„Mauer des Schweigens 2021” geht an Finanzminister Gernot Blümel, die oberösterreichische Landesregierung und das Gesundheitsministerium

  • “Goldener Informationsfilter” an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, Bundeskanzler Kurz und alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die amtliche Kommunikation regelmäßig von ihren Handys löschen und so Nachvollziehbarkeit verunmöglichen;
  • Transparenz-Preis mangels Einreichungen nicht verliehen

Wien, 28. September 2021 – Anlässlich des heutigen internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – verleiht das Forum Informationsfreiheit auch heuer wieder den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für “besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten”.

Mit dem Negativ-Preis weisen wir jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern hin.

Mauer des Schweigens

Nominiert werden konnten alle Fälle bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde.

Die Preisträger 2021

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) 

“für die Informationsblockade in Richtung Untersuchungsausschuss, die selbst nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aufrecht erhalten wurde”

Viele Monate musste der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung auf beantragte Emails aus dem Finanzministerium warten. Selbst nachdem der Verfassungsgerichtshof auf Herausgabe entschieden hatte, passierte nichts. Erst als der Verfassungsgerichtshof den Bundespräsidenten mit der Exekution beauftragte, wurden die Emails, die augenscheinlich längst zusammengestellt und vorbereitet waren, vom Finanzministerium binnen weniger Stunden an das Parlament geliefert – allerdings in ausgedruckter Form, und als so geheim eingestuft, dass den Abgeordneten eine sinnvolle Bearbeitung kaum möglich war. Laut Oppositionsparteien waren die gelieferten Dokumente auch unvollständig. Blümel selbst hatte im U-Ausschuss ausgesagt, weder einen Laptop für seine Arbeit zu besitzen, noch eine persönliche Email-Adresse im Finanzministerium zu haben.

Mit seiner fragwürdigen Verzögerungstaktik untergrub Blümel gezielt die Kontrollfunktion des Parlaments und die Arbeit des U-Ausschusses, verhinderte eine Untersuchung etwaiger relevanter Nachrichten innerhalb des Finanzministeriums, und lotete dabei die Grenzen des Rechtsstaates aus. In einer Demokratie braucht es effektive und durchsetzbare Transparenzbestimmungen, um eine öffentliche Kontrolle sowie eine Kontrolle der Regierung durch das Parlament sicherzustellen – insbesondere, wenn es um Vorwürfe von Korruption, Amtsmissbrauch und Nepotismus geht.

Finanzminister Gernot Blümel und sein Ressort sind Titelverteidiger der Mauer des Schweigens. Bereits im Vorjahr hatten sie die Mauer für die intransparenten Covid-19 Förderungen sowie die hunderte Millionen Euro teure AUA-Rettung ohne jegliche öffentliche Kontrolle erhalten.

Oberösterreichische Landesregierung

„für die Geheimhaltung von PR-Aufträgen an mutmaßliche rechtsextreme Corona-Leugner“

Die oberösterreichische Landesregierung hielt vor der Wahl geheim, wer öffentliche Aufträge an die PR-Agentur eines – laut Profil – „rechtsextremen Corona-Leugners“ vergab. Welcher Landesrat vergab welche Aufträge und um welche Beträge? Die FPÖ-Landesräte und ihre Pressesprecher äußerten sich auf Anfragen dazu lange nicht, Journalisten konnten schließlich per Ausschlussprinzip nachvollziehen, dass FPÖ-Sicherheitslandesrat Wolfgang Klingler (FPÖ) laut OÖN für die Auftragsvergabe verantwortlich war. Details zu den Aufträgen blieben geheim.

Klar ist: Der “Datenschutz” war nur ein vorgeschobener Grund, Informationen über Aufträge geheim zu halten, das wird jedes Gericht bestätigen. Ebenso, dass eine Beauskunftung von öffentlichen Auftragsvergaben keine “Vertraulichkeit von Geschäftsbeziehungen” verletzen würde. Nur: bis dahin ist die Wahl schon vorbei, die Gelder sind geflossen und die Aufträge abgeschlossen. Und in sechs Jahren, bei der nächsten Landtagswahl, ist es vielleicht auch wieder vergessen.

Gesundheitsministerium

„für die weiterhin mangelnde Transparenz bei den Daten zum Pandemiegeschehen“

Das Gesundheitsministerium hält weiterhin wichtige Informationen zur Pandemielage geheim – und begründet die Informationsverweigerungen so unzureichend, dass das zuständige Gericht Beschwerden dagegen „aufgrund von krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken“ nicht entscheiden kann. So wird beispielsweise weiterhin die Zahl von Corona-Infizierten in einigen Bundesländern für jede Gemeinde veröffentlicht, in anderen jedoch nicht. Von uns 2020 bemängelte mangelnde Daten zur Dauer der Kontaktnachverfolgung von Covid-Fällen existieren weiterhin nicht. Der kürzlich bekannt gewordene Rohbericht des Rechnungshofes zum Thema lässt auch vermuten, dass durch die Intransparenz über das Zusammenkommen der Daten auch Unzulänglichkeiten verborgen wurden. Dabei wäre eine besonders transparente Kommunikation wichtig, um das Vertrauen in die Pandemiebekämpfung zu stärken.

Goldener Informationsfilter

für Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die Amtsgeschäfte per SMS und Messengerdiensten erledigen und diese Kommunikation dann löschen”

EU Kommissionspräsidentin Urusla von der Leyen tut es, ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz tut es. Viele Politiker und Spitzenbeamte, in Österreich wie auch in den EU-Institutionen, verwenden ihre Handys – mitunter private Geräte und keine Diensthandys – zur Besprechung von Amtsgeschäften, die sie jedoch regelmäßig löschen und so öffentliche Nachvollziehbarkeit und Kontrolle verhindern und in weiterer Folge die zeitgeschichtliche Aufarbeitung verunmöglichen.

So hat von der Leyen laut Medienberichten etwa die Lieferung von Covid-19 Impfstoffen per SMS mit dem CEO von Pfizer verhandelt. Die EU-Kommission konnte nach einer Anfrage jedoch keine Kommunikation dazu finden, da SMS-Nachrichten nicht archiviert werden. EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly ermittelt deshalb und will bessere Regeln für die Archivierung derartiger Nachrichten durch EU-Institutionen.

Kein Transparenz-Preis mangels Einreichungen

Erstmals wollte das Forum Informationsfreiheit am Tag der Informationsfreiheit auch Behörden auszeichnen, die sich im Rahmen von Auskunftsbegehren besonders transparent und offen verhalten haben, und hat zu Nominierungen aufgerufen. Mangels Einreichungen nachvollziehbarer Fälle kann dieser Preis jedoch nicht vergeben werden – wir hoffen, im kommenden Jahr führende Behörden, die sich um Transparenz bemühen, auszeichnen zu können.

Was wurde aus…?

Jahrelang haben wir versucht, den Auftrag des Landes Niederösterreich zum Quartier Drasenhofen, in dem minderjährige Flüchtlinge untergebracht wurden, an die Öffentlichkeit zu bekommen. Vergeben wurde der Auftrag durch Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), der dafür 2019 mit der Mauer des Schweigens ausgezeichnet wurde.

