Neue Bildungstransparenz: Von einer Anfrage zum Sonder-Amtsgeheimnis

Eine Anfrage vor 10 Jahren, ein gewonnenes Gerichtsverfahren, eine Pandemie und ein verstecktes Sonder-Amtsgeheimnis für Schul-Daten. Was vor der Ankündigung der neuen Schultransparenz passierte.

Vor fast zehn Jahren, im Oktober 2016, stellte ich eine Anfrage an das Bildungsministerium:

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Die Quote der bei der Zentralmatura 2015 und 2016 negativ beurteilten Maturarbeiten aller Wiener AHS einzeln aufgelistet (schriftliche Arbeiten einerseits und Gesamtbeurteilung nach der mündlichen Prüfung andererseits).

Nach einer verpassten achtwöchigen Frist und einer Urgenz antwortete das Bildungsministerium, dass es „nicht stimmig übermittelte Datensätze“ gebe und die Anfrage wegen fehlenden und unplausiblen Daten nicht beantwortet werden könne. Die Ausstellung des sogleich beantragten Bescheides dauerte: nach einer ignorierten Urgenz war eine Säumnisbeschwerde (im September 2018) nötig, um doch ein Verfahren einzuleiten. Im Januar 2019 gab es also endlich einen Bescheid für die Auskunftsverweigerung aus dem Dezember 2016.

Auch das Gericht brauchte eine Weile. Mit dem Erkenntnis W256 2216290-1 entschied es am 22.6.2020, dass der Bescheid aus Formalgründen rechtswidrig war, die Auskunftsverweigerung sei trotzdem rechtens gewesen. Die Qualität der Daten aus den Jahren 2015 und 2016 sei nicht ausreichend, die Information deswegen erteilt. Dem Ministerium musste allerdings klar sein: für spätere Jahre wird diese Begründung nicht reichen, da die Qualität der neueren Maturadaten laut Auskünften in den Verfahren besser sei und für manche Fächer qualitätsgesichert wurde.

Nach Zustellung der Entscheidung verfolgte ich das Thema weiter, eine Anfrage mit verbesserter Fragestellung im Oktober 2020r 2020 bekam aber die Rückmeldung, dass wegen des Aufwandes der Verwaltung von Pandemiemaßnahmen (etwa der Sammlung von Testergebnissen) eine Auskunft gerade nicht möglich sei. Das hielt ich für nachvollziehbar, ich habe die Anfrage also vorerst zurückgezogen.

 

Keine Zeit für Auskünfte, aber Zeit für ein Sonder-Amtsgeheimnis

Für die Auskunft war nicht Zeit, für eine massive Gesetzesänderung jedoch schon: Im November 2020 stellte das Bildungsministerium eine Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes vor. Grund: „Erhöhung des Datenschutzes“. Es schaffte ein Verbot der Auskunft von schulstandortspezifischen Daten. Aus den Erläuterungen:

„Um dem öffentlichen Interesse der Gewährleistung eines unbeeinträchtigten und ordnungsgemäßen Schulablaufes am Standort bestmöglich Rechnung zu tragen, soll für schulstandortbezogene Daten (das sind jene, die eine bestimmte Bildungseinrichtung betreffen) eine dem § 6 des Auskunftspflichtgesetzes entsprechende Ausnahmeregelung geschaffen werden. Dies dient auch dazu, nachteilige Folgen für einzelne Schulstandorte zu verhindern sowie betreffend kleinere Schulstandorte einen ausreichenden Datenschutz sicherzustellen.“

 

Im Nationalrat wurde diese Novelle Mitte Dezember 2020 beschlossen, großteils unbemerkt, kurz vor dem ersten Corona-Weihnachten, mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen.

Mit der Pandemie und ihren Nachwirkungen sowie dem Gesetzgebungsprozess zum Informationsfreiheitsgesetz hatte das Thema bei mir nicht die höchste Priorität. Etwas später wurde es aber von anderen wieder auf das juristische Tablett gebracht. Im Jänner 2024 stellte Moritz Moser, Redakteur beim Vorarlberger ORF, eine Anfrage zu den Matura-Ergebnissen in Vorarlberg. Das Ministerium verwies auf das Sonder-Amtsgeheimnis, welches das Bundesverwaltungsgericht im laufenden Verfahren vom Verfassungsgericht überprüfen ließ.

Die Entscheidung war noch nicht gefallen, als wir im Sommer 2025 davor warnten, die Regelung in die Ära der Informationsfreiheit zu „retten“. Denn spätestens mit dem Recht auf Information in der Verfassung war klar: das geht sich nicht aus. Unter Bildungsminister Wiederkehr wurde unter anderem diese Regelung mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS abermals in neuer Form im Parlament beschlossen.

Ende 2025 kam der Verfassungsgerichtshof zum Ergebnis: die Regelung war schon zu Zeiten der Auskunftspflicht verfassungswidrig. Sie besteht in der neuen, später in Kraft getretenen Form jedoch weiterhin.

Im September 2025 fragte mein Vorstandskollege Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit bei der Bildungsdirektion Wien an, an welchen Wiener Schulen SozialarbeiterInnen und anderes Unterstützungspersonal (etwa SchulpsychologInnen) tätig sind und wie viele SchülerInnen es pro Schulstandort gibt. In einer ersten Antwort wurde beauskunftet, wie viele SozialarbeiterInnen und Unterstützungspersonal es pro Wiener Bezirk gibt, jedoch nicht auf Schulstandorte heruntergebrochen. Nach einer Beschwerde gab die Behörde die Daten jedoch in einer Vorentscheidung heraus. So wurde erstmals eine Liste mit allen Schulstandorten in Wien, SchülerInnenzahl und Vermerk, ob es an der Schule Sozialarbeit und Schulpsychologie gibt, öffentlich. Der Fall kam dadurch nicht zum Bundesverwaltungsgericht. Somit konnten wir in diesem Fall die Verfassungskonformität dieser Geheimhaltungsbestimmung im aktuellen Bildungsdokumentationsgesetz nicht gerichtlich überprüfen lassen.

Ich beobachte deswegen weiterhin gespannt, ob die Initiative, Daten zu Bildungserfolgen an Schulen zu veröffentlichen, ohne Gesetzesänderung durchgeführt werden wird. Noch ist kein Entwurf für eine Abschaffung dieses Sonder-Amtsgeheimnisses bekannt.

Welche Fälle wir vor Gericht gebracht haben

Informationsfreiheit muss auch durchgesetzt werden! Seit Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir zahlreiche Informationsbegehren gestellt und im Fall einer Verweigerung durch die Behörde vor die Verwaltungsgerichte gebracht. Daher haben wir unsere interessantesten Fälle zusammengesammelt und für euch aufbereitet!

In unserem Newsletter berichten wir regelmäßig, welche Informationen von uns, aber auch von anderen, mit Hilfe des IFG befreit werden. Wer also zu den neuesten Fällen auf dem Laufenden bleiben will, dem empfehlen wir, unseren Newsletter zu abonnieren.

BMLV – Leonardo

Mathias Huter hat vom Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) alle Vereinbarungen und Verträge zu Ankäufen von Leonardo Flugzeugen und Hubschraubern angefragt, weiteres Dokumente die sich auf Gegengeschäfte zu diesen Deals beziehen, und Kontakte des Ministeriums und des Bundesheeres mit VertreterInnen und Lobbyisten des Herstellers. Es geht hier um Rüstungsdeals im Wert von über 2 Milliarden Euro – gekauft wird von Italien, das die Maschinen an Österreich im Zuge von Government-to-Government-Deals weitergibt.

Das Ministerium besteht auf Geheimhaltung – obwohl Ministerin Klaudia Tanner transparente Beschaffungen versprach – und bezieht sich dabei auf die nationale Sicherheit, die umfassende Landesverteidigung, den Schutz der Entscheidungsfindung, wirtschaftliche Interessen und die Rechte Dritter. Selbst eine teilweise Veröffentlichung gefährde die nationale Sicherheit, die diplomatischen Beziehungen zu Italien sowie zukünftige militärische Beschaffungen.

Wir sehen wegen der vereinbarten korruptionsanfälligen Gegengeschäfte und der Höhe der Deals – es geht um rund 2,5 Milliarden Euro – ein hohes öffentliches Interesse an Nachvollziehbarkeit der Vereinbarungen.

Gegen eine negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die wir Ende März erhalten haben, denken wir ein Rechtsmittel an.

Sie sind Juristin oder Rechtsanwalt und hätten Interesse, uns hierbei zu unterstützen? Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme unter office@informationsfreiheit.at

BMEIA – Signal-Chatgruppe der EU-Außenminister

In einem Interview mit dem Standard plauderte die frischgebackene Außenministerin Beate Meinl-Reisinger aus, dass sich die EU-Außenminister über eine geheime Chatgruppe im Messenger-Dienst Signal abstimmen. Chefin der Gruppe ist EU-Außenbeauftrage Kaja Kallas, die in einem Ausschuss im EU-Parlament einräumt, dass in der Gruppe wichtige Dokumente ausgetauscht und hochrangige Treffen vorbereitet werden. Doch eine Anfrage nach Nachrichten von Außenminister Meinl-Reisinger an die Gruppe, sowie deren Namen und Teilnehmer:innen lehnt das BMEIA ab. Die Begründung: Chats seien keine Nachrichten im Sinne des Gesetzes, und selbst wenn, würden diese vom Ministerium nicht archiviert. Eine Bescheidbeschwerde von Journalist und FOI-Mitglied Alexander Fanta soll nun klären, ob das Ministerium Anfragen nach Chats grundsätzlich ablehnen darf und ob diese offenkundig bedeutenden Chats der EU-Außenminister archivierungspflichtig sind.

ORF – Stiftungsratsprotokolle

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicken wir auf die erste IFG-Anfrage von Vorstandsmitglied Markus (fin) Hametner als Kooperation mit dem Magazin DOSSIER. Das Bundesverwaltungsgericht entschied eindeutig, dass der ORF unter das Informationsfreiheitsgesetz falle. Aber: Stiftungsratsprotokolle seien durch eine Sonder-Geheimhaltungsbestimmung im ORF-Gesetz besonders geschützt und können nicht angefragt werden. Ob diese Rechtsmeinungen vor den Höchstgerichten halten wird sich zeigen, allerdings leider nicht in diesem Fall. Wir konnten krankheitsbedingt nicht innerhalb der Frist Rechtsmittel einlegen.

