Meine zehn Lieblingspunkte aus unserem zweiten Höchstgerichtsurteil

Im Oktober 2016 las ich einige Medienberichte, laut denen die Stadt Wien bei ihren Mitarbeitern Vorschläge für Effizienzmaßnahmen – also Einsparungen – gesammelt hat. 100 Millionen Euro sollen eingespart werden, sogar Bezirkszusammenlegungen sollten “tabulos” diskutiert werden.

Als Journalist und Mitgründer des Forum Informationsfreiheit wollte ich mehr erfahren und fragte den Wortlaut der Einsparungsvorschläge und die Prüfungsergebnisse dieser Vorschläge an. Danke  an dieser Stelle Mag. Georg Bürstmayr, der mich in dem Verfahren vertreten hat, den Juristen des Forum Informationsfreiheit für die juristische Unterstützung und dem BIV – Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen für die finanzielle Absicherung des Verfahrens.

Kurz gefasst: die Stadt Wien verweigerte eine Auskunftserteilung, das Landesverwaltungsgericht Wien gab der Stadt recht. Das Höchstgericht zerreißt im jetzt vorliegenden Urteil alle Argumente der Stadt und des Verwaltungsgerichts und lässt wenig Spielraum für eine weitere Auskunftsverweigerung.

Mit dieser von uns erreichten Grundsatzentscheidung stärkt der Verwaltungsgerichtshof das Recht auf Auskunft von Behörden.

Hier meine Lieblingspunkte aus dem Urteil.

1) Ausnahmen von der Auskunftspflicht sind nicht absolut – zumindest nicht für NGOs und Journalisten

Wir argumentieren schon lange, dass Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch in Österreich ein Grundrecht auf Informationsfreiheit geschaffen haben. Das Gericht folgt uns in dieser Argumentation und betont, dass jede Informationsverweigerung nicht nur vom Gesetz vorgesehen, sondern notwendig und verhältnismäßig sein müssen.

(23) Der Umfang des durch die Auskunftspflichtgesetze auf der Grundlage des

Art. 20 Abs. 4 B-VG, hier das Wiener Auskunftspflichtgesetz, eingeräumten subjektiven Rechts auf Auskunft ist […] aufgrund der in Verfassungsrang stehenden Bestimmung des Art. 10 EMRK im Lichte der dazu ergangenen Rechtsprechung des EGMR verfassungskonform auszulegen. Im hier relevanten Zusammenhang ist daher im Hinblick auf die Frage, ob gesetzliche Verschwiegenheitspflichten der begehrten Auskunftserteilung entgegenstehen, eine Abwägung unter Berücksichtigung des Art. 10 EMRK vorzunehmen. Im Zuge dieser Abwägung ist unter anderem zu prüfen, ob allfällige gesetzliche Verschwiegenheitspflichten […] einen legitimen Eingriffszweck im Sinne dieser Bestimmung verfolgen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind und schließlich im Ergebnis verhältnismäßig sind.

(29) […] Jene Bestimmungen, die dem Auskunftspflichtigen nach den Auskunftspflichtgesetzen des Bundes und der Länder die Verweigerung einer begehrten Auskunft ermöglichen, sind daher insbesondere dann eng auszulegen, wenn ein Auskunftsersuchen als relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische oder andere Aktivitäten, mit denen ein Forum für eine öffentliche Debatte geschaffen werden soll, zu sehen ist, die begehrten Informationen im öffentlichen Interesse liegen und dem Auskunftswerber eine Rolle als „watchdog“ im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zukommt.

2) Pauschale Ablehnungen von Informationen sind unzulässig, auch wenn Teile der angefragten Informationen unter Verschwiegenheitspflichten fallen

Anfragen, die abgelehnt werden, weil Teile der angefragten Informationen den Datenschutz oder sonstige Verschwiegenheitspflichten berühren, zählen in Österreich zur Tagesordnung. Das Gericht stellt dazu folgendes klar:

(21) Es mag zutreffen, dass der Auskunftserteilung betreffend einzelne der erstatteten Vorschläge gesetzliche Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen könnten […]. Da die Auskunft nach dem Gesetz jedoch nur „soweit“ nicht zu erteilen ist, als eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht, kann die pauschale Verweigerung der Auskunft über eine Mehrzahl von Verwaltungsvorgängen nicht damit begründet werden, dass hinsichtlich einzelner dieser Vorgänge Verschwiegenheitspflichten bestehen.

Vielmehr wäre in einem derartigen Fall die Auskunft über jene Vorgänge, für die eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nicht besteht, zu erteilen und – soweit die beantragte Auskunft (teilweise) auf Grund von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten verweigert wird – bescheidmäßig darüber abzusprechen. Im Hinblick auf den durch das Wiener Auskunftspflichtgesetz eingeräumten subjektiven Anspruch auf Auskunftserteilung erfordert dies nachvollziehbare Feststellungen über jene Umstände, auf die sich die Verweigerung gründet.

3) Wenn eine vollständige Antwort die Behörde wesentlich beeinträchtigen würde, muss immer noch ein Teil beantwortet werden

Auch “ist zu viel Aufwand” kann in Zukunft nicht mehr eine pauschale Ablehnung begründen, sondern es muss ein Weg gefunden werden, zumindest Teilauskünfte zu erteilen.

(24) Auch zum Auskunftsverweigerungsgrund der wesentlichen Beeinträchtigung der übrigen Aufgaben ist darauf hinzuweisen, dass die Berufung auf diesen Grund im Regelfall eine pauschale Auskunftsverweigerung […] nicht zu rechtfertigen vermag. Auch in diesem Fall ist nämlich die begehrte Auskunft „insoweit“ zu erteilen, als dadurch die Besorgung der übrigen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird, was etwa zur Folge haben kann, dass Übersichtsauskünfte zu geben sind, wenn erst die Erteilung von darüber hinaus begehrten detaillierten Auskünften zur wesentlichen Beeinträchtigung der Besorgung der übrigen Aufgaben führen würde.

4) Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Behörde muss nachvollziehbar argumentiert werden

“Ist zu viel Aufwand” wird von Behörden oft als Grund für eine Auskunftsverweigerung genannt. In Zukunft muss die Behörde den Aufwand genau beziffern und darlegen, woraus dieser Aufwand entsteht.

(24) […] Wie bei der Verweigerung der Auskunft aufgrund von Verschwiegenheitspflichten erfordert auch eine Verweigerung der Auskunftserteilung im Hinblick auf die wesentliche Beeinträchtigung der Besorgung der übrigen Aufgaben nachvollziehbare Tatsachenfeststellungen, insbesondere betreffend die konkreten Gegebenheiten der Verwaltungsorganisation, von denen es abhängt, welcher Aufwand mit dem Auffinden der Daten, die zur richtigen und vollständigen Erteilung der begehrten Auskünfte erforderlich sind, verbunden ist

5) Zugang zu Dokumenten ist zwar nicht vorgesehen, aber möglicherweise geboten

Behörden behaupten oft, dass Auskünfte in einem gewissen Detailgrad nicht gegeben werden können, weil dies einer Akteneinsicht entsprechen würde. Das Gericht widerspricht diesem Argument: es kann oft geboten sein, Akteneinsicht zu gewähren:

(30) [Es kann] – auch wenn das Recht auf Auskunft gemäß Art. 20 Abs. 4 B-VG und den Auskunftspflichtgesetzen des Bundes und der Länder nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keinen Anspruch auf Akteneinsicht einräumt […] – zur zweckmäßigen Erteilung einer Auskunft geboten sein, dem Auskunftswerber nicht bloß mündliche oder schriftliche Auskunft über den Inhalt von Dokumenten zu erteilen, sondern den Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren […], zumal damit gegebenenfalls der Arbeitsaufwand für das auskunftspflichtige Organ – und damit eine mögliche Beeinträchtigung der Besorgung dessen übriger Aufgaben – geringer ausfallen kann.

6) Ja, auch interne Dokumente sind von der Auskunftspflicht erfasst

Das Landesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung die abstruse Rechtstheorie entwickelt, dass interne Dokumente nicht in den Wirkungsbereich der Behörde fallen, da dieser sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die Privatwirtschaftsverwaltung betrifft, aber interne Dokumente weder das eine noch das andere seien.

(13) […] die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach sich die Auskunftspflicht nach § 1 Wiener Auskunftspflichtgesetz „sowohl auf Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung als auch auf solche der Privatwirtschaftsverwaltung“ bezieht [kann] nicht dahingehend verstanden werden, dass davon ein dritter Bereich „verwaltungsinterner“ Akte zu unterscheiden wäre, der vom Anwendungsbereich desWiener Auskunftspflichtgesetzes ausgenommen wäre.

