OffenesParlament.at: Visualisieren, wie ein Gesetz entsteht

Welche Stationen durchläuft ein Gesetz, bevor es beschlossen wird? Um diese Schritte nachvollziehbar zu machen, arbeiten wir derzeit an einer Visualisierung für unser Projekt OffenesParlament.at.

Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen

hat Otto von Bismarck angeblich mal gesagt. Wir wollen dennoch graphisch darstellen, wie Gesetze in Österreich entstehen.

Mit der Visualisierung wollen wir den Nutzerinnen und Nutzern von OffenesParlament.at zeigen, in welchem Schritt des Gesetzgebungsprozesses ein Entwurf gerade liegt, wann Stationen absolviert wurden. Dazu wollen wir auf wichtige Informationen verweisen.

Angefangen hat dieser Prozess mit einer Recherche, wie der Gesetzgebungsprozess im Detail abläuft. Wir haben uns angesehen, welche Sonderfälle mitunter vorkommen, und welche Datenpunkte wir für unsere Visualisierung in maschinenlesbarer Form zur Verfügung haben. Unser Ziel ist, so viele Inhalte wie nur möglich untereinander zu verlinken, um es für die NutzerInnen so einfach wie möglich zu machen, die Informationen zu finden, die sie suchen.

Unsere großartige Designerin Elvira hat nach diesen Recherchen eine erste Skizze entworfen:

Auf dieser Skizze aufbauend hat Elvira erste Entwürfe gefertigt:

Nach einer Besprechung unseres Teams hat Elvira den Entwurf weiter verfeinert:

An der Umsetzung der Darstellung tüfteln wir im Moment. Wie die graphische Darstellung in der Praxis aussieht und funktioniert, das wird demnächst auf OffenesParlament.at zu sehen sein.

Weitere Blogs und Infos zum Projekt gibt es hier: https://www.informationsfreiheit.at/offenesparlament-at

Der Code, Scraper und Dokumentation auf GitHub: github.com/Forum-Informationsfreiheit/OffenesParlament

FragDenStaat.at: Wikimedia Österreich erstattet Anfrage-Gebühren

Gebühren, die bei Anfragen an Behörden nach dem Auskunftspflichtgesetz über unsere Plattform FragDenStaat.at anfallen, können ab sofort bei Wikimedia Österreich für eine Rückerstattung eingereicht werden. Ein Budget von 500 Euro steht dafür zur Verfügung.

Bedingung ist, dass der oder die Anfragende aktives Mitglied der Wikimedia/Wikipedia-Community ist und die beantragte Auskunft Wikimedia-Projekten zugute kommt.

Details zur Rückerstattung gibt es auf dieser Wikipedia-Seite.

Eine Gebührenrückerstattung gibt es auch für Deutschland, wenn Anfragen über FragDenStaat.de gestellt werden.

In den meisten Fällen sind in Österreich Auskunftserteilungen durch Behörden auf Bundes- und Landesebene gebührenfrei. Spätestens wenn man im Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung einen entsprechenden Bescheid beantragt, um gegebenenfalls Beschwerde einzulegen, entstehen jedoch Kosten.

Die geheimen Gründe für das Akademikerball-Platzverbot

Morgen findet dieses Jahr der Akademikerball statt. Der von der FPÖ organisierte Ball wird oft von Mitgliedern rechter und extrem rechter Parteien besucht, weswegen seit 2008 auch Demonstrationen gegen den Ball abgehalten werden. Ich habe bereits vor drei Jahren eine Anfrage zum Akademikerball gestellt und ein Dokument erhalten – trotzdem muss ich vor Gericht ziehen. Denn die Landespolizeidirektion Wien weigerte sich mir dasselbe Dokument zu übermitteln. Das klingt verwirrend? Ist es auch. Aber von vorne:

Im Jänner 2014 wurden erstmals weitläufige Platzverbote verhängt und dadurch auch die in den Vorjahren friedliche Demonstration gegen den Akademikerball am Heldenplatz untersagt. Die Polizei wurde zu dieser Zeit von vielen Seiten für diesen Beschluss kritisiert, das Platzverbot wurde seitdem jedes Jahr aufs neue verhängt.

Am Tag der Ankündigung des Platzverbots fragte ich beim zuständigen Bundesministerium für Inneres (BMI) Kopien der Dokumente an, die zur Vorbereitung der Entscheidung erstellt wurden. Ich wollte mir selbst ein Bild machen, auf welcher Gefahren- oder Risikoeinschätzung das Platzverbot basierte, und ob es eine ausreichende Grundlage für diese Einschränkung des Demonstrationsrechts gab.

Wenn ich die Dokumente bekommen hätte, ihr Inhalt nachvollziehbar gewesen wäre, würde ich nicht drei Jahre später einen Blogpost darüber schreiben. Also: was ist passiert?

Die Landespolizeidirektion Wien (an die die Anfrage vom BMI weitergeleitet wurde) behauptete, sie müsse sich mir gegenüber nicht rechtfertigen und mir schon gar nicht Dokumente aushändigen.

Das Verwaltungsgericht ließ das nicht durchgehen. Es stellte einen Verfahrensmangel durch unzureichende Begründung fest und wies die Behörde an, die Anfrage erneut zu bearbeiten und entweder zu beantworten oder eine Informationsverweigerung juristisch korrekt zu argumentieren. Das Gericht darf eine solche Entscheidung nur in folgenden Fällen treffen:

Meine Interpretation als nicht-Jurist: die Behörde hat geschlampt. Das ist leider nicht ungewöhnlich, bei den vier bisher entschiedenen Verfahren lautete die Entscheidung: Verfahrensmangel, zurück zur Behörde.