BKA – Emails und Kalendereinträge

2021 plante das Bundeskanzleramt, Emails und Kalendereinträge, die älter als ein Jahr sind, automatisch zu löschen. Eine Anfrage nach solchen Email-Betreffen und Kalendereinträgen läuft bis heute: der ablehnende Bescheid brauchte ein halbes Jahr, das Bundesverwaltungsgericht gab einer Beschwerde gegen eine Auskunftsverweigerung 2023 statt, aber das Kanzleramt verweigerte die Informationen mit neuem Bescheid erneut. Nach einer erneuten Entscheidung des Gerichts folgte 2025 eine teilweise Auskunftserteilung, die wegen der gesetzlichen Auskunftsschranke nur (aber immerhin) Kalendereinträge jedes ersten Mittwochs des Monates beauskunftet. Da das Kanzleramt im Bescheid immer noch keinerlei Angaben zum zeitlichen Aufwand macht liegt erneut eine Beschwerde vor dem BVwG.

Bildungsdirektion Wien – Sozialarbeiter:innen an Schulen

In der öffentlichen Diskussion geht es viel um die Probleme an Schulen, insbesondere in Wien. Unter Eltern wird viel diskutiert und spekuliert: Welche Schulen sind toll, und in welche sollen die eigenen Kinder unter keinen Umständen kommen. Belastbare Daten zu den einzelnen Schulen gibt es de facto keine.

An welchen Schulen in der Hauptstadt gibt es Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie weiteres Unterstützungspersonal? Diese Anfrage richtete unser Obmann Mathias Huter an die Bildungsdirektion Wien. In einer ersten Antwort gab diese Daten für jeden Bezirk heraus,  jedoch nicht, wie angefragt, auf einzelne Schulstandorte heruntergebrochen. Wir legten Beschwerde ein, und in einer Beschwerdevorentscheidung gab die Behörde dann die Informationen im Jänner heraus: Erstmals haben wir nun die Daten, an welchen Wiener Schulen PsychologInnen und SozialarbeiterInnen zum Einsatz kommen und an welchen nicht, und wie viele Schülerinnen und Schüler am Standort sind. Nicht verfügbar ist jedoch, ob es sich dabei um Teil- oder Vollzeitstellen handelt. Die Liste aller Schulen gibt es hier.

Mit Stichtag 17.12.2025 sind 73 Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter des Vereins ÖZPGS „Österreichisches Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung an Schulen“ mit 58,14 Vollzeit-Äquivalenten (VZÄ) sowie 24 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit 17,64 VZÄ an den öffentlichen Wiener Pflichtschulen tätig.

BKA – ID-Austria

Mit der ID-Austria kann man Dokumente signieren, Amtswege erledigen und sich ausweisen. Dennoch bleiben zahlreiche Informationen zur Entwicklung und der Programmcode geheim. Auf eine Anfrage unsere Projektkoordinators Erwin Ernst “eest9” Steinhammer gab es eine Teilauskunft: im Zeitraum vom 20. Juni 2024 bis zum 20. Juni 2025 kostete die Entwicklung knapp über 5 Millionen Euro. Den Programmcode will man unter Berufung auf verschiedenste Geheimhaltungsinteressen nicht herausgeben. Dieser Programmcode könnte ermöglichen, die ID-Austria auch auf Anbieter anderer Betriebssysteme (etwa dem europäischen Sailfish OS) zu portieren. Auch  Sicherheitslücken können leichter erkannt und geschlossen werden, das würde es etwa auch ausländischen Geheimdiensten erschweren, schadhaften Code einzuschleusen. Wir legten daher eine Bescheidbeschwerde gegen das Bundeskanzleramt ein.

Wiener Linien – Gebärdenavatare

Seit Ende 2024 starteten die Wiener Linien einen Testbetrieb, um Störungsinformationen in der Wiener Linien App auch als animierte Gebärdenavatare darzustellen. Diese Gebärdenavatare stehen in der Gehörlosencommunity unter starker Kritik, daher hat – in einer Zusammenarbeit mit dem Verein Gebärdenverse – unser Projektkoordinator Erwin Ernst “eest9” Steinhammer angefragt, wie viel hoch die Entwicklungskosten der Gebärdenavatare waren und wie Gehörlosenorganisationen in die Entwicklung eingebunden waren. Nachdem die Wiener Linien die Herausgabe der Entwicklungskosten aufgrund von Geschäftsgeheimnissen und der Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit verweigert haben, stellten wir einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit beim Verwaltungsgericht Wien (VGW). Nach zwei mündlichen Verhandlungen und zahlreichen schriftlichen Äußerungen steht eine Entscheidung des VGW noch aus.

BMI – Ausschussunterlagen zur Messenger-Überwachung

Am 2. Juli 2025 nahmen Innenminister Karner und Staatssekretär Leichtfried an einer parlamentarischen Ausschusssitzung zur Messenger-Überwachung teil. Wir wollten gemeinsam mit dem Chaos Computer Club Wien die vor- und nachbereitenden Unterlagen haben. Damit könnten wir nachvollziehen, auf welche Fragen sie sich vorbereitet haben und die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes besser verstehen. Diese Informationen wurden abgelehnt, da das BMI eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fürchtet, sowie im Falle der nachbereitenden Unterlagen, da diese keine fertigen Informationen wären. Wir legten Bescheidbeschwerde ein.

BMI – Gesetzesausarbeitung der Messenger-Überwachung

Ebenfalls um die Messenger-Überwachung ging es in einer zweiten Anfrage an das Bundesministerium für Inneres. Wir wollten gemeinsam mit dem Chaos Computer Club Wien alle Dokumente im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe haben. Das Bundesministerium für Inneres lehnte die Herausgabe ab, da es sich bei diesen Dokumenten um noch nicht vom Bundesminister „approbierte“ (d.h. anerkannte) Aufzeichnungen handelt und damit um keine (fertigen) Informationen. Nach einer Bescheidbeschwerde folgte das Bundesverwaltungsgericht großteils der Argumentation des Ministeriums. Lediglich der Zugang zu zwei generellen E-Mail-Postfächern wurde gewährt. Da mit dieser Entscheidung potenziell alle internen Informationen bei Behörden nicht mehr anfragbar wären und damit die Kontrollmöglichkeit durch das IFG stark beschnitten wird, überlegen wir, in Revision zu gehen.

NÖ LGA – Unabhängigkeitsprüfung der Wirtschaftsprüfung

Der Standard berichtete, dass die Schwester von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner Top-Managerin bei jener Wirtschaftsagentur (HLB Intercontrol Austria GmbH) ist, welche die Wirtschaftsprüfung der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) und nachgeordneter Kliniken übernimmt. Auf die Frage unseres Projektkoordinators Erwin Ernst “eest9” Steinhammer nach allen Umständen, die eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit der HLB gegenüber der NÖ LGA begründen könnten sowie über alle getroffenen Schutzmaßnahmen, die eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherstellen, wurden lediglich die Unterlagen der öffentlichen Ausschreibung übermittelt. Erst nach einem Antrag an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich übermittelte die NÖ LGA weitere Unterlagen aus denen hervorgeht, dass die HLB keine Gründe für eine Befangenheit erkannte. Schutzmaßnahmen wurden in diesen Dokumenten nicht erwähnt.

BMLV – Informationsfreiheit-Leitfaden

Auch am 1. September haben wir von allen Ministerien jene internen Leitfäden angefragt, die die Behandlung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz regeln. Das Ministerium für Landesverteidigung hat als einziges – und auch erst nach Anforderung eines Bescheides – nur stark geschwärzte Dokumente geliefert (natürlich auch nicht auf elektronischem Wege, sondern per Post). Wir haben gegen die viel zu weitreichenden Schwärzungen Beschwerde eingereicht, diese liegt aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Stadt Wien – Einsparungsvorschläge

Nach einer erneuten Niederlage für die Stadt Wien vor dem Verwaltungsgericht Wien – immerhin schon die vierte seit meiner Anfrage im Jahr 2016 – hat die Stadt Wien beschlossen, die ach so uninteressanten und besonders geheimen Vorschläge für Einsparungen, die 2016 von Mitarbeiter:innen gesammelt wurden, aufgrund des „allgemeinen Interesses“ proaktiv zu veröffentlichen – leider mit Wasserzeichen, komplett zufällig angeordnet und mit Schwärzungen, von denen die Behörde jetzt behauptet, dass sie nicht existieren. Wir gehen wohl in die nächste (fünfte?) Runde.

Neues zu Gerichtsentscheidungen

Bei Interesse dafür, was vor Gericht zur Informationsfreiheit passiert, können wir zudem die Lektüre des Blogs von Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer empfehlen. Der Mitverfasser eines Kommentars zum Informationsfreiheitsgesetz fasst dort regelmäßig aktuelle Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte zusammen und gibt erste fachkundige Einschätzungen dazu ab.

Wir brauchen Unterstützung

Mit dem Inkrafttreten der Informationsfreiheit wird unsere Arbeit noch wichtiger, denn das neue Gesetz muss mit Leben gefüllt werden. Damit wir Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des Gesetzes unterstützen können, brauchen wir Ihre Hilfe!

Als Spenden-Finanzierte Organisation sind wir weitgehend ehrenamtlich engagiert. Um unsere Teilzeitkraft weiter zu finanzieren und wichtige Rechtsstreite führen zu können brauchen wir aber finanzielle Unterstützung:

Spenden an das Forum Informationsfreiheit

Vielen Dank!

 

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Danke für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

 

Forum Informationsfreiheit trauert um Alfred Noll

Unser langjähriger Wegbegleiter und Unterstützer Alfred J. Noll ist verstorben. Wir sind zutiefst betroffen über diesen Verlust. Ein im Falter erschienener Nachruf würdigt seine vielfältigen Engagements viel besser als wir es könnten. Hier wollen wir seine zahlreichen Verdienste um die Informationsfreiheit in Österreich dokumentieren.