Im vergangenen Jahr zeigte sich: der Auftrag wurde rechtswidrig vergeben, Waldhäusl selbst hatte sich laut Medienberichten das exzessive Sicherheitskonzept gewünscht. Das Amt der Landesregierung hatte uns nur einen Mustervertrag übermittelt, in dem diese Wünsche des Landesrats und die damit verbundenen Kosten nicht enthalten waren.

FOI fordert konkrete nächste Schritte bei Informationsfreiheitsgesetz

„Seit der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz im Frühjahr in Begutachtung war, gibt es keine erkennbaren Fortschritte, ein Gesetz, das internationalen Standards genügt, auf Schiene zu bringen“, sagt Mathias Huter, Vorsitzender des Forum Informationsfreiheit.

Wir fordern Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) auf, einen konkreten Fahrplan für das Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen und sicherzustellen, dass es rasch Fortschritte gibt und das Informationsfreiheitsgesetz seinen Namen auch verdient. Ein Gesetz ohne Informationsbeauftragten oder einer vergleichbaren unabhängigen Kompetenz- und Kontrollstelle, die die Umsetzung von Transparenzbestimmungen vorantreiben und begleiten würde, wäre nichts anderes als ein Placebo-Transparenzgesetz.

Ebenso fordert das Forum Informationsfreiheit klare, strikte und durchsetzbare Regeln zur Archivierung von amtlicher Kommunikation von Politikern und Entscheidungsträgern in der Verwaltung, die beruflich per SMS und Messenger-Diensten kommunizieren. Diese Daten werden weder gesichert noch archiviert. Amtsträger könnten so öffentliche Kontrolle verhindern, Korruption und Amtsmissbrauch werden so besonders einfach möglich. Dass beispielsweise Kalender von Staatsbediensteten nicht archiviert, sondern gelöscht werden, ist nicht im Sinne einer nachvollziehbaren Verwaltung.

28. September – International Right to Know-Day

Am “Right to Know”-Day macht seit 19 Jahren die Zivilgesellschaft international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam. Der Tag wird mittlerweile auch von der UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ begangen.

Vergeben wird die “Mauer des Schweigens“ vom Forum Informationsfreiheit, das sich für Transparenz in Politik und Verwaltung und ein Recht der BürgerInnen auf Information einsetzt. Viele der nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at, auf dem Bürgerinnen und Bürger, JournalistInnen und VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Initiativen ihre Anfrage direkt an die Behörden stellen können. Die Behörden sind gesetzlich zu einer Antwort verpflichtet, verweigern aber oft die Auskunft – mit unterschiedlichsten Begründungen.

Hintergrund: Die bisherigen Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens”

Im Vorjahr ging „Die Mauer des Schweigens“ an das Gesundheitsministerium sowie Gesundheitsbehörden für das Transparenz-Multiorganversagen rund um die Daten der Corona-Pandemie und Corona-Ampel; an Finanz- und Infrastrukturministerium für fehlende Transparenz und öffentliche Kontrolle bei der Rettung der Austrian Airlines, sowie an das Verteidigungsministerium für das Geheimhalten von Informationen zur Cyberdefense gegenüber dem Parlament.

Der 2019 erstmals verliehene Sonderpreis “Der goldene Informationsfilter” ging im Vorjahr an die türkis-grüne Bundesregierung für die intransparente Handhabung der Corona-Hilfen und die intransparente Ausgestaltung der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG).

Alle Informationen, Hintergründe und Preisträger der letzten Jahre gibt es hier.

„Mauer des Schweigens 2020” geht an Gesundheitsbehörden, Finanz- und Infrastruktur sowie Verteidigungsministerium

Negativ-Award: Der „Goldene Informationsfilter” geht an die türkis-grüne Bundesregierung für die intransparente Fördervergabe von Corona-Hilfen durch COFAG und Wirtschaftskammer.

Anlässlich des internationalen Right to Know-Day am 28. September verleiht das Forum Informationsfreiheit seit 2014 den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ an staatliche Stellen für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“.


1. Platz für Gesundheitsministerium und -behörden: Corona-Intransparenz

„Für das Transparenz-Multiorganversagen rund um die Daten der Corona-Pandemie und Corona-Ampel“

Das Gesundheitsministerium und die verantwortlichen Gesundheitsbehörden verschweigen wiederholt Entscheidungsgrundlagen und Daten zur Verbreitung von COVID-19. Ein Sinnbild für die fehlenden Transparenz-Bemühungen des Gesundheitsministers fand sich auch in der Pressekonferenz, bei der die Corona-Ampel vorgestellt wurde. Die Aussage, dass diese Maßnahme Transparenz und faktenbasierte Entscheidungen bringen werde, wurde konterkariert, indem Fragen nach den Schwellwerten, bei deren Überschreitung in der Kommission über die Ampelfarben „Orange“ und „Rot“ diskutiert werden wird, nicht beantwortet wurden. Außerdem wird immer noch nicht regelmäßig veröffentlicht, wie lange die Wartezeiten auf Tests, sowie zwischen Testergebnis und Benachrichtigung sind, und es wird nicht kommuniziert wie lange die Behörden für das „Contact-Tracing“ benötigen.

Weitere Beispiele für die Versäumnisse des Gesundheitsministeriums, die zur Verleihung des ersten Platzes führen, finden Sie in der ausführlichen Nominierungsbegründung unter Informationsfreiheit.at.

2. Platz für Finanz- und Infrastrukturministerium: AUA-Rettung

„Die geheime €450-Millionen Rettung der Austrian Airlines: hunderte Millionen Euro Steuergeld für eine private Fluglinie – ohne Transparenz und öffentliche Kontrolle”

Das AUA-Rettungspaket wurde Anfang Juni auf einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel und Infrastrukturministerin Leonore Gewessler präsentiert. Außerordentlich groß war die Überraschung, als Infrastrukturministerium und Finanzministerium nach Anfragen jegliche Zuständigkeit verneinten, da die Vertragspartner doch COFAG und ÖBAG seien. Das Forum Informationsfreiheit fordert: wenn Behörden etwas in einer Pressekonferenz präsentieren, sollten sie auch kritische Nachfragen beantworten müssen.

3. Platz für Bundesministerium für Landesverteidigung: Cyberdefense

„Für das Geheimhalten von Informationen gegenüber dem Parlament, die MinisterInnen kurz darauf in Pressekonferenzen bekannt geben”

In gleich zwei parlamentarischen Anfragen erkundigte sich der Nationalratsabgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff nach der personellen und technischen Ausstattung im Bereich Cyberdefense. Er wollte auch wissen, ob diese Abteilung in Zukunft mehr Personal bekommen soll. Das Verteidigungsministerium verweigerte die Antwort mit einem Hinweis auf die Geheimhaltung im Sinne der Landesverteidigung. Kurze Zeit später kündigte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Aufstockung der Abteilung Cyberdefense von 20 auf 250 Personen an. Auf der Webseite des Bundesheeres wurden also Informationen veröffentlicht, die gegenüber den Abgeordneten vier Monate zuvor geheim gehalten wurden.

Sonderpreis: „Der goldene Informationsfilter” für die Bundesregierung

„Für die intransparente Handhabung der Corona-Hilfen und die intransparente Ausgestaltung der COFAG“

Es gibt keine zeitnahe Veröffentlichung, welche staatlichen Mittel aus welchen Corona-Fördertöpfen vergeben und ausbezahlt wurden, und keinerlei Nachvollziehbarkeit, welche Unternehmen und Organisationen welche staatlichen Hilfen erhalten haben. Alleine aufgrund des riesigen Fördervolumens wäre dies besonders wichtig, um eine effiziente Verwendung der Mittel sicherzustellen und unter Umständen auch Missbrauch aufzudecken. 