Die Landespolizeidirektion Wien hatte also einen zweiten Versuch. Dieses Mal argumentiert sie erneut, dass mir kein Recht auf Übermittlung von Kopien zustünde. Aber: sie fasst im Bescheid das Gefährdungsanalyse-Dokument in eigenen Worten zusammen. Dies kommt einer Beantwortung meiner Anfrage schon näher, allerdings: in dieser Version ist nicht klar, wie viel die Behörde zurück hält. Die Frage kann nur durch Übermittlung teilweise geschwärzter Dokumente geklärt werden.

Natürlich habe ich gegen diese Auskunftsverweigerung erneut Beschwerde eingelegt. Eine pauschale Verweigerung der Übermittlung von Dokumenten ist nach meiner Rechtsansicht rechtswidrig. 2013 wurde Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für eine Verweigerung der Dokumentenübermittlung verurteilt, seitdem ist klar: zumindest Mitglieder von “public watchdogs” haben ein Recht auf Übermittlung von (teilweise geschwärzten) Kopien von Dokumenten.

Aber: Sie sehen hier ein Dokument, das ungefähr dem entspricht, was ich wollte. Eine geschwärzte Version des Originaldokuments. In ihm ist die Struktur des Originaldokuments ersichtlich, man sieht wo wie viel weitergegeben wurde – und wie viel nicht. Man könnte aufgrund des Dokuments entscheiden, ob es sinnvoll wäre, die einzelnen Schwärzungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Dokument wurde mir nicht zugespielt. Wenn eine Behörde eine Auskunft verweigert, kann man diese Verweigerung in Bescheidform ausführen lassen. Nur gegen diesen Bescheid sind Rechtsmittel möglich, in ihm wird (theoretisch) juristisch argumentiert, warum die Auskunft nicht möglich war. Es gibt außerdem einen Akt zur Erstellung des Bescheids, in den man als Antragsteller Einsicht nehmen kann.

Im Akt zum Bescheid war die geschwärzte Version des Originaldokuments hinterlegt. Das Dokument, über das im Bescheid argumentiert wird, dass ich es nicht haben darf.
Am 26. August 2016 habe ich Rechtsmittel gegen den Bescheid eingebracht. Weil es inakzeptabel ist, dass sich eine Behörde aus Prinzip weigern kann, ein Originaldokument zu übermitteln. Besonders wenn genau das Dokument über eine wenig bekannte Hintertür trotzdem einsehbar ist. Theoretisch sollte das Verwaltungsgericht innerhalb von sechs Monaten urteilen, unserer Erfahrung nach kann es aber länger dauern.

 

OffenesParlament.at: Was wir verbessern werden

Seit 2015 arbeiten wir an der Umsetzung von OffenesParlament.at. Gemeinsam mit einem großartigen Team und zahlreichen Helferinnen und Helfern aus der Community haben wir seither Scraper und eine Plattform gebaut, die Inhalte von der Webseite des Parlaments übernehmen und benutzerfreundlich aufbereiten.

Die Seite ist derzeit in einer Text-Version. Eine Anschlussförderung durch die Netidee ermöglicht uns, in den kommenden Monaten mehrere wichtige Verbesserungen umzusetzen, darunter:

  • Die Suche effektiver und einfacher machen
  • Den Gesetzgebungsprozess intuitiv visualisieren
  • Weitgehende Verbesserungen bei Email-Benachrichtigungen auf Suchergebnisse umsetzen
  • Die Daten hinter OffenesParlament via API und Download verfügbar machen
  • In einem WhitePaper darlegen, wie parlamentarische Anfragen und Beantwortungen so formatiert werden könnten, dass einfacher weiterverwendbar werden
  • Ein Tool für Nutzer_Innen entwickeln, um Sammlungen von Inhalten anzulegen (z.B. Anfrageserien, konkurrierende Anträge zu einem Thema etc.)

Weitere usability Aspekte, die wir uns noch vornehmen werden, sind auf GitHub dokumentiert.

Unser Plan ist, die Änderungen von OffenesParlament.at im Sommer 2017 abzuschließen.

Wir freuen uns über Mithilfe, Kritik, Feedback, Anregungen und Vorschläge auf GitHub oder an office@informationsfreiheit.at.

Wie hoch sind die Reisespesen von EU-Kommissaren? Finden wir es heraus!

Die EU-Kommission ziert sich, die Reisekosten der Kommissare transparent zu machen.

Seit zwei Jahren versuchen unsere Kollegen von Access Info Europe, diese Abrechnungen zu bekommen. Zuletzt hat sich gezeigt, dass die EU-Kommission auf Anfrage Informationen zu einzelnen Kommissaren für einen Zeitraum von zwei Monaten auf Anfrage herausgibt.

Deshalb startet Access Info Europe heute eine Kampagne, um durch 168 Anfragen von JournalistInnen und engagierten BürgerInnen die Spesen der 28 Kommissare für 2016 transparent zu machen. Wir machen gerne mit – und auch Sie können beitragen!

