Berufung auf Amtsgeheimnis im Fall HCB war unangebracht

Das Forum Informationsfreiheit ist schockiert darüber, dass Alfred Dutzler das monatelange Schweigen der Kärntner Lebensmittelaufsicht über HCB-Grenzwertüberschreitungen mit dem Amtsgeheimnis begründet.

“Der Bereich der Umweltinformationen ist theoretisch – auf Basis der Aarhus-Konvention und einer EU-Richtlinie inklusive deren Umsetzungen in Bundesrecht und Landesrecht – der transparenteste Bereich der österreichischen Verwaltung. Diese Gesetze sehen Veröffentlichungspflichten für die betroffene Landesbehörde vor, die in diesem Fall nicht beachtet wurden”, sagt Mathias Huter, Executive Director des Forums Informationsfreiheit.

Die Umweltinformationsgesetze sehen zwar Geheimhaltungsgründe vor – etwa für Geschäftsgeheimnisse – jedoch ist immer eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und privaten Interesse an der Geheimhaltung vorzunehmen. Bei einer mehrfachen Überschreitung von Grenzwerten eines Umweltgiftes sollte allen Beteiligten klar sein, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung gegenüber jedem Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

Besonders hervorzuheben ist, dass kein schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung besteht, wenn Unternehmen nur eine “Minderung des Ansehens der Partei in der Öffentlichkeit infolge des Bekanntwerdens umweltbelastender Tätigkeiten” als Geheimhaltungsgrund vorbringen. Das öffentliche Interesse an Information über Kontaminationen der Lebensmittelkette ist höher einzustufen als private Interessen an der Geheimhaltung wie etwa Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse.

“Dies ist ein gutes Beispiel, wie notwendig ein zentraler Informationsbeauftragter wäre, der Beamten bei Fragen um Veröffentlichungspflichten oder Abwägungen mit dem öffentlichen Interesse aktiv zur Seite steht”, sagt Huter.

Jede neue gesetzliche Regelung für die Informationsfreiheit kann zwar legitime Geheimhaltungsgründe enthalten, deren Anwendung muss aber in jedem Fall einer Abwägung mit überwiegenden Interessen der Öffentlichkeit, also der Bürger, unterzogen werden. Das Forum Informationsfreiheit betrachtet die reflexhafte Berufung auf das Amtsgeheimnis als symptomatisch für die kulturellen Probleme, die eine neue Regelung für Informationsfreiheit zu überwinden hat.

Wir fordern weiterhin eine eigene Informationsbehörde, die Behörden in Fragen zu Informationspflichten berät, behördliche Veröffentlichungspflichten überwacht, sowie BürgerInnen bei Anfragen – und im Fall von Ablehnungen – unterstützt. Eine solche Stelle hätte Dutzler bezüglich Veröffentlichungspflichten beraten und die frühzeitige Informierung der Bevölkerung im Görtschitztal ermöglichen können. Die Regierung ist jedoch weiterhin gegen die Einführung einer Informationsbehörde, wie der von ihr Anfang Dezember beschlossene Gesetzesentwurf zeigt.

Forum Informationsfreiheit erhält Demokratiepreis 2014

Der vom österreichischen Parlament alle zwei Jahre vergebene Demokratiepreis geht in diesem Jahr an das Forum Informationsfreiheit und den Verein Jugendbeteiligung Dornbirn, wie das Parlament heute in einer Aussendung bekannt gegeben hat:

Nationalratspräsidentin Doris Bures hat als Vorsitzende des Kuratoriums der Margaretha Lupac-Stiftung die heurigen Preisträgerinnen des Demokratiepreises 2014 bekanntgegeben. Die Auszeichnung wird an zwei sehr unterschiedliche und gleichzeitig sehr gleiche Projekte aus der Zivilgesellschaft vergeben. In beiden Fällen geht es um das Erlernen und die Weiterentwicklung demokratischer Mitwirkungsinstrumente. Das Kuratorium folgte damit in seiner Sitzung am 3. Dezember einstimmig den Vorschlägen der Jury.