Das Konstrukt der COFAG befördert Misstrauen und behindert die Kontrolle durch Bürger, NGOs und Parlament. Eine parlamentarische Kontrolle wird verhindert, indem die Oppositionsparteien zwar VertreterInnen in einen Beirat entsenden können, dieser Beirat jedoch zu vollständiger Verschwiegenheit verpflichtet ist und überhaupt erst ab einer gewissen Förderungshöhe befasst wird. 

Auch die Auslagerung des Härtefallfonds an die Wirtschaftskammer ist eine Transparenzbremse, da die Wirtschaftskammer – anders als Behörden – nur ihren eigenen Mitgliedern gegenüber auskunftspflichtig ist. Außerdem werden Unvereinbarkeiten geschaffen: Detaillierte Finanzdaten von Betrieben gelangen in die Hände der Wirtschaftskammer, in der möglicherweise Wettbewerber der betroffenen Betriebe maßgeblichen Einfluss haben.


Die vollständigen Begründungen inklusive Quellenangaben finden Sie auf Informationsfreiheit.at.

FOI befürchtet Placebo-Transparenzgesetz

„Unter der Türkis-Grünen-Regierung gibt es bislang keine erkennbaren Fortschritte in Sachen Transparenz. Ein erster Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz wurde noch im Juli für ,vor dem Sommer‘ angekündigt, liegt aber immer noch nicht vor“, sagt Mathias Huter, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit.

Die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen und Fördertöpfe erfordern ein hohes Maß an öffentlicher Nachvollziehbarkeit und Kontrolle – auch, um sicherzustellen, dass die Regierung Grundrechtsbeschränkungen verhältnismäßig vorschreibt und dass die vielen Milliarden Steuergeld effizient eingesetzt werden. „Die Preisträger der Mauer des Schweigens zeigen jedoch, dass es gerade rund um die COVID-19 Maßnahmen der Regierung ein erschreckend viel Geheimhaltung und Intransparenz gibt. Es wäre dringend nötig, endlich volle Nachvollziehbarkeit über das Handeln der agierenden Behörden sicherzustellen, welche Unternehmen und Organisationen Millionenbeträge aus öffentlichen Fördertöpfen erhalten, und auf Basis welcher Evidenz COVID-19 bedingte Einschränkungen beschlossen werden”, sagt Huter.   

Einmal mehr fordert das Forum Informationsfreiheit von den Regierungsparteien die Vorlage eines internationalen Standards entsprechenden Informationsfreiheitsgesetzes. Ein Gesetz ohne Informationsbeauftragten oder eine vergleichbare unabhängige Kompetenz- und Kontrollstelle, die die Umsetzung von Transparenzbestimmungen vorantreiben und begleiten würde, würde zu einem Placebo-Transparenzgesetz werden. 

28. September – International Right to Know-Day

Der Internationale Right to Know-Day macht seit über 15 Jahren international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam, und wird mittlerweile auch von der UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ begangen.

Vergeben wird die “Mauer des Schweigens“ vom Forum Informationsfreiheit, das sich für Transparenz in Politik und Verwaltung und ein Recht der BürgerInnen auf Information einsetzt. Viele der nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at, auf dem Bürgerinnen und Bürger, JournalistInnen und VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Initiativen ihre Anfrage direkt an die Behörden stellen können – und diese von der Verwaltung auch gemäß Auskunftspflichtgesetz beantwortet werden müsste. Die Behörden sind gesetzlich zu einer Antwort verpflichtet, verweigern aber oft die Auskunft – mit unterschiedlichsten Begründungen.

Hintergrund: Die bisherigen Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens”

Im Vorjahr ging „Die Mauer des Schweigens“ an das Land Niederösterreich für die Geheimhaltung für Informationen und Verträge in der Causa Jugend-Asylheim Drasenhofen und an das Innenministerium für die Verweigerung der Nennung jener Personen, die die Staatsbürgerschaft auf Regierungsentscheid wegen “besonderem Interesse der Republik” erhalten haben. 

Der Goldene Informationsfilter wurde 2019 erstmals an die türkis-blaue Bundesregierung für deren “Message Control” verliehen.

Alle Informationen, Hintergründe und Preisträger der letzten Jahre gibt es hier.

Amtsgeheimnis-Award: Die Preisträger der Mauer des Schweigens 2019

Anlässlich des internationalen Right to Know-Day am 28. September verleiht das Forum Informationsfreiheit seit 2014 den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ an staatliche Stellen für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“.

1. Platz: Verträge des Landes Niederösterreich

Die heurige „Mauer des Schweigens 2019“ geht an das Land Niederösterreich:In der Causa des Jugend-Asylheims Drasenhofen, für das der zuständige FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl menschenrechtlich wie vergaberechtlich in der öffentlichen Kritik stand, gibt das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung den echten Vertrag mit dem Betreiber nicht heraus. Eine Anfrage gemäß Auskunftspflichtgesetz nach dem Wortlaut des Vertrages (mit wem abgeschlossen, welche Preise ausverhandelt, wie viel schon gezahlt hat, welche Sicherheitsleistungen vereinbart, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit) wurde inhaltlich nicht beantwortet. Stattdessen übermittelte das Land NÖ lediglich einen Blanko-Standardvertrag, der angeblich „im Wesentlichen“ auch bei anderen Quartieren angewandt worden sein soll. Ob auch genau so bei jenem von Drasenhofen blieb damit unbeantwortet, der echte Vertrag weiter geheim – und die inhaltlichen Fragen blieben unaufgeklärt. Ein Ersuchen um einen Bescheid, um dies gerichtlich klären zu lassen, blieb ebenfalls unbeantwortet.

Die Gewinner bekommen die Mauer des Schweigens verliehen. (c) Christian MUELLER

Platz 2 und 3: Was die Bürger und das Parlament nicht wissen dürfen

Platz 2 geht an das Innenministerium für die Verweigerung der Nennung jener Menschen, die „im besonderen Interesse der Republik“ eine österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben. Das Interesse der Republik ist dabei oft wirtschaftlicher Natur: Die EU-Kommissarin für Justiz nennt die Ausstellung dieser sogenannten “Golden Passports” ein Sicherheitsrisiko, weil oft der Ursprung der Investitionen nicht klar ist. Was Österreichs Bürger aber nicht wissen dürfen: Wer wegen angeblicher besonderer Verdienste um das Land aber 2014 und 2015 ihre neuen Mitbürger wurden. Das Innenministerium begründet die Verweigerung mit dem Verweis auf Datenschutz und das Amtsgeheimnis –und das obwohl die Namen 2016, 2017 und 2018 im Ministerratsprotokoll öffentlich gemacht wurden. Ein entsprechendes Verfahren ist anhängig.

