Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist Österreichs führende NGO für die Informationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern – Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende
Anlässlich des internationalen Right to Know-Day am 28. September verleiht das Forum Informationsfreiheit seit 2014 den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ an staatliche Stellen für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“.
1. Platz: Verträge des Landes Niederösterreich
Die heurige „Mauer des Schweigens 2019“ geht an das Land Niederösterreich:In der Causa des Jugend-Asylheims Drasenhofen, für das der zuständige FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl menschenrechtlich wie vergaberechtlich in der öffentlichen Kritik stand, gibt das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung den echten Vertrag mit dem Betreiber nicht heraus. Eine Anfrage gemäß Auskunftspflichtgesetz nach dem Wortlaut des Vertrages (mit wem abgeschlossen, welche Preise ausverhandelt, wie viel schon gezahlt hat, welche Sicherheitsleistungen vereinbart, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit) wurde inhaltlich nicht beantwortet. Stattdessen übermittelte das Land NÖ lediglich einen Blanko-Standardvertrag, der angeblich „im Wesentlichen“ auch bei anderen Quartieren angewandt worden sein soll. Ob auch genau so bei jenem von Drasenhofen blieb damit unbeantwortet, der echte Vertrag weiter geheim – und die inhaltlichen Fragen blieben unaufgeklärt. Ein Ersuchen um einen Bescheid, um dies gerichtlich klären zu lassen, blieb ebenfalls unbeantwortet.
Die Gewinner bekommen die Mauer des Schweigens verliehen. (c) Christian MUELLER
Platz 2 und 3: Was die Bürger und das Parlament nicht wissen dürfen
Platz 2 geht an das Innenministerium für die Verweigerung der Nennung jener Menschen, die „im besonderen Interesse der Republik“ eine österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben. Das Interesse der Republik ist dabei oft wirtschaftlicher Natur: Die EU-Kommissarin für Justiz nennt die Ausstellung dieser sogenannten “Golden Passports” ein Sicherheitsrisiko, weil oft der Ursprung der Investitionen nicht klar ist. Was Österreichs Bürger aber nicht wissen dürfen: Wer wegen angeblicher besonderer Verdienste um das Land aber 2014 und 2015 ihre neuen Mitbürger wurden. Das Innenministerium begründet die Verweigerung mit dem Verweis auf Datenschutz und das Amtsgeheimnis –und das obwohl die Namen 2016, 2017 und 2018 im Ministerratsprotokoll öffentlich gemacht wurden. Ein entsprechendes Verfahren ist anhängig.
Und Platz 3 geht an all jene Ministerien, die gewählte Abgeordnete des Parlaments falsch informieren oder die Auskunft betreffend ausgegliederter Staatsunternehmen verweigern. Stellvertretend dafür der Lipizzaner-Fall: Bei einem Staatsbesuch mit österreichischer Wirtschaftsdelegation in Saudi Arabien schenkte der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz dem saudischen Kronprinzen einen Lipizzaner aus der spanischen Hofreitschule. Das Parlament will von der Regierung wissen, wie viel dieses Geschenk gekostet hat. Die Antworten aus dem Bundeskanzleramt, dem Wirtschaftsministerium und Umweltministerium sind widersprüchlich, wie die Rechercheplattform Addendum aufzeigt. Das für die spanische Hofreitschule zuständige Umweltministerium verweigert die Beantwortung der Anfrage des Parlaments zu den Kosten überhaupt zur Gänze. Der Grund: Das Parlament habe kein Recht Informatiosnen zu ausgegliederten Staatsbetriebe – wie der spanischen Hofreitschule – vom dafür zuständigen Ministerium zu bekommen.
Alle Infos zu den Fällen und Quellen gibt es hier.
„Goldener Informationsfilter“ für „Message Control“ der türkis-blauen Bundesregierung
Der Goldene Informationsfilter (Sonderpreis) (Foto: Gert Nepel)
Der seit vergangenem Jahr vergebene „Goldene Informationsfilter“ für den „Versuch der politischen Einschränkung von staatlichen Informationen“ geht heuer an die türkis-blaue Bundesregierung: für die von vielen JournalistInnen kritisch thematisierte Politik der „Message Control“ – insbesondere dafür, die Öffentlichkeitsarbeit der Statistik Austria, als zentraler Faktenbasis des politischen Diskurses, künftig direkt dem Kanzleramt zu unterstellen.
Sonderpreis für ÖVP, SPÖ und FPÖ betreffend Parteienfinanzierung
Einen Sonderpreis geht an ÖVP, SPÖ und FPÖ für ihr Geheimniskrämereien bei der Parteienfinanzierung: Die Spendenstückelungen (bei der ÖVP), die Vereins- und Vorfeldorganisationsfragen (bei der SPÖ) und der nicht rechtzeitig unterschrieben abgegebene Rechenschaftsbericht (der FPÖ) an den Rechnungshof zeigen, dass es ein Gesetz für komplette Offenlegung der Parteifinanzen braucht, um diverse Umgehungskonstruktionen zu unterbinden. „Ein Gesetz, auf das sich die drei großen Parteien diesen Sommer leider nicht einmal im Lichte der Geschehnisse von Ibiza heuer einigen konnten“, so Mathias Huter.