Ausgezeichnet wird einerseits eine Jugendinitiative, die sich in Vorarlberg schwerpunktmäßig dem Thema Jugendbeteiligung auf der Gemeindeebene widmet. Andererseits wird einer vor allem im und durch das Internet getragenen Initiative, die auf die Demokratisierung von Informationen zielt, der Preis zuerkannt. Bures verlieh in ihrer ersten Kuratoriums-Sitzung ihrer Freude Ausdruck, dass der Jury-Vorschlag wieder auf zwei so außergewöhnliche Bewerbungen lautet. “Beide Preisträger stehen für das Interesse und das Engagement für Politik und Demokratie in unserer Gesellschaft. Sie liefern damit eine, wenn auch nicht immer bequeme Antwort auf die oft zitierte Politikverdrossenheit”, so die Nationalratspräsidentin.

Informationsfreiheit als Basis einer starken Demokratie

Leitgedanke des Vereins Forum Informationsfreiheit ist, dass sich nur informierte Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie einbringen können. Daher müssen die individuellen Informationsrechte gegenüber der staatlichen Verwaltung gestärkt werden. Der Verein steht für eine umfassende Kampagne zu einem Informationsfreiheitsgesetz. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, um Korruption zu erschweren, Steuerverschwendung vorzubeugen, Misstrauen abzubauen und so das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung wieder zu stärken. Auch Verwaltungsabläufe könnten so vereinfacht und/oder beschleunigt, die Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern erleichtert werden. Die Aktivitäten des Forums Informationsfreiheit finden vor allem im Internet statt. Dazu zählen “Amtsgeheimnis.at”, “FragDenStaat.at” und “Transparenzgesetz.at”. Letztere Initiative verstärkte die politischen Diskussion über eine Neuformulierung und Neuregelung des sogenannten Amtsgeheimnisses. Dieser Initiative haben sich prominente Vertreterinnen und Vertreter aus der Rechtsprechung, der Wissenschaft und dem Journalismus angeschlossen.

Der Demokratiepreis 2014 der Margaretha Lupac-Stiftung wird am 28. Jänner 2015 im Rahmen eines Festaktes im Parlament vergeben.

Die Margaretha Lupac-Stiftung

Die 1999 verstorbene Margaretha Lupac hat dem Parlament für eine gemeinnützige Stiftung insgesamt 1,5 Mio. € hinterlassen. Daraus werden seit 2004 alternierend ein Demokratie- und ein Wissenschaftspreis des Parlaments finanziert, der mit jeweils 15.000 € dotiert ist. Er kann auf bis zu drei Personen aufgeteilt werden. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die das Verständnis für die Grundlagen, die Funktionsweise und die Grundwerte der österreichischen Republik fördern und die dazu beitragen, die Bedeutung von Toleranz im Diskurs über Fragen der Politik, Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen zu vermitteln.

Menschenrechtsbefund 2014 präsentiert: Das Recht auf Informationsfreiheit

Am internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, hat die Österreichische Liga für Menschenrechte ihren Menschenrechtsbefund 2014 präsentiert. Der Bericht ist heuer in Kooperation mit dem Forum Informationsfreiheit entstanden und enthält auch ein Kapitel zum in Österreich bislang nicht gesetzlich verankerten Recht auf Informationsfreiheit.

Der Menschenrechtsbefund 2014 steht auf der Website der Liga für Menschenrechte zum download.

 

 

Amtsgeheimnis-Reform: Viele Lippenbekenntnisse, kaum inhaltliche Fortschritte

Die Regierung hat im gestrigen Ministerrat die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung und die Einführung eines Rechts auf Information beschlossen.