Als es unsere Gründungskampagne Transparenzgesetz.at auf die Agenda der Politik geschafft hatte und uns die erste Einladung ins Kanzleramt erreichte, war er es, der Josef Barth und Hubert Sickinger zum Termin mit dem damaligen Kanzleramtsminister begleitete – und ihnen dort mit seiner rechtlichen Expertise von Beginn an zur Seite stand. Wie von da an noch so oft, etwa:

Im Frühjahr 2013 arbeitete er an einem Experten-Entwurf für eine Verfassungsänderung mit. Zu diesem Zeitpunkt war die Politik säumig und teilte ihre Entwürfe nicht mit der Öffentlichkeit. Dieser Verfassungsentwurf blieb Jahre lang eine Messlatte für (oft mangelhafte) Vorschläge der unterschiedlichen Regierungen.

Zur Vereinsgründung des Forum Informationsfreiheit wurde er Mitglied unseres Beirates, dem er bis zu seinem Einstieg in die Parteipolitik angehörte.

Auch im Rahmen unseres ersten Rechtsstreits, der Causa Eurofighter-Gegengeschäfte, unterstützte er unsere Argumente und unsere öffentliche Kritik an der Geheimhaltung

 

„Es könnten reale Utopien erarbeitet werden, die keine Worthülsen sind und in denen sich viele Menschen mit ihrem Alltagsleben wiedererkennen können – auch wenn es unser aller Zukunft betrifft.“


Alfred Noll (Laudatio, Concordia-Preis für Presse- und Informationsfreiheit)

 

Unvergessen bleibt aus der Frühzeit des Forum Informationsfreiheit auch seine Laudatio im Rahmen der Verleihung unseres Concordia-Preises, die uns als Video und in gekürzter Version als Standard-Gastbeitrag erhalten bleibt, und in der er von „realen Utopien“ sprach, die geschaffen werden könnten.

Als Abgeordneter einer eigenen Liste brachte er 2019 einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz ein. Diesen nannten wir mehrfach als Maßstab für Entwürfe der Regierung (und Regierungsprogramme), die zu diesem Zeitpunkt weiterhin auf sich warten ließen. Auch Anfragen zur Handhabung der Auskunftspflicht stellte er als Parlamentarier.

 

„Der ganze Schabernack eines Auskunftspflichtgesetzes beruht auf dem Missverständnis, dass die Bürger Informationen erbitten müssten – während es doch sonnenklar ist, dass alle anfallenden Informationen nicht dem Privateigentum irgendeines Behördenleiters zugehören, sondern das Eigentum der Öffentlichkeit sind.“


Alfred Noll (Laudatio, Concordia-Preis für Presse- und Informationsfreiheit)

 

Zuletzt unterstützte er uns 2024 und 2025 tatkräftig: Er vertrat uns erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt Wien in der Causa Einsparungsvorschläge/Effizienzmaßnahmen.

Danke, Alfred.



Unser Transparenzbericht 2025

In den vergangenen Jahren hatten wir überschaubare Ausgaben, weswegen wir unsere finanzielle Transparenz auf unsere Einnahmen konzentriert haben. Unser Ziel war zu zeigen, dass unsere Finanzierung frei von Interessenskonflikten ist. Heuer ist dies anders: wir haben unsere finanziellen Reserven angezapft und vermehrt um Spenden gebeten. Deswegen starten wir das Jahr mit einem Rückblick, der unsere finanzielle Gebarung, aber auch unsere Aktivitäten offenlegt.

Einnahmen

Spenden € 14 380,05
Zinseinnahmen € 26,77
Honorare Workshops, Veranstaltungen € 2 500,00
Einnahmen Gesamt € 16 906,82

Darüber hinaus erhalten wir weiterhin Sachspenden wie auf der Seite „Unsere Finanzen“ beschrieben, am relevantesten hier ist ein virtueller Server von Easyname, auf der wir FragDenStaat.at und OffeneVergaben.at hosten können.

Ausgaben

Gehalt € 15 087,63
Lohnnebenkosten, Lohnverrechnung € 8 051,06
Veranstaltungen und OTS-Aussendungen € 1 110,00
Spesen Zahlungsdienstleister € 87,64
Wartungsarbeiten & Sicherheitsupdates für OffeneVergaben.at durch Interactives.eu € 3 150,00
Webhosting, Domains, Kontoführung und Newsletter € 1 456,71
Hotelübernachtungen und Zugtickets für Vortragende € 242,40
Ausgaben Gesamt € 29 185,44

Immer wieder kommt es außerdem vor, dass unsere Mitglieder sich Kosten, die durch die Tätigkeit in unserem Verein anfallen, nicht rückerstatten lassen – von Beschwerdegebühren über Veranstaltungskosten bis zu Reisekosten für unsere und externe Veranstaltungen.

Ergebnis

Insgesamt haben wir daher 2025 um 12 278,62 € mehr ausgegeben als eingenommen. Dies konnten wir durch Rücklagen stemmen, die in den vergangenen zehn Jahren durch unser sparsames Vereinsgebaren aufgebaut werden konnten.

Unser Engagement

Anfang September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft und Österreich erhielt ein neues Grundrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten – dafür hatten wir uns zehn Jahre lang ehrenamtlich engagiert

Uns war klar: es braucht nun täglichen Einsatz, um sicherzustellen, dass dieses neue Grundrecht auch mit Leben erfüllt wird und von den Bürger*innen genutzt und durchgesetzt werden kann. Ein ehrenamtlich in der Freizeit tätiges Team kann das nicht leisten.  Daher haben wir auf die Ersparnisse des Vereins zurückgegriffen und seit  Erspartes zurückgegriffen: Erwin Ernst Steinhammer kümmert sich seither um den täglichen Betrieb.

Bisher sind die Spenden und Daueraufträge nicht im selben Maße gestiegen wie die Medienaufmerksamkeit für die Informationsfreiheit und die Menge der Anfragen an uns. Um nicht um den heißen Brei herumzureden: Unsere über Jahre aufgebauten Vereinsrücklagen neigen sich dem Ende zu. Wir können uns nur noch wenige Monate ein eh schon spärliches Teilzeitgehalt leisten. Wir sind weit davon entfernt, das ganze erste Jahr der Informationsfreiheit ausreichend begleiten zu können. Wir benötigen daher

Ihre Spende oder Ihren Dauerauftrag!

Wenn Sie uns schon unterstützen, würden wir uns freuen, wenn Sie auch anderen eine Unterstützung empfehlen würden.

Im Folgenden wollen wir die wichtigsten Projekte und Leistungen skizzieren, die wir dank Ihrer Spende erreichen konnten.

Was wir 2025 mit Ihrer Unterstützung umgesetzt haben:

Unsere Werkzeuge

  • FragDenStaat.at: Eine Plattform, mit der Alle einfach Anfragen stellen – auch ohne Vorwissen – und diese sowie die Reaktion öffentlich machen können. Wir haben unser Anfrage-Portal mit dem Start des Informationsfreiheitsgesetzes ausgebaut. Hunderte Anfragen nach dem IFG haben wir seit September so ermöglicht; insgesamt gab es bereits rund 4.000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Journalistinnen und Journalisten an staatliche Stellen über FragDenStaat.at.
  • Anfrage-Guide: In unseren Anfrage-Guide ist viel Herzblut geflossen. Er beantwortet nicht nur, was Informationsfreiheit ist, sondern gibt Tipps beim Schreiben von Anfragen und hilft auch weiter, wenn eine Information einmal verweigert werden sollte. So wollen wir Bürgerinnen und Bürgern das neue Recht auf Zugang zu Information näher bringen und sie ermuntern, es selbst zu nutzen, indem sie Anfragen stellen.
  • OffeneVergaben.at: Wir bereiten tagesaktuell Daten zu über 200.000 staatlichen Auftragsvergaben auf und machen diese durchsuchbar und auffindbar, um so bessere öffentliche Kontrolle zu ermöglichen. Medien und auch Abgeordnete beziehen sich immer wieder auf unser Portal – zuletzt im Pilnacek Untersuchungs-Ausschuss.

Unsere Analysen und Stellungnahmen

Mit März 2025 begann  die neue Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos. Wir haben das Regierungsprogramm analysiert und stellten fest, dass in Sachen Informationsfreiheit und Antikorruption wenig Ambition erkennbar war.

Im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes wurden über 140 einfachgesetzliche Regelungen angepasst, wir haben in Teilbereichen die Umsetzung kritisiert.

In zahlreichen Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen haben wir unsere Einschätzungen abgegeben und das trotz der teils absurd kurzen Begutachtungsfristen von unter zwei Wochen.

Einen Überblick gibt es in unserem Blogpost dazu.

Neben den Stellungnahmen zum IFG-Anpassungsgesetz haben wir uns zu zwei weiteren Gesetzesvorhaben geäußert:

Auch die Länder haben zahlreiche Gesetze im Zuge der Einführung der Informationsfreiheit angepasst. Wir haben uns auch einige dieser Entwürfe angesehen und ein gewisses Muster entdeckt.

Als Expert*innen für die Informationsfreiheit durften wir auch bei einem Hearing im Salzburger Landtag sprechen. Noch in derselben Sitzung wurde das Salzburger Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz von ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen – die von uns angesprochenen Problemfelder wurden leider nicht angepasst.

Drei Monate nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes zogen wir zum ersten Mal eine Zwischenbilanz und erhielten ein gemischtes Bild bei der tatsächlichen Bereitschaft, Informationen zugänglich zu machen.

Unser Amtsgeheimnis-Award: die Mauer des Schweigens

Jährlich vergeben wir unseren Negativ-Preis, die „Mauer des Schweigens“, für besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten. Die Mauern 2025 gingen an die ÖGK, das Innenministerium, und das Land Vorarlberg; der Goldene Informationsfilter an das Justizministerium. Weshalb, dazu mehr hier. Einige Medien haben über die Preisvergabe berichtet.