Vertrauen ist gut, öffentliche Kontrolle ist besser

Es ist legitim, dass Kommissare als Teil ihrer Arbeit reisen – und dass die öffentliche Hand dafür die Kosten trägt. Transparenz kann dabei helfen, das Risiko für Verschwendung und Missbrauch zu reduzieren.

Denn bereits erste öffentlich gewordene Informationen werfen die Frage auf, ob EU-Mittel für Reisen der Kommissare sparsam und zweckmässig eingesetzt werden:

So flog EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2015 per Lufttaxi zum G20-Gipfel nach Antalya. Kostenpunkt: 62,472 Euro, wie die Veröffentlichung einer Reise-Abrechnung zeigt, die Access Info erhalten hat. Der Vertrag zwischen der Kommission und dem Flugtaxi-Unternehmen bleibt jedoch geheim.

(Update: 26.1.2017, 20:45: Ein Sprecher der EU-Kommission hat dazu erklärt: “Aus Sicherheitserwägungen konnte der Rückflug der Präsidenten Tusk und Juncker sowie der sie begleitenden Delegationen vom G-20 Treffen in Antalya nicht wie geplant von der Belgischen Luftwaffe durchführt werden. Es mussten daher sehr kurzfristig zwei kleinere Flugtaxis angemietet werden. Die Kostenabrechnung erfolgte gemäß den dafür einschlägigen Vorschriften, die vorsehen, dass der Präsident den Großteil der Kosten übernimmt (die verbleibenden Kosten werden von den anderen Passagieren in Höhe eines Businessclass-Tickets getragen). )

Bus of J.C. Juncker when he campaigned to become President of the EU Commission. Foto: European Peoples' Party, https://www.flickr.com/photos/eppofficial/14326187398/, CC BY 2.0 (bearbeitet)

Juncker auf Reisen. Kampagnen-Bus im EU-Wahlkampf 2014. Foto: Europäische Volkspartei, https://www.flickr.com/photos/eppofficial/14326187398/, CC BY 2.0 (bearbeitet)

Machen wir die Reisespesen der EU-Kommissare transparent

Und so gehts:

  1. > Auf der Webseite von AccessInfo ist zu sehen, welche Abrechnungen bereits angefragt wurden, und welche nicht
  2. > Auf “submit” klicken, um die Abrechnung eines Kommissars bzw. eine Kommissarin in einem bestimmten Zeitraum anzufragen
  3. > Sie werden automatisch auf AskTheEU.org weitergeleitet, wo ein entsprechendes Anfrageformular schon ausgefüllt ist
  4. > “[Name]” und “[Address]” durch Ihren Namen und Adresse ersetzen (in diesem Fall werden diese Informationen öffentlich einsehbar sein, deshalb ggf. eine Arbeits-Adresse verwenden)
  5. > Auf “Send” klicken, woraufhin Sie gebeten werden, sich mit Name und Email auf AskTheEU.org anzumelden, damit Sie per Email über Antworten informiert werden können
  6. > Auf Antwort warten!

Unter diesem Link lassen sich alle gestellten Anfragen einsehen. Bei Interesse können Sie einer Anfrage “folgen”, dann werden Sie per Email informiert, wenn eine Antwort eingetroffen ist.

EU ist Österreich bei Transparenz weit voraus

Alle Bürger haben das Recht auf Zugang zu Dokumenten gegenüber allen Institutionen und Behörden der EU. Eine Antwort sollte binnen 15 Arbeitstagen einlangen. Über AskTheEU.org sind solche Anfragen dank automatisch generierten Briefvorlagen sehr einfach möglich.

Zum Vergleich: in Österreich gilt weiterhin das Amtsgeheimnis, Behörden erteilen Auskunft, verweigern aber in der Regel die Übermittlung von Dokumenten. Die Antwortfrist beträgt 8 Wochen – sollte der vorliegende Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden, so könnte die Antwortfrist auf bis zu 16 Wochen verlängert werden.

Auslandsreisen: Der neue Bundespräsident sollte auf Transparenz setzen

Der Bundespräsident ist ein wichtiger Türöffner für österreichische Interessen im Ausland. Auf seinen Reisen begleiten den Bundespräsidenten meist Wirtschaftsdelegationen, VertreterInnen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie JournalistInnen.

Welche Organisationen, Medien, Unternehmen und Interessensvertretungen den Bundespräsidenten als Teil der offiziellen Delegation auf seinen Auslandsreisen begleiten, wird bislang nicht veröffentlicht. Mehr Transparenz ist wünschenswert, da die in den Delegationen vertretenen Firmen und Institutionen davon profitieren, im Umfeld des Staatsoberhauptes zu reisen und dabei neue Kontakte und Kooperationen zu schließen. Durch mehr Offenheit kann auch einem möglichen Anschein von Interessenkonflikten entgegengewirkt werden.   

Auskunft, wer in den Jahren 2014 und 2015 den Bundespräsidenten als Teil offizieller Delegationen auf Auslandsreisen begleitet hat, wurde von der Präsidentschaftskanzlei mit Verweis auf damit verbundenen Arbeitsaufwand verweigert.

2014 unternahm Bundespräsident Heinz Fischer laut Präsidentschaftskanzlei 16 offizielle und bilaterale Staatsbesuche und nahm an acht bilateralen Treffen von Staatsoberhäuptern teil, 40 Treffen mit Vertretern anderer Staaten und internationaler Organisationen gab es dabei. Im Jahr 2015 unternahm der Bundespräsident acht bilaterale Besuche, dazu kamen 10 multilaterale Treffen und 35 Treffen mit anderen Staatsvertretern.