Ursprünglich sollte diese Reform bereits vor dem Sommer 2013 stattfinden. Im November 2013 brachten Grüne und NEOS Anträge für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, basierend auf einem von unseren Experten ausgearbeiteten Entwurf – die Anträge wurden vertragt. Im März 2014 ging ein erster Regierungsentwurf für eine Verfassungsänderung in Begutachtung, den wir vom Forum Informationsfreiheit als unzureichend kritisiert haben. Auch ein OSZE-Gutachten und die Oppositionsparteien – für die notwendige Verfassungsmehrheit benötigt die Regierung die Stimmen von FPÖ oder Grünen – sahen Verbesserungsbedarf.

Seitdem gab es keine weiteren öffentlichen Diskussionen oder Konsultationen von Seiten der Regierung, um die Kritikpunkte auszuräumen. Der nun präsentierte Entwurf ist, abgesehen von einigen stilistischen Änderungen, mit dem Gesetzesvorschlag vom März ident. 

Keine Informationsbehörde

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin keine Informationsbehörde vor, die BürgerInnen bei der Rechtsdurchsetzung hilft beziehungsweise die Verantwortung für die kulturelle Veränderung in der Verwaltung tragen würde. Erfahrungen aus vielen anderen Ländern zeigen, dass eine solche Stelle notwendig ist, um das Recht auf Informationszugang in der Praxis wirklich umsetzen zu können. 

Der langsame, zeit- und kostenintensive Gang vor Gericht als einzige Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung ist in einem klagescheuen Land kein geeignetes Mittel, um einen solchen Kulturwandel noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. In europäischen Ländern mit gut funktionierenden Informationsrechten wird diese Rolle von einer Informationsbehörde übernommen, die die verschiedenen Interessen rund um eine Veröffentlichung abwägen kann und als Erstinstanz für Beschwerden genauso wie als Beratungsinstanz für Behörden dient. 

Kulturwandel nötig

Österreich ist momentan das Land mit den bürgerInnenfeindlichsten Regelungen zum Informationszugang weltweit. “Ein grundsätzlicher Kulturwandel hin zur größtmöglichen Transparenz kann nicht auf Basis von Lippenbekenntnissen funktionieren, sondern braucht schlagkräftige Kontrollsysteme und Verantwortliche” sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.  

Fehlende Interessensabwägung

Nicht nur in dieser Frage würde das Informationsrecht in Österreich weit hinter internationalen Standards zurückbleiben. Auch die Aussage von Vizekanzler Mitterlehner im Ö1-Mittagsjournal, dass es immer “eine Abwägungsfrage sein” werde, spiegelt sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht wider: Ausnahmegründe wie Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie wirtschaftliche Interessen der Körperschaften stechen laut Entwurfstext immer die Informationsinteressen der BürgerInnen.

“So könnte ein potentieller Verlust von wenigen Euro eines Unternehmens, dass staatliche Aufträge bekommen hat, jedes Informationsbegehren zu Vergabeverfahren zu Fall bringen”, sagt Huter.

Auch die Herausgabe von Informationen, die als Grundlage für eine zu treffende Entscheidung benötigt werden, ist ein Ausschlussgrund. Diese Klausel könnte etwa missbraucht werden, um Bürgerinitiativen zeitnahen Zugang zu Studien und Dokumenten rund um Bau- und Infrastrukturprojekte zu verwehren.

Ausschlussgründe betreffen auch Parlament

Bisher konnten sich Regierungsmitglieder bei parlamentarischen Anfragen und bei verlangten Auskünften in Ausschüssen auf das Amtsgeheimnis berufen (das jetzt ja wegfallen soll). Stattdessen sollen nun laut Entwurf in die Geschäftsordnung des Nationalrats und Bundesrats die Auskunftsverweigerungstatbestände auch für die parlamentarische Kontrolle übernommen werden. Heisst also: schwammig formulierte Gründe zur Aufkunftsverweigerung würden nicht nur das Recht der Bürger einschränken, sondern auch die Kontrollmacht des Parlaments. 