(14) […] Zu den Angelegenheiten im Wirkungsbereich einer Verwaltungsbehörde in diesem Sinne […] gehören daher auch die im vorliegenden Fall durch das Auskunftsersuchen des Revisionswerbers angesprochenen Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation und des innerbehördlichen Vorschlagswesens.

7) Ablehnungsgründe sollten mit der ursprünglichen Anfrage zu tun haben

Die Stadt Wien hatte behauptet, zur Beantwortung der Anfrage (nach dem Wortlaut der Vorschläge und Prüfungsergebnisse) wären umfangreiche Auswertungen nötig – beispielsweise, welche der Vorschläge schon umgesetzt wurden. Allerdings: Solche Auswertungen wurden nicht angefragt.

(27) Dem ist entgegenzuhalten, dass der Revisionswerber nach dem Wortlaut seines Antrags keine Ausarbeitung über den Stand der Umsetzung eines Reformprojektes, sondern Auskunft über den Wortlaut der erstatteten Vorschläge sowie über das Ergebnis der laut Medienberichten erfolgten Prüfung begehrt hat.

8) Vermutungen über Inhalte können nicht als Verweigerungsgrund herhalten

Die Stadt Wien hatte behauptet, dass einige der 1000 Einsparungsvorschläge persönliche Daten, persönliche Untergriffigkeiten oder geheimzuhaltende Daten beinhalten müssen, weswegen natürlich keine der Vorschläge beauskunftet werden können. Das Landesverwaltungsgericht hat diese Behauptung ungeprüft übernommen. Das Höchstgericht dazu:

(21) […] Im Übrigen kann die bloße Vermutung, es könnten in den Informationen, auf deren Erlangung das Auskunftsbegehren abstellt, auch Daten enthalten sein, die aus Gründen gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten nicht herausgegeben werden dürften, zur Begründung einer Auskunftsverweigerung nicht ausreichen, da es auf das tatsächliche Vorliegen dieser Gründe ankommt, wozu die Behörde bzw. im Beschwerdeverfahren das Verwaltungsgericht entsprechende Feststellungen zu treffen hat.

9) Wenn man Eigenwerbung mit Reformprojekten macht, kann man lästige Fragen von Journalisten grundlos als »mutwillig« verleumden, das bringt aber nix

Im Gegenteil, das Gericht sieht es wie wir. Wenn eine Anfrage unseres Mitgründers das nächste Mal als mutwillig bezeichnet wird, erwartet er zumindest eine genaue Erklärung, warum sie das sein soll.

(27) […] Allein der Umstand, dass die begehrte Auskunft auf die Mitteilung einer Vielzahl von Vorschlägen […] gerichtet ist, indiziert für sich nicht die Mutwilligkeit, wurde doch – wie sich aus dem vom Revisionswerber in seiner Beschwerde ausdrücklich zitierten Medienbericht ergibt – offenbar von Mitgliedern des Stadtsenats der Stadt Wien selbst über das Reformprojekt, wenn auch in allgemeiner Form, informiert und in diesem Zusammenhang die Zahl der erstatteten Vorschläge genannt. Der Revisionswerber konnte daher davon ausgehen, dass diese Vorschläge gesammelt vorliegen und auf einfache Art zugänglich gemacht werden könnten. Vor diesem Hintergrund liegt kein Anhaltspunkt dafür vor, dass der Revisionswerber aus Freude an der Behelligung der Behörde und damit mutwillig gehandelt hätte. Es wäre gegebenenfalls an der Behörde gelegen, den Revisionswerber über Umstände zu informieren, aus denen sich hätte ergeben können, dass die Erlangung der begehrten Auskunft aussichtslos wäre.

10) Die Erteilung von Auskünften zu internen Reformvorhaben ist explizit im öffentlichen Interesse – insbesondere, wenn schon öffentlich darüber berichtet wurde

Abschließend platziert das Gericht gefühlt ein “Seal of Approval” unter unsere ursprüngliche Anfrage:

(31) Für den vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass sich die begehrte Auskunft auf (Vorschläge für) Verwaltungsreformmaßnahmen bezieht, über die – nach dem diesbezüglich unwidersprochenen Vorbringen des Revisionswerbers – auch in Medien bereits, wenn auch in allgemeiner Form, berichtet wurde und bei denen nach einem vom Revisionswerber zitierten Medienbericht ein Einsparungspotenzial von rund 100 Millionen Euro im Jahr 2017 geortet worden sei. Die begehrte Auskunft scheint damit geeignet, zur Transparenz über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften („the manner of conduct of public affairs“[…]) beizutragen, sodass nicht zu erkennen ist, dass der Zugang zu den begehrten Informationen nicht im öffentlichen Interesse gelegen wäre.

Bonus: verklausulierte Kritik an die Vorinstanzen

Wenn man schon eine ordentliche Revision ausschließt, sollte man das bitte auch halbwegs begründen können, liebes Landesverwaltungsgericht, kann man zwischen den Zeilen des VwGH-Urteils herauslesen:

via GIPHY

(12) Die Revision ist – entgegen der nur formelhaft und damit nicht gesetzmäßig ausgeführten Begründung im angefochtenen Erkenntnis – aus den von der Revision aufgezeigten Gründen zulässig. Sie ist auch berechtigt.

Der Wortlaut war klar, liebe Vorinstanzen!

(14) Die Verpflichtung der Organe des Landes und der Gemeinde Wien zur Auskunftserteilung erstreckt sich nach dem klaren Wortlaut des §1 Wiener Auskunftspflichtgesetz…

Wir könnten eigentlich nach drei Absätzen aufhören, aber wir zerreißen lieber in den 20 folgenden Absätzen eure Entscheidung:

(15) Das Verwaltungsgericht hat die Abweisung der Beschwerde des Revisionswerbers alleine auf die – wie dargelegt unzutreffende – Rechtsansicht gestützt, wonach über „verwaltungsinterne“ Akte keine Auskunft zu erteilen sei und damit das angefochtene Erkenntnis schon deshalb mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.

Liebes Landesverwaltungsgericht, du bekommst Pluspunkte für den Versuch, aber er war schon recht … rudimentär

(16) Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht auch eine rudimentäre Abwägung im Hinblick auf die vom Revisionswerber geltend gemachten, durch Art. 10 EMRK geschützten Interessen auf Zugang zu Informationen vorgenommen.

Liebes Landesverwaltungsgericht, du verkennst das Wesen des Gesetzes:

(17) Damit verkennt das Verwaltungsgericht das Wesen der gesetzlichen Auskunftspflicht, die als Jedermannsrecht ausgestaltet ist und die insbesondere nicht voraussetzt, dass ein „schutzbedürftiges Interesse der Öffentlichkeit“ an der begehrten Auskunft besteht.

Das Landesverwaltungsgericht hätte etwas mehr prüfen können:

(20) Das Verwaltungsgericht hat – ausgehend von seiner unzutreffenden Rechtsansicht – weder geprüft, ob der Erteilung der begehrten Auskunft eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegenstünde, noch ob durch die Erteilung der begehrten Auskunft die Besorgung der übrigen Aufgaben wesentlich beeinträchtigt würde, oder ob die Auskunft offenkundig mutwillig begehrt wurde.

Und die Behörde und das Landesverwaltungsgericht hätten etwas mehr ermitteln können:

(34) Wie sich aus den vorgelegten Verfahrensakten ergibt, hat die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde jedwede Ermittlungstätigkeit unterlassen. Das Verwaltungsgericht hat zwar eine mündliche Verhandlung durchgeführt, in der jedoch keine für die Beurteilung der maßgeblichen Rechtsfragen zielführenden Ermittlungsschritte gesetzt wurden.

 

 

via GIPHY

Presseinformation – Gerichtsentscheidung: Journalisten müssen Zugang zu Dokumenten erhalten

PRESSEINFORMATION

Forum Informationsfreiheit (FOI) gewinnt richtungsweisenden Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof:
– Stadt Wien muss Journalisten mehr als 1.000 Einsparungsvorschläge aushändigen
– Land NÖ muss die Landesregierungsbeschlüsse für die Förderung der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ offenlegen

WIEN – Das Forum Informationsfreiheit (FOI) hat in seinem Kampf um staatliche Transparenz in Österreich einen richtungsweisenden Sieg errungen – und damit die Weichen für neue Informationsrechte für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Politik und Verwaltung gestellt.

Das FOI gewann in zwei weichenstellenden Verfahren: vor dem höchstgerichtlichen Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt Wien, und vor dem Landesverwaltungsgericht in St. Pölten gegen das Land Niederösterreich. In beiden Fällen wollte der Journalist und FOI-Vorstand Markus Hametner Zugang zu Dokumenten der Verwaltung, in beiden Fällen lehnten die Behörden das ab, in beiden Fällen klagte Hametner vor den Gerichten – und in beiden Fällen bekam er nun jeweils Recht.