28. September – International Right to Know-Day
Der Internationale Right to Know-Day macht seit über 15 Jahren international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam, und wird mittlerweile auch von der UNESCO als „Access to Information-Day“ begangen.
Vergeben wird die „Mauer des Schweigens“ vom Forum Informationsfreiheit, das sich für Transparenz in Politik und Verwaltung und ein Recht der BürgerInnen auf Information einsetzt. Die nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at, auf dem Bürgerinnen und Bürger ihre Anfrage direkt an die Behörden stellen können – und diese von der Verwaltung auch gemäß Auskunftspflichtgesetz beantwortet werden müsste. Die Behörden sind gesetzlich zu einer Antwort verpflichtet, verweigern aber oft die Auskunft – mit unterschiedlichsten Begründungen.
Hintergrund: Die bisherigen Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens”
Im Vorjahr ging „Die Mauer des Schweigens“ an die Stadt Innsbruck, für die Weigerung die Sprengelergebnisse der letzten Bürgermeisterwahl herauszugeben. Auf Platz 2 landete die niederösterreichischen Gemeinden (gemeinsam mit dem Gemeindebund, Gemeindevertreterverband und Land NÖ) dafür, Gebühren von insgesamt fast 8.000 Euro allein für die Frage anzudrohen (und teils zu verrechnen), wie vielen Menschen vor der Landtagswahl 2018 das Wahlrecht aberkannt wurde. Platz 3 ging an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das seine Stellungnahme zum umstrittenen Entwurf für das sogenannte „Standortentwicklungsgesetz“ nicht veröffentlichte.
Alle Informationen, Hintergründe und Preisträger der letzten Jahre gibt es hier.
https://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2019/09/header-mauer-des-schweigens.jpg6081080Forum Informationsfreiheithttp://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2013/04/Logo_FOI-1.pngForum Informationsfreiheit2019-09-26 18:06:242021-11-14 22:30:59Amtsgeheimnis-Award: Die Preisträger der Mauer des Schweigens 2019
Wir haben uns die Wahlprogramme
aller bundesweit zur Nationalratswahl antretenden Parteien angesehen um sie auf
Inhalte rund um das Thema Transparenz zu untersuchen.
Welche Positionen und Vorschläge haben die Parteien zur Transparenz bei der Parteienfinanzierung, zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sowie generell zu Transparenz in Politik und Verwaltung.
Das Ibiza-Video und die Spendenaffären haben klar gezeigt: Es braucht dringend mehr öffentliche Kontrolle um sicherzustellen, dass Ideen aus dem Ibiza-Video nicht in die Tat umgesetzt werden können. Im Folgenden werden die Positionen der einzelnen Parteien zu diesen Fragestellungen erörtert. Berücksichtigt wurde dabei, was in den Wahl- und Parteiprogrammen steht, die die Prioritäten der Parteien widerspiegeln. Die Nicht-Erwähnung von Themen sehen wir auch als Standpunkte einer Partei: nämlich, dass ihr das Thema nicht wichtig ist.
ÖVP: „100 Projekte“ (werden laufend veröffentlicht) sowie Grundsatzprogramm 2015
Die ÖVP hat kein klassisches Wahlprogramm für die Nationalratswahl 2019 entwickelt sondern einen „100 Projekte für Österreich“, die in mehreren Paketen bis zum Wahltag präsentiert werden. Von den 100 Projekten wurden bisher 88 veröffentlicht. Keiner der veröffentlichten Punkte behandelt die Themen Parteienfinanzierung, Informationsfreiheit oder Transparenz in der österreichischen Verwaltung.
Auf der Website der ÖVP findet sich noch das „Grundsatzprogramm 2015 der österreichischen Volkspartei“. In diesem finden sich ebenso keinerlei Vorhaben zur Parteienfinanzierung oder einem Informationsfreiheitsgesetz. Zwar spricht sich die ÖVP darin ganz generell dafür aus, dass „staatliches Handeln durch ein Höchstmaß an Transparenz gekennzeichnet sein“ soll. Konkrete Vorschläge, wie das erreicht werden soll, sind dem Programm nicht zu entnehmen.
Nachtrag, 27.9.2019:
Kurz vor der Wahl und nach Veröffentlichung unserer Analyse hat die ÖVP die letzten ihrer „100 Projekte“ für die Wahl veröffentlicht. Projekt 100 lautet:
„Informationsfreiheitsgesetz umsetzen. Transparenz im Staat ist ein wichtiges Element in der Demokratie. Wir setzen uns für die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes ein, das klar regelt, welche Informationen von welchen Behörden in welcher Form den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir wollen keinen gläsernen Menschen, sondern den gläsernen Staat“
SPÖ: Wahlprogramm NRW 2019
Das Wahlprogramm der SPÖ ist mit 164 Seiten das umfangreichste, das Wort Transparenz kommt darin allerdings nur zwei Mal vor.