Und Platz 3 geht an all jene Ministerien, die gewählte Abgeordnete des Parlaments falsch informieren oder die Auskunft betreffend ausgegliederter Staatsunternehmen verweigern. Stellvertretend dafür der Lipizzaner-Fall: Bei einem Staatsbesuch mit österreichischer Wirtschaftsdelegation in Saudi Arabien schenkte der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz dem saudischen Kronprinzen einen Lipizzaner aus der spanischen Hofreitschule. Das Parlament will von der Regierung wissen, wie viel dieses Geschenk gekostet hat. Die Antworten aus dem Bundeskanzleramt, dem Wirtschaftsministerium und Umweltministerium sind widersprüchlich, wie die Rechercheplattform Addendum aufzeigt. Das für die spanische Hofreitschule zuständige Umweltministerium verweigert die Beantwortung der Anfrage des Parlaments zu den Kosten überhaupt zur Gänze. Der Grund: Das Parlament habe kein Recht Informatiosnen zu ausgegliederten Staatsbetriebe – wie der spanischen Hofreitschule – vom dafür zuständigen Ministerium zu bekommen.

Alle Infos zu den Fällen und Quellen gibt es hier.

„Goldener Informationsfilter“ für „Message Control“ der türkis-blauen Bundesregierung

Der Goldene Informationsfilter (Sonderpreis) (Foto: Gert Nepel)

Der seit vergangenem Jahr vergebene „Goldene Informationsfilter“ für den „Versuch der politischen Einschränkung von staatlichen Informationen“ geht heuer an die türkis-blaue Bundesregierung: für die von vielen JournalistInnen kritisch thematisierte Politik der „Message Control“ – insbesondere dafür, die Öffentlichkeitsarbeit der Statistik Austria, als zentraler Faktenbasis des politischen Diskurses, künftig direkt dem Kanzleramt zu unterstellen.

Sonderpreis für ÖVP, SPÖ und FPÖ betreffend Parteienfinanzierung

Einen Sonderpreis geht an ÖVP, SPÖ und FPÖ für ihr Geheimniskrämereien bei der Parteienfinanzierung: Die Spendenstückelungen (bei der ÖVP), die Vereins- und Vorfeldorganisationsfragen (bei der SPÖ) und der nicht rechtzeitig unterschrieben abgegebene Rechenschaftsbericht (der FPÖ) an den Rechnungshof zeigen, dass es ein Gesetz für komplette Offenlegung der Parteifinanzen braucht, um diverse Umgehungskonstruktionen zu unterbinden. „Ein Gesetz, auf das sich die drei großen Parteien diesen Sommer leider nicht einmal im Lichte der Geschehnisse von Ibiza heuer einigen konnten“, so Mathias Huter.

28. September – International Right to Know-Day

Der Internationale Right to Know-Day macht seit über 15 Jahren international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam, und wird mittlerweile auch von der UNESCO als „Access to Information-Day“ begangen.

Vergeben wird die “Mauer des Schweigens“ vom Forum Informationsfreiheit, das sich für Transparenz in Politik und Verwaltung und ein Recht der BürgerInnen auf Information einsetzt. Die nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at, auf dem Bürgerinnen und Bürger ihre Anfrage direkt an die Behörden stellen können – und diese von der Verwaltung auch gemäß Auskunftspflichtgesetz beantwortet werden müsste. Die Behörden sind gesetzlich zu einer Antwort verpflichtet, verweigern aber oft die Auskunft – mit unterschiedlichsten Begründungen.

Hintergrund: Die bisherigen Negativ-Preisträger der “Mauer des Schweigens”

Im Vorjahr ging „Die Mauer des Schweigens“ an die Stadt Innsbruck, für die Weigerung die Sprengelergebnisse der letzten Bürgermeisterwahl herauszugeben. Auf Platz 2 landete die niederösterreichischen Gemeinden (gemeinsam mit dem Gemeindebund, Gemeindevertreterverband und Land NÖ) dafür, Gebühren von insgesamt fast 8.000 Euro allein für die Frage anzudrohen (und teils zu verrechnen), wie vielen Menschen vor der Landtagswahl 2018 das Wahlrecht aberkannt wurde. Platz 3 ging an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das seine Stellungnahme zum umstrittenen Entwurf für das sogenannte „Standortentwicklungsgesetz“ nicht veröffentlichte.

Alle Informationen, Hintergründe und Preisträger der letzten Jahre gibt es hier.

Internationaler Right to Know-Day:
 Informationsfilterung ist „Zensur an der Quelle“

  • Forum Informationsfreiheit verleiht Amtsgeheimnis-Awards 2018:
    „Mauer des Schweigens“ an Stadt Innsbruck, niederösterreichische Gemeinden 
und Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
  • „Goldener Informationsfilter“ für Innenminister Kickl und Mitarbeiter 
für den Versuch politischer Einschränkung öffentlicher Informationen
  • „Mauer des Schweigens“-Sonderpreis für Bundeskanzler Sebastian Kurz für die Nicht-Einhaltung seiner Zusagen zu einem Informationsfreiheitsgesetz

WIEN – Anlässlich des „Internationalen Right to Know-Day“ am 28. September verleiht das Forum Informationsfreiheit (FOI) heuer zum 5. Mal die jährlichen Amtsgeheimnis-Awards „Die Mauer des Schweigens“, um auf die Verletzung der Auskunftspflicht durch Politik und Verwaltung und die Intransparenz staatlichen Handelns aufmerksam zu machen.
Das Forum Informationsfreiheit betreibt seit über 5 Jahren das Portal FragDenStaat.at, über das Bürger, NGOs und Journalisten Anfragen an Behörden nach dem Auskunftspflichtgesetz richten können. Die Behörden sind gesetzlich zur Antwort verpflichtet, verweigern aber oft die Auskunft
 – mit unterschiedlichsten Begründungen.
Der Preis zeichnet die „besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten“ aus, und die Geheimhaltung von Informationen von öffentlichem Interesse vor Österreichs Bürgerinnen und Bürgern.
Aus einer Shortlist von 10 Nominierten wählte eine Jury von Juristen, JournalistInnen, BürgerrechtlerInnen die heurigen Preisträger.

Jurymitglied Julia Herrnböck und Generalsekretär Mathias Huter moderierten die Preisverleihung (Foto: Gert Nepel)

Die „Mauern des Schweigens“ des Amtsgeheimnis-Awards 2018 gehen an…

Platz 1: die Stadt Innsbruck, für die Weigerung die Sprengelergebnisse der heurigen Bürgermeisterwahl herauszugeben. Abgelehnt wurde die Anfrage mit der Begründung, das Bundesministerium für Inneres verbiete eine Veröffentlichung der Sprengelergebnisse, was das Ministerium zurückwies. „Daten aus dem Kernbereich der demokratischen Entscheidungsfindung geheim zu halten, zerstört das Vertrauen in demokratische Wahlen und staatliche Institutionen“, so die Jury. Das sei „das Schlimmste, was Intransparenz überhaupt anrichten kann.“

… Platz 2: die niederösterreichischen Gemeinden (in Verbindung mit Gemeindebund, Gemeindevertreterverband und Land NÖ), dafür, Gebühren von insgesamt fast 8.000 Euro allein für die Frage anzudrohen (und teils schon verrechnen), wie vielen Menschen vor der Landtagswahl 2018 das Wahlrecht aberkannt wurde. Die im öffentlichen Interesse liegende Frage wurde von zwei Aktivisten des „Forum Informationsfreiheit“ an alle 573 Gemeinden einzeln gestellt, da das Land NÖ laut eigenen Aussagen sich diese Daten von den Gemeinden nicht mit- übermitteln ließ – und man daher jede einzeln anfragen müsse. (Der Preis geht damit auch an den NÖ Gemeindebund und den NÖ Gemeindevertreterverband, die den Gemeinden empfahlen, diese Gebühren einzuheben, und das Land NÖ, das durch den Beschluss einer schlechten Wahlrechts-Reform und einer fehlenden Erhebung der statistischen Daten dazu so viele Einzelanfragen an Gemeinden überhaupt nötig machte.)