Der Verwaltungsgerichtshof stärkt mit dieser höchstgerichtlichen Grundsatzentscheidung das Recht von Journalisten und NGOs auf Information, und verpflichtet die Behörden damit nicht nur zur Auskunft, sondern in entsprechenden Fällen sogar zur Herausgabe von Dokumenten.

„Watchdog-Funktion“: Neue Informationsrechte für Journalisten und NGOs

Daraus ergibt sich zum Teil auch eine neue rechtliche Situation für Journalisten und NGOs, die im Rahmen ihrer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits bestätigten „Watchdog“-Rolle tätig sind.

  • Zugang zu Dokumenten ist geboten („Access to documents“)
    Im österreichischen Auskunftspflichtgesetz war bislang lediglich davon die Rede, dass „Auskünfte“ erteilt werden müssen. Die Verpflichtung, auch „Zugang zu Dokumenten“ zu gewähren – wie in Informationsfreiheitsgesetzen nach internationalen Standards üblich – fehlte dort bisher.
    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis nun bestätigt, dass dies oft geboten ist. Damit können Behörden in Zukunft nicht mehr behaupten, die Übermittlung von Dokumentkopien wäre nicht rechtens.
  • Nur weil Dokumente „teilweise“ vertrauliche Daten enthalten,
    darf nicht die komplette Herausgabe verweigert werden („Partial Access“)
    Selbst wenn geheimzuhaltende Informationen in angefragten Dokumenten zu finden seien, darf eine Anfrage nicht pauschal abgelehnt werden, so der VwGH in seinem wegweisenden Urteil. Im Gegenteil: wenn die Mehrzahl der angefragten Informationen nicht von Verschwiegenheitspflichten berührt sind, muss dazu Auskunft erteilt werden.
  • Das Amtsgeheimnis wird entscheidend geschwächt – zumindest für Journalisten und NGOs („Interessensabwägung“)
    Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Behörden zur Abwägung zwischen Geheimhaltungs- und Öffentlichkeitsinteresse, wobei im Zweifel das Öffentlichkeitsinteresse überwiegen muss. Eine etwaige Geheimhaltung muss sowohl „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ als auch „verhältnismäßig“ sein. Das Höchstgericht folgt damit dem Wortlaut von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
  • Behauptung, dass die Antwort zu viel Arbeit sei, ist kein Geheimhaltungsgrund
    Weiters hat der VwGH klargestellt: Auch behördeninterne Dokumente sind grundsätzlich von der Auskunftspflicht erfasst. Das oft verwendete Behörden-Argument „Ist zu viel Aufwand“ gilt nicht mehr als pauschaler Grund für Auskunftsverweigerung. Eine Behörde muss nun genau darlegen, welcher Aufwand ihr bei einer Beantwortung entstehen würde.

Der Verwaltungsgerichtshof stärkt damit das Recht auf Informationszugang in Österreich.

Die Stadt Wien muss dem Urteil folgen und dem Journalisten und FOI-Mitbegründer Markus Hametner die Anfrage nach dem Wortlaut von Einsparungsvorschlägen und den zugehörigen Prüfungsergebnissen beantworten. Laut Medienberichten können durch die Umsetzung dieser Einsparungsvorschläge 100 Millionen Euro eingespart werden. Als Journalist wollte der Kläger die Umsetzung der Vorschläge überprüfen und publizistisch begleiten.

Landesverwaltungsgericht: Entscheidungen der NÖ Landesregierung offenzulegen

Einen weiteren Erfolg konnte das Forum Informationsfreiheit in Niederösterreich erzielen: Beschlüsse der Landesregierung können nicht einfach pauschal geheimgehalten werden, entschied das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Der Journalist Hametner hatte die Übermittlung der Tagesordnungen und Beschlüsse der Landesregierung beantragt, um den Beschluss der Landesförderungen an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung nachzuvollziehen, deren Millionen-Subvention österreichweit Thema war. Das Amt der NÖ Landesregierung verweigerte das in einem entsprechenden Bescheid, Hametner berief dagegen. Der Richter hob den Bescheid des Landes auf und entschied für den Journalisten und das Forum Informationsfreiheit.

(Nachtrag: Zur entscheidenden Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht kam nicht einmal mehr jemand seitens des Landes Niederösterreich. Stattdessen übermittelte das Land mittlerweile per Post ein dickes Paket mit Ausdrucken der entsprechenden Beschlüsse.)

Rückfragehinweis
Forum Informationsfreiheit (FOI)
Generalsekretär Mathias Huter
+43 699 126 39 244
mathias.huter@informationsfreiheit.at
www.informationsfreiheit.at

Wählerverzeichnis: Diese NÖ Gemeinden haben unsere Fragen bürgerfreundlich beantwortet

Unsere Anfrage an alle 573 Gemeinden Niederösterreichs

Unsere Anfragen an die niederösterreichischen Gemeinden zum Umfang der Streichungen aus dem Wählerregister haben gezeigt, wie weit der Weg zu transparenter Bürokratie noch ist – viele Gemeinden haben uns für die Eingabe der Anfrage eine Gebühr von 14,3 Euro in Rechnung gestellt.

Umso wichtiger ist es uns, jene Gemeinden hervorzuheben, die in unserem Fall transparent und bürgerfreundlich agiert haben.

Von vielen Gemeinden sind die Antworten noch ausständig. Wir hoffen, dass zahlreiche weitere Gemeinden bis zum Ende der Antwortfrist (10. Mai) uns die beantragten Informationen ohne Gebührenvorschreibung erteilten und der Anteil der vorbildlich beantworteten Anfragen mit dem Eintreffen der restlichen Antworten noch deutlich steigert.

Auskunft ohne Gebühr erteilt

Folgende Gemeinden haben uns die angefragten Auskünfte erteilt, ohne eine Gebühr zu verrechnen (Stand: 24.4. – viele Gemeinden schicken uns Antworten per Post – trotz unserer Bitte, wenn möglich Email zu verwenden. Deshalb kann es einige Tage dauern, bis wir eine Antwort erhalten und eine Gemeinde in diese Liste aufnehmen):

 

Sehr aufschlussreiche Antwort der Stadtgemeinde Retz auf unsere Anfrage, erteilt binnen einer halben Stunde

  • Altenmarkt an der Triesting,
  • Andlersdorf,
  • Baden,
  • Bischofstetten,
  • Breitenstein,
  • Dürnkrut,
  • Eisgarn,
  • Gablitz,
  • Großdietmanns,
  • Gutenbrunn,
  • Haugsdorf,
  • Hirschbach,
  • Hollenstein an der Ybbs,
  • Kirchstetten,
  • Krems an der Donau,
  • Krumau am Kramp,
  • Langenlois,
  • Leobendorf,
  • Lichtenau im Waldviertel,
  • Litschau,
  • Ludweis-Aigen,
  • Marchegg,
  • Matzen-Raggendorf,
  • Muckendorf-Wipfing (Gebührenforderung „ruhend gestellt“),
  • Nappersdorf-Kammersdorf,
  • Neustift-Innermanzing,
  • Pernersdorf,
  • Puchenstuben,
  • Randegg,
  • Rastenfeld,
  • Reinsberg,
  • Retz,
  • Schönberg am Kamp,
  • Schrems,
  • Schwarzau im Gebirge,
  • St. Andrä-Wördern,
  • Ulrichskirchen-Schleinbach,
  • Wilfersdorf,
  • Zistersdorf,
  • Zwölfaxing.

Vielen Dank dafür!