Kosten und Schikanen

Laut Entwurf soll eine Gebührenregelung möglich sein. Eine solche Gebühr für Auskunftsbegehren entspricht nicht internationaler guter Praxis, da damit das Recht auf Information zu einer administrativen Dienstleistung wird, die sich nicht alle Bürgern leisten können.

Laut den Erläuterungen zum Entwurf soll auch weiterhin eine Mutwilligkeitsklausel gelten – wenn die Behörde entscheidet, eine Anfrage sei eine “offensichtlich ausschließlich schikanöse Inanspruchnahme” des Rechts auf Information, kann so die Beantwortung abgelehnt werden.

Akteneinsicht

Eine der wenigen positiven Änderungen im neuen Entwurf ist, dass in den Erläuterungen eindeutig geklärt wird, dass Bürger durch die neue Regelung auch Akteneinsicht und die Herausgabe von Dokumenten – und nicht nur von in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen – möglich werden sollen. 

Keine Diskussion

Die Entstehung des Entwurfs ist auch zu kritisieren: von Regierungsseite wurde keine öffentliche Diskussion über Kernthemen wie die schutzwürdigen Interessen des Staates oder die Rechtsdurchsetzung von Informationsinteressen angestrebt. “Ein Gesetz über mehr staatliche Transparenz in Hinterzimmern auszuhandeln widerspricht auch den selbst gesetzten Zielen der Regierung, wie sie zum Beispiel auf partizipation.at dokumentiert sind”, sagt Huter. 
Besonders bezeichnend ist, dass die Regierung nicht nur selbst keine öffentlichen Diskussionen initiiert hat, sondern sich die SPÖ, in deren Verantwortungsbereich das Thema Informationsfreiheit fällt, ausserstande sah, zu Diskussionsveranstaltungen des Forums Informationsfreiheit VertreterInnen zu entsenden. 

Das Forum Informationsfreiheit sieht die Verpflichtung von Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen als wichtigen ersten Schritt. Doch ohne zentral verantwortliche Behörde, zwingender Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und Informationszugang, ohne schlagkräftiger Rechtsdurchsetzung und ohne einem starken Bekenntnis zum dringend nötigen Kulturwandel in der Verwaltung wird die Transparenz staatlichen Handelns auch in Zukunft keine Realität für Österreichs Bürgerinnen und Bürger sein.

Informationsfreiheitsgesetz: Die wichtigsten Punkte der OSZE-Analyse

Eine Studie zu Entwürfen für ein Informationsfreiheitsgesetz, durchgeführt vom Rechtswissenschafter Bernd Holznagel der Uni Münster im Auftrag der OSZE, ist heute endlich an die Öffentlichkeit gelangt. Mehrere Monate war das Gutachten im Parlament gelegen, ohne dass es die Verwaltung an die Fraktionen weitergeleitet hatte.

Die Studie zum download

Holznagel hat sowohl den Regierungsentwurf vom März als auch einen vor einem Jahr eingebrachten Gesetzesantrag der Grünen (fast ident mit einem NEOS-Antrag), der auf einem Entwurf des Forums Informationsfreiheit basiert, analysiert.

Hier die wichtigsten Aspekte:

Holznagel lobt, dass beide Entwürfe das verfassungsrechtliche Gebot der Amtsverschwiegenheit abschaffen.

Ein Recht auf Informationen gegenüber allen staatlichen Gewalten würde errichtet. Zudem würde der moderne Transparenzgedanke in der Verfassung verankert, sei es als Staatszielbestimmung oder als Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen im allgemeinen Interesse. Österreich würde damit in der vordersten Reihe der Staaten mit einer modernen Gesetzgebung zu den Themen Informationsfreiheit und Transparenz Platz nehmen.