Abgesehen von einem Verbot von Großspenden über €
7.500 (das die SPÖ mit FPÖ und Liste Jetzt im Sommer bereits im Parlament
beschlossen hat) und einem Funktionsverbot von Großspendern in staatsnahen
Betrieben sieht das Programm keine Reformen bei der Parteienfinanzierung vor.
Zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur
Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes findet sich keine Position im
Wahlprogramm der SPÖ.
Ideen für einen transparenteren Staat sind im Programm auf nationaler Ebene nicht zu finden. Es findet sich lediglich ein generelles Bekenntnis zur Meinungs- und Informationsfreiheit in Österreich, diese wird jedoch nur im Kontext von Netzfreiheit und Uploadfiltern im Internet erwähnt, nicht im Zusammenhang mit einem Recht auf Information gegenüber staatlichen Stellen. (Wahlprogramm S. 146)
Auf europäischer Ebene fordert die SPÖ verbindliche und einsehbare Lobbyregister für alle EU-Institutionen, insbesondere für den Europäischen Rat, sowie ausgewogene Berücksichtigung aller Seiten bei der Besetzung von ExpertInnengruppen in der Europäischen Kommission.
FPÖ: Wahlprogramm NRW 2019 und Parteiprogramm 2011
Im Parteiprogramm der NEOS finden sich detaillierte Positionen zu Transparenzbestimmungen in Österreich.
Bezüglich der Parteienfinanzierung setzen sich die NEOS für ein Prüfrecht des Rechnungshofes der Parteienfinanzen ein. Ein Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze solle sanktioniert und ein Straftatbestand „illegale Parteienfinanzierung“ eingeführt werden, um Umgehungskonstruktionen, etwa über Vereine, zu verhindern. Generell sollten alle Bilanzen von nahestehenden Vereinen und Vorfeldorganisationen von Parteien veröffentlicht werden.
Die NEOS sprechen sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und für ein Grundrecht auf Informationsfreiheit aus. Das von den NEOS unterstütze Transparenzgesetz soll sich am Hamburger Transparenzgesetz orientieren [das wir vom Forum Informationsfreiheit als Vorbild-Modell für Österreich sehen], inklusive Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für abgelehnte Anfragen und der Verpflichtung zur automatischen Veröffentlichung von Informationen allgemeinen Interesses. Der Zugang zu Information soll verfassungsrechtlich garantiert werden.
Zur Steigerung der Transparenz in der Verwaltung sieht das Programm der NEOS eine Veröffentlichungspflicht von öffentlichen Aufträgen vor. Diese Aufträge sollen erst rechtswirksam werden, nachdem sie veröffentlicht wurden.
Ebenso soll eine echte Transparenzdatenbank
für öffentliche Förderungen entstehen und es ist eine Ausweitung der
Meldepflicht für Inserate der öffentlichen Hand vorgesehen.
JETZT: 12 Pläne für 5 Jahre
Die Liste JETZT geht mit 12 Plänen als Programm in die Nationalratswahl.
Sie fordert bei der Parteienfinanzierung ein umfassendes Kontrollrecht des Rechnungshofes und ein strafrechtliches Verbot von Umgehungskonstruktionen.
Die Abschaffung des
Amtsgeheimnisses und ein Bekenntnis zur Einführung eines
„Bürgerinformationsgesetzes“ findet sich ebenfalls im Programm.
Die Vergabe von
Förderungen soll transparenter gestaltet werden und gegen die Ablehnung von
Förderansuchen soll Einspruch erhoben werden können.
Die Grünen: Wahlprogramm NRW 2019
Die Grünen sprechen sich für eine verpflichtende Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben von Parteien aus, für volle Kontroll- und Einsichtsrechte des Rechnungshofes in die Parteifinanzen, eine Offenlegung von Spenden bereits vor dem Wahltag und ein Verbot von Vereinskonstruktionen und Stückelungen von Parteispenden samt Sanktionsmechanismus.
Das Überschreiten der
Wahlkampfkostenobergrenze solle zur Folge haben, dass die den Betrag von 7 Mio
Euro übersteigenden Ausgaben von der Parteienförderung abgezogen werden. Bei
schweren Verstößen gegen Parteienfinanzierungs-Regeln sollen strafrechtliche
Sanktionen eingeführt werden.
Die Abschaffung des
Amtsgeheimnisses und Einführung eines IFG sind ebenfalls im Wahlprogramm zu
finden. Das Recht auf Information soll als Grundrecht etabliert werden. Die
verschiedenen Auskunftspflichtsgesetze der Bundesländer sollen aufgehoben und
stattdessen ein einheitliches IFG mit 4-wöchiger Frist für die Anfragebeantwortung
eingeführt werden.
Studien, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, sollen einer Veröffentlichungspflicht unterliegen. Die Grünen fordern generell mehr Transparenz in der Politik und Verwaltung. Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll auf Grundlage öffentlicher Hearings erfolgen. Damit soll die Auftragsvergabe objektiv nachvollziehbar werden und Aufträge nur aufgrund von Expertise und Qualifikation der BieterInnen vergeben werden.