Weitere Infos zu unserer Anfrageserie:

Auskunft zum Teil erteilt (ohne Gebühr)

Die folgenden Gemeinden haben die angefragten Zahlen zwar nur teilweise geliefert, dafür aber keinen Zahlschein in ihr Antwortschreiben angehängt:

  • Absdorf
  • Aggsbach
  • Alberndorf im Pulkautal
  • Albrechtsberg an der Großen Krems
  • Allentsteig
  • Allhartsberg
  • Altmelon
  • Arbesbach
  • Asparn an der Zaya
  • Asperhofen
  • Bernhardsthal
  • Bisamberg
  • Buchbach
  • Burgschleinitz
  • Dunkelsteinerwald
  • Dürnstein
  • Ennsdorf
  • Ernstbrunn
  • Eschenau
  • Falkenstein
  • Gaming
  • Gerasdorf bei Wien
  • Gersten-Land
  • Gießhübl
  • Göllersdorf
  • Grafenbach-St. Valentin
  • Grafenschlag
  • Groß-Enzersdorf
  • Groß Gerungs
  • Großgöttfritz
  • Großrußbach
  • Gutenbrunn
  • Hainburg a.d. Donau
  • Hennersdorf
  • Hernstein
  • Hochleithen
  • Hochwolkersdorf
  • Hofamt Priel
  • Höflein
  • Hohenau an der March
  • Hoheneich
  • Hollenthon
  • Hürm
  • Inzersdorf-Getzersdorf
  • Jaidhof
  • Japons
  • Jedenspeigen
  • Kaltenleutgeben
  • Karlstetten
  • Klein-Neusiedl
  • Kreuttal
  • Kühnring
  • Ladendorf
  • Loich
  • Meiseldorf
  • Michelhausen
  • Mühldorf
  • Niederleis
  • Nußdorf ob der Traisen
  • Persenbeug-Gottsdorf
  • Pillichsdorf
  • Pitten
  • Pottenstein
  • Poysdorf
  • Prellenkirchen
  • Prigglitz
  • Purkersdorf
  • Raasdorf
  • Rohr im Gebirge
  • Rosenburg-Mold
  • Scharndorf
  • Schönbühel-Aggsbach
  • Schwarzau am Steinfeld
  • Seebenstein
  • Semmering
  • Senftenberg
  • Sieghartskirchen
  • Sierndorf
  • Sigmundsherberg
  • Sonntagberg
  • Spillern
  • St. Georgen am Ybbsfelde
  • St. Peter in der Au
  • Staatz
  • Tulln an der Donau
  • Waldegg
  • Wang
  • Wartmannstetten
  • Weikersdorf am Steinfelde
  • Weitra
  • Wieselburg
  • Zwentendorf an der Donau

Viele der zuletzt genannten Gemeinden haben mit demselben standardisierten Brief geantwortet, wie jene Gemeinden, die uns für die Anfrage eine Gebühr in Rechnung stellten. Dass also eine gewisse Willkür im Umgang mit unseren Anfragen und vor allem bei der Gebührenforderung herrscht, dürfte selbst den Gemeindevertretern klar sein.

Mehr als 7.000 Euro in 96 Stunden: Gebührenforderungen abgesichert

Hunderte Bürger übernahmen „Transparenz-Patenschaften“ für über 500 Gemeinden zur Aufklärung von Wahlrechtsaberkennungen in Niederösterreich

Mehr als 7.000 Euro in knapp 96 Stunden hat das Forum Informationsfreiheit (FOI) von Bürgerinnen und Bürger erhalten. Hunderte Menschen haben spontan eine Transparenz-Patenschaft für die insgesamt 573 Gemeinden übernommen. Die Bürgerrechtsorganisation ist zuversichtlich, dass auch noch die letzten paar hundert Euro in den kommenden Tagen gespendet werden.

Damit ist die Transparenz-NGO gegen die drohenden Gebührenforderungen von bis zu 7.500 Euro vorerst abgesichert.

„Herzlichen Dank an alle engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die uns spontan geholfen haben, uns mit ihrer Spende gegen die Gebührendrohung abzusichern“, sagt Josef Barth, Vorstand des Forum Informationsfreiheit. „Wir freuen uns sehr über die vielen aufmunternden Reaktionen und den überwältigenden Zuspruch mit unserem Engagement weiterzumachen.”

„Da viele Menschen bei uns nachgefragt haben, wollen wir klarstellen welche Gemeinden problemlos agiert haben, und unsere Fragen zu Zahlen der Wahlrechtsaberkennungen beantwortet haben, ohne Gebühren zu verrechnen”, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.

FOI veröffentlicht Liste von mehr als 40 Gemeinden, die nichts verrechnen

Deshalb wird das Forum Informationsfreiheit heute eine Liste von mehr als 40 Gemeinden veröffentlichen, die Anfragen umfassend und ohne Gebührenvorschreibung beantwortet haben, oder zumindest einen Teil der Auskünfte kostenlos erteilt haben.

Die Vorgehensweise zahlreicher Gemeinden zeigt: sie müssen keine Gebühr verlangen, um Bürgern Auskünfte zu erteilen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben im Sinne des NÖ Auskunftsgesetzes und einer offenen Demokratie gehandelt, und nichts dafür in Rechnung gestellt.

FOI-Generalsekretär Mathias Huter, der die Anfrage-Serie selbst durchführte, appelliert an all die Gemeinden, deren Reaktion auf die Anfrage noch aussteht: „Bitte bedenken Sie bei Ihrer Antwort, auf welcher Seite Sie mit Ihrer Gemeinde stehen und welches Signal Sie senden wollen: Bürger, die sich engagieren, durch eine Gebühr abschrecken zu wollen – oder ihr Partner zu sein und durch Offenheit und Transparenz ihr aktives Interesse an der Demokratie zu fördern.”

Das FOI hofft, dass weitere Gemeinden diesem Beispiel folgen und anerkennen, dass Transparenz beim Wahlrecht im öffentlichen Interesse ist und somit umfassend Auskunft ohne Gebühren erteilt werden sollte.

„In unserem Fall lässt sich unsere Recherche rund um das Wahlrecht jedenfalls durch Gebühren ohnehin nicht mehr abblocken”, sagt Huter.

Anfragen zur Wahlrechtsaberkennung

Wie berichtet wollte das Forum Informationsfreiheit von niederösterreichischen Gemeinden wissen, wie vielen Bürgern in Niederösterreich das Wahlrecht aberkannt wurde und musste dazu – laut Gesetz – alle 573 Gemeinden einzeln anschreiben. Diese schickten oft statt den beantragten Informationen jedoch eine Gebührenforderung von je 14,30 Euro.

Das Forum Informationsfreiheit hatte eine Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz an jede niederösterreichische Gemeinde gestellt, und statistische Daten dazu beantragt, wie viele Bürger vor der Landtagswahl aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden waren, und wie die Gemeinden dabei vorgegangen sind. Viele Gemeinden koordinierten ihre Reaktion und schreiben dem Verein eine Eingabegebühr vor, da die Anfrage im „Privatinteresse” liege.

Presseaussendung: Transparenz-NGO droht 7.500-Euro-Gebühr für Anfragen zu Wahlrechtsaberkennung

Forum Informationsfreiheit startet Spendenaktion: „Transparenz-Patenschaft für eine Gemeinde übernehmen“

Wien – Der österreichischen Bürgerrechtsinitiative „Forum Informationsfreiheit“ droht eine existenzbedrohliche Gebührenforderung durch niederösterreichische Gemeinden.

Die Transparenz-NGO recherchierte nach medialen und politischen Diskussionen um ein fragwürdiges Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses, wie vielen Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

5-einhalb Fragen an 573 niederösterreichische Gemeinden

Für das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist Transparenz beim Wahlrecht ein Kernpunkt der Demokratie. Doch per Gesetz lassen sich diese Zahlen nur in Erfahrung bringen, wenn man sie bei jeder Gemeinde einzeln erfragt.

Darum schrieb das Forum Informationsfreiheit durch seinen Generalsekretär Mathias Huter alle 573 Gemeinden in Niederösterreich an und ersuchte um statistische Angaben zur Streichung von Personen aus dem Wählerverzeichnis und zum Vorgehen der Gemeinde.

Nach ersten Antworten und teils sogar sehr netten Reaktionen von Gemeinden, erhielt das Forum Informationsfreiheit von (fast) allen Gemeinden plötzlich nur noch (fast) wortgleiche, juristisch formulierte Antwortbriefe, in denen zwar kaum noch Antworten standen, dafür aber eine Gebühr in Höhe von EUR 14,30 „für die Eingabe“ vorgeschrieben wurde. Die Gebühr impliziert, die Anfrage liege im „Privatinteresse“ des Antragstellers.

„Die Bürgermeister unterstellen uns auf Verdacht, Transparenz zu schaffen beim Wahlrecht wäre unser Privatvergnügen“, sagt FOI-Vorstand Josef Barth. „Dabei ist alles, was wir seit fünf Jahren tun, immer im Interesse der Öffentlichkeit – im wahrsten Sinn des Wortes.“

Die Zeit drängt: Erste 1.000 Euro bereits nächste Woche fällig

Da zu erwarten ist, dass weitere Gemeinden die Gebühr in Rechnung stellen, droht der Transparenz-NGO bei über 500 Gemeinden eine Gebührenzahlung von über EUR 7.500. Die Zahlungsfrist beträgt dabei zwei Wochen, die ersten EUR 1.000 sind damit schon am Freitag, den 13. April, fällig.

Drohende Gebühren: „Wahlrecht und Demokratie sind zu wichtig”

Die Bürgerrechtler haften persönlich für die Verpflichtungen des Vereins. „Wahlrecht und Demokratie sind zu wichtig, um sich durch finanziellen Drohungen von Klärung abhalten zu lassen“, sagt FOI-Vorstand Barth.