Der neue Bundespräsident sollte von Beginn seiner Amtszeit an Transparenz vorleben und Informationen rund um seine Handlungen und Reisen aktiv online veröffentlichen, inklusive Details zu Treffen und den offiziellen Delegationen.

So könnte die Präsidentschaftskanzlei in Zukunft Vorbild in Sachen Transparenz für andere staatliche Stellen sein.

Amtsgeheimnis: Forum Informationsfreiheit fassungslos über Aussagen des zuständigen Kanzleramts-Beamten im Verfassungsausschuss

Laut Sektionschef sollen staatliche Aufträge mit “Informationsfreiheitsgesetz” künftig geheim gehalten werden – FOI fordert Aussetzung des Gesetzgebungsprozesses

Wien (OTS) – Fassungslos über Aussagen des Cheflegisten des Bundeskanzleramts sind die Vertreter des Forum Informationsfreiheit (FOI) nach dem gestrigen Hearing des Verfassungsausschusses zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

Der zuständige Sektionschef Gerhard Hesse hatte dort eine Bombe platzen lassen: Verträge zu Beschaffungen und Vergaben, etwa von Ministerien vergebene Aufträge an Berater oder die Kosten für den neu errichteten Grenzzaun in Spielberg, sollten mit dem neuen Gesetz von den Behörden in Zukunft geheim gehalten werden können.

Solche Informationen würden weiterhin unter Geheimhaltungsregelungen fallen und müssten laut aktuellem Entwurf nicht beauskunftet werden, räumte Hesse nach einer Frage von Albert Steinhauser (Grüne) ein.

Wörtlich sagte Hesse: „Nein. Die Zaunkosten in Spielfeld – ebenso wie der Beratungsvertrag – da geht’s um ‚wirtschaftliche Interessen einer Gebietskörperschaft‘. Ich würde überhaupt sagen, dass es problematisch ist Vergabeverfahren nachträglich zu öffnen.“

Genau das wäre aber der Kern des Gesetzes: Eigentlich sollten damit Korruption und Steuerverschwendung vorgebeugt werden, wie das mit diesem Zugang zu Dokumenten und der Offenlegung von staatlichen Beschaffungen in vielen Ländern erfolgreich üblich ist. Hier passiert nun genau das Gegenteil.

Sofortiger Runder Tisch mit Politikern und Journalistenorganisationen

Damit ist der vorliegende Entwurf in seinen Kernaspekten für das Forum Informationsfreiheit unbrauchbar, der Gesetzgebungsprozess müsse ausgesetzt werden bis das sauber geklärt ist. „Eine Regelung, die Verträge der öffentlichen Hand vor Journalistinnen und BürgerInnen geheim hält, führt die Idee des Rechts auf Informationszugang ad absurdum”, sagt Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit. „Damit ist dieser Entwurf kein Transparenzgesetz mehr, sondern ein Transparenz-Verhinderungsgesetz.”

Deshalb braucht nach Ansicht des FOI nun einen runden Tisch bei der Politik, Journalisten und Bürgerrechtsvertretern – ohne die Juristen der Verwaltung – an einem Tisch besprechen, was ein Informationsfreiheitsgesetz leisten muss und soll, und welche Informationen in Zukunft für die Öffentlichkeit zugänglich zu sein haben.

Politiker überließen Arbeit den JuristInnen

In all den Diskussionen in den vergangenen dreieinhalb Jahren wurde seitens der Regierung immer wieder Sektionschef Hesse als Gegenüber geschickt. Der ehemalige stellvertretende Kabinettschef der Kanzler Alfred Gusenbauer und Werner Faymann hat immer wieder mitgeteilt, dass die Sorgen und die Kritik des FOI übertrieben wären.

„Beim Hearing im Verfassungsausschuss hat sich gestern leider klar gezeigt: Es ist noch viel schlimmer als befürchtet“, so FOI-Vorstand Barth.

Nun wird auch das Kernproblem klar: Die Politiker dürften die Arbeit am Informationsfreiheitsgesetz komplett genau den Verwaltungsjuristen jener Behörden überlassen haben, die ja selbst zu Transparenz verpflichtet werden sollen. Beim nun dreieinhalbjährigen Versuch, die Wünsche von Bund, Ländern, Parteien und einzelnen Politikern unter einen Hut zu bringen, wurden die wesentlichen Ziele komplett aus den Augen verloren.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste Bürgerrechts-NGO für das Recht auf Zugang zu Information und engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes nach internationalen Standards – eine Initiative, die von mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.

Eine Auflistung der vom FOI geforderten Nachbesserungen gibt es unter
https://www.informationsfreiheit.at/2016/09/28/ifg-forderungen.

Forderungskatalog für die parlamentarischen Verhandlungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) engagiert sich seit 2013 für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Transparenzgesetzes – eine Initiative, die von mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.

Um internationalen Standards zu entsprechen, sind essentielle Nachbesserungen im bislang vorliegenden Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) notwendig. Werden die folgenden Punkte nicht reflektiert, wird das Bürgerrecht auf Information untergraben – ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde seinen Namen nicht verdienen.

Eine detailliertere Ausführung unserer Kritik findet sich in den Stellungnahmen des FOI im Rahmen der Begutachtung der Verfassungsänderung und des Informationsfreiheitsgesetzes sowie in unserer Aufbereitung des IFG-Entwurfs.