Auf europäischer Ebene
sollen alle Standpunkte der Mitgliedstaaten im EU Rat veröffentlicht werden. Mehr
Transparenz von Lobbying soll auf europäischer Ebene die Entstehung von
Gesetzen besser nachvollziehbar zu machen.
KPÖ plus: Wahlprogramm NRW 2019
Die KPÖ möchte eine Umgestaltung der Parteienfinanzierung, um die Transparenz zu erhöhen und die Pluralität an Parteien und Bewegungen zu fördern. Weiters ist die KPÖ für eine „klare Obergrenze und strenge Regeln für Spenden an Parteien, deren Verletzung zu harten Sanktionen führt.“ Generell spricht sie sich für eine transparente Verwaltung aus.
Zur Abschaffung des
Amtsgeheimnisses und zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes findet
sich keine Position im Wahlprogramm.
Der Wandel spricht sich generell für Transparenz und den Einsatz von Open Data in den Parlamenten, Behörden und Ministerien aus. Das Amtsgeheimnis soll abgeschafft werden. Weiters fordert der Wandel „transparente Rechenschaftspflichten im Gesetzgebungsprozess sowie klar definierte Mitsprache- und Repräsentationsrechte für Zivilgesellschaft und Wissenschaft“.
*UPDATE: Nach Veröffentlichung hat Wandel mitgeteilt, dass sie die Forderungen unterstützen. „Wir können nämlich alle 10 Forderungen Ihrer Organisation mit einem klaren JA beantworten.“ Weiters erklärt Wandel, dass sie für eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses, ein Grundrecht auf Information im Verfassungsrang und umfassende Prüfrechte für den Rechnungshof sind. Außerdem sollen Firmenspenden an Parteien verboten und die Parteienförderung „an Parteien und Parlamentsklubs von einer gleichen Geschlechtsverteilung abhängen.“
https://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2019/09/infogram-wahl-header.jpg14062500Forum Informationsfreiheithttp://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2013/04/Logo_FOI-1.pngForum Informationsfreiheit2019-09-24 13:04:512019-09-27 12:03:59Transparenz im Programm?
Parteien sollen es zur Bedingung einer neuen Regierung erklären, dass Parteienfinanzierungsreform und Informationsfreiheitsgesetz innerhalb der ersten 100 Tage beschlossen werden
Das Forum Informationsfreiheit (FOI) fordert die Parteien im Hinblick auf die Nationalratswahl kommende Woche auf absolute Transparenz zur unverzichtbaren Koalitionsbedingung zu erklären.
Die Transparenz-NGO fordert die SpitzenkandidatInnen dazu auf, ihre Partei nur in eine Koalition zu führen, die sich verpflichte, innerhalb der ersten 100 Tage nach Amtsantritt eine Parteienfinanzierungsreform, sowie ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz unter Einbindung der entsprechenden ExpertInnen zu beschließen.
Nur so könne sichergestellt werden, dass die nächste Regierung die richtigen Lehren aus den politischen Affären und medialen Aufdeckungen der vergangenen Monate ziehe.
„Es braucht nun Klarheit, wer Parteien und Politiker finanziert; Kontrollen, durch den Rechnungshof und die Öffentlichkeit; und abschreckende Konsequenzen, wenn diese Gesetze gebrochen werden“, sagt der Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit, Mathias Huter. Ein entsprechender Forderungskatalog mit Prüfkompetenzen für den Rechnungshof und einem Straftatbestand für illegale Parteienfinanzierung wurde vom FOI bereits unter Transparenzgesetz.at veröffentlicht.
Vor allem dürften sich die Österreicherinnen und Österreicher vor der Nationalratswahl Klarheit von den Politikern erwarten, welche Parteien nun bereit sind, nur unter der Bedingung entsprechender Transparenzgesetze in eine Regierung zu gehen – und welche Parteien den eigenen Machterhalt über eine sauber Politik und eine nachhaltig gestärkte Demokratie stellen.
Um neben den SpitzenkandidatInnen auch die Abgeordneten in die Pflicht zu nehmen, hat das Forum Informationsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen, einzelne Abgeordnete des zuständigen Verfassungsausschusses direkt anzuschreiben – und so der Forderung nach entsprechenden Transparenzgesetzen persönlich Nachdruck zu verleihen.
Auf www.koalitionsbedingung.at können Bürger daher Abgeordneten schreiben, was sie an den Parteienfinanzierungsaffären und Verheimlichungsversuchen der vergangenen Monate besonders schockiert hat, und dass sie sich von den Abgeordneten nun entsprechende Maßnahmen erwarten.