„Es ist absolut inakzeptabel, Informationen von öffentlichem Interesse und essentieller Bedeutung für die Demokratie nur gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen“, so die Jury. Das sei „ein verheerendes Signal für alle aktiven Staatsbürger und NGOs, die aufgrund dieser Rechtsunsicherheit nun fürchten müssen, dass schon allein durch eine Frage in finanzielle Probleme“ gestürzt zu werden. Es zeige auch „das Fehlen eines durchdachten Informationsfreiheitsgesetzes und einer zentralen Kompetenzstelle als starkes und schnelles Schiedsgericht.“ Transparenz verursache Aufwände, beugt aber autoritären Tendenzen vor – und verhindert das Versickern von Millionen und Milliarden öffentlicher Mittel.

… Platz 3: das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das seine Stellungnahme zum umstrittenen Entwurf für das sogenannte „Standortentwicklungsgesetz“ nicht veröffentlicht hat. Die Veröffentlichung einer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch absolut üblich ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch absolut üblich. Die Umweltschutzorganisation WWF beantragte die Herausgabe der Stellungnahme auf Basis des Umweltinformationsgesetzes. Diese Anfrage blieb nach Verstreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Antwort-Frist dennoch unbeantwortet.

Begründung der Jury: „Stellungnahmen der Ministerien als Exekutive an das Parlament als Legislative sind eine wichtige Grundlage für den Gesetzgebungsprozess – und die öffentliche Debatte darüber. Diese Information der Öffentlichkeit mutwillig zu entziehen, stellt einen Sabotageakt des demokratischen Meinungsbildungsprozesses dar.“ Es lasse sich damit auch nicht mehr nachvollziehen, wessen Interessen hier möglicher Weise durch die Hintertür eingeschmuggelt würden.
Das BMMNT hat zu seinen Nominierung eine Stellungnahme abgegeben, diese finden Sie weiter unten.

Ebenfalls nominiert für den Preis waren heuer darüber hinaus u.a….
… die Stadt Wien (3,7 Millionen Euro an private Verlage für den angeblichen Ankauf von Büchern und Broschüren, die jedoch teilweise nicht geliefert wurden – Stadtführung weigerte sich gegenüber Abgeordneten und Journalisten, detaillierte Infos zu liefern, wo diese überhaupt verteilt wurden, mit dem Argument, solche Nachforschungen seien „wirtschaftlich nicht gerechtfertigt“); … oder das Land Tirol (für die Verweigerung, hunderte Seiten Unteralgen zum Projekt des Wasserkraftwerks Kalersbach nur ausgedruckt, nicht aber elektronisch zu übermitteln, mit dem Argument der USB-Stick mit den Unterlagen sei nicht Teil des elektronischen Akts).

In den vergangenen Jahren ging der Negativ-Preis für die Verhinderung von Transparenz u.a. an das Österreichische Innenministerium (für das Zutrittsverbot für Journalisten zum Flüchtlingslager Traiskirchen) oder den Stadtschulrat Wien (für die Weigerung, Eltern Einsicht in die Lesetests ihrer Kinder nehmen zu lassen).

„Goldener Informationsfilter“ für Innenminister Herbert Kickl und Mitarbeiter

Jurymitglied Julia Herrnböck und Generalsekretär Mathias Huter moderierten die Preisverleihung (Foto: Gert Nepel)

Aufgrund der aktuellen Ereignisse kreierte das „Forum Informationsfreiheit“ darüber hinaus einen eigenen Preis für den „Versuch der politischen Einschränkung von öffentlichen Informationen“ durch Zugangsbeschränkungen für anerkannte Journalisten:

Der „Goldene Informationsfilter“ geht demnach an „Innenminister Herbert Kickl und Mitarbeiter“ für den jüngsten „Versuch der Einschränkung der Pressefreiheit“.

Das Mail seines Hauses an Dienststellen im ganzen Land gebe eine klare Empfehlung für die Einschränkung des Zugangs zu Information für kritisch berichtende Medien – und gebe damit auch eine Verhaltenskultur für die Beamten seines Ressorts und der Republik vor. „Wenn Information von allgemeinem Interesse von staatlichen Stellen politisch gefiltert werden soll, indem anerkannten Journalistinnen und Journalisten der Zugang verwehrt wird, ist das Zensur an der Quelle“, so das Forum Informationsfreiheit in seiner Begründung.

Amtsgeheimnis-Award 2018: Sonderpreis für Bundeskanzler Sebastian Kurz

Einen Sonderpreis der „Mauer des Schweigens“ erhält Bundeskanzler Sebastian Kurz: Vor 5 Jahren hat er noch als Staatssekretär und JVP-Obmann die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz unterstützt, und seither immer wieder politisches Kapital aus entsprechenden Ansagen geschlagen. Nun ist er der erste Bundeskanzler der vergangenen drei, bei dem die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht einmal mehr im Regierungsprogramm stehen – und dessen Haus entsprechenden Pläne zuletzt eine klare Absage erteilt hat. Damit wird ein Transparenzgesetz unter seiner Amtszeit für weitere 5 Jahre verhindert.

Über den International Right to Know Day und das Forum Informationsfreiheit:

Der International Right to Know Day wird seit 2002 von zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit begangen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht in Politik und Verwaltung zu stärken. Seit 2016 feiern auch die Vereinten Nationen (UNESCO) den Internationalen Tag des universellen Zugangs zu Information.
Das Forum Informationsfreiheit ist die erste Bürgerrechts-NGO für das Recht auf Zugang zu Information und engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes nach internationalen Standards. Der Verein betreibt unter anderem die Bürgerplattform https://fragdenstaat.at und das Transparenz-Portal https://www.parteispenden.at/.

Anhang 1: Die Begründungen der Jury…

…zu Platz 1: Stadt Innsbruck
„Daten aus dem Kernbereich der demokratischen Entscheidungsfindung geheim zu halten zerstört das Vertrauen in demokratische Wahlen und staatliche Institutionen – das Schlimmste, was Intransparenz überhaupt anrichten kann. Die ordentliche und detaillierte Veröffentlichung von Wahlergebnissen ist ein Gebot der Transparenz einer Demokratie. Wie sonst sollen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass alles korrekt gelaufen ist. Es wäre das Mindeste, dass die involvierten Behörden (Stadt Innsbruck und Innenministerium) dies nun von selbst aufklären.“