Ausnahmegründe

Problem: Ausnahmegründe sind zu breit gefasst, noch breiter als die derzeit geltende Verfassungsregelung zur Auskunftspflicht. Insbesondere die Möglichkeit, zusätzliche Geheimhaltungsgründe durch Gesetze auf Bundes- oder Landesebene einzuführen, lässt eine Aushöhlung der Informationsfreiheit befürchten und wäre nach derzeitigen Bestimmungen verfassungswidrig. Auch soll das IFG laut Entwurf nicht anwendbar sein, wenn ein anderes Gesetz in einem eigenen Verfahren den Zugang zu Information regelt oder Geheimhaltungsbestimmungen welcher Art auch immer enthält (§ 15).

Forderung: Die Einführung weiterer Ausnahmegründe sollte verunmöglicht werden. Bei der Auslegung von Geheimhaltungsgründen sollte nach internationalem Vorbild stets im Einzelfall ein durch die Veröffentlichung entstehender Schaden mit dem öffentlichen Interesse am Informationszugang abgewogen werden. In den Erläuterungen zum IFG sollte klar festgehalten werden, dass Rechte am geistigen Eigentum (z. B. von Gutachtern) nicht per se Vorrang vor dem Auskunftsinteresse der Bürger haben dürfen.

(Update, 6.10.2016:) Bei Beschaffungen, Vergaben, Privatisierungen, der Übernahme von Haftungen durch die öffentliche Hand, sowie bei vergleichbaren Verträgen, sehen wir grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung.

Es kann nicht sein, dass das IFG selbst durch die lapidare Formulierung des § 15 seine eigene Anwendbarkeit weitestgehend ausschließt. In diesem Punkt fällt der IFG-Entwurf sogar hinter das geltende Auskunftspflichtgesetz, das im Gegensatz zum IFG nur dann nicht anwendbar ist, wenn „nach anderen Bundesgesetzen besondere Auskunftspflichten bestehen”.

Was unter das Gesetz fällt

Problem: Nur „Aufzeichnungen, die amtlichen […] Zwecken” im Wirkungsbereich des jeweiligen Organs dienen, fallen unter das Bürgerrecht auf Informationszugang. Damit könnten etwa rechtswidrig gesammelte Informationen, von Dritten – etwa Lobbyisten – an eine Behörde übermittelte Schreiben oder Dokumente, die laut internen Behörden-Regeln nicht zu verakten sind, vor Bürgerinnen und Bürgern geheim gehalten werden.

Forderung: Es ist entscheidend, dass alle bei einer Behörde vorhandenen Aufzeichnungen, egal in welcher technischen Form sie vorliegen und wer der Autor ist, grundsätzlich unter das IFG fallen und zu beauskunften sind, soweit nicht spezifische Ausnahmen zum Tragen kommen.

Antwort-Dauer

Problem: Das aktuell geltende Auskunftspflichtgesetz von 1987 gibt Behörden acht Wochen für eine Antwort, die vorliegenden Entwürfe sehen eine Verlängerung um weitere acht Wochen vor. Nach derzeitiger Praxis antworten Behörden meist erst am Ende oder nach Ablauf der Frist.

Forderung: Bei Umweltthemen sieht das Umweltinformationsgesetz (UIG) bereits heute eine Antwortfrist von einem Monat vor (mit Möglichkeit auf weitere Verlängerung). Im Hinblick darauf, dass mehrere europäische Länder Antwortfristen von einer Woche haben, sollte Österreich zumindest dem Vorbild der EU-Institutionen folgen und eine Frist von 15 Arbeitstagen festschreiben, die nötigenfalls um weitere 15 Arbeitstage verlängert werden kann.

Beanspruchung der Verwaltung

Problem: Der Entwurf erlaubt einer Behörde, eine Antwort zu verweigern, wenn damit „unverhältnismäßiger Aufwand verbunden” wäre.

Forderung: Es sollte in den Erläuterungen klargestellt werden, dass eine mangelhafte personelle oder ressourcenmäßige Ausstattung einer Behörde keinen Freibrief für die Zurückweisung von IFG-Anfragen darstellt. Österreichs Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 2013 (Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gg. Österreich) zeigt auf drastische Weise auf, wie behauptete Ressourcenmängel in menschenrechtswidriger Weise als Vorwand zur systematischen Verweigerung des Zugangs zu Information benutzt werden könnten.

Gebühren

Problem: Der Entwurf sieht eine neue 30-Euro-Gebühr für Bescheide vor.

Forderung: Es ist inakzeptabel, dass Bürgerinnen und Bürger, freie Journalistinnen und Journalisten und Bürgerinitiativen durch drohende Kosten von der Inanspruchnahme elementarer Kontrollrechte abgeschreckt werden – sowohl durch eine Bescheidgebühr als auch durch die in den Entwurf-Erläuterungen erwähnten behördlichen Barauslagen. Bei Anfragen zu Umwelt-Themen hat eine Behörde bereits heute laut UIG automatisch einen Bescheid auszustellen, wenn Informationen (teilweise) verweigert werden, ohne dass dafür Gebühren fällig werden. So kann der Bürger zeitnaher sein Recht auf Information durchsetzen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Dieses Prinzip sollte für alle Anfragen gelten und ins IFG übernommen werden. Eine Gebühr allein für die Begründung einer Auskunftsverweigerung wäre ein europaweites Alleinstellungsmerkmal im negativen Sinn.