FOI-Generalsekretär Huter: „Es ist wichtig, dass die Politikerinnen und Politiker endlich die richtigen Lehren aus dem Ibiza-Video ziehen und auf den drohenden Vertrauensverlust reagieren. Es gilt, Österreich vom europäischen Transparenz-Schlusslicht zum Vorreiter zu machen. Dazu braucht es Druck durch die Wählerinnen und Wähler – jetzt, am Wahltag, und danach, wenn es darum geht, von den Politikern die Umsetzung ihrer Versprechen einzufordern.“
Warnung vor Mogelpackungen, die Transparenz versprechen aber mehr Amtsgeheimnis beinhalten
Dabei warnt das Forum Informationsfreiheit vor Mogelpackungen, die Transparenz versprechen, aber mehr Amtsgeheimnis als bisher beinhalten, wie das mit dem jüngsten Entwurf des Kanzleramts der Fall gewesen wäre (und ihn die SPÖ im Juli Antrag 889 & 890/A in ähnlicher Form wieder eingebracht hatte): demnach hätten die Bürger laut Aussagen des zuständigen Kanzleramtsbeamten im Verfassungsausschuss beispielsweise nicht einmal die Kosten des Grenzzauns von Spielfeld erfahren dürfen.
Als Gesetzesanträge im Sinne einer Abschaffung des Amtsgeheimnisses und eines echten Informationsfreiheitsgesetzes nach internationalen Standards qualifiziert das Forum Informationsfreiheit daher nur den jüngsten Antrag des Verfassungsrechtlers und Abgeordneten Alfred Noll (Antrag 631 & 632/A) sowie den Antrag der NEOS und Grünen für eine Verfassungsbestimmung, wie er bereits im Oktober 2013 eingebracht wurde.
Dass die SpitzenkandidatInnen der Parteien bei der gestrigen TV-Debatte auf Plus 4 plötzlich für ein Transparenzgesetz votierten, wundert die Transparenzexperten, da ÖVP, FPÖ und SPÖ zuletzt noch bei der Nationalratssitzung im Juli gegen einen entsprechende Fristsetzung zum genannten Antrag von Alfred Noll stimmten. Das Forum Informationsfreiheit wird darum genau beobachten, ob ÖVP-Obmann Sebastian Kurz seinen gestrigen Worten – man könne einen Antrag der NEOS noch diese Woche beschließen – auch tatsächlich Taten folgen lassen wird.
https://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2019/09/beitrag-koalitionsbedingung.jpg6081080Forum Informationsfreiheithttp://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2013/04/Logo_FOI-1.pngForum Informationsfreiheit2019-09-23 12:11:212019-09-23 12:22:20Forum Informationsfreiheit fordert Transparenz als Koalitionsbedingung
Anlässlich des internationalen Tag der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day am 28. September – verleiht das Forum Informationsfreiheit seit 2014 den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“.
Mit dem Negativ-Preis weisen wir seit fünf Jahren auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern.
Nominiert werden konnten alle Fälle bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde. Egal ob Ihnen das selbst passiert ist, oder Sie davon in den Medien gelesen/gehört haben. Die Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens” werden traditioneller Weise am Vorabend des “Right to Know-Day” gekürt.
DIE NOMINIERUNGEN 2019
Nominierung #10: Das Bundeskanzleramt, BMDW & BMNT – für die verweigerte Auskunft zu staatseigenen Unternehmen
Die Bundesregierung verweigert dem Parlament Antworten über ausgegliederte Staatsbetriebe.
Bei einem Staatsbesuch von Sebastian Kurz mit einer österreichischen Wirtschaftsdelegation in Saudi Arabien schenkt der damalige Bundeskanzler dem saudischen Kronprinzen einen Lipizzaner aus der spanischen Hofreitschule. Das Parlament will von der Regierung wissen, wie viel dieses Geschenk gekostet hat. Die Antworten aus dem Bundeskanzleramt, dem Wirtschaftsministerium und Umweltministerium sind widersprüchlich, wie die Rechercheplattform Addendum aufzeigt. Das für die spanische Hofreitschule zuständige Umweltministerium verweigert die Beantwortung der Anfrage des Parlaments zu den Kosten überhaupt zur Gänze. Der Grund: Das Parlament habe kein Recht ausgegliederte Staatsbetriebe – wie die spanische Hofreitschule – zu befragen.
Nominierung #9: Das BMASGK – für Zurückhaltung von Daten an ForscherInnen
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gibt Daten zur Qualität von Krankenhäusern nicht an ForscherInnen weiter, obwohl das im Gesetz so vorgesehen ist.
Die Gesundheitsökonomen Maria Hofmarcher und Christopher Singhuber haben beim Europäischen Forum Alpbach ein Fact Book zur Leistungskraft regionaler Gesundheitssysteme vorgestellt. Dabei wurden Krankenanstalten der Bundesländer miteinander verglichen. Mit diesen Ergebnissen können Problemfelder erkannt und behoben werden. So ist die Lebenserwartung von Frauen in Tirol um zehn Jahre höher, als bei Frauen im Burgenland. Für ihre Arbeit benötigen Gesundheitsökonomen anonymisierte Daten zur Gesundheitsversorgung. Darunter auch Daten zur Qualität der Versorgung in Krankenhäusern. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Forschung diese Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Gesundheitsministerium hat sich laut Hofmarcher und Singhuber allerdings weitestgehend geweigert, diese Daten herzugeben. Das Fact Book beschreibt die “Beschaffung von Daten skandalös kompliziert und nur teilweise erfolgreich.”
