeigt.

Im Jahr 2012 verkaufte die Stadt Wien mehrere Gründe auf dem “Semmelweis-Areal” in Wien-Währing. 2018 wurde bzgl Ausschreibungen und der Rolle eines Gutachter sogar von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Jener Gutachter, dessen Gutachten für die Bemessung des Wertes herangezogen wurde, habe selbst auf diesem Areal ein Gebäude gekauft, berichten Medien. Und demnach soll der Verkaufspreis unter Wert erfolgt sein. Laut Staatsanwaltschaft sei es nicht nachvollziehbar, wieso bei beiden Verkäufen ohne öffentliche Ausschreibung verkauft wurde, obwohl dies, auch laut Rechnungshof, notwendig gewesen wäre. 

Die Stadt Wien verweigert aber nach entsprechender Anfrage die Herausgabe der Verträge über den Grundstücksverkauf in Wiener Top-Lage und des dazugehörigen Gutachtens, das den Wert dieser Liegenschaften beurteilen sollte. Sie begründet das mit dem Amtsgeheimnis und Datenschutz. Das Gutachten wollte die Stadt im Dezember 2018 wegen des Schutzes der personenbezogenen Daten des Gutachters und seines wirtschaftlichen Interesses nicht herausgeben; obwohl der Name des Gutachters bereits im September 2018 öffentlich in den Medien genannt worden war.

Artikel zum Hintergrund des Falles:
im Standard (hier und hier)
in der Wiener Zeitung

 

Nominierung #1: Das Land NÖ & FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl – mit dem Vertrag des Asylheims Drasenhofen

Das Land Niederösterreich hält den echten Vertrag mit dem Betreiber des umstrittenen Asylheims Drasenhofen geheim.

Ein Auffangzentrum für unbegleitete jugendliche Asylwerber im niederösterreichischen Drasenhofen hat vergangenes Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Dort wurden unbegleitete jugendliche Flüchtlinge vom zuständigen Landesrat Gottfried Waldhäusl einquartiert. Die Jugendlichen wurden von Securities mit Hunden bewacht, durften alleine nicht ins Freie und das Lager war mit Stacheldraht eingezäunt. Die Asylkoordination Österreich nennt das Asylheim ein “Straflager”. Verträge mit der Sicherheitsfirma wurden von einem Landesjuristen “nicht als sachlich und richtig” qualifiziert, er forderte eine neuerliche Überprüfung. Dazu gab es Medienberichte über angebliche Kickback-Zahlungen rund um den Vertrag. Das Forum Informationsfreiheit wollte deshalb wissen mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, welche Preise ausverhandelt wurden und wie viel das Land Niederösterreich schon gezahlt hat. Darüber hinaus: Welche Sicherheitsleistungen wurden vereinbart, wie lange läuft der Vertrag und zu welchen Konditionen kann der Vertrag vom Land Niederösterreich aufgelöst werden.

Geschickt hat das Land Niederösterreich einen Blanko-Standardvertrag und darauf verwiesen, dass dieser Vertrag “im Wesentlichen” bei allen Quartieren angewendet worden ist – angeblich. Der echte Vertrag wurde damit verweigert und wird weiter geheim gehalten.

Artikel zum Hintergrund des Falles:
im Profil
im Kurier
bei Addendum
im ORF
im Standard

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“…und die “Mauer des Schweigens” ging bisher an…”

2018: Die Stadt Innsbruck und die NÖ-Gemeinden für Einschränkungen rund ums Wahlrecht

Die Mauer des Schweigens 2018 ging an:

  1. Platz: Stadt Innsbruck, für die Weigerung die Sprengelergebnisse der heurigen Bürgermeisterwahl herauszugeben;
  2. Platz: die niederösterreichischen Gemeinden (in Verbindung mit Gemeindebund, Gemeindevertreterverband und Land NÖ), dafür, Gebühren von insgesamt fast 8.000 Euro allein für die Frage anzudrohen (und teils schon verrechnen), wie vielen Menschen vor der Landtagswahl 2018 das Wahlrecht aberkannt wurde;
  3. Platz: das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das seine Stellungnahme zum umstrittenen Entwurf für das sogenannte „Standortentwicklungsgesetz“ nicht veröffentlicht hat.
Mauer des Schweigens 2018: Der Goldene Informationsfilter (Sonderpreis) (Foto: Gert Nepel)

Sonderpreis und Goldener Informationsfilter an Kurz und Kickl

Der „Goldene Informationsfilter“ ging an „Innenminister Herbert Kickl und Mitarbeiter“ für den jüngsten „Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit“.

Ein Sonderpeis ging an Bundeskanzler Sebastian Kurz: Vor 5 Jahren hat er noch als Staatssekretär und JVP-Obmann die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz unterstützt, und seither immer wieder politisches Kapital aus entsprechenden Ansagen geschlagen. Nun ist er der erste Bundeskanzler der vergangenen drei, bei dem die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht einmal mehr im Regierungsprogramm stehen – und dessen Haus entsprechenden Pläne zuletzt eine klare Absage erteilt hat.

2017: Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für die Aufrechterhaltung des Amtsgeheimnisses

Wir haben die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit der Mauer des Schweigens ausgezeichnet, die nach über drei Jahren parlamentarischer Behandlung nicht Willens waren, das antiquierte Amtsgeheimnis endlich durch ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information zu ersetzen.

2015: Das Innenministerium für die Verwehrung des Journalisten-Zugangs zum Ayselzentrum

Auf den ersten Platz gewählt wurde das Bundesministerium für Inneres für seine Informationspolitik rund um das Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen.

Den zweiten Platz teilten sich das Büro der Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima für die nachhaltige Weigerung von Auskunftserteilung zu einem von der Stadt über eine Tochterfirma betriebenens Tierheim und das Amt der Burgenländischen Landesregierung für die Weigerung die Kosten einer Burgenland-„Kurier“-Sonderbeilage kurz vor der Landtagswahl offenzulegen.

2014: Der Wiener Stadtschulrat – für Verweigerung von Elterneinsicht in Lesetests der Kinder

Den ersten Platz belegte der Wiener Stadtschulrat für seine Weigerung, Eltern Einsicht in den Text eines Lesetestes ihrer Kinder zu gewähren.

Der zweite Platz ging Punktegleich an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für seine Weigerung, die Firmen zu nennen, die von der Republik anerkannte Eurofighter-Gegengeschäfte erhalten hatten – wir haben diese Liste erfolgreich freigeklagt – und an das Bundesministerium für Inneres, für intransparentes agieren rund um die Auftragsvergabe für den Betrieb des Schubhaftzentrums Vordernberg.