Jedoch sieht Holznagel bei mehreren zentralen Aspekten des Regierungsentwurfes Verbesserungsbedarf.

Effektiver Zugang 

Für Informationsfreiheit und Transparenz brauche es einen Kulturwechsel in der Verwaltung, schreibt Holznagel. Einen vom Forum Informationsfreiheit geforderten Beauftragten, der bei verweigerten Auskünften tätig werden könnte, sieht der Regierungsentwurf nicht vor – diesem zufolge müsste ein Bürger gleich beim Verwaltungsgericht auf Herausgabe von Information klagen.

Informationszugangsrechte können ihre Ziele nur optimal erreichen, wenn es einen effektiven Vollzug und Rechtschutz gibt. Diesbezüglich fehlen im Ministerialentwurf hinreichende Vorgaben.

Drohende Zersplitterung des Rechts durch Länder-Regelungen

Nach dem Entwurf des Ministerrates sollen Bund und Länder gleichermaßen für die Gesetzgebung zuständig sein – jedes Bundesland würde demnach sein eigens Informationsfreiheitsgesetz beschließen.

Da alle drei Gewalten betroffen sind, ist mit einer Vielzahl von Ausgestaltungsgesetzen zu rechnen. Hier besteht die Gefahr, dass das Recht über den Informationszugang und die Transparenz übermäßig zersplittert.

Informationsfreiheit und Transparenz können aber nur bedingt durch rechtliche Vorschriften durchgesetzt werden. Erforderlich ist vielmehr eine Veränderung der Verwaltungskultur. Angesichts der langen Tradition der Amtsverschwiegenheit in Österreich ist daher die Befürchtung groß, dass die gewährten Rechte durch die erforderlichen Ausgestaltungsgesetze übermäßig abgeschwächt oder gar ausgehöhlt werden könnten.

Ausnahmegründe

Holznagel sieht auch Verbesserungsbedarf beim Kreis von Ausnahmegründen, der seiner Ansicht nach im Regierungs-Entwurf weiter gezogen wurde “als dies in der Transparenz-VO der Europäischen Union und vielen Informationsfreiheitsgesetzen üblich ist”, wobei die österreichische Regelung nicht nur für die Exekutive gelte, wie dies etwa im Fall der EU-Regeln der Fall ist.

Jedoch sei

nicht nachvollziehbar, warum eine Verweigerung immer dann zulässig ist, wenn sie unmittelbar der Vorbereitung einer Entscheidung dient. Sicherlich ist die ungestörte Entscheidungsfindung ein wichtiges Gut, das Schutz verdient. Es gibt jedoch zahlreiche Unterlagen wie z.B. Ausschreibungsunterlagen oder Pläne auf frühen Entscheidungsstufen, die durchaus in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollten. Zudem ist auch inhaltlich gar nicht klar, was unter Entscheidungsvorbereitung gemeint ist.

Auch bei Fällen, in denen es Geheimhaltungsgründe gibt, empfiehlt Holznagel ein verbindliches Abwiegen zwischen dem Recht und Interesse auf Informationsfreiheit und entgegenstehenden Interessen:

Anders als in Art. 3 Abs. 2 der Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten fehlt es im Ministerialentwurf an einer Abwägungsklausel, die eine Balancierung des Rechts auf Informationszugangs mit entgegenstehenden Belangen verbindlich macht.

Akteneinsicht

Der Ministerialentwurf fällt jedoch hinter Art. 2 Abs. 1 der Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten zurück, weil er einen Zugang zu den Originaldokumenten (Akteneinsicht) nicht vorsieht. Ein solches Recht auf Akteneinsicht gehört heute jedoch zum europäischen ‘Standard’

#MauerdesSchweigens – Die Gewinner: Platz 1

Das waren bereits würdige Preisträger, der erste Platz ging dennoch an:
Den Stadtschulrat Wien.
Für die Untersagung der Einsicht der Eltern in die Lesetests ihrer Kinder. Ja, richtig gelesen.