Nominierung #8: Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Öffentlich Bedienstete und die Parlamentsdirektion – für die verweigerte Auskunft über die Fortzahlungen von MinisterInnengehältern
Das Bundeskanzleramt, Ministerium für öffentlichen Dienst und die Parlamentsdirektion verweigern die Auskunft zur Fortzahlung von MinisterInnengehältern.
Manche ausscheidende Ministerinnen und MInister haben ein Recht auf Gehaltsfortzahlungen und zwar dann, wenn sie kein Rückkehrrecht in eine politische oder wirtschaftliche Position haben. Wenn sie eine Gehaltsfortzahlung beantragen, bekommen sie monatlich knapp 13.000 Euro ausbezahlt. Plus Sonderzahlungen. Und das sechs Monate lang. Der ORF-Journalist Martin Thür wollte vom Bundeskanzleramt und der Parlamentsdirektion wissen, welche ehemaligen Regierungsmitglieder eine Fortzahlung ihrer Bezüge beantragt haben. Auch die APA hat beim Bundeskanzleramt und beim Ministerium für öffentlichen Dienst angefragt. Diese verweigern die Auskunft und versuchen das mit dem Amtsgeheimnis zu rechtfertigen. Auch die Parlamentsdirektion verweigert die Auskunft und argumentiert wiederum mit Datenschutz. Sie stuft das Geheimhaltungsinteresse der MinisterInnen, ihre Gehaltsfortzahlungen anonym zu erhalten, höher ein, als das Interesse der ÖsterreicherInnen, wissen zu dürfen, welchem ihrer obersten PolitikerInnen sie diese Gehaltsfortzahlung mit Steuermitteln finanzieren. Einem Bürger teilt das Bundeskanzleramt nach Anfrage mit, dass drei ehemaligen Regierungsmitglieder eine Fortzahlung beantragt haben.
Nominierung #7: Das BMI – für die verweigerte Auskunft über die Vergabe von Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik
Die Republik verweigert die Nennung der Leute, die im besonderen Interesse der Republik eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben.
Zwischen 2007 und 2018 wurden 287 Personen nach einem Gesetz eingebürgert, das die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen “besonderem Interesse der Republik” regelt. Das Interesse der Republik ist oft wirtschaftlicher Natur aber auch SportlerInnen, KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen werden mit diesem Gesetz oft eingebürgert. Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Věra Jourová, nennt die Ausstellung dieser sogenannten “Golden Passports” ein Sicherheitsrisiko, weil oft der Ursprung der Investitionen nicht klar ist. Das Forum Informationsfreiheit wollte deswegen vom Bundesministerium für Inneres wissen, wer die Personen waren, die im besonderen Interesse der Republik 2014 und 2015 eingebürgert worden sind. Das Innenministerium verweigert die Auskunft und das obwohl die Namen 2016, 2017 und 2018 im Ministerratsprotokoll öffentlich gemacht wurden. Begründen tut das Innenministerium die Verweigerung der Beantwortung mit dem Verweis auf Datenschutz und das Amtsgeheimnis.
Nominierung #6: Das BMASGK – mit der nicht veröffentlichten Evaluierung zur „Aktion 20.000“
Das BMASGK veröffentlicht die Evaluierung zur “Aktion 20.000” seit Februar 2018 nicht. Der angekündigte Endbericht, in den die Evaluierungsergebnisse eingearbeitet werden sollen, wurde um ein Jahr auf Ende 2019 nach hinten verschoben.
Die “Aktion 20.000” war ein Projekt der rot-schwarzen Regierung, das von der türkis-blauen Regierung Ende 2017 wieder eingestellt wurde. Bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 ist eine Version der “Aktion 20.000” wieder beschlossen worden. Um die Wirksamkeit der Maßnahme überprüfen zu können, hat die damalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Evaluierungen angeordnet. Die Kosten der beiden Studien belaufen sich auf rund 246.000 Euro. Diese Evaluierung liegt dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zwar seit Februar 2018 vor, veröffentlicht wird sie aber nicht. Stattdessen hat die damalige Sozialministerin versprochen, dass die Ergebnisse der Evaluierung in einen Endbericht eingearbeitet werden würden. Der Endbericht hätte dem Gesetz nach bis Ende 2018 veröffentlicht werden müssen. Dieses Gesetz wurde allerdings geändert – und der Bericht auf Ende 2019 verschoben. Die Evaluierung bleibt unveröffentlicht.
Nominierung #5: FPÖ-Landesräte in Oberösterreich – für die verweigerte Auskunft über beauftragte PR-Firmen
Drei FPÖ-Mitglieder der oberösterreichischen Landesregierung wollen nicht sagen, welche Agenturen sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit um insgesamt 88.000 Euro beauftragt haben.