Demokratie-Index

2025 haben wir, wie bereits in der Vergangenheit, am Demokratie-Index mitgearbeitet und evaluierten dazu die Lage zu Informationsfreiheit und Parteienfinanzierung. Ein stärkeres Abrutschen Österreichs im Demokratie-Index konnte nur aufgrund des verbesserten Werts bei der Informationsfreiheit verhindert werden.

Unsere Verfahren

Wir führen selbst mehrere Verfahren gegen staatliche Stellen, um Transparenz vor Gericht durchzusetzen. Etwa zur Herausgabe der Verträge von 2-Milliarden-Euro-Beschaffungen von Leonardo-Hubschrauber und Flugzeugen durch das Verteidigungsministerium; um Protokolle des ORF-Stiftungsrates öffentlich zu machen; oder gegen das Innenministerium, welches meinte, dass interne Informationen nicht unter den Informationsbegriff fallen und daher nicht herauszugeben sind.

Das sind wichtige und mühsame Verfahren. Wir wollen nicht nur wichtige Informationen an die Öffentlichkeit bringen, sondern auch von Gerichten klären lassen, wie weit das Informationsfreiheitsgesetz geht, und wie gesetzliche Ausnahmegründe in der Praxis anzuwenden sind.

Veranstaltungen

Vergangenes Jahr haben wir an mehreren Veranstaltungen mitgewirkt, die wir entweder mitorganisiert haben oder bei denen wir als Redner aktiv waren.

Gemeinsam mit dem Presseclub Concordia und Dossier veranstalteten wir die Vortragsreihe „Her mit den Daten“, bei der internationale und österreichische Expert*innen über ihren Kampf um Informationen berichteten. Eine wertvolle Ressource für alle, die planen, Informationsbegehren zu stellen oder an der Weiterentwicklung von Informationsfreiheitsrechten interessiert sind. Die Aufzeichnungen der Vortragsreihe sind in einer YouTube-Playlist gesammelt.

Im Oktober durften wir im Rahmen der Veranstaltung „Fit fürs neue Grundrecht auf Information“ der Initiative Mehr Demokratie OÖ im Wissensturm Linz einen Vortrag und einen Workshop zum neuen Informationsfreiheitsgesetz abhalten. Aufzeichnungen der Vorträge sowie des Abschlusspodiums sind verfügbar.

Im November waren wir bei der Bürgerinitiative “Lebenswertes Mattersburg” und ihrer Veranstaltung „Kommt jetzt das gläserne Rathaus“ zu Gast. Einen Nachbericht davon gibt es in Mein Bezirk.

Zum Ende des Jahres durften wir auf Europas größtem „Hacker*innen“-Kongress, dem 39. Chaos Communications Congress in Hamburg, unseren Vortrag „Amtsgeheimnis raus, Datenhalde rein: Was die Informationsfreiheit in Österreich bringt“ zum Besten geben.

In den Medien

Rund um den Start des Informationsfreiheitsgesetzes waren wir in zahlreichen Medien vertreten. Unser Vorstandsmitglied Markus „fin“ Hametner war dazu etwa im Ö1 Mittagsjournal, der ZIB2, Krone TV und im ORF-Morgenfernsehen, unser Obmann Mathias Huter kam ausführlich in den Podcasts Dunkelkammer sowie in Ganz Offen Gesagt zu Wort, und unser Projektkoordinator Erwin Ernst „eest9“ Steinhammer wurde auf netzpolitik.org zitiert. Von zahlreichen Medien wurde zudem eine APA-Meldung zur Informationsfreiheit übernommen, und mehrere Zeitungen zitierten unsere Analysen

Mathias Huter kam in der ZIB1 mit unserer Kritik am nicht wirklich transparenten „Fördertransparenzportal“ des Finanzministeriums vor.

Für die Vergabe unserer „Mauer des Schweigens“ hat der Falter uns und unseren Obmann Mathias Huter in der Kalenderwoche 40 zum „Hero der Woche“ erklärt. Über die Preisträger*innen wurde dieses Jahr besonders intensiv berichtet, etwa vom Profil, dessen Berichterstattung zu zwei der vergebenen Preise geführt hat.

Auf die Ankündigung der Regierung hin, dass die Informationsfreiheit Österreich auf den stand der Zeit katapultiert, hat Gute Nacht Österreich ein altes Zitat hervorgekramt in dem unser „Spielverderber“ vom Forum Informationsfreiheit Markus „fin“ Hametner zitiert wurde: Der Beitrag von Gute Nacht Österreich auf YouTube.

Im Podcast Radio Dispositiv erklärte Markus „fin“ Hametner ausführlich das Informationsfreiheitsgesetz, die Mauer des Schweigens und Details aus zahlreichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Die Vorarlberger Nachrichten haben ein Interview mit Markus „fin“ Hametner veröffentlicht (Paywall)

Nachrufe

Das Jahr 2025 war leider auch davon geprägt, dass zwei langjährige Mitstreiter der Informationsfreiheit von uns gegangen sind.

Hubert Sickinger

Unser Gründungsmitglied und langjähriger Mitstreiter Hubert Sickinger ist 2025 verstorben. Er war eine wichtige Stimme für Transparenz und gegen Korruption. Neben seinem Engagement in unserer Sache stand er den Medien stets mit Einordnungen zur Rechtslage, etwa zur Parteienfinanzierung, zur Verfügung. Hätte er sich nicht so oft, so prononciert zu Wort gemeldet, und mit so klaren Worten die Schlupflöcher in Gesetzen und die Hintertüren in manchmal vermeintlichen Verbesserungsvorschlägen thematisiert, wäre seitens der Politik viel ungetan geblieben und viele Reformen wohl nicht realisiert worden.

Es ist schwer, seinen Beitrag zur Informationsfreiheit angemessen zu würdigen. In unserem Nachruf haben wir es zumindest versucht.

Hannes Tretter

Seit unserer ersten Kampagne Transparenzgesetz.at im Jahr 2013 unterstützte uns das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte unter der Leitung von Hannes Tretter, der uns auch persönlich immer wieder mit seiner rechtlichen Expertise mit Rat und Tat zur Seite gestanden ist. Er ist bedauerlicherweise 2025 verstorben und wird nicht nur uns fehlen. Reporter ohne Grenzen hat einen Nachruf verfasst.

Und 2026?

Auch dieses Jahr wollen wir mit unserer Arbeit weitermachen, die zahlreichen Anfragen an uns bearbeiten und unsere Verfahren voranbringen. Wir haben schon einiges vor, unsere Pläne für das verbleibende Jahr teilen wir hoffentlich im nächsten Newsletter.

Auch unsere Plattformen FragDenStaat.at und OffeneVergaben.at brauchen dieses Jahr Aufmerksamkeit und technische Updates, wobei wir auf die Unterstützung von externen Entwicklern angewiesen sind. Und das wichtigste Ziel bleibt, unsere Teilzeitstelle weiter zu finanzieren.

Transparente Weihnachten zum Verschenken

Noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk? Dieses Jahr könnt ihr Transparenz, oder zumindest einen kleinen Beitrag dazu, verschenken!

  1. Richtet dazu zuerst eine Spende an uns oder einen Dauerauftrag ein;
  2. Ladet dann eines unserer 6 Geschenkdesigns herunter;
  3. Ergänzt euren Namen sowie den überwiesenen Spendenbetrag in die vorgesehenen Felder und
  4. Verschenkt die Geschenkkarte an eure Liebsten!

Die sechs Geschenkdesigns zum Download

Ein Stück transparenteres Österreich

Ein Stück transparenteres Österreich mit gerader Schrift und Weihnachtsdeko im Hintergrund Ein Stück transparenteres Österreich mit geschwungener Schrift und Weihnachtsdeko im Hintergrund

Transparente Weihnachten

Transparente Weihnachten mit gerader Schrift und Schneeflocken im Hintergrund Transparente Weihnachten mit geschwungener Schrift und Schneeflocken im Hintergrund

Ein Transparenzpackerl für Österreich

Ein Transparenzpackerl für Österreich mit gerader Schrift und kleinen Päckchen im Hintergrund Ein Transparenzpackerl für Österreich mit geschwungener Schrift und kleinen Päckchen im Hintergrund

Weshalb ist Ihre Spende wichtig?

Seit Inkrafttreten der Informationsfreiheit Anfang September haben wir so viel Arbeit wie noch nie zuvor. Wir stellen Tools wie FragDenStaat.at und unseren soeben aktualisierten Anfrage-Guide zur Verfügung, damit es für alle möglichst einfach ist, das neue Recht auf Zugang zu Informationen zu nutzen. Wir führen selbst mehrere Verfahren gegen staatliche Stellen, um Transparenz vor Gericht durchzusetzen, bringen Stellungnahmen zu neuen Gesetzesänderungen ein, sind in den Medien und Social Media präsent um Druck für mehr Transparenz zu machen, arbeiten unentgeltlich an Initiativen wie dem Demokratie-Index, und verfolgen Anfragen bzw. Verfahren und teilen, wenn immer möglich, unsere Einschätzungen mit zahlreichen Initiativen, Journalist*Innen und Bürger*Innen, die uns kontaktieren.

Um all das leisten zu können, haben wir mit Erwin Ernst Steinhammer eine Teilzeitkraft angestellt. Aktuell müssen wir, um uns dieses ohnehin bereits spärliche Teilzeitgehalt leisten zu können, auf unsere Vereinsrücklagen zurückgreifen. Um das 1. Jahr der Informationsfreiheit ausreichend begleiten zu können und diese wichtige Arbeitskraft erhalten zu können benötigen wir

Ihre Spende oder Ihren Dauerauftrag!

Uns würde es daher helfen, wenn Sie einen Teil Ihres Weihnachtsgeldes an uns spenden.

Selbstverständlich dürfen auch alle, die uns bereits dieses Jahr gespendet haben, die oben stehenden Designs verwenden und verschenken!

Steuerlich sind Spenden an uns leider aktuell nicht absetzbar – wir arbeiten gerade daran, das möglich zu machen, es wird aber wohl erst 2026 möglich werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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3-Monate Informationsfreiheit: Was befreit wurde, Was geheim bleibt

Mit dem Start der Informationsfreiheit waren große Versprechen verknüpft. Nach etwas mehr als 3 Monaten bekommen wir erste Eindrücke, was nun möglich ist, wo sich die Behörden gegen eine Herausgabe sträuben und welche Probleme das Gesetz in der Praxis hat. Sogar erste erstinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gibt es schon. Hier ein erster Überblick der bisher bekannten Fälle.