„Offenbar haben sich die Gemeinden abgesprochen“, sagt FOI-Generalsekretär Mathias Huter. „Es wäre nur sinnvoll, würden sie diese Energie darin investieren, die beantragten Zahlen zentral für die Bürger verfügbar zu machen, statt mit juristischen Briefen den Wunsch danach abzublocken. Wir werden einzelne Fälle von den Gerichten klären lassen, auch im Interesse zivilgesellschaftlicher Initiativen und von Journalisten. Sollte eine Gebühr bei Auskunftsbegehren zum neuen Standard werden, wird sich kaum ein engagierter Bürger mehr trauen, nachzufragen – aus Angst vor etwaigen Kosten.“

2015 hat das Forum Informationsfreiheit den Demokratiepreis der M. Lupac Stiftung des Parlaments erhalten. “Der Demokratiepreis war unsere einzige Einnahme in dieser Größenordnung”, sagt Huter.

Nähere Informationen und Details zur Crowdfunding-Kampagne gibt es hier.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste Bürgerrechts-NGO für das Recht auf Zugang zu Information und engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes nach internationalen Standards. Der Verein betreibt unter anderem die Bürgerplattform https://fragdenstaat.at und das Transparenz-Portal https://www.parteispenden.at/.

Rückfragen & Kontakt:
Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit
0699/126 39 244
mathias.huter@informationsfreiheit.at

Slowakei: Gaben Behörden Details aus Informationsfreiheits-Anfragen an Journalistenmörder weiter?

Indiskretionen slowakischer Behörden könnten den Mord am Investigativjournalisten Ján Kuciak und an Martina Kušnírová, seiner Verlobten, ausgelöst haben, berichtet das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), dem Kuciak angehörte.

Der Reporter recherchierte zu Aktivitäten der italienischen ‘Ndrangheta in der Slowakei, insbesondere zum Missbrauch von EU-Agrarförderungen und zu Verbindungen der Mafia in slowakische Behörden und die Regierungspartei SMER.

Einen wichtigen Teil seiner Recherchen bildeten Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an slowakische Behörden: Kuciak hatte mehrere Dutzend Anfragen an Grundbuchämter, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte gestellt. Diese Anfragen beinhalteten nicht nur seinen Namen und seine Adresse, sondern ließen auch Rückschlüsse auf seine Recherchen zu. Reporter-Kollegen von Kuciak vermuten nun, dass der oder die Mörder, oder deren Hintermänner, von öffentlichen Stellen über die Recherchen informiert wurden.

Ähnliche Fälle, in denen Behörden sensible Informationen von Journalisten, Anwälten und anderen Anfragenden an kriminelle Organisationen oder Politiker, die im Zentrum einer Anfrage standen, weiterleiten, hat OCCRP in mehreren europäischen Ländern dokumentiert.

Gemeinsam mit Access Info Europe, OCCRP und rund 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa haben wir einen Brief an alle Abgeordneten des Europäischen Parlament gerichtet, das heute zum Schutz investigativer Journalisten diskutiert. Darin fordern wir die EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Journalist_innen und all jene, die ihr Recht auf Zugang zu staatlicher Information nützen (das in Österreich weiterhin nicht gesetzlich verankerten ist), zu schützen:


Statement zur Unterzeichnung durch Journalisten-, Medienfreiheits-, Informationsfreiheits-, Menschenrechts- und anderen Organisationen (im englischen Original)

EU muss jene schützen, die von ihrem Recht auf Zugang zu Information Gebrauch machen

Angesichts der schockierenden Nachrichten, dass Ján Kuciak vermutlich aufgrund seiner Tätigkeit als investigativer Journalist getötet wurde und seine Informationsfreiheits-Anfragen möglicher Weise an jene weitergegeben wurden, die im Zentrum seiner Recherchen standen, appellieren wir, die Unterzeichnenden, an die EU, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um Journalisten zu schützen, die von ihrem Recht auf Zugang zu Information Gebrauch machen.

Nach dem zweiten Journalisten-Mord in Europa in weniger als sechs Monaten ist es offensichtlich, dass dringende Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die Zivilgesellschaft bei der Ausübung ihrer Grundrechte zu schützen.

Das Recht auf Zugang zu Information ist ein essentielles Werkzeug, um Korruption zu bekämpfen, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

Wir verurteilen jegliche Handlungen öffentlicher Stellen, die jene gefährden, die dieses Recht nutzen.

Wir haben zahlreiche Fälle quer durch Europa identifiziert, in denen Behörden die Namen von Journalistinnen und Journalisten sowie von anderen Anfragenden an Dritte weitergegeben haben. Das Fehlen von spezifischen Gesetzen und Regelungen, um solche Verstöße zu ahnden und sanktionieren, ist ein Grund zu großer Sorge. Die Identität von Anfragenden sollte nur offengelegt werden, wenn ein deutlich gerechtfertigtes überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht.  

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, appellieren deshalb an die Europäische Union, dringende Handlungen zu setzen, um die Sicherheit und Unversehrtheit von Journalistinnen und Journalisten und all jenen sicherzustellen, die ihr Recht auf Zugang zu Information nutzen.

Insbesondere fordern wir Maßnahmen, die Folgendes sicherstellen:

  • Ein Umfeld, in dem das Recht auf Zugang zu Information ohne Angst ausgeübt werden kann;
  • Eine Stärkung des gesetzlichen Rahmens in europäischen Ländern, inklusive spezifischer Maßnahmen die sicherstellen, dass die Identität von Anfragenden geschützt ist.

Unterzeichnet:

Access Info Europe
Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP)
Transparency International EU
Centre for Law and Democracy, Canada
European Federation of Journalists/Fédération européenne des journalistes, Belgium
Association of European Journalists (AEJ)
mySociety, United Kingdom
N-ost, Germany
Tax Justice Network

Access to Information Programme, Bulgaria
Associated Whistleblowing Press / Fíltrala, Spain
Association for protection of human rights and citizens’ freedom “HOMO”, Croatia
APADOR-CH, Romania
Autonomia Foundation, Poland
Befallers of Montenegro, Montenegro
Center for Civic Education, Montenegro
Center for Democracy and Rule of Law (CEDEM), Ukraine
Center for Development of NGOs, Montenegro
Center for Investigative Journalism, Montenegro
Citizen Network Watchdog Poland, Poland
Civic Alliance, Montenegro
Civil Network OPORA, Ukraine
Coalizione Italiana Diritti e Libertà Civili (CILD), Italy
Croatian Journalists’ Association, Croatia
Danes je nov dan, Slovenia
Diritto Di Sapere (DDS), Italy
ePanstwo Foundation, Poland
Forum Informationsfreiheit, Austria
Foundation Open Society, Macedonia
Freedom of Information Center, Armenia
Fundación Ciudadana Civio, Spain
GONG, Croatia
Green Home, Montenegro
Helsinki Foundation for Human Rights, Poland
Human Rights House Zagreb, Croatia
Human Rights Platform, Ukraine
Human Rights Action, Montenegro
Hungarian Civil Liberties Union, Hungary
Iraqi Journalists Rights Defense Association (IJRDA), Iraq
Integrity Watch Afghanistan, Afghanistan
International School for Transparency, South Africa,
Institute Alternative, Montenegro
Institute of Mass Information, Ukraine
Journalists’ Club “Asparez”, Armenia
K-Monitor, Hungary
MANS, Montenegro
Mertek Media Monitor, Hungary
Montenegrin-Slovak Friendship Association, Montenegro
National Federation of Polish NGOs, Poland
Open Data Lab Ukraine
Open Knowledge, Germany
Our Action, Montenegro
Panoptykon, Poland
Plataforma en Defensa de la Libertad de Información (PDLI), Spain
Regional Press Development Institute, Ukraine
Regionalne Centrum Wspierania Inicjatyw Pozarządowych, Poland
Reporters Foundation, Poland
The Slovene Association of Journalists, Slovenia
Union of Professional Journalists, Montenegro
Women’s Rights Center, Montenegro
Zbigniew Holda Association, Poland

Who funds political parties? What we have learned from an effort to create meaningful transparency

As a voter, I would like to know who the largest donors or a party are before I make my choice on election day.  

To shed light on the funding of Austrian political parties, last July – three months ahead of parliamentary elections – Forum Informationsfreiheit launched Parteispenden.at, a platform that aggregates available information party financing and provides interactive visualizations and analysis.

We realized that simply providing the names of donors would not be sufficient for citizens to be able to understand which interests may be connected to political contributions. We thus provided relevant background information on donors – we listed companies an individual donor owns or manages, and listed the beneficial owners, brands, business activities and relevant subsidiaries of legal entities that supported a party.