Im Nationalrat gibt es immer wieder Anfragen zu Werbeausgaben der Ministerien und MinisterInnen. Dabei wird nicht nur gefragt, was wo beworben wird, sondern auch welche Agenturen beauftragt wurden. Die Ministerien liefern in ihren Beantwortungen dann eine Auflistung der beauftragten Agenturen und Kosten. Das gleiche wollte der oberösterreichische Landesabgeordnete Severin Mayr von den FPÖ-Landesräten Manfred Haimbuchner, Günther Steinkellner und den (inzwischen zurückgetretenen) Elmar Podgorschek wissen. Die sagten zwar, dass sie insgesamt über 88.000 Euro ausgegeben haben aber nicht, wer diese Zahlungen bekommt. Die Begründung der oberösterreichischen Landesräte? „Wir haben mit den Agenturen Rücksprache gehalten. Die haben ein wirtschaftliches Interesse, dass sie im Zusammenhang mit politischen Büros nicht genannt werden. Denn die Kunden dieser Agenturen sind nicht nur politischer Herkunft“, zitiert das profil den Sprecher von Haimbuchner.
Artikel zum Hintergrund: Berichterstattung im profil
Nominierung #4: Das BMVRDJ – mit der fehlenden Antwort zu Anzeigen und Verurteilungen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt
In einer Presseaussendung teilt das Bundesministerium für Inneres am 10. Mai 2019 mit, dass die Polizei mit neuer Munition ausgestattet werden wird. Bis Juni 2020 soll die Munition österreichweit ausgeliefert sein. Als Grund für die Anschaffung der neuen Munition nennt der damalige Innenminister Herbert Kickl eine steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizistinnen und Polizisten. Deswegen wollte sich die NGO epicenter.works einen Überblick zur Gewalt gegen die Polizei verschaffen. Dafür hat es das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gefragt, wie viele Anzeigen und Verurteilungen bzw. offene Verfahren es in den letzten Jahren nach §269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) gegeben hat. Das Justizministerium hatte zur Beantwortung der Frage acht Wochen Zeit, laut Anfragesteller kam innerhalb der Frist keine Antwort – und das obwohl sie von der NGO nach 54 Tagen auf die Überschreitung der gesetzlichen Frist hingewiesen wurde.
Nominierung #3: Das BMASGK – mit der fehlenden Auskunft über Pferde-Allergien
Das Gesundheitsministerium verweigert die Information, denn: Für Pferde-Allergien sei man nicht zuständig. Wer dafür zuständig wäre, sagt das Ministerium nicht.
Über Monate waren Polizeipferde ein immer wiederkehrendes Thema: Ein Bürger wollte deshalb wissen, wie viele Menschen in Österreich bzw. in Wien gegen Pferde allergisch sind. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ließ die Frist zur Beantwortung gesetzwidrig verstreichen. Der Bürger musste drei Mal auf die Fristüberschreitung hinweisen, bevor das Bundesministerium auf seine Anfrage reagierte. Das BMASGK sei nach eigenen Angaben nicht für die Anfrage zu “Allergien gegen Pferde” zuständig. Der Bürger hat daraufhin einen Bescheid verlangt – und statt einem Bescheid die gleiche Antwort noch einmal bekommen. Wer für solche Statistiken zuständig ist, hat das Ministerium nicht gesagt.
Nominierung #2: Die Stadt Wien – und die Verträge und Gutachten zum Verkauf der Semmelweis-Gründe
“Die Semmelweis-Gründe”: Die Stadt Wien hält die Verträge zum Verkauf von Grundstücken und Immobilien im 18. Bezirks geheim. Auch das Gutachten, das den Verkaufswert bestimmte, wird nicht gezeigt.
Im Jahr 2012 verkaufte die Stadt Wien mehrere Gründe auf dem “Semmelweis-Areal” in Wien-Währing. 2018 wurde bzgl Ausschreibungen und der Rolle eines Gutachter sogar von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Jener Gutachter, dessen Gutachten für die Bemessung des Wertes herangezogen wurde, habe selbst auf diesem Areal ein Gebäude gekauft, berichten Medien. Und demnach soll der Verkaufspreis unter Wert erfolgt sein. Laut Staatsanwaltschaft sei es nicht nachvollziehbar, wieso bei beiden Verkäufen ohne öffentliche Ausschreibung verkauft wurde, obwohl dies, auch laut Rechnungshof, notwendig gewesen wäre.
Die Stadt Wien verweigert aber nach entsprechender Anfrage die Herausgabe der Verträge über den Grundstücksverkauf in Wiener Top-Lage und des dazugehörigen Gutachtens, das den Wert dieser Liegenschaften beurteilen sollte. Sie begründet das mit dem Amtsgeheimnis und Datenschutz. Das Gutachten wollte die Stadt im Dezember 2018 wegen des Schutzes der personenbezogenen Daten des Gutachters und seines wirtschaftlichen Interesses nicht herausgeben; obwohl der Name des Gutachters bereits im September 2018 öffentlich in den Medien genannt worden war.
Nominierung #1: Das Land NÖ & FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl – mit dem Vertrag des Asylheims Drasenhofen
Das Land Niederösterreich hält den echten Vertrag mit dem Betreiber des umstrittenen Asylheims Drasenhofen geheim.