Befreite Informationen…

Eines der ersten befreiten Dokumente war die Durchführungsanleitung für die standesamtliche Arbeit des BMI. Diese wurde direkt und vollständig zugänglich gemacht. Diese ist beschreibt die Vorgehensweise für Eheschließungen und führt aus, wer weshalb welchen Geschlechtseintrag im Personenstand bekommt. Bereits 2021 wurde vor dem Hintergrund der Anerkennung weiterer Geschlechtseinträge eine ähnliche Anfrage gestellt, doch damals wurde nur die Ergänzung der Durchführungsanleitung bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, zugänglich gemacht.

Im Vorfeld der erneuten Aufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan lud das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Vertreter der afghanischen Taliban-Regierung zur „technisch-konsularische Abklärung“ ein. In einem ausführlichen Informationsbegehren wollte eine Journalistin unter anderem in Erfahrung bringen, ob das Bestehen von Haftbefehlen gegen die anwesenden Vertreter überprüft wurde, ob Anzeigen erstattet wurden und ob die Taliban als extremistische und/oder terroristische Vereinigung geführt werden. In der Antwort des BMI wird ausgeführt, dass keine Anzeige erstattet wurde, da es sich ausschließlich um Behördenvertreter gehandelt habe und keine Haftbefehle gegen diese vorlagen. Es wurde außerdem beauskunftet, dass die Taliban als extremistische und/oder terroristische Vereinigung geführt werden.

Nach einem Informationsbegehren an die Parlamentsdirektion zu den Spesen der Nationalratsmandatar*innen veröffentlichte diese die Liste der ausgezahlten Spesen nach § 10 BBezG, wies aber darauf hin, dass die Spesen für Reisen zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen des Nationalrates sowie zu besonderen parlamentarischen Terminen nicht herausgegeben wurden, da diese unter § 10a BBezG fallen und lediglich jene nach § 10 BBezG angefragt wurden. Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Anfragen, so wurde die Auskunft über die Spesenabrechnung 2015 aufgrund des Datenschutzes verweigert. Auch eine darauf folgende Anfrage der Spesenabrechnung, aufgeschlüsselt nach den Parlamentsklubs blieb erfolglos, da der Kostenersatz für die Spesen den einzelnen Mandatar*innen und nicht den Klubs zustehe. Trotzdem ist das aktuelle Informationsbegehren nicht das erste Mal, dass die Parlamentsdirektion die Spesenabrechnung zugänglich macht, bereits 2022 gab sie die Spesenabrechnungen für die Jahre 2017 bis 2022 heraus.

Ende Oktober präsentierte Staatssekretär Schellhorn die Plattform seda.gv.at, auf der Bürger*innen Ideen zu Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen einbringen können. Aufgrund einer Anfrage sind die Kosten für Erstellung und Betrieb der Plattform aufgeschlüsselt nach Position herausgegeben worden.

Mehrere Anfragen beschäftigen sich mit Lizenzkosten für nicht-europäische Soft- und Hardware. Das Bundeskanzleramt gab darauf eine Liste aller Hersteller mit Daten von 2020 bis 2024 heraus, teilte aber mit, dass die Aufschlüsselung nach Soft- und Hardware ohne gesonderte Auswertung jeder Rechnung nicht möglich wäre.  Auf eine ähnliche Anfrage zu ausgewählten Anbietern an die Bundesbeschaffung GmbH gab diese ebenfalls eine detaillierte Liste für die Jahre 2028 bis 2024 heraus.

Beim Bundeskanzleramt und beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wurde die jeweilige Social Media Strategie angefragt. Darauf kamen zwei sehr unterschiedliche Dokumente zurück.

Der Falter hat mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Einblick in bisher geheime Verträge zwischen der Republik und der Wiener Zeitung erhalten. Die Unterlagen zeigen, dass nur rund die Hälfte der staatlichen Fördermittel tatsächlich in journalistische Arbeit fließt.

Teilweise Informationserteilungen

Die Wiener Zeitung hat mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt, dass der Umbau des Ausflugslokals Cobenzl die Stadt Wien insgesamt rund 17,8 Millionen Euro kostete. Ein zentrales Gutachten dazu bleibt jedoch unter Verschluss – die Stadt verweigerte dessen Herausgabe mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse.

Kurios ist die Beauskunftung der Langsamfahrstellen bei Verkehrsunternehmen. Das sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmten Streckenabschnitten, oft wegen Schäden an den Schienen. Die Wiener Linien stellten diese selbstverständlich und maschinenlesbar innerhalb von 16 Tagen bereit, während bei den ÖBB davon ausgegangen wird, dass die Herausgabe der Langsamfahrstellen die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ gefährde und ein „betriebliches Sicherheitsrisiko darstelle“.

Eine ganze Reihe an Suchanfragen hat sich mit der Frage beschäftigt, welche IP-Adressen vom Staat und dessen Mitarbeiter*innen verwendet werden. Großteils erfolgte die Herausgabe anstandslos, vereinzelt wurde diese aber auch verweigert. Relevant ist diese Information, um etwas staatlichen Einfluss auf Community-Projekte, wie Wikipedia oder der OpenStreetMap, feststellen zu können.

Die Schwächen des Informationsfreiheitsgesetzes werden auch in den ersten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) deutlich. So hatte Martin Thür (ORF) bei staatsnahen Unternehmen, unter Berufung auf einer vagen Bestimmung im IFG, dass Betroffene bei Anfragen von social Watchdogs nicht zu hören sind, angefragt. Das Unternehmen entschied sich dennoch, die Betroffenen zu hören. Da der Journalist die angefragten Informationen dennoch erhielt, geht das BvWG davon aus, nicht in der Sache entscheiden zu können.

In einem weiteren Fall von Maximilian Werner entschied das BVwG, dass die Frist zur Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei staatsnahen Unternehmen bereits ab der ablehnenden Antwort beginnt und nicht, wie es der Gesetzeswortlaut suggeriert, erst mit Ablauf der Beantwortungsfrist.

… aber auch verweigert

Nachdem wir bereits unter dem Amtsgeheimnis vor Gericht die Herausgabe der Eurofighter-Verträge erreichen konnten, haben wir nun auch die Herausgabe der Verträge zur Leonardo-Beschaffung angefragt. Diese wurden unter Berufung auf die militärische Landesverteidigung abgelehnt. Wir finden, was bereits unter dem Amtsgeheimnis möglich war, kann unter der versprochenen Informationsfreiheit nicht unmöglich sein.

Laut Bericht der Kleinen Zeitung werden vom Verkehrsministerium Informationen zum Bau des Lobautunnels, die in die schon gefällte Entscheidung, ihn doch zu bauen, eingeflossen sind, aus fadenscheinigen Gründen nicht herausgegeben (wir wurden hier ebenfalls um Stellungnahme gebeten). Auch der Falter bekam vom Infrastrukturministerium keine Infos über Studien zur Realisierung des Lobautunnels.

Der ORF-Stiftungsrat hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach Protokolle von Stiftungsratssitzungen zukünftig wohl geheim bleiben. Wir haben solche Protokolle schon am ersten Tag des IFG angefragt und haben mittlerweile auch die entsprechende ablehnende Antwort erhalten. (Das Verwaltungsgericht Wien hat eine Zuständigkeit für den ORF verneint, beim Bundesverwaltungsgericht läuft der Antrag auf Entscheidung noch)

In Tirol wird derzeit eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Millionenvertrag zwischen dem Land und dem Roten Kreuz geprüft. Die Beschwerde dagegen könnte klären, wie transparent öffentliche Aufträge künftig offengelegt werden müssen.

Harald Mahrer hat dieses Jahr den Berufstitel des Professors erhalten, dazu erstellte das Wissenschaftsministerium ein Gutachten, die als Rechtfertigung dient. Auf eine Anfrage des Standard hinauf wurde die Herausgabe verweigert.

Einer Anfrage unseres Projektkoordinators Erwin Ernst Steinmeier nach internen Dokumenten, die im Zuge einer Gesetzesausarbeitung angefallen sind, ist das Innenministerium nicht nachgekommen. Begründet wurde das damit, dass solche Dokumente nicht durch den Minister approbiert (d.h. bestätigt) wurden und daher nicht als Informationen anzusehen wären. Eine Bescheidbeschwerde ist in Arbeit.

Die Journalisten Patrick Gruska (ORF) und Julian Kern (Profil) haben dieselbe Anfrage einmal mittels IFG und einmal als Presseanfrage an alle Ministerien gestellt. Dabei stellten sie fest, dass die gleiche Antwort als Presseanfrage viel früher geliefert wurde als nach Anfrage mittels IFG – das BMI ließ sogar die Frist nach IFG verstreichen. Patrick Gruska berichtet von diesem problematischen Verhalten.

Anfragenebbe bei den Gemeinden

Wie der ORF berichtet, blieb der befürchtete Ansturm auf die Behörden nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes aus. Die Zahl der Anfragen an Gemeinden halte sich in Grenzen. In Vorarlberg melden die Vorarlberger Nachrichten einen „ruhigen Start in die Informationsfreiheit“. In Dornbirn, der größten Stadt Vorarlbergs, habe es bisher etwa keine Anfrage gegeben. Mein Bezirk zitiert einen Sprecher des Gemeindebundes, der gegenüber der APA meinte, dass von mehr Auskunftsbegehren als zuvor keine Rede sein könne. Von der gefürchteten Überlastung fehlt also jede Spur.