Öffentliche Unternehmen

Problem: Der Plan, eine Durchsetzung der Informationspflicht gegenüber staatlichen Unternehmen nur auf dem Zivilrechtsweg zu ermöglichen, gibt diesen freie Hand für Geheimniskrämerei. Das Risiko, in einem Zivilprozess zu unterliegen und damit Gerichtsgebühren und Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen, ist mit einer wirksamen, demokratischen Ausgestaltung der Informationsfreiheit unvereinbar.

Forderung: Wir regen dringend an, auch gegenüber öffentlichen Unternehmen eine Durchsetzung im Wege eines Verwaltungsverfahrens einzuführen. Dieses Verfahren wäre gegen die Gebietskörperschaft zu eröffnen, in deren Eigentum das öffentliche Unternehmen steht oder von der das öffentliche Unternehmen beherrscht wird. Alternativ wäre zumindest eine Durchsetzung im Wege des Außerstreitverfahrens und eine spezifische Regelung zu Verfahrenskosten, die Antragsteller vor abschreckenden Kostenrisiken schützt, zu verankern. Einem Informationsbeauftragten könnte in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zukommen. Andernfalls könnte die entsprechende Regelung des Rechtsschutzes aus dem UIG übernommen werden.

Automatische Veröffentlichung von Informationen

Problem: Der Entwurf sieht eine sehr vage aktive Veröffentlichungspflicht für Behörden von „Informationen von allgemeinem Interesse” vor, jedoch keine Sanktionen und Berichtspflichten. Der Entwurf bietet keine Rechtssicherheit, etwa für Gemeinden, die aktiv auf Transparenz setzen und gewisse Dokumente online veröffentlichen wollen. Im internationalen Vergleich ist dies sehr unambitioniert, etwa im Hinblick auf Hamburg, Bremen und die Slowakei, wo Verträge der öffentlichen Hand ab gewissen Schwellenwerten im Internet veröffentlicht werden müssen und erst in Kraft treten dürfen, nachdem sie veröffentlicht wurden.

Forderung: Eine klare Verpflichtung für die öffentliche Hand, insbesondere Informationen und Dokumente rund Aspekte von großem öffentlichem Interesse – etwa Vergaben, Beschaffungen, Privatisierungen, Förderungen und Haftungsübernahmen über gewissen Schwellenwerten – verpflichtend online zu stellen. Das UIG definiert heute schon klar, welche Arten von Informationen von informationspflichtigen Stellen im Umweltbereich aktiv zugänglich gemacht und verbreitet werden müssen bzw. dass praktische Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Bürgern den Zugang zu Informationen zu erleichtern.  

Es braucht auch eine Berichtspflicht, sodass jede öffentliche Stelle zumindest jährlich in einem Bericht Informationen zu erhaltenen IFG-Anfragen und deren Behandlung veröffentlicht.

Kompetenz- und Kontrollstelle für Transparenz

Problem: Entgegen internationalen Erfahrungen, die zeigen, dass es eine(n) Informationsbeauftragte(n) braucht, um das Bürgerrecht auf Informationszugang durchzusetzen und in der Praxis einen Kulturwandel in der Verwaltung effektiv voranzutreiben, sieht das IFG keine vergleichbare Stelle vor.

Forderung: Ein politisch unabhängiger Informationsbeauftragter hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, unbürokratisch und zeitnah zu den gewünschten Informationen zu kommen. Im Streitfall wiegt die Stelle das öffentliche Interesse am Informationszugang und schützenswerte Geheimhaltungsgründe ab, empfiehlt eine weitere Vorgehensweise und steht allen Behörden als Kompetenz-Center bei der Auslegung des Gesetzes und der Umsetzung von Transparenz-Maßnahmen beratend zur Seite. Auch beobachtet die Stelle die Umsetzung des Rechts auf Informationszugang.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste österreichische NGO für ein Bürgerrecht auf Information.

Rückfragehinweis:
Mathias Huter
mathias.huter@informationsfreiheit.at
0699/126 39 244

Right to Know Day: die Welt feiert 250 Jahre Informationsfreiheit – Österreich schaut zu

Schlechteste Rechtslage zum Recht auf Informationszugang unter 111 Ländern

Der 28. September wird als „Right to Know Day“ – der Tag des Rechts, Wissen zu dürfen – seit 2002 international gefeiert und ist heuer erstmals auch von der UNESCO anerkannt. An diesem Tag bietet sich an, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Das Konzept der Informationsfreiheit feiert in diesem Jahr runde Geburtstage: 1776 – vor 250 Jahren – hat Schweden als erstes Land seinen Bürgern das Recht eingeräumt, Informationen von staatlichen Stellen anzufragen und Dokumente von Behörden einzusehen. Vor 50 Jahren haben die Vereinigten Staaten ihren Freedom of Information Act reformiert und ebenfalls ein Recht auf Akteneinsicht eingeführt. Vor 10 Jahren ist in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten.