Anfrage Stadtschulrat Lesetest

Die Antwort auf diese eigentlich recht unkomplizierte und alltägliche Frage lautete:

“Der Stadtschulrat für Wien ist eine Bundesbehörde und die gesetzliche Grundlage, auf die Sie sich beziehen ist ein Wiener Landesgesetz. Das Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz gilt nur für die Stadt Wien als Land oder Gemeinde. Es hat somit keine Gültigkeit für unseren Bereich. Der Wiener Lesetest ist eine reine Informationsfeststellung und enthält Textbeispiele, deren Eigentümer verschiedene Verlage sind. Die Lizenzgebühr zur Verwendung der Textbeispiele erlaubt keinesfalls eine Weitergabe an Dritte. Das ist in den Nutzungsbestimmungen des Vertrages so geregelt.”

Der Bürger ließ nicht locker, und fragte,

“bitte senden Sie mir die genaue Formulierung aus dem Vertrag mit den Verlagen, auf Grund derer es Ihnen nicht erlaubt ist, mir die Lesetests zu übermitteln.”

Was darauf folgte? Schweigen. So lange, bis die Frist überschritten war. Auf eine weitere nachfrage folgte die Beschreibung darüber, was denn im Lesetest abgeprüft würde. Hm.  Der Bürger reagierte auf dieses skurrilen Antworten so:

“Bitte haben Sie Verständnis, dass es mir als Verfechter von Informationsfreiheit und Bürgerrechten widerstrebt, mich mit unbefriedigenden Antworten einfach abzufinden. Der Hintergrund meiner Anfrage ist einfach Interesse am Inhalt und da ja tausenden Lehrer und Schüler den Test kennen, war ich einigermaßen irritiert, dass Sie ihn nicht einfach übermitteln konnten.”

Diese hartnäckige Politik des Schweigens und Widerstreben, eine einfache Bürgerfrage zu beantworten verdient den ersten Platz der #MauerdesSchweigens. Die Jury:

“Ein herrlich absurdes Beispiel für die Art und Weise wie sich Ämter gegen Transparenz wehren. Den Eltern jenen Lesetest zu verweigern den man den Kindern vorlegt, zeigt wie Ämter noch immer denken.”

 

 

#MauerdesSchweigens – Die Gewinner: Platz 2

Platz zwei für besondere Verdienstheit um die Geheimhaltung in Österreich geht an das WirtschaftsministeriumFür die Verweigerung der Nennung jener Firmen, die Eurofighter-Gegengeschäfte getätigt haben.

Ein Bürger beantragte die Liste aller Unternehmen mit vom BMWFJ anerkannten Eurofighter-Gegengeschäften. Das Wirtschaftsministerium antwortete recht kurios auf die Anfrage: Erstens: Es gebe “kein vorhandenes Wissen der Behörde”. Zweitens:  Im Gegengeschäftsvertrag sei grundsätzlich(!) Vertraulichkeit vereinbart worden.

In der Begründung des Wirtschaftsministeriums heißt es dann drittens weiter: Die Interessen der Firmen wären besonders schutzwürdig, sie könnten schließlich in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden.

Eurofighter-Ablehnung

Die Jury antwortet:

„Eine Beantwortung der Fragen zu den Eurofighter Gegengeschäften ist, so scheints, nur zu den Flugstunden des Eurofighters möglich. Da die aus Kostengründen immer öfter am Boden bleiben müssen, gibt es, leider, leider, seit Jahren keine Antworten.”

Das gibt einen verdienten zweiten Platz.

 

Doch nicht nur das Wirtschaftsministerium wird ausgezeichnet. Weil das Innenministerium mindestens ebenso sehr den zweiten Platz verdient, haben wir kurzerhand den Rang zwei Mal vergeben.  Das Innenministerium wurde ebenfalls für ein brisantes Thema ausgezeichnet:
Die intransparente Informationspolitik um das Schubhaftzentrum Vordernberg.