Wichtige VfGH-Entscheidungen

Der VfGH erkannte, dass die Einschränkungen der alten Auskunftspflicht im Bildungsdokumentationsgesetz verfassungswidrig waren. Dort war geregelt, dass generell keine schulstandortbezogenen Daten beauskunftet werden durften. Dies hielt der Verfassungsgerichtshof für einen unverhältnismäßigen „Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“. Durch ein absolutes Auskunftsverbot „widerspricht der Gesetzgeber dem Erfordernis, … dass eine Abwägung der jeweiligen Interessen vorzunehmen ist“. Die aktuelle Fassung des Bildungsdokumentationsgesetzes sieht weiterhin eine absolute Ausnahme vom Zugang zu schulstandortbezogenen Daten vor. Dass das Bildungsministerium dieses Sonder-Amtsgeheimnis in die Zeit der Informationsfreiheit überführt hat, haben wir bereits im Mai im Zuge der Materiegesetzanpassungen an das Informationsfreiheitsgesetz als verfassungswidrig kritisiert – unsere Kritik wurde aber nicht beachtet.

Auch im Fall des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer sah der VfGH die bisherigen Zugangsbeschränkungen als verfassungswidrig: Journalist*innen durften nur auf bestimmte Daten zugreifen, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen konnten, etwa bei Recherchen zu Geldwäsche oder Sanktionen. Diese Einschränkung in der Fassung vor dem 1. Oktober verletzte laut VfGH das Recht auf Informationsfreiheit nach Art. 10 EMRK, da sie über das zum Schutz berechtigter Interessen Erforderliche hinausging. Künftig müsste der Zugang also so geregelt sein, dass eine unverhältnismäßige Beschränkung der Informationsfreiheit vermieden wird.

Erste erstinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hat auch Hans Peter Lehofer, Richter am VwGH, zusammengetragen. Sein Blogpost dazu ist auch lesenswert.

Weitere Nachrichten zur Informationsfreiheit

In einem Interview mit den Vorarlberger Nachrichten, haben wir ein erstes Resume zum Informationsfreiheitsgesetz abgegeben.

Der Kurier berichtet über die Kritik eines Anwalts, dass die neue Informationsfreiheit in der Praxis zu Unsicherheiten führt, denn Beamte müssen jede Anfrage prüfen und riskieren bei Fehlern in Richtung zu viel Transparenz strafrechtliche Konsequenzen. Wir hatten im Zuge der Erarbeitung des IFG-Anpassungsgesetzes ähnliche Kritik geübt und bessere Lösungen vorgeschlagen, die nicht aufgenommen wurden.

Tagung Informationsfreiheit an der WU Wien

Für die besonders Interessierten empfehlen wir das Nachsehen der „Tagung Informationsfreiheit“, der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien). Zu 12 verschiedenen Themenschwerpunkten erläuterten hier Jurist*innen die verfassungsrechtlich korrekte Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dabei behandelten Sie Fragen wie: „Unternehmen welcher Gemeinden fallen unter das IFG?“, „Müssen herausgegebene Informationen auch richtig sein?“, „Gibt es auch Informationen, die nicht aufgezeichnet wurde, aber herauszugeben sind?“. Manche dieser Rechtseinschätzungen haben selbst uns überrascht, wir empfehlen allen im Detail Interessierten, die Aufzeichnung nachzusehen.

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Amtsgeheimnis-Award Mauer des Schweigens 2025 an ÖGK, Innenministerium, Vorarlberg; Goldener Informationsfilter an Justizministerium

Wien, 28 September 2025 – Anlässlich des 23. internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – vergibt das Forum Informationsfreiheit (FOI) den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“. Das Forum Informationsfreiheit hofft, diesen Preis zum letzten Mal vergeben zu müssen und Behörden das neue Informationsfreiheitsgesetz zum Anlass nehmen, so viel Transparenz wie möglich zu leben.

Die Österreichische Gesundheitskasse erhält den ersten Platz für die philosophisch besonders  wertvolle Begründung einer Auskunftsverweigerung zu Beratungskosten – nämlich, dass der Begriff „Beratung“ nicht definiert sei und deshalb die Kosten für solche Tätigkeiten nicht beauskunftet werden können. Das Bundesministerium für Inneres landet auf dem zweiten Platz wegen einer Auskunftsverweigerung zur Frage, aus welchen Gründen Polizisten entlassen wurden. Am dritten Platz landet die Bezirkshauptmannschaft Bregenz für die Geheimhaltung der Quelle eines Legionellenausbruchs, aufgrund dessen neun Menschen intensivmedizinisch betreut werden mussten.

Der Sonderpreis „Goldener Informationsfilter“ geht an das Bundesministerium für Justiz (BMJ), für die Filterung von eingehenden Informationsbegehren und die Verweigerung, Fragen die per E-Mail eingehen, zu beantworten.

Mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ weist die Bürgerrechts-Organisation jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern hin. Nominiert werden konnten alle Fälle, bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde.

Erster Preis: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

für die Auskunftsverweigerung zu Beratungskosten weil der Begriff „Beratung“ nicht definiert sei

Die Zusammenlegung der Länder-Krankenkassen in die Österreichische Gesundheitskasse – versprochen wurden Verwaltungsvereinfachungen und eine „Patientenmilliarde“ – löste nicht alle Versprechen der Politik ein, brachte allerdings Beratungsunternehmen lukrative Aufträge. Der Rechnungshof bemängelte etwa: „Hochpreisige externe Berater wurden für einfache, auch intern erbringbare Tätigkeiten beauftragt“. Und die Verwaltungskosten stiegen selbst nach der Fusion. Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner (Grüne) wollte wissen, wie hoch die Ausgaben für externe Dienstleistungen, beispielsweise eben für Beraterverträge, waren. Die absurde Antwort: „Beratung“ sei nicht definiert, deshalb können die Kosten für solche Tätigkeiten nicht beauskunftet werden. Komisch, dass sie der Rechnungshof berechnen konnte.

Zweiter Preis: Das Bundesministerium für Inneres

für die Nicht-Beantwortung einer Anfrage, für die 7 (in Worten: sieben!) Fälle erhoben werden müssten, wegen zu hohem Verwaltungsaufwand

In den vergangenen drei Jahren gab es nur sieben Fälle, in denen Polizeibeamte ihren Job verloren haben. Selbst wenn Disziplinarvergehen festgestellt werden, ist ein Jobverlust äußerst selten. Das ist prinzipiell gut, denn Beamte mit falschem Parteibuch könnten ansonsten viel zu leicht entfernt werden. Jakob Winter (Profil) wollte wissen, was sich diejenigen haben zuschulden kommen lassen, die trotzdem ihren Job verloren haben – immerhin müsste es hier um grobe Vergehen handeln. Das BMI verweigerte allerdings die Auskunft. Die Auswertung dieser sieben Fälle wäre ein zu hoher „Verwaltungsaufwand“.

Dritter Preis: Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz

für die Geheimhaltung der Quelle eines Legionellenausbruchs, aufgrund dessen neun Menschen intensivmedizinisch betreut werden mussten

Fast fünfzig Menschen erkrankten nach einem Legionellen-Ausbruch in Vorarlberg im Frühjahr, einige landeten auf der Intensivstation. Zahlreiche mögliche Quellen wurden durch die Behörden geprüft, etwa wurden gleichartige Legionellen in einem Kühlturm gefunden, der desinfiziert wurde. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz geht davon aus, dass die Quelle „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gefunden wurde. Aber: eine Warnung oder öffentliche Aufrufe an mögliche Kontaktpersonen, sich untersuchen zu lassen, gab es nicht. Auch der ORF Vorarlberg erfährt die Quelle auf Nachfrage nicht, denn: zu den verantwortlichen Unternehmen könne man aufgrund des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes nichts sagen.

Goldener Informationsfilter: Bundesministerium für Justiz (BMJ)

„für den kreativen Paradigmenwechsel vom nichts-sagen zum nichts-hören“

Unser Sonderpreis „Goldener Informationsfilter“ geht an das Bundesministerium für Justiz (BMJ), für den Paradigmenwechsel vom „nichts sagen“ 🙊 der Amtsverschwiegenheit hin zum „nichts hören“ 🙉. Denn es verweigert konsequent, Anfragen zu beantworten, die Bürger:innen per E-Mail übermitteln. Im Gegensatz zum Finanzministerium, das zwar aus rechtlicher Vorsicht verhindert, dass E-Mails rechtsgültige Fristen auslösen, Fragen aber inhaltlich beantwortet, schafft das BMJ sich selbst und Anfragesteller:innen zusätzlichen Aufwand, indem per E-Mail-Antwort nach wenigen Tagen ausschließlich auf ein Online-Formular verwiesen wird, über das die Anfrage neu zu stellen sei.

Das Justizministerium bekommt also den ersten „Goldenen Informationsfilter“, bei dem es nicht um Informationsverweigerungen im Sinne eines Filters bei der Herausgabe von Informationen, sondern um einen eingehenden Filter, also die Annahmeverweigerung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern geht. Eine Reform, die mehr Bürger:innennähe und eine offene Verwaltung bringen soll, wird hier sofort und völlig unnötiger Weise ins Gegenteil verkehrt. Wir hoffen, der Goldene Informationsfilter motiviert das BMJ, sein Antwortverhalten zu ändern.

Weitere Nominierungen

Das Land Vorarlberg für seine Auskunftsverweigerung bezüglich der Empfänger von Corona-Förderungen, nachdem zahlreiche weitere Behörden ähnliche Verfahren verloren hatten. Es gab über 5.000 Euro für ein Gutachten aus, ob es eine Auskunftsverweigerung rechtlich vertretbar sei, gab der Gutachterin zu wenig Informationen für eine „vollumfängliche rechtliche Analyse“ – und bekam prompt vom Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Auskunftsverweigerung rechtswidrig war.

Die in öffentlicher Hand stehende Agentur für Ernährungssicherheit (AGES), die auch nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes davon ausgeht, dass sie nicht auskunftspflichtig sei.

Die Stadt Wien, die die Standorte von Wahlplakaten der Parteien vorliegen hat, diese vor der Wahl nicht herausgab. Die Begründung: die Listen, in denen die Standorte erfasst seien, würden personenbezogene Daten enthalten. Auch das Argument, dass „interne Entscheidungsgrundlagen“ nicht anfragbar seien, das die Stadt Wien in unserem Fall schon 2018 verloren hat, machte ein Comeback. Wenig überraschend: Die Geheimhaltung hielt vor dem Verwaltungsgericht nicht, die Stadt Wien verlor.