Political parties in Austria, since 2013, have to release annual financial reports and disclose donors who give more than 3,500 Euro. These reports, however, is only published with up to two years delay and released as scanned PDF files, making it almost impossible for journalists and interested citizens to derive meaningful insights. The fact that the Austrian Court of Audit is not allowed to audit parties and their financial reports further increases the importance of meaningful transparency and public scrutiny.

During the run-up to the elections, questions about the possible influence of major donors on parties’ agenda were widely discussed. Parties are not required to release information on their campaign funding. As of yet, only one parliamentary party releases structured, itemized data on their revenues and expenditures in a timely manner. However, due to growing public demand, several parties voluntarily released information about contributions, which we incorporated into Parteispenden.at. For the first time, citizens had access to a platform that allowed them to get a sense of how transparent the finances of different parties were.  

Public funding is the largest source of income for most established Austrian parties. On the regional and local level, however, public funds paid to parties and their factions are not proactively disclosed. We have filed more than 90 requests for information through our request platform FragDenStaat.at to trace these financial flows. Due to the lack of a Freedom of Information Act and a prevailing culture of secrecy in parts of the administration – the Austrian government so far has not expressed interest in joining the OGP – in some cases it took more than a year and even required first steps of litigation to obtain information on awarded public funding.

However, we also found that several cities, including Salzburg, Linz and Bregenz, release open data on awarded grants and subsidies. Overall, were able to document more than 210 million Euro in direct public funding paid annually to parties, their parliamentary factions and think tanks (not including funding to affiliate organizations and at least 47 million Euro in opaque contracts awarded to party-owned companies).

There has been strong interest in our effort, more than 100 citizens donated some 5.000 Euro to help cover the costs of our research. Having spent several hundred hours opening up the party finance data, we publish the data we collect. Several media reports have referenced our data and used it to build infographics. We also used the insights about regulatory gaps and loopholes to co-draft a comprehensive civil society review of the party finance framework and its implementation.

What we have learned:

  • It is essential that the legal framework mandates the timely, detailed and comprehensive disclosure of political contributions, campaign funding and parties’ annual finances in a standardized and easily accessible format, and provides for independent oversight and adequate sanctions in case of non-compliance.
  • The framework for political finance disclosure should be reviewed regularly to identify how state-of-the-art technologies can be applied to help strengthen democratic accountability. The lack of OGP membership means that there may be no apparent mechanism to frame such a dialogue between civil society and government.
  • Infomediaries, i.e. as civil society initiatives and the media, can play an important role to turn available data on party financing, even if incomplete, into meaningful transparency by providing easy access, analysis and relevant context as well as by highlighting gaps to larger audiences.
  • Free and easy access to public registries, including the company registry, a beneficial ownership registry and registries of associations and trusts are essential for the media and civil society to provide the public with context on major political financiers. Our research was only possible because a commercial data provider granted us free access to its service.
  • Establishing meaningful transparency of the financing of political parties and electoral campaigns may be one important approach to help strengthen public trust in democratic processes and institutions, including by enabling citizens to make a bitter informed choice on election day.

Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2017“ geht an Regierungsparteien SPÖ und ÖVP

Anlässlich des Internationalen „Tag der Informationsfreiheit“ – dem Right to Know Day am 28. September 2017 – verleiht das „Forum Informationsfreiheit (FOI)“ den heurigen Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ an die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für ihre Verdienste um den Schutz des Amtsgeheimnisses.

Die Bürgerrechtsorganisation vergibt den jährlichen Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten und die Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern.

(c) Christian MUELLER

In den vergangenen Jahren ging der Negativ-Preis für die Verhinderung von Transparenz u.a. an das Österreichische Innenministerium (für das Zutrittsverbot für Journalisten zum Flüchtlingslager Traiskirchen) sowie an die Stadtschulrat Wien (für die Weigerung, Eltern Einsicht in die Lesetests ihrer Kinder nehmen zu lassen).

Abschaffung des Amtsgeheimnisses – ein gebrochenes Versprechen

Die Begründung fiel heuer sehr eindeutig aus: „Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben den Bürgern aufgrund des öffentlichen Drucks für ein Transparenzgesetz versprochen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen – und dies seither nicht getan. Mehr noch: Die Regierungsparteien ließen sich für die puren Ankündigungen in den Medien jedes Mal aufs Neue feiern, verweigerten jedoch öffentliche Verhandlungen mit den Bürgern, und verschleppten das Thema in geheime Hinterzimmergespräche. Das Ergebnis ist damit ein unausgegorener Regierungsentwurf, der gefährliche Verheimlichungspassagen enthält – und dem sogar der zuständige Sektionschef im Hearing des Nationalrats attestiert, dass Österreichs Bürger danach auch weiterhin nicht wissen dürften, was beispielsweise der vieldiskutierte neue Grenzzaun bei Spielfeld kosten würde.“

Damit ist die Entscheidung des Forum Informationsfreiheit heuer mehr als eindeutig gewesen.

Intransparenz bei der Verfassung des Informationsfreiheitsgesetzes

Hinzu kommt, dass die Regierungsparteien den Prozess immer wieder der Öffentlichkeit entziehen, und in intransparenten Verfahren nicht nachvollziehbare Änderungen aufgrund von nicht nachvollziehbaren Wünschen nicht bekannter Player vornehmen.Mauer des Schweigens – Forum Informationsfreiheit

Die konkreten Positionen von SPÖ und ÖVP zu einem Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information sind deshalb auch nach über vier Jahren der politischen Debatte für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar.

„Die Regierungsparteien lassen uns Bürger nicht einmal wissen, ob und wie der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz nach der Begutachtung und nach fundierter Kritik von Journalistenorganisationen, Zivilgesellschaft und internationalen Experten abgeändert wurde. Diese Dokumente bleiben weiter unter Verschluss. Das ist eines transparenten Verfahrens für ein Transparenzgesetz nicht würdig“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.

Österreich bleibt damit weiter die letzte Demokratie Europas mit einem Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Die seit mehreren Jahren im Parlament liegenden Reformpläne, die allerdings ohnehin nur ein Amtsgeheimnis 2.0 gebracht hätten, begruben die Regierungsparteien im Juni.

Verhandlungen verweigert, Gesprächstermine ausgeschlagen

Seitens der SPÖ hat seit viereinhalb Jahren kein Abgeordneter der Kanzlerpartei ein inhaltliches Gespräch mit den Vertretern des Forum Informationsfreiheit dazu geführt. Der zuständige Verfassungssprecher Peter Wittmann hat vielmehr Gesprächseinladung dazu ausgeschlagen bzw. ist sogar zu Mehrparteienterminen mit FOI und Journalistenorganisationen nicht erschienen.

Seitens der ÖVP hat der damalige Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz versprochen, sich des Themas anzunehmen, doch nach dem Scheitern der ersten Bemühungen trotz mehrfacher persönlicher Zusagen einem weiteren Gesprächstermin nicht zugestimmt.

Chronologie: Die jüngsten Ereignisse im Detail

Im September 2016 hat das FOI im Verfassungsausschuss des Parlaments seine detaillierte Kritik am Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz den Abgeordneten dargelegt. Als sich bei diesem Expertenhearing gezeigt hat, dass der Gesetzesentwurf laut seinen Autoren noch mehr Geheimhaltung erlauben würde, als ohnehin befürchtet – demnach wären etwa die Kosten des Grenzzauns in Spielfeld oder Beratungsverträge der Ministerien unter Verschluss geblieben – schlugen selbst Journalistenvertreter öffentlich Alarm.

In der Folge luden die führenden Journalistenorganisationen – Journalistengewerkschaft, Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen, Initiative für Qualität im Journalismus, Presseclub Concordia, Reporter ohne Grenzen – zusammen mit dem Forum Informationsfreiheit die Verhandler aller Parlamentsparteien zu einem Runden Tisch, um die Schwachstellen des Gesetzesentwurfs – und den politischen Willen für ein internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz – zu diskutieren. Nur Vertreter der Oppositionsparteien Grüne, NEOS und Team Stronach kamen. Der ÖVP-Vertreter war verhindert, von der SPÖ gab es keine Bereitschaft, mit Journalistenvertretern ein Recht auf Informationszugang zu diskutieren.

Als Reaktion auf starke Kritik auf Twitter lud Bundesminister Thomas Drozda Vertreter des FOI schließlich im Oktober 2016 in sein Büro, gemeinsam mit dem zuständigen Sektionschef im Bundeskanzleramt – der erste Gesprächstermin dort seit Anfang 2013.

In separaten Treffen mit Verhandlern der Grünen und der FPÖ – den beiden Parteien, die eine für einen Beschluss notwendige Verfassungsmehrheit hätten liefern können – legte das Forum Informationsfreiheit seine Kritik und seine Vorstellungen für ein echtes Transparenzgesetz dar, und schlug auch entsprechende Formulierungen vor.