Ein Auffangzentrum für unbegleitete jugendliche Asylwerber im niederösterreichischen Drasenhofen hat vergangenes Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Dort wurden unbegleitete jugendliche Flüchtlinge vom zuständigen Landesrat Gottfried Waldhäusl einquartiert. Die Jugendlichen wurden von Securities mit Hunden bewacht, durften alleine nicht ins Freie und das Lager war mit Stacheldraht eingezäunt. Die Asylkoordination Österreich nennt das Asylheim ein “Straflager”. Verträge mit der Sicherheitsfirma wurden von einem Landesjuristen “nicht als sachlich und richtig” qualifiziert, er forderte eine neuerliche Überprüfung. Dazu gab es Medienberichte über angebliche Kickback-Zahlungen rund um den Vertrag. Das Forum Informationsfreiheit wollte deshalb wissen mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, welche Preise ausverhandelt wurden und wie viel das Land Niederösterreich schon gezahlt hat. Darüber hinaus: Welche Sicherheitsleistungen wurden vereinbart, wie lange läuft der Vertrag und zu welchen Konditionen kann der Vertrag vom Land Niederösterreich aufgelöst werden.
Geschickt hat das Land Niederösterreich einen Blanko-Standardvertrag und darauf verwiesen, dass dieser Vertrag “im Wesentlichen” bei allen Quartieren angewendet worden ist – angeblich. Der echte Vertrag wurde damit verweigert und wird weiter geheim gehalten.
Platz: Stadt Innsbruck, für die Weigerung die Sprengelergebnisse der heurigen Bürgermeisterwahl herauszugeben;
Platz: die niederösterreichischen Gemeinden (in Verbindung mit Gemeindebund, Gemeindevertreterverband und Land NÖ), dafür, Gebühren von insgesamt fast 8.000 Euro allein für die Frage anzudrohen (und teils schon verrechnen), wie vielen Menschen vor der Landtagswahl 2018 das Wahlrecht aberkannt wurde;
Platz: das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das seine Stellungnahme zum umstrittenen Entwurf für das sogenannte „Standortentwicklungsgesetz“ nicht veröffentlicht hat.
Mauer des Schweigens 2018: Der Goldene Informationsfilter (Sonderpreis) (Foto: Gert Nepel)
Sonderpreis und Goldener Informationsfilter an Kurz und Kickl
Der „Goldene Informationsfilter“ ging an „Innenminister Herbert Kickl und Mitarbeiter“ für den jüngsten „Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit“.
Ein Sonderpeis ging an Bundeskanzler Sebastian Kurz: Vor 5 Jahren hat er noch als Staatssekretär und JVP-Obmann die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz unterstützt, und seither immer wieder politisches Kapital aus entsprechenden Ansagen geschlagen. Nun ist er der erste Bundeskanzler der vergangenen drei, bei dem die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht einmal mehr im Regierungsprogramm stehen – und dessen Haus entsprechenden Pläne zuletzt eine klare Absage erteilt hat.
2017: Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für die Aufrechterhaltung des Amtsgeheimnisses
Wir haben die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit der Mauer des Schweigens ausgezeichnet, die nach über drei Jahren parlamentarischer Behandlung nicht Willens waren, das antiquierte Amtsgeheimnis endlich durch ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information zu ersetzen.
2015: Das Innenministerium für die Verwehrung des Journalisten-Zugangs zum Ayselzentrum
Auf den ersten Platz gewählt wurde das Bundesministerium für Inneres für seine Informationspolitik rund um das Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen.
Den zweiten Platz teilten sich das Büro der Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima für die nachhaltige Weigerung von Auskunftserteilung zu einem von der Stadt über eine Tochterfirma betriebenens Tierheim und das Amt der Burgenländischen Landesregierung für die Weigerung die Kosten einer Burgenland-„Kurier“-Sonderbeilage kurz vor der Landtagswahl offenzulegen.
2014: Der Wiener Stadtschulrat – für Verweigerung von Elterneinsicht in Lesetests der Kinder
Den ersten Platz belegte der Wiener Stadtschulrat für seine Weigerung, Eltern Einsicht in den Text eines Lesetestes ihrer Kinder zu gewähren.
Der zweite Platz ging Punktegleich an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für seine Weigerung, die Firmen zu nennen, die von der Republik anerkannte Eurofighter-Gegengeschäfte erhalten hatten – wir haben diese Liste erfolgreich freigeklagt – und an das Bundesministerium für Inneres, für intransparentes agieren rund um die Auftragsvergabe für den Betrieb des Schubhaftzentrums Vordernberg.
https://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2018/09/RTKD-2018-Nepel-7967.jpg17373000Forum Informationsfreiheithttp://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2013/04/Logo_FOI-1.pngForum Informationsfreiheit2019-09-12 12:53:172020-09-24 16:06:59„Die Mauer des Schweigens 2019“: Vergabe des Amtsgeheimnis-Award zum Right to Know-Day am 28.9. steht bevor