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung für die Geheimhaltung des Stimmverhaltens von Landesräten bei der Änderung einer Jagdverordnung, die Schusszeiten für seltene Tiere regelt, mit folgender Begründung: „Würde das Stimmverhalten veröffentlicht werden, wäre es nicht auszuschließen, dass damit das Stimmverhalten eines Mitglieds der belangten Behörde künftig beeinflusst wäre.“ Dass öffentlicher Diskurs in der Regel als positiv für Entscheidungen wahrgenommen wird, hat sich wohl noch nicht bis nach Oberösterreich durchgesprochen.

23 Jahre Right to Know Day

Seit 23 Jahren macht die Zivilgesellschaft am 28. September, dem „Right to Know“-Day, international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam. Der Tag wird mittlerweile auch von den UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ zelebriert.

Das Forum Informationsfreiheit setzt sich für ein Bürger:innen-Recht auf Zugang zu staatlicher Information sowie für Transparenz in Politik und Verwaltung ein und vergibt seit 2014 jährlich die „Mauer des Schweigens“. Viele der nominierten Fälle stammen aus dem Anfrageportal des Forum Informationsfreiheit, FragDenStaat.at. Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung unserer Arbeit über FragDenStaat.at/spenden.

Erste Behörden untersagen Anfragen per E-Mail

Hürden für das neue Bürgerrecht schon in der ersten Woche – jahrelange Arbeit an Anfrage-Plattform FragDenStaat.at gefährdet – Barrierefreiheit fragwürdig

Eine der ersten Anfragen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekam vom Finanzministerium in Rekordzeit eine erste Antwort – mit fatalem Inhalt. Die Behörde habe „angesichts der kurzen Fristen“ – Erinnerung: die Frist beträgt weiterhin vier Wochen – eine „Beschränkung des elektronischen Verkehrs“ verkündet. E-Mails seien zur Übermittlung von Informationsbegehren und anderen Verfahrensschritten im Zusammenhang mit dem IFG nicht zulässig.

Bei der Gelegenheit ist auch darauf hinzuweisen, dass das Informationsfreiheitsgesetz – IFG in seinem § 7 Abs. 4 normiert, dass das Verfahren über einen Antrag auf Information ein behördliches Verfahren gemäß Artikel I Abs. 2 Z 1 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG, BGBl. I Nr. 87/2008 darstellt. Um angesichts der kurzen Fristen eine gesetzmäßige Umsetzung gewährleisten zu können, wurde für elektronische Anfragen ein Kontaktformular auf der Homerpage des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, welches durch die dazu definierten Schnittstellen eine zügige Bearbeitung durch die jeweils zuständigen Organisationseinheiten sicherstellt. Um zu verhindern, dass diese Vorkehrungen zur bestmöglichen und den Grundsätzen der Verwaltungseffizienz bei gleichzeitigem Bürgerinnen- und Bürgerservice entsprechenden Gewährleistung einer zügigen Beantwortung der Informationsbegehren unterlaufen werden, wurde zugleich in den Erklärungen zum Kontaktformular veröffentlicht, dass per E-Mail Anfragen, Anträge auf Bescheiderlassung, Säumnisbeschwerden, Beschwerden und sonstige Anbringen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG nicht zulässig sind (Beschränkung des elektronischen Verkehrs gemäß § 13 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG). Selbstverständlich sind wir dennoch bemüht, wie in gegenständlichem Fall, auch als E-Mail einlangende Informationsbegehren zügig zu beantworten.

Das einzige Kommunikationsmedium, das im Jahr 2025 jede:r benutzen kann – von der 13-jährigen, die es in der Schule lernt, zum 85-jährigen, der schon im Arbeitsleben damit gearbeitet hat – wird also von der Annahme von Anfragen nach dem neu geschaffenen Bürgerrecht ausgeschlossen. Stattdessen ein Wildwuchs von Formularen, die man jetzt einzeln überprüfen müsste: sind sie barrierefrei? Nehmen sie Anfragen aller Bürger:innen an? Bekommen Anfragesteller auch eine Empfangsbestätigung und Kopie ihrer Anfrage? Bleibt uns jetzt als einziges universelles Übertragungsprotokoll das Fax – wenn die überhaupt noch existieren?

Ist das notwendig – oder verständlich? Zuerst sei gesagt: ein Formular als zusätzliche Option, eine Anfrage zu übermitteln, könnte ein bürgerfreundlicher Schritt sein. Die Einschränkung auf die elektronische Übermittlung nur per Formular ist allerdings überschießend und explizit bürgerfeindlich. Sie ist außerdem nicht notwendig: selbst bei fünf Tagen Frist sieht zum Beispiel Estland explizit die Möglichkeit zur Übermittlung per E-Mail vor. Bereits in den Erläuterungen zum IFG wird der politische Wille klar kommuniziert: grundsätzlich sei ein relativ formloses Informationsbegehren ausreichend – und was ist ein Formular, wenn nicht eine vorgegebene Form?

Vielleicht ist die Einschränkung rechtens, aber unsere Kritik ist einerseits politisch: Hier prescht eine der größten Behörden vor und steckt in den eineinhalb Jahren, die sie an Vorbereitungszeit hatte, nicht alle Kraft in die Frage, wie man Transparenz neu leben kann – sondern hat offenbar beschlossen, dass viel oder einfach durchzusetzende Transparenz nicht in ihrem Interesse ist. Es ist das Haus, in dem Mitarbeiter:innen in Verdacht stehen „rechtswidrig Budgetmittel des österreichischen Finanzministeriums genutzt haben, um gefälschte Meinungsumfragen erstellen zu lassen“ [Wikipedia], es gilt die Unschuldsvermutung. Das Probleme hatte, diese Studien auch zu finden und am Ende einen Scan der ausgedruckten Studie (PDF) veröffentlichen musste und in dem etwa die Besetzung des Chefpostens im Finanzamts Braunau offenbar äußerst fragwürdig verlaufen zu sein scheint. Die Führungsebene genau dieses Hauses hält es offenbar im Zweifel für besser, Fragen von Bürgerinnen und Bürgern nicht rechtsgültig zu erhalten.

Untergrabung zivilgesellschaftlicher Arbeit

Eine andere Ebene unserer Kritik betrifft das von uns seit über zwölf Jahren betriebene Anfrage-Portal FragDenStaat.at. Dieses erlaubt Bürger:innnen, Anfragen an alle möglichen Behörden zu stellen – von der kleinen Gemeinde bis zu österreichischen Parlament, die es dann per E-Mail weiterleitet. Und es unterstützt die Anfragesteller:innen, indem es z.B. an auslaufende Fristen erinnert, einen guten Überblick über die laufenden Verfahren gibt. Und, Überraschung: es unterstützt Behörden, weil User:innen ihre Anfragen auch online stellen können – und nachsehen können, ob ihre Anfrage nicht schon gestellt und beantwortet wurde.

Wir waren über diese zwölf Jahre immer wieder mit verschiedenen Ministerien in Kontakt, um die Übertragung sicherzustellen. Diese unangekündigte Einschränkung trifft FragDenStaat.at im Funktionsprinzip – und tritt über ein Jahrzehnt zivilgesellschaftliche Arbeit mit den Füßen.

Wir erwarten, dass Finanzministerium und Justizministerium diese Einschränkungen zurücknehmen und zumindest eine Adresse definieren, an die die Übermittlung von Anfragen möglich ist. Anfragen über FragDenStaat.at waren die Basis für zahlreiche Erfolge vor Gericht, etwa den Zugang zu den Eurofighter-Kaufverträgen, die Offenlegung von Corona-Daten auf Gemeindeebene oder der fachlichen Begründungen zu Corona-Verordnungen. Eine Behinderung der Plattform erschwert solche Erfolge und ist ein klarer Rückschritt im Vergleich zur Zeit vor der sogenannten Abschaffung des Amtsgeheimnisses.

Bisherige Berichterstattung zum Thema:

Informationsfreiheit: Bürgerrechts-NGO feiert neues Grundrecht

Forum Informationsfreiheit veröffentlicht Anfrage-Guide und erweitert sein Portal FragDenStaat.at 

Wien, 31 August 2025 – Von Montag an gilt ein neues Grundrecht in Österreich: das Recht auf Zugang zu Informationen von staatlichen Stellen. Am 1. September treten das Informationsfreiheitsgesetz und eine Verfassungsänderung in Kraft – das Amtsgeheimnis soll nach rund 100 Jahren, zumindest auf dem Papier, Geschichte sein. 

„Österreich gibt Bürgerinnen und Bürgern als letzte Demokratie Europas das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Bei allen Schwächen, die die neue Regelung hat, ist sie dennoch ein Meilenstein in Richtung einer offenen, modernen Verwaltung. So werden neue Formen von Bürgerbeteiligung und öffentlicher Kontrolle möglich”, sagt Mathias Huter, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit (FOI). Seit zwölf Jahren setzt sich die Bürgerrechtsorganisation für ein Recht auf Zugang zu Information und mehr Transparenz in Politik und Verwaltung ein. 

Um Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen zu unterstützen, veröffentlicht das FOI heute einen Anfrage-Guide, der laufend ausgebaut und aktualisiert werden wird. 

Ebenso erweitert die NGO das Portal FragDenStaat.at, über das Anfragen einfach an staatliche Stellen gestellt, und auf Wunsch die erhaltenen Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 

„Die Bürgerinnen und Bürger haben nun ein wichtiges neues Instrument, um Transparenz einzufordern. Dafür müssen sie aber ihr Recht kennen und es ausüben können. Wir werden weiterhin einen Kulturwandel hin zu einer offenen Verwaltung einfordern”, sagt FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner. 

So plant das FOI, in wichtigen Fällen gegen die Republik vor Gericht zu ziehen: „Viele wichtige Fragen, etwa wenn es um die praktische Anwendung von Geheimhaltungsgründen und um die Gewichtung des öffentlichen Interesses an Transparenz geht, werden erst von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wir werden weiterhin fragwürdige Auskunftsverweigerungen bis vor die Höchstgerichte bringen, um durch neue Judikatur eine offene Verwaltung zu unterstützen“, sagt Hametner. 