Grüne und Neos derzeit einzige Parlamentsparteien für Transparenzgesetz nach internationalen Standards

Soweit es nachvollziehbar ist, haben sich Grüne und NEOS als einzige Parlamentsparteien für ein echtes Transparenzgesetz, das guten internationalen Standards entsprechen würde, eingesetzt.

Zusammen mit Journalistenvertretern haben wir eine Policy Group geformt und in zwei Folge-Treffen mit Mitarbeiterinnen des Verfassungsdiensts und Fachreferenten von Minister Drozda unsere Kritikpunkte an öffentlich bekannten Gesetzesentwürfen im Detail erläutert. Eine Reaktion darauf blieb komplett aus.

Was davon – und ob überhaupt etwas – schlussendlich in Entwürfe eingearbeitet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Bis heute sind nur mehrere Jahre alte Gesetzesentwürfe bekannt – Gespräche und Verhandlungen zwischen den Parteien und Vertretern der Länder fanden hinter verschlossenen Türen statt.

Landeshauptleute mit angeblichen Sonderwünschen

Ebenso wenig nachvollziehbar bleiben die Positionen der Landesregierungen, die zwar in Koalitionsabkommen vielfach mehr Transparenz ankündigen, gleichzeitig aber auf der Bremse standen – und den Beschluss eines echten Informationsfreiheitsgesetzes nach Auskunft beteiligter Personen durch das Verhängen von Junktimen weiter erschwerten: Ihre Zustimmung zu einem österreichweit einheitlichen Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information wollten die Landeshauptleute nur geben, wenn sie im Gegenzug mehr Rechte bei der Ernennung von Landesamtsdirektoren und der Neuziehung von Gemeindegrenzen vom Bund erhalten. Ein quid pro quo auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger.

Für die Wahl sammelte das Forum Informationsfreiheit in den letzten Wochen die – nicht einheitlich und transparent verfügbaren – Email-Adressen der Kandidatinnen und Kandidaten. An sie schicken wir noch diese Woche einen Fragebogen, wie sie als mögliche zukünftige Abgeordnete zum Transparenzgesetz stehen.

„Right to Know Day“: Der internationale „Tag der Informationsfreiheit“

Der Zugang zu Information ist ein Menschenrecht. Information ist die Grundlage der Demokratie und der sinnvollen Partizipation an politischen Prozessen. Am Tag der Informationsfreiheit werden international Zeichen für das Recht der Bürger auf Zugang zu den Informationen ihres Staates gesetzt. Mit der “Mauer des Schweigens” unterstreicht das Forum Informationsfreiheit seine Forderung nach der Einführung eines internationalen Beispielen folgenden Bürgerrechts auf Informationszugang.

Über das Forum Informationsfreiheit (FOI)

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die zentrale NGO in Österreich für das Recht auf Zugang zu Information und wurde mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit 2013 und dem Demokratiepreis 2014 der Margaretha Lupac-Stiftung des Österreichischen Parlaments ausgezeichnet. Das Forum Informationsfreiheit ist die Trägerorganisation der Kampagne Transparenzgesetz.at, die von mehr als 10.000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt wird und die österreichische Regierung dazu brachte, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses zu versprechen. Das FOI betreibt auch die Seite FragDenStaat.at, über die BürgerInnen unkompliziert und öffentlich Auskunftsbegehren an staatliche Stellen richten können, sowie das Transparenzportal Parteispenden.at.

 

5 Jahre „Transparenzpaket“: Wir fordern strengere Offenlegungsregeln und echte Transparenz

Wien, 1. September 2017 – Eine kritische Bilanz des vor fünf Jahren beschlossenen „Transparenzpakets“ zieht eine Allianz zivilgesellschaftlicher Akteure, die die Wirkung des Gesetzespakets untersucht haben. Erklärtes Ziel des Pakets war, die Integrität und Transparenz der Politik in wichtigen Bereichen zu erhöhen – Parteienfinanzierung, staatliche Inseratenausgaben, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus wurden schärferen Regeln unterworfen – und damit Korruptionsrisiken zu bekämpfen.

Die Evaluierung, erstellt vom Politologen Hubert Sickinger (Beiratsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit, Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (DOSSIER), zeigt, dass das geltende Regelwerk zahlreiche Schwächen und Schlupflöcher enthält.

Geltende Regeln können kaum kontrolliert und durchgesetzt werden. Weitgehende Nachbesserungen wären dringend notwendig, um in der Praxis in demokratiepolitisch wichtigen Bereichen echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Parteienfinanzierung

  • Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts ist derzeit keine Sanktion im PartG vorgesehen, was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt. Die Überschreitung der erlaubten Wahlwerbungskosten von sieben Millionen Euro bleibt dann nicht sanktioniert, wenn eine Partei diese nicht deklariert.
  • Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. Eine Meldung von Verstößen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats ist ihm nur auf Basis seiner „Überprüfung“ der Rechenschaftsberichte möglich. Sachleistungen (Kostenübernahmen) Dritter sind zwar als Spenden zu deklarieren; falls eine Partei sie allerdings nicht deklariert, können sie von Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden.
  • Die Parteien sind nicht zur Veröffentlichung sämtlicher Vermögens- und Schuldanstände verpflichtet.
  • In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren.
  • Der Schwellwert zur unverzüglichen verpflichtenden Meldung von Großspende(r)n von 50.000 Euro sollte deutlich abgesenkt werden, etwa auf 10.000 Euro.

Transparenz der Einkommen und Vermögen von Abgeordneten

  • Einkommensquellen von NR-Abgeordneten werden als Gesamtsumme, der Einkommenskategorie, ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie viel konkret über welche Einkommensquelle erwirtschaftet wird.
  • Werden die Listen von der Parlamentsdirektion aktualisiert, sind alte Informationen nicht mehr abrufbar.
  • Abgeordnete müssen bislang keine Informationen zu Vermögen, Beteiligungen, Schulden und Verbindlichkeiten veröffentlichen.
  • Verstößt jemand gegen dieses Gesetz, sind keine Strafen vorgesehen.

Lobbying

  • Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es BürgerInnen nicht, nachzuvollziehen, welche Akteure mit
    welchen Ressourcen und mit welchen Zielen Lobbying betreiben.
  • Zahlreiche Akteure, etwa Rechtsanwälte, sind nicht von der Registrierungspflicht erfasst.
  • Für die Einhaltung der Regeln und das Verhängen etwaiger Sanktionen bei Verstößen gibt es
    keine zuständige Stelle.
  • Kontakte zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern mit Vertreter_Innen der Ministerien und der Kabinette sind für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und werden oft nicht ausreichend dokumentiert. Weder gibt es eine automatische Veröffentlichung solcher Kontakte, noch werden diese auf Anfrage ofengelegt. Etwaige Einflussnahmen auf Entscheidungen und Gesetzesentwürfe bleiben so im Dunklen.

Medientransparenz

  • Transparenz bei den Medientransparenzdaten ist nicht umfassend gegeben. Aufträge, die weniger als 5.000 Euro pro Quartal und Medium ausmachen, müssen nicht gemeldet werden („Bagatellgrenze“). Laut Rechnungshof entsteht eine Dunkelziffer von 30 bis 50 Prozent der
    gemeldeten Geldflüsse (etwa 60 bis 100 Millionen Euro im Jahr).
  • Aus den veröffentlichten Daten geht nicht hervor, welche Leistung erbracht wurde. Somit ist das zentrale Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des bezahlten Preises nicht berücksichtigt: das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Laut Rechnungshof verstießen 50 Prozent der von ihm geprüften Rechtsträger gegen das Hinweis- und Kopfverbot. Nach wie vor werden öffentliche Mittel missbräuchlich für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke verwendet. Bei Missachtung des Hinweis- und Kopfverbotes sind bislang keine Sanktionen vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Während die Gesetze des Transparenzpakets von 2012 in wichtigen Bereichen automatisch Transparenz schaffen sollten, braucht es überdies noch ein starkes und internationalen Standards entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz.

  • Nach mehr als vier Jahren politischer Versprechen gibt es weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz, das BürgerInnen Zugang zu Auskünften, Daten und Dokumenten einräumt. Österreich hat als letzte Demokratie Europas ein in der Verfassung verankertes Amtsgeheimnis. Die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder entsprechen nicht internationalen Standards.
  • Viele Länder, die ihren BürgerInnen ein Grundrecht auf Informationszugang einräumen, haben politisch unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte (oft kombiniert mit der für Datenschutz zuständigen Behörde), die die Umsetzung von Transparenzgesetzen überwachen und Behörden und BürgerInnen bei Aspekten des Informationszugangs zur Seite stehen. Die Erfahrung aus diesen Ländern zeigt, dass solche Stellen wesentlichen Einfluss auf die praktische Umsetzung von Transparenzbestimmungen haben.
  • In mehreren europäischen Ländern sind Daten und Dokumente zu Vergaben, Beschaffungen, Förderungen, Subventionen und vergleichbare Verträge von Behörden (ab gewissen Höhen) automatisch online zu veröffentlichen. Hier hat Österreich dringenden Aufholbedarf.