„Es braucht endlich auch in Österreich eine neue Verwaltungskultur, geprägt von Offenheit und Transparenz. Dafür sind jedoch weitreichende Nachbesserungen im Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, der seit einem Jahr im Parlament liegt, unbedingt notwendig“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit (FOI). „Das, was derzeit auf dem Tisch liegt, verdient den Namen ‘Transparenzgesetz’ nicht, es droht in einigen Aspekten sogar ein Rückschritt gegenüber der derzeitigen Rechtslage und damit ein neues Amtsgeheimnis durch die Hintertüre.“

Mit heutigem Datum haben 111 Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern auf nationaler Ebene das Recht auf Zugang zu Behördeninformation eingeräumt. In Österreich aber regiert, wie schon in der Monarchie, weiterhin das Amtsgeheimnis. Im „Right to Information“-Rating, einer Bewertung der Rechtslage auf Informationszugang, liegt Österreich auf Rang 111 und damit, wie bereits in den vergangenen Jahren, an allerletzter Stelle – hinter Tadschikistan, den Philippinen und Liechtenstein, die, zumindest auf dem Papier, ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationszugang zugestehen als Österreich.

Seit über dreieinhalb Jahren versucht das Forum Informationsfreiheit, das zu ändern. Im Jänner 2013 startete die Kampagne Transparenzgesetz.at mit der Forderung, Österreich solle die Rechtslage von Vorbildern wie Hamburg oder Slowenien übernehmen. Trotz rascher Zusagen von Regierungsseite ist nicht nur die Gesetzeslage unverändert, die vorliegenden Entwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz bleiben deutlich hinter europäischen und internationalen Standards zurück. Jegliche politischen Verhandlungen über ein zukünftiges Bürgerrecht auf Informationszugang wurden bislang ohne Einbindung der Öffentlichkeit geführt.

„Es gilt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Institutionen durch eine Öffnung der Verwaltung nachhaltig zu stärken, und so auch neue Formen der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Dafür braucht es eine Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Verwaltung auf Augenhöhe. Der vorliegende Entwurf würde das Gegenteil machen: Er täuscht eine neue Transparenz vor, würde es der Politik aber gleichzeitig erlauben, all das, was unangenehme Diskussionen auslösen könnte, weiter vor der Öffentlichkeit geheim zu halten”, sagt FOI-Generalsekretär Huter.

Am 5. Oktober wird es erstmals ein öffentliches Experten-Hearing im Verfassungsausschuss des Parlaments zum Informationsfreiheitsgesetz geben. Thomas Drozda, der für Verfassungsfragen zuständige Kanzleramtsminister, sagte kürzlich in einem Interview, die Gesetzesentwürfe sollten noch im Oktober im Ausschuss beschlossen werden.

Das Forum Informationsfreiheit wird bei dieser ersten öffentlichen Diskussion im Parlament zum Thema Informationsfreiheit seit Start der Debatte über die Amtsgeheimnis-Abschaffung als einziger Vertreter der Zivilgesellschaft Auskunft geben.

PS: Die für das Forum Informationsfreiheit vorgesehene Redezeit beträgt sieben Minuten.

 

Rückfragehinweis:
Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at, 0699/126 39 244

Statement by European RTI Community on the world’s First Official Access to Information Day!

accessinfoday16-1

Right to Know Day 2016 #AccessToInfoDay

Madrid, 28 September 2016 – On the first officially-recognised International Right to Know Day, European civil society groups working on the right of access to information today raised concerns that a lack of government transparency is damaging democratic processes, thereby facilitating rising mistrust and demagogic populism in Europe.

Recent monitoring by civil society organisations has demonstrated that while significant progress has been made – there are now 111 access to information laws globally and governments regularly publish key datasets on spending and services – there remain serious shortcomings with transparency of decision making which is shielding much government activity from public scrutiny.

The groups reported that one of the biggest obstacles to government openness is a lack of adequate record keeping: list of meetings of public officials and minutes of meetings are not kept, there is no trace of exchanges with lobbyists, and decisions are taken without proper justifications or supporting evidence.

Another serious problem is the over-application of exceptions, and in particular the use of the pretext of privacy to veil the activities of public officials when they carry out public functions, such as their participation in meetings or their travel expenses.

A particular concern identified by European civil society is that the lack of transparency at the EU and national levels around decisions that are of concern to the wider public. The groups cited the refusal by the EU to release documents on the legality of the EU-Turkey refugee deal (March 2016) as an example of where openness might permit a more fact-based debate rather than a tendentious and xenophobic discourse.

The groups criticised these basic fails in transparency, noting that this year also marks celebrations of 250 years since the world’s first freedom of information law, the Swedish law of 1766, was adopted, and that all relevant international human rights bodies, including the European Court of Human Rights and the UN Human Rights Committee, as well as the treaties of the EU and many national constitutions, recognise access to information as a fundamental right.

We know that good government is open government,” stated Helen Darbishire, Executive Director of Access Info Europe, “but we are still seeing too much resistance to really opening up and too many shadows and dark corners inside public authorities.

It’s not even a problem of having something to hide, such as corruption or inefficiency,” added Guido Romeo of Diritto di Sapere “what we are also seeing in many countries is that public officials have not yet accepted that they are accountable to the public, to the voters who elect them and fund the public purse through their taxes.”

The right of access to information of public interest is essential for journalists in order to carry out their roles effectively. When such information is made available through leaks, either from private or public bodies, there should be protection for both journalists and whistle-blowers,” said Renate Schroeder, Director of the European Federation of Journalists (EFJ).

The 16 groups called for immediate action to reverse this situation, including through improving access to information in practice, advancing on national commitments under the Open Government Partnership, and by signing and ratifying the Council of Europe Convention on Access to Official Documents, the world’s first binding treaty on the right of access to information.