Mehrfach hatte das FOI in Gesetzesbegutachtungen auf Schwächen hingewiesen, etwa das Fehlen einer unabhängigen Stelle für Informationsfreiheit, Hintertüren im Gesetz, die neue Geheimhaltungsgründe ermöglichen, sowie der fehlenden Sanktionen, wenn staatliche Stellen ihren Transparenzverpflichtungen nicht nachkommen. 

Für seine weitgehend durch ehrenamtliches Engagement getragene Arbeit ist das Forum Informationsfreiheit auf Spenden von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Ziel ist es nun, zumindest eine Stelle zu finanzieren, um so die praktische Umsetzung der Transparenz zu unterstützen und wichtige Gerichtsverfahren führen zu können. 

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Bürgerinnen und Bürgern erstmals, Dokumente von staatlichen Stellen anzufragen. Zur Transparenz verpflichtet sind zukünftig alle Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, ebenso wie Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Staatliche Stellen sind verpflichtet, Informationen von öffentlichem Interesse, etwa Studien, Gutachten und Verträge ab 100.000 Euro aktiv online zu veröffentlichen. 

In einem nächsten Schritt will das FOI zivilgesellschaftliche Organisationen dabei unterstützen, durch gezielte Anfragen wichtige Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen. Ende September zeichnet das FOI wie jedes Jahr kreative Auslegungen des Amtsgeheimnisses mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ aus – Nominierungen dafür nimmt das FOI noch entgegen.

Einladung: Reinfeiern in die Informationsfreiheit

Am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, über zehn Jahre öffentlicher Druck des Forum Informationsfreiheit und vieler Unterstützer*innen haben gewirkt.

Am letzten Abend der Ära des Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang, am Sonntag, 31. August 2025, wollen wir uns noch einmal treffen, die letzten Jahre Revue passieren lassen, in die Zukunft schauen und unsere Leistungen und Erfolge feiern.

Agenda: Open-Stage für Kurzvorträge über die ersten Anfragen unter dem Informationsfreiheitsgesetz und Feiern unseres gemeinsamen Erfolgs – mehr Transparenz und ein neues Grundrecht auf Informationszugang. Wer möchte, kann bis Mitternacht bleiben und in den frühen Morgenstunden des 1. September in feierlicher Atmosphäre eine erste Anfrage abschicken.

Reinfeiern in die Informationsfreiheit
31. August 2025, ab 19:00 in Wien nahe dem Volkstheater

Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 27. August unter office@informationsfreiheit.at

IFG-Materieanpassung: Regierungsvorschläge greifen Amtsverschwiegenheit-Kultur nicht an

Letzten Mittwoch hat die Regierung mit dem „Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz“ ein großes Gesetzespaket ins Parlament geschickt. Damit sollen zahlreiche Gesetze an die Rechtslage nach dem „Ende des Amtsgeheimnisses“ angepasst werden.

Das Potenzial wäre groß: hier könnte in ebenso zahlreichen Gesetzen sichergestellt werden, dass ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz eintritt und Beamte beim ersten Lesen von Materiengesetzen auch Anreize bekommen, transparent zu agieren. Wurde das Potenzial gehoben?

Um noch mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September in Kraft treten zu können, müsste es in der letzten Plenartagung vor der Sommerpause vom 9. bis 11. Juli beschlossen werden.

Schon bei der Ausgestaltung der Begutachtung kamen Zweifel auf: im Vorfeld wurden zahlreiche Einzelbestimmungen veröffentlicht. Um diese Vorschläge zu sichten, analysieren und kommentieren, ließen die Ministerien oft nur 1-2 Wochen Zeit. In die Erstellung oder Ideenfindung war, soweit wir wissen, kein Akteur aus der Zivilgesellschaft eingebunden.

Nun ja: In Rekordzeit wurde nun die Kritik der Zivilgesellschaft großteils ignoriert und nach nur etwa 3 Wochen die kaum veränderte Regierungsvorlage ins Parlament geschickt.

Dienstrecht verunsichert Beamt*innen

Ein großer potenzieller Hebel im Gesetzespakets ist die Anpassung des Dienstrechts, also der Regeln für Staatsbedienstete, durch das Bundeskanzleramt. Diese halten wir für unzureichend. Künftig soll (weiterhin) dienstrechtlich geahndet werden, wenn Sachbearbeiter*innen bei der Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und dem Interesse der Öffentlichkeit zu transparent agieren. Das Problem: Diese Abwägung kann von Sachbearbeiter*innen kaum rechtssicher durchgeführt werden.

Die Regierungsvorlage baut bereits im Vorfeld Druck auf Mitarbeitende auf. Das wird voraussichtlich dazu führen, dass Geheimhaltungsinteressen, wie schon jetzt, in der Regel der Vorzug gewährt wird. Ein Paradigmenwechsel würde anders aussehen. Unser Vorschlag: Statt dem Ergebnis der Abwägung muss der Prozess, die Umsetzung der internen Regeln und insbesondere die Dokumentation der Interessenabwägung und Auskunftserteilung in den Fokus der dienstrechtlichen Verpflichtungen gerückt werden. Das stellt sicher, dass transparentes Handeln nicht die Karriere von Verwaltungsbediensteten beeinträchtigt.

Gleichzeitig fehlen in der Regierungsvorlage Konsequenzen für die Missachtung oder Untergrabung der Informationsfreiheit. Während für die Missachtung der Geheimhaltungsinteressen zukünftig dienstrechtliche Konsequenzen vorgesehen sind, gilt dasselbe nicht für die Missachtung von Informationsinteressen. Dazu müssten dienstrechtliche Pflichten zur ordentlichen Beauskunftung und Dokumentation der Interessensabwägung geschaffen werden. Außerdem müsste im Dienstrecht die Löschung von Information nach Erhalt einer Anfrage sowie die bewusste Nicht-Veraktung relevanter Informationen geahndet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das Umgehen der Informationsfreiheit auch Konsequenzen hat.

Vage Bestimmungen im Strafrecht

Neben dienstrechtlicher Konsequenzen können Beamt*innen auch strafrechtlich für die Weitergabe von Informationen belangt werden (§ 310 StGB). Bei der Anpassung dieses Strafbestandes durch das Justizministerium ergeben sich dieselben Probleme wie im Dienstrecht. Beamt*innen können die Abwägung wohl nicht rechtssicher treffen und sind (wie schon jetzt) im Zweifelsfall besser damit bedient, zu viel geheim zu halten, als das Interesse an Informationen gebührend zu würdigen. Daher finden wir, dass Staatsbedienstete, die nach bestem Wissen und Gewissen eine Abwägung durchführen und diese auch dokumentieren, keine negativen Konsequenzen zu fürchten haben sollen. Die bisherigen Vorschläge stellen dies nicht sicher und sollten angepasst werden.

Ebenso wie im Dienstrecht fehlen auch im Strafrecht Konsequenzen für die Missachtung oder das Untergraben der Informationsfreiheit! Damit wertet das Strafrecht die Interessen auf Geheimhaltung als ein schützenswerteres Rechtsgut als das Grundrecht auf Zugang zu Informationen und bleibt ein wichtiger Ort, wo eben kein Kulturwandel weg vom Amtsgeheimnis angestrebt wird. Wichtig wäre, dass auch die Unterdrückung von Information, die Löschung von Information nach Erhalt einer Anfrage sowie die bewusste Nicht-Veraktung relevanter Informationen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wird.

Übersehene Anpassung des Bundesarchivrechts

Außerdem haben wir kritisiert, dass das Bundeskanzleramt keine Anpassung des Bundesarchivgesetzes an das neue Grundrecht auf Informationszugang vorsieht. Die aktuelle Fassung des Gesetzes dürfte der neuen Verfassungslage nicht entsprechen, denn ein Zugang ist nur zu bereits freigegebenem Archivgut (etwa nach Ablauf der Schutzfrist, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an das Archiv bereits veröffentlichtes Material) und zu Archivgut, welches die eigene Person betrifft möglich. Für eine ordentliche Umsetzung der Informationsfreiheit benötigt es aber eine allgemeine Zugangsregel zum Staatsarchiv für jede Person. Ministerien könnten also in Zukunft weiterhin (frühzeitig) Dokumente an das Staatsarchiv übergeben, um damit das Recht auf Zugang zu Informationen aus diesen Dokumenten zu umgehen. Ohne Anpassungen im Archivrecht könnte das Staatsarchiv zu einem neuen Hort der Geheimhaltung werden!

Kleine Erfolge reichen nicht aus

Auch der aus unserer Sicht verfassungswidriger Eingriff ins Grundrecht auf Zugang zu Informationen im Bildungsdokumentationsgesetz wurde in der Regierungsvorlage beibehalten. (Update 17.7.: zuvor war hier fälschlicherweise davon die Rede, dass von diesem abgesehen wurde. Wir bedauern diesen Fehler.) Hier wird vorgeschrieben, dass aggregierte Daten (etwa Durchschnittswerte) zu Schulstandorten unter dem Deckmantel des Datenschutzes geheim bleiben. Das ist unserer Einschätzung nach ein nicht notwendiges und überschießendes Sonder-Amtsgeheimnis. Der Datenschutz der Schüler*innen ist bereits durch das Informationsfreiheitsgesetz geschützt und hätte keine Ausweitung auf aggregierte Daten auf Schulebene benötigt.

Um ab September einen echten Kulturwandel weg von der Geheimniskrämerei hin zur Transparenz zu verwirklichen, ist zumindest die Anpassung des Dienstrechts hin zu Dokumentationspflichten, eine Verankerung von Informationsbegehren im Bundesarchivrecht sowie ein Strafrecht nötig, welches das Interesse an einem transparenten Staat für ebenso schützenswert hält wie die Geheimhaltungsinteressen.

Update 17.7.: Korrektur des letzten Teiles des Artikels zum Bildungsdokumentationsgesetz. Hier hatten wir fälschlicherweise den Eindruck, dass unserer Kritik am Sonder-Amtsgeheimnis für Schul-Daten Folge geleistet wurde. Dies ist in der beschlossenen Fassung nicht der Fall, das Sonder-Amtsgeheimnis bleibt bestehen.