Pressekonferenz

Das Video unserer Pressekonferenz:

#EchteTransparenz

Posted by Dossier on Friday, September 1, 2017

Rückfragen

Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) – mathias.huter@informationsfreiheit.at
Hubert Sickinger – hubert.sickinger@univie.ac.at
Florian Skrabal (DOSSIER) – forian.skrabal@dossier.at
Marion Breitschopf (Meine Abgeordneten) – mb@mediaclan.at

Zugang zu Informationen rund um die Arbeit des Parlaments: unsere Empfehlungen

Eine Stärkung von Open Legislative Data in Österreich und punktuelle Nachbesserungen bei der Veröffentlichung von parlamentarischen Inhalten könnten einen großen Mehrwert für die Öffentlichkeit bringen.

Wie kann man Informationen rund um die Arbeit des Parlaments für die Öffentlichkeit einfacher und besser zugänglich machen? Wie kann man eine Transparenz schaffen, die es Bürgerinnen und Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen ermöglicht, sich genau zu den für sie relevanten Themen und deren Behandlung im Parlament auf dem Laufenden zu halten – um sich dann auch aktiv einbringen zu können, wenn es dazu Gelegenheit gibt?

Uns beschäftigen diese Fragen seit einiger Zeit. Wir arbeiten weiter an OffenesParlament.at, einer Plattform, mit der wir Inhalte der Parlaments-Webseite neu aufbereiten und den Zugang zu diesen Informationen verbessern möchten.

Im Zuge der Entwicklung der Webseite haben wir festgestellt, dass wichtige Informationen und Dokumente rund um die Arbeit des Parlaments in einer Art und Weise veröffentlicht werden, die uns keine oder nur eine eingeschränkte Aufbereitung dieser Inhalte ermöglicht. Würde das Format, in dem diese Inhalte zur Verfügung gestellt werden, verbessert, könnte dies einen großen Mehrwert und einen deutlich bürgerfreundlicheren Zugang zu Informationen bringen.

Diese Aspekte haben wir in einem Empfehlungspapier zusammengefasst.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung haben sich dem Thema Open Data längst angenommen und den Zugang zu parlamentarischen Inhalten stetig verbessert. Für weitere Schritte und eine Umsetzung unserer Empfehlungen bräuchte es ausreichende Ressourcen für die betroffenen Teams der Verwaltung.

Um wichtige Verbesserungen zu erzielen, bräuchte es in einigen Bereichen auch einen politischen Auftrag an die Verwaltung und koordinierte Maßnahmen, um Reformschritte umsetzen zu können – etwa betreffend die Weiterverwendungsrechte von Werken der Abgeordneten oder beim Format, in dem Ministerien parlamentarische Anfragen beantworten.

Wir freuen uns über Feedback zu diesem Paper an office@informationsfreiheit.at und berücksichtigen dieses gerne in einer zukünftigen Version.

CCBY
Namensnennung 3.0 Österreich (CC BY 3.0 AT)

Neues Datenschutzgesetz: eine Husch-Pfusch-Aktion

Der Datenschutz wird ab nächstem Jahr auf Basis einheitlicher europäischer Mindeststandards neu geregelt. Wir haben zum neuen Datenschutzgesetz eine Stellungnahme abgegeben, wie auch 109 andere zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessensverbände, Behörden und Unternehmen. Doch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ignorieren diese wichtigen Anmerkungen völlig.

Üblich ist, dass das zuständige Ministerium die Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen in den Gesetzesentwurf einarbeitet, und dieser überarbeitete Entwurf dann vom Ministerrat beschlossen und an das Parlament geschickt wird. Doch im Fall des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, das die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger betrifft, wurde das Gesetz zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist von der Regierung ans Parlament übermittelt.

Das Ende der Begutachtungsfrist war Freitag, der 23. Juni. Bereits am Montag wurde das Gesetz mit Stimmen der Regierungsparteien vom Verfassungsausschuss beschlossen – Zeit, das erhaltene Feedback in den komplexen Entwurf einzuarbeiten blieb da natürlich keine.

Für uns ist diese Vorgehensweise höchst problematisch und nicht nachvollziehbar: Man hätte das Feedback einarbeiten und im Herbst beschließen können. Dazu kommt, dass die Regierung bereits ein Jahr Zeit hatte, den Entwurf vorzulegen. Stattdessen werden nun vorerst nur Teile des Gesetzes, für deren Beschluss die Regierung keine Stimmen der Opposition braucht, in einem Husch-Pfusch-Verfahren beschlossen.

Begutachtungsverfahren sind in Österreich politische Tradition, aber nicht gesetzlich geregelt, was auch die Staatengemeinschaft gegen Korruption des Europarates (GRECO) kritisiert hat.

Die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme: 

  • Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht es Staaten, gesetzliche Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten zu schaffen, und dieses Bürgerrecht mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu bringen. Wir bedauern, dass Österreich von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht.
  • Nur Teile des neuen Gesetzes sind auf Auskunftsbegehren und journalistische Berichterstattung anzuwenden. Wir haben eine Referenz auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 11 der EU Grundrechtecharta angeregt, um zu betonen, dass auch bei Anfragen nach den Auskunftspflichtgesetzen beziehungsweise im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes im Einzelfall eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteressen und dem öffentlichen Interesse am Zugang zur Information zu erfolgen hat.
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten Klagen einreichen können, ohne dabei einen Betroffenen oder eine Betroffene vertreten zu müssen. So würden die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft gestärkt, Privatsphäre und Datenschutz vor Gerichten verteidigen und durchsetzen zu können. Insbesondere der damalige AK Vorrat (jetzt epicenter.works) und Max Schrems haben erfolgreich gezeigt, wie wichtig solche Verfahren sein können.

Unsere Stellungnahme im Volltext

Als PDF auf der Parlaments-Website zur Begutachtung: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018.

Amtsgeheimnis: Regierungsparteien ignorieren Engagement der Bürger für mehr Transparenz

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist gestern im Verfassungsausschuss des Parlaments gescheitert.

“Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass SPÖ und ÖVP nach vier Jahren der politischen Ankündigungen und mehr als drei Jahren Behandlung im Parlament nicht Willens waren, das antiquierte Amtsgeheimnis endlich durch ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlicher Information zu ersetzen”, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit.

Tausende Bürgerinnen und Bürger haben sich für ein Transparenzgesetz eingesetzt. Die Regierungsparteien haben dieses Engagement nicht gewürdigt. Sie hatten nicht den Mut, die Öffnung von Staat und Verwaltung zu erlauben. Damit bleibt Österreich weiter europäisches Schlusslicht bei der Transparenz.

Die Verantwortung für das Scheitern der Amtsgeheimnis-Abschaffung schieben die Parteien sich gegenseitig und den Ländern zu. Selbst beim Thema Transparenzgesetz waren die Verhandlungen völlig intransparent – welche Rolle etwa Vertreter der Landesregierungen in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen gespielt haben, ist nicht nachvollziehbar. Klar ist, dass die Länder durch das Verhängen von Bedingungen ein Transparenzgesetz weiter erschwert haben – im Tausch für eine Zustimmung zum Informationsfreiheitsgesetz bestehen sie auf mehr Kompetenzen in anderen Bereichen, etwa bei der Bestellung von Landesamtsdirektoren.

Um zumindest im Nachhinein Klarheit darüber zu schaffen, was Grundlage der Geheimverhandlungen für ein Transparenzgesetz war, fordern wir die Regierungsparteien auf, die aktuellsten Gesetzesentwürfe zu veröffentlichen.

Das Ende der Verhandlungen sei ein “Sieg der Bewahrer”, kommentiert Sebastian Fellner im Standard:

“Mit dem nahenden Ende der Legislaturperiode ist nun gewiss: Die Republik verhält sich weiterhin wie ein Staat, dessen Weisheit bitte nicht durch neugierige Bürger infrage gestellt werden soll. Was vom Steuerzahler finanzierte Projekte kosten, welche Beschlüsse eine Landesregierung fasst: Das und mehr bleibt auch künftig geheim, man muss sich in Causen wie der Pröll-Privatstiftung weiterhin einzig auf Untersuchungen des Rechnungshofs verlassen.”