Ein engagierter Bürger brachte die verstrickte Geschichte um Vordernberg ins Rollen. Das Innenministerium gab auf APA-Anfrage bekannt: “Nicht hoheitliche Aufgaben”, wie etwa Küche, Reinigung, medizinische Betreuung” ausgelagert wurden, und “die Vergabe des Auftrags bei der Ausschreibung zufällig an eine Sicherheitsfirma gegangen.

Zufall? Mitnichten. Tatsächlich ging die Ausschreibung lediglich an eine einzige Sicherheitsfirma, nämlich die G4S.

Nach umfangreicher Medienkritik veröffentlichte das BMI seinen Vertrag mit der Gemeinde Vordernberg im November 2013 und behauptete in seiner Website, in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage und gegenüber Journalisten, dass die Gemeinde Vordernberg den gesamten Vertrag veröffentlicht hat. Den gesamten Vertrag? Mitnichten. Tatsächlich hat die Gemeinde Vordernberg nur einen Teil des Vertrags veröffentlicht, der keines der kritisierten Themen und nur sehr oberflächliche Beschreibungen enthält. Dass der Vertrag aus wesentlich mehr Teilen besteht, wurde verschwiegen.

Die Jury urteilt:

„Ein unwürdiges Schauspiel an verstecken und aufgedeckt werden. Das Innenministerium gab nur in kleinen Einzelstücken Informationen an die Öffentlichkeit. Wären nicht einige wenige dran geblieben, hätten sie es auch geschafft. Fast.”

 

 

#MauerDesSchweigens – Und die Gewinner sind

Wie angekündigt hat das Forum Informationsfreiheit heute die Mauer des Schweigens – den Preis für besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten – verliehen. Hier ist sie nochmal in all ihrer Pracht: Mauer des Schweigens

Aus 10 Nominierungen wurden folgende Gewinner der Mauer(n) des Schweigens 2014 ausgewählt:

Platz 2 (gleichauf): Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

für die Verweigerung der Nennung jener Firmen, die Eurofighter-Gegengeschäfte getätigt haben.

Begründung der Jury:

»Eine Beantwortung der Fragen zu den Eurofighter-Gegengeschäften ist, so scheints, nur zu den Flugstunden des Eurofighters möglich. Da die aus Kostengründen immer öfter am Boden bleiben müssen, gibt es, leider, leider, seit Jahren keine Antworten.«

Platz 2 (gleichauf): Bundesministerium für Inneres

für die intransparente Informationspolitik um das Schubhaftzentrum Vordernberg.

Begründung der Jury:

»Ein unwürdiges Schauspiel an verstecken und aufgedeckt werden. Das Innenministerium gab nur in kleinen Einzelstücken Informationen an die Öffentlichkeit. Wären nicht einige wenige daran geblieben, hätten sie es auch geschafft. Fast.«

Platz 1: Stadtschulrat Wien

für die Untersagung der Einsicht der Eltern in die Lesetests ihrer Kinder

Begründung der Jury:

»Ein herrlich absurdes Beispiel für die Art und Weise wie sich Ämter gegen Transparenz wehren. Den Eltern jenen Lesetest zu verweigern den man den Kindern vorlegt, zeigt wie Ämter noch immer Denken«

 

Die mehr Details zu den Fällen werden wir über das Wochenende hier im Blog veröffentlichen.

 

Danke der Jury, bestehend aus
Corinna Milborn (Infodirektorin Puls4)
Florian Klenk (Falter)
Ulla Kramar-Schmid (profil)
Martin Thür (ATV)
Max Schrems (Bürgerrechtsaktivist)
– Herbert Starmühler (Verband Plattform Bürgerinitiativen) und
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
für ihre Mitarbeit.

 

Die Preisverleihung

Die Entscheidung der Jury