… zu Platz 2: NÖ Gemeinden (mit NÖ Gemeindebund und Land NÖ)
„Es ist absolut inakzeptabel, Informationen von öffentlichem Interesse und essentieller Bedeutung für die Demokratie nur gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Dieser Fall ist ein verehrendes Signal für alle aktiven Staatsbürger und NGOs, die aufgrund dieser Rechtsunsicherheit nun fürchten müssen, dass schon allein eine Frage zu Informationen, die auf mehrere Behörden verteilt sind, sie in finanzielle Probleme stürzen kann. Das ist eine beunruhigende Entwicklung. Es zeigt das Problem eines fehlenden, internationalen Standards entsprechenden Informationsfreiheitsgesetztes, das eine diametral andere Botschaft sendet, sowie einer zentralen Kompetenzstelle als starkes und schnelles Schiedsgericht und Aufsichtsorgan über solche Vorgänge. Transparenz verursacht Aufwände, aber beugt autoritären Tendenzen vor, schafft Vertrauen – und verhindert das Versickern von Millionen und Milliarden öffentlicher Mittel.“

… zu Platz 3: Umweltministerium
„Stellungnahmen der Ministerien als Exekutive an das Parlament als Legislative, sind eine wichtige Grundlage für den Gesetzgebungsprozess – und die öffentliche Debatte darüber. Diese Information der Öffentlichkeit mutwillig zu entziehen, stellt einen Sabotageakt des demokratischen Meinungsbildungsprozesse dar. Darüber hinaus stellt der Fall einen markanten Transparenz-Rückschritt dar, da frühere Regierungen Stellungnahmen grundsätzlich öffentlich – bzw. dem Parlament zugänglich – gemacht haben. Man darf nicht vergessen: wenn Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im Hinterzimmer ausgetauscht werden, verlieren nicht nur Bürger, sondern auch Parlamentarier die Grundlagen für informiertere Entscheidungen. Und es lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wessen Interessen hier möglicher Weise durch die Hintertür eingeschmuggelt wurden. Die Verantwortlichen sollten hier einen Blick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werfen.

Mauer des Schweigens 2018 (Foto: Gert Nepel)

Mauer des Schweigens 2018: Der Goldene Informationsfilter (Sonderpreis) (Foto: Gert Nepel)


Anhang 2: Stellungnahme des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus zu seinen Nominierungen:

Zum Standortentwicklungsgesetz:
Das BMNT hat den Kolleginnen und Kollegen des dafür zuständigen BMDW seine Anmerkungen zu diesem Gesetzesentwurf genauso wie das BMVRDJ direkt übermittelt. Es handelt sich dabei um keine formelle Stellungnahme im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens, auf eine formelle Stellungnahme besteht auch kein Rechtsanspruch. In Bezug auf die Nominierung zur „Mauer des Schweigens“ ist anzumerken, dass uns derzeit drei Anfragen auf Auskunft vorliegen, zwei beziehen sich auf das Auskunftspflichtgesetz, eine aufs Umweltinformationsgesetz. Die Frist zur Beantwortung nach dem Auskunftspflichtgesetz endet am 17. Oktober 2018, das BMNT wird die Anfrage des WWF und von Hr. Markus Hametner natürlich fristgerecht bis zu diesem Termin beantworten. Grundsätzlich steht das BMNT mit allen anderen Ressorts in ständigem Austausch, das zählt zu den wesentlichen Elementen gemeinsamer Regierungsarbeit und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Ressorts.

Zur Auftragsvergabe „Grüner Bericht“:
Herr Huter hat in dieser Angelegenheit am 13.3.2018 einen Bescheid (Auskunftsbegehren) erhalten und am 16.4.2018 dagegen berufen. Zur Berufung wurden alle Unterlagen am 27.4.2018 an den Bundes-Verwaltungsgerichtshof übermittelt. Der BVwGH hat mit Beschluss vom 14.6.2018 die Beschwerde abgewiesen.
Inhaltlich ist anzumerken: Die Ausschreibungsunterlagen zu diesem Auftrag wurden 2017 von insgesamt 8 Firmen angefordert. Bis zur ausgeschriebenen Frist am 10.7.2017 ist jedoch nur ein Angebot eingegangen. Diesem Bieter wurde daher der Zuschlag auf Basis der vergaberechtlich völlig korrekten Ausschreibung erteilt.
Die Erhebungen bei den Betrieben und die notwendigen Auswertungen für den „Grünen Bericht“ sind sehr aufwändig und erfordern spezifische Kenntnisse über den Agrarsektor sowie qualifiziertes Personal. Die Ergebnisse sind übrigens jederzeit auf www.gruenerbericht.at nachzulesen. Das Ergebnis gibt auch eine Vorstellung, wie umfangreich diese Erhebungen sind. Es liegt offenbar an der der speziellen Fachkenntnis, dass es keine anderen Angebote gab. Anregungen des Rechnungshofes (basierend auf einer Prüfung im Jahr 2015) hinsichtlich Leistungsbeschreibung und Verfahrensabwicklung wurden aufgenommen; die vom Rechnungshof angeregte Beauftragung der Statistik Austria wurde von dieser selbst dezidiert mangels ausreichender Fachkenntnisse abgelehnt.

Grundsätzlich erlauben wir uns die Anmerkung, dass es problematisch erscheint, nur knapp mehr als 2 Tage Zeit für eine Stellungnahme zu einer „Nominierung“ eingeräumt zu bekommen. Das lässt auf ein nicht besonders ausgeprägtes Interesse an unserer Beantwortung schließen bzw. auf eine bereits vorgefasste einseitige Beurteilung.

Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2017“ geht an Regierungsparteien SPÖ und ÖVP

Anlässlich des Internationalen „Tag der Informationsfreiheit“ – dem Right to Know Day am 28. September 2017 – verleiht das „Forum Informationsfreiheit (FOI)“ den heurigen Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ an die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für ihre Verdienste um den Schutz des Amtsgeheimnisses.

Die Bürgerrechtsorganisation vergibt den jährlichen Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten und die Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern.

(c) Christian MUELLER

In den vergangenen Jahren ging der Negativ-Preis für die Verhinderung von Transparenz u.a. an das Österreichische Innenministerium (für das Zutrittsverbot für Journalisten zum Flüchtlingslager Traiskirchen) sowie an die Stadtschulrat Wien (für die Weigerung, Eltern Einsicht in die Lesetests ihrer Kinder nehmen zu lassen).

Abschaffung des Amtsgeheimnisses – ein gebrochenes Versprechen

Die Begründung fiel heuer sehr eindeutig aus: „Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben den Bürgern aufgrund des öffentlichen Drucks für ein Transparenzgesetz versprochen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen – und dies seither nicht getan. Mehr noch: Die Regierungsparteien ließen sich für die puren Ankündigungen in den Medien jedes Mal aufs Neue feiern, verweigerten jedoch öffentliche Verhandlungen mit den Bürgern, und verschleppten das Thema in geheime Hinterzimmergespräche. Das Ergebnis ist damit ein unausgegorener Regierungsentwurf, der gefährliche Verheimlichungspassagen enthält – und dem sogar der zuständige Sektionschef im Hearing des Nationalrats attestiert, dass Österreichs Bürger danach auch weiterhin nicht wissen dürften, was beispielsweise der vieldiskutierte neue Grenzzaun bei Spielfeld kosten würde.“

Damit ist die Entscheidung des Forum Informationsfreiheit heuer mehr als eindeutig gewesen.

Intransparenz bei der Verfassung des Informationsfreiheitsgesetzes

Hinzu kommt, dass die Regierungsparteien den Prozess immer wieder der Öffentlichkeit entziehen, und in intransparenten Verfahren nicht nachvollziehbare Änderungen aufgrund von nicht nachvollziehbaren Wünschen nicht bekannter Player vornehmen.Mauer des Schweigens – Forum Informationsfreiheit

Die konkreten Positionen von SPÖ und ÖVP zu einem Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information sind deshalb auch nach über vier Jahren der politischen Debatte für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar.

„Die Regierungsparteien lassen uns Bürger nicht einmal wissen, ob und wie der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz nach der Begutachtung und nach fundierter Kritik von Journalistenorganisationen, Zivilgesellschaft und internationalen Experten abgeändert wurde. Diese Dokumente bleiben weiter unter Verschluss. Das ist eines transparenten Verfahrens für ein Transparenzgesetz nicht würdig“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.

Österreich bleibt damit weiter die letzte Demokratie Europas mit einem Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Die seit mehreren Jahren im Parlament liegenden Reformpläne, die allerdings ohnehin nur ein Amtsgeheimnis 2.0 gebracht hätten, begruben die Regierungsparteien im Juni.

Verhandlungen verweigert, Gesprächstermine ausgeschlagen

Seitens der SPÖ hat seit viereinhalb Jahren kein Abgeordneter der Kanzlerpartei ein inhaltliches Gespräch mit den Vertretern des Forum Informationsfreiheit dazu geführt. Der zuständige Verfassungssprecher Peter Wittmann hat vielmehr Gesprächseinladung dazu ausgeschlagen bzw. ist sogar zu Mehrparteienterminen mit FOI und Journalistenorganisationen nicht erschienen.

Seitens der ÖVP hat der damalige Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz versprochen, sich des Themas anzunehmen, doch nach dem Scheitern der ersten Bemühungen trotz mehrfacher persönlicher Zusagen einem weiteren Gesprächstermin nicht zugestimmt.

Chronologie: Die jüngsten Ereignisse im Detail

Im September 2016 hat das FOI im Verfassungsausschuss des Parlaments seine detaillierte Kritik am Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz den Abgeordneten dargelegt. Als sich bei diesem Expertenhearing gezeigt hat, dass der Gesetzesentwurf laut seinen Autoren noch mehr Geheimhaltung erlauben würde, als ohnehin befürchtet – demnach wären etwa die Kosten des Grenzzauns in Spielfeld oder Beratungsverträge der Ministerien unter Verschluss geblieben – schlugen selbst Journalistenvertreter öffentlich Alarm.

In der Folge luden die führenden Journalistenorganisationen – Journalistengewerkschaft, Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen, Initiative für Qualität im Journalismus, Presseclub Concordia, Reporter ohne Grenzen – zusammen mit dem Forum Informationsfreiheit die Verhandler aller Parlamentsparteien zu einem Runden Tisch, um die Schwachstellen des Gesetzesentwurfs – und den politischen Willen für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz – zu diskutieren. Nur Vertreter der Oppositionsparteien Grüne, NEOS und Team Stronach kamen. Der ÖVP-Vertreter war verhindert, von der SPÖ gab es keine Bereitschaft, mit Journalistenvertretern ein Recht auf Informationszugang zu diskutieren.

Als Reaktion auf starke Kritik auf Twitter lud Bundesminister Thomas Drozda Vertreter des FOI schließlich im Oktober 2016 in sein Büro, gemeinsam mit dem zuständigen Sektionschef im Bundeskanzleramt – der erste Gesprächstermin dort seit Anfang 2013.

In separaten Treffen mit Verhandlern der Grünen und der FPÖ – den beiden Parteien, die eine für einen Beschluss notwendige Verfassungsmehrheit hätten liefern können – legte das Forum Informationsfreiheit seine Kritik und seine Vorstellungen für ein echtes Transparenzgesetz dar, und schlug auch entsprechende Formulierungen vor.

Grüne und Neos derzeit einzige Parlamentsparteien für Transparenzgesetz nach internationalen Standards

Soweit es nachvollziehbar ist, haben sich Grüne und NEOS als einzige Parlamentsparteien für ein echtes Transparenzgesetz, das guten internationalen Standards entsprechen würde, eingesetzt.

Zusammen mit Journalistenvertretern haben wir eine Policy Group geformt und in zwei Folge-Treffen mit Mitarbeiterinnen des Verfassungsdiensts und Fachreferenten von Minister Drozda unsere Kritikpunkte an öffentlich bekannten Gesetzesentwürfen im Detail erläutert. Eine Reaktion darauf blieb komplett aus.

Was davon – und ob überhaupt etwas – schlussendlich in Entwürfe eingearbeitet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Bis heute sind nur mehrere Jahre alte Gesetzesentwürfe bekannt – Gespräche und Verhandlungen zwischen den Parteien und Vertretern der Länder fanden hinter verschlossenen Türen statt.

Landeshauptleute mit angeblichen Sonderwünschen

Ebenso wenig nachvollziehbar bleiben die Positionen der Landesregierungen, die zwar in Koalitionsabkommen vielfach mehr Transparenz ankündigen, gleichzeitig aber auf der Bremse standen – und den Beschluss eines echten Informationsfreiheitsgesetzes nach Auskunft beteiligter Personen durch das Verhängen von Junktimen weiter erschwerten: Ihre Zustimmung zu einem österreichweit einheitlichen Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information wollten die Landeshauptleute nur geben, wenn sie im Gegenzug mehr Rechte bei der Ernennung von Landesamtsdirektoren und der Neuziehung von Gemeindegrenzen vom Bund erhalten. Ein quid pro quo auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger.

Für die Wahl sammelte das Forum Informationsfreiheit in den letzten Wochen die – nicht einheitlich und transparent verfügbaren – Email-Adressen der Kandidatinnen und Kandidaten. An sie schicken wir noch diese Woche einen Fragebogen, wie sie als mögliche zukünftige Abgeordnete zum Transparenzgesetz stehen.

„Right to Know Day“: Der internationale „Tag der Informationsfreiheit“

Der Zugang zu Information ist ein Menschenrecht. Information ist die Grundlage der Demokratie und der sinnvollen Partizipation an politischen Prozessen. Am Tag der Informationsfreiheit werden international Zeichen für das Recht der Bürger auf Zugang zu den Informationen ihres Staates gesetzt. Mit der “Mauer des Schweigens” unterstreicht das Forum Informationsfreiheit seine Forderung nach der Einführung eines internationalen Beispielen folgenden Bürgerrechts auf Informationszugang.

Über das Forum Informationsfreiheit (FOI)

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die zentrale NGO in Österreich für das Recht auf Zugang zu Information und wurde mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit 2013 und dem Demokratiepreis 2014 der Margaretha Lupac-Stiftung des Österreichischen Parlaments ausgezeichnet. Das Forum Informationsfreiheit ist die Trägerorganisation der Kampagne Transparenzgesetz.at, die von mehr als 10.000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt wird und die österreichische Regierung dazu brachte, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses zu versprechen. Das FOI betreibt auch die Seite FragDenStaat.at, über die BürgerInnen unkompliziert und öffentlich Auskunftsbegehren an staatliche Stellen richten können, sowie das Transparenzportal Parteispenden.at.

 

“Mauer des Schweigens 2015” – Amtsgeheimnis-Award geht in die zweite Runde

Am 28. September, dem Internationalen Tag der Informationsfreiheit (Right To Know Day) verleihen wir wie schon im Vorjahr die „Mauer des Schweigens”.

Diese Auszeichnung wurde vom Forum Informationsfreiheit (FOI) ins Leben gerufen, und wird Behörden für „besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten“ verliehen. Der Award bezieht sich auf ganz konkrete Fälle, in denen BürgerInnen konkrete individuelle Auskünfte verweigert oder den ÖsterreicherInnen Informationen von öffentlichem Interesse vorenthalten werden.

Nominierungen

Über mehrere Wochen haben wir dazu eingeladen, Fälle von Auskunftsverweigerung für die “Mauer des Schweigens” zu nominieren. Mehr als 30 Einreichungen haben wir erhalten.

Unter den Nominierungen finden sich unter anderem:

  • Das Land Burgenland, für die Weigerung, Kosten einer Burgenland-Kurier-Sonderbeilage kurz vor der Landtagswahl offenzulegen
  • Das Bundesministerium für Inneres, für die Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage nach genehmigten Waffenexporten wegen Datenschutzes des Erzeugers
  • Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), der Umweltsenat Wien (jetzt: Landesverwaltungsgericht Wien), und das Landesverwaltungsgericht Kärnten, für die nachhaltige Weigerung, Pegelstände offenzulegen
  • Die Bezirksvorsteherin der Wiener Josefstadt, für die Argumentation, dass wegen dem Briefgeheimnis keine Auskunft zu einem Rechtsgutachten über die mögliche Unvereinbarkeit zwischen dem Berufsverbot für Bezirksvorsteher und einem Aufsichtsratsmandat gegeben werden kann
  • Das Bundesministerium für Inneres, für die Weigerung, Journalisten Zugang zur Asyl-Erstaufnahmestelle Traiskirchen zu erlauben
  • Das Büro der Wiener Stadträtin Ulli Sima, für mangelnde Auskunftserteilung zu einem von der Stadt über eine Tochterfirma betriebenen Tierheim
  • Das Bundesministerium für Finanzen, für die Auskunftsverweigerung zu von der Republik gewährten Exportkrediten an heimische Unternehmen
  • Die Österreichische Nationalbank, für die Verweigerung von Auskünften zu ihren Immobilienverkäufen
  • Der Niederösterreichische Musikschulbeirat, für mangelnde Transparenz bei Fördermittelvergaben
  • Das Bundesministerium für Inneres, für unzureichende Transparenz betreffend die Vereinbarungen mit ORS Service AG (Betreuungsvertrag Traiskirchen)

Jury und Auswahl

Aus den über 30 Nominierungen wählt eine aus BürgerrechtsaktivistInnen und JournalistInnen bestehende Jury besonders gravierende Fälle von Intransparenz.

Die Mitglieder der Jury 2015 sind:

Die Jury-Mitglieder haben unabhängig voneinander aus den Einreichungen ihre Top 5 Fälle ausgewählt. Für jeden ersten Platz erhält ein Fall 5 Punkte, für jeden zweiten Platz vier Punkte, usw. Die drei Fälle mit der höchsten Punktezahl werden mit der “Mauer des Schweigens” ausgezeichnet.

Verleihung

Die Verleihung findet am Montag, den 28.9.2015, im Presseclub Concordia statt. Beginn: 19:00. Das detailierte Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Warum dieser Preis?

Der Zugang zu Information ist ein Menschenrecht. Information ist die Grundlage der Demokratie und der sinnvollen Partizipation an politischen Prozessen. Am Tag der Informationsfreiheit werden international Zeichen für das Recht der Bürger auf Zugang zu den Informationen ihres Staates gesetzt.

Österreich eine der letzten Demokratien ohne etabliertes Recht auf Informationszugang – und wohl die einzige mit einem Amtsgeheimnis in der Verfassung.  In einer Bewertung der Rechtslage zum Informationszugang findet sich Österreich seit Jahren unter 102 Ländern an letzter Stelle.

Mit der “Mauer des Schweigens” unterstreicht das Forum Informationsfreiheit seine Forderung nach der Einführung eines internationalen Beispielen folgenden Bürgerrechts auf Informationszugang.

Über das Forum Informationsfreiheit (FOI) 

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die zentrale NGO in Österreich für das Recht auf Zugang zu Information und wurde mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit 2013 und dem Demokratiepreis 2014 der Margaretha Lupac-Stiftung des Österreichischen Parlaments ausgezeichnet.

Das Forum Informationsfreiheit ist die Trägerorganisation der Kampagne Transparenzgesetz.at, die von mehr als 10.000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt wird und der Auslöser dafür war, dass die österreichische Regierung die Abschaffung des Amtsgeheimnisses versprach.

Über die vom Forum Informationsfreiheit betriebene Webseite FragDenStaat.at können BürgerInnen unkompliziert und öffentlich Auskunftsbegehren an öffentliche Stellen richten.

#MauerDesSchweigens – Und die Gewinner sind

Wie angekündigt hat das Forum Informationsfreiheit heute die Mauer des Schweigens – den Preis für besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten – verliehen. Hier ist sie nochmal in all ihrer Pracht: Mauer des Schweigens

Aus 10 Nominierungen wurden folgende Gewinner der Mauer(n) des Schweigens 2014 ausgewählt:

Platz 2 (gleichauf): Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

für die Verweigerung der Nennung jener Firmen, die Eurofighter-Gegengeschäfte getätigt haben.

Begründung der Jury:

»Eine Beantwortung der Fragen zu den Eurofighter-Gegengeschäften ist, so scheints, nur zu den Flugstunden des Eurofighters möglich. Da die aus Kostengründen immer öfter am Boden bleiben müssen, gibt es, leider, leider, seit Jahren keine Antworten.«

Platz 2 (gleichauf): Bundesministerium für Inneres

für die intransparente Informationspolitik um das Schubhaftzentrum Vordernberg.

Begründung der Jury:

»Ein unwürdiges Schauspiel an verstecken und aufgedeckt werden. Das Innenministerium gab nur in kleinen Einzelstücken Informationen an die Öffentlichkeit. Wären nicht einige wenige daran geblieben, hätten sie es auch geschafft. Fast.«

Platz 1: Stadtschulrat Wien

für die Untersagung der Einsicht der Eltern in die Lesetests ihrer Kinder

Begründung der Jury:

»Ein herrlich absurdes Beispiel für die Art und Weise wie sich Ämter gegen Transparenz wehren. Den Eltern jenen Lesetest zu verweigern den man den Kindern vorlegt, zeigt wie Ämter noch immer Denken«

 

Die mehr Details zu den Fällen werden wir über das Wochenende hier im Blog veröffentlichen.

 

Danke der Jury, bestehend aus
Corinna Milborn (Infodirektorin Puls4)
Florian Klenk (Falter)
Ulla Kramar-Schmid (profil)
Martin Thür (ATV)
Max Schrems (Bürgerrechtsaktivist)
– Herbert Starmühler (Verband Plattform Bürgerinitiativen) und
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
für ihre Mitarbeit.

 

Die Preisverleihung

Die Entscheidung der Jury wurde bei der Preisverleihung im Rahmen der österreichischen Veranstaltung zum Right To Know Day verkündet:
Freitag, dem 26. September, ab 16:30
im Presseclub Concordia (Bankgasse 8, 1010 Wien)

Moderation: Corinna Milborn (Journalistin, Infochefin Puls4)

Danke dafür!