Organisations:

  • Access Info Europe, Spain/Europe
  • Citizens Network Watchdog Poland, Poland
  • Civio Foundation, Spain
  • Diritto di Sapere, Italy
  • ePanistwo Foundation, Poland
  • European Federation of Journalists, Europe
  • Fair-Play Alliance, Slovakia
  • Forum Informationsfreiheit, Austria
  • K-Monitor, Hungary
  • GONG, Croatia
  • N-Ost, Germany
  • Open Knowledge Foundation Deutschland, Germany
  • Request Initiative, United Kingdom
  • Right to Know Ireland, Ireland
  • Spinwatch, United Kingdom
  • Vouliwatch, Greece

For more information, please contact:

Helen Darbishire, Access Info Europe
helen@access-info.org +34 913 656 558

Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit
mathias.huter@informationsfreiheit.at, +43 699 126 39 244

Notes for the editors
International Right to Know Day, now in its 14th year of being celebrated globally, was established by civil society organisations in September 2002. It was formally recognised by the UNESCO General Assembly in November 2015.

Hilfestellung für Verfassungsausschuss: Kommentierte Fassung des Entwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz

Heute nimmt der Verfassungsausschuss des Parlaments die Verhandlungen zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wieder auf. Ganze 45 Minuten sind im Zeitplan der Sitzung dafür vorgesehen. Im November des Vorjahres wurde ein Entwurf für das IFG veröffentlicht, seither wurden die Verhandlungen vertagt.

Um einen besseren Überblick zu geben, haben wir unsere Experten-Kritik am schwachen Entwurf für das IFG einfach und nachvollziehbar aufbereitet: http://kommentiert.foi.at/.

Wir fordern weiter eine offene Diskussion zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit: „Die Verhandlungen zum Transparenzgesetz waren bisher ähnlich geheim, wie jene über TTIP in EU. Verhandelt wurde bislang in Hinterzimmer zwischen Landes- und Parteienvertretern. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer welche Aspekte hinein- oder rausinterveniert hat, welche Akteure für mehr Offenheit eintreten und wer auf der Bremse steht”, sagt Forum Informationsfreiheit-Generalsekretär Mathias Huter. „Auf eine sachliche und offene Diskussion warten wir jetzt seit mehr als drei Jahren.”

Update 23.6.2016: Als Ergebnis der Ausschusssitzung wurde angekündigt, eine Enquete zum Thema Informationsfreiheit im Herbst abzuhalten. Wir bleiben dran.

Forum Informationsfreiheit gewinnt Akademikerball-Gerichtsverfahren gegen Polizei

Die Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit (FOI) hat einen weiteren Zwischenerfolg gegen behördliche Geheimniskrämerei vor Gericht erzielt, diesmal gegen die Landespolizeidirektion Wien: Die Polizei hatte Auskunft zu Dokumenten und Gutachten bezüglich der Sperrgebiet-Ausweitung und Untersagung der Heldenplatz-Demonstration rund um den Akademikerball 2014 verweigert.

Nach über zwei Jahren – statt den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monaten – urteilte nun das Verwaltungsgericht: Der Bescheid, mit dem die Polizei die Auskunftsverweigerung argumentiert hatte, wurde aufgehoben.

„Drei mal bin ich nach einer Auskunftsverweigerung vor Gericht gezogen. In jedem dieser Fälle wurde die Geheimhaltungs-Begründung von den Richtern wegen Schlamperei oder Rechtsverdrehung durch die Behörden aufgehoben”, sagt Markus Hametner, Mitinitiator und Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit. „Behörden halten ohne ausreichende rechtliche Absicherung Informationen von öffentlichem Interesse zurück, ohne dass die Beteiligten selbst Konsequenzen befürchten müssen. Leidtragende sind Bürgerinnen und Bürger, die ihnen zustehende Information nicht erhalten. Das Gericht konnte nicht einmal über die Frage der Informationserteilung urteilen, weil die Polizei laut dem Urteil nicht oder nur ungenügend ermittelt und dokumentiert hatte, ob und weshalb die Information geheim zu bleiben hat”, so Hametner.

Die Polizei, deren Informationspolitik auch rund um die Identitären-Demonstration kürzlich kritisiert wurde, kann jetzt die zwei Jahre alten Informationen herausgeben – oder sich eine neue Begründung ausdenken, warum die Auskunft verweigert wird.

Das Forum Informationsfreiheit hofft, dass es nicht dazu kommen wird und appelliert an die Verantwortlichen, insbesondere Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), die angeforderten Informationen zu veröffentlichen. Sein Parteikollege, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, hatte im Vorjahr die Veröffentlichung der Eurofighter-Gegengeschäfte veranlasst, nachdem das FOI vor Gericht die Aufhebung des Geheimhaltungs-Bescheides erreicht hatte.

Der Kläger

Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit klagte 2013 erfolgreich auf Herausgabe der Eurofighter-Gegengeschäfte.

Das Forum Informationsfreiheit ist die führende österreichische Bürgerrechts-NGO für ein Recht auf Zugang zu Information. Sie hat die Abschaffung des Amtsgeheimnisses überhaupt erst auf die Agenda der Politik gebracht. Ihre Kampagne Transparenzgesetz.at wurde innerhalb von drei Wochen von mehr als 10.000 Österreichern unterstützt. Sie forderten ein österreichisches Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Damit sollte das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Recht der Bürger auf Information in der Verfassung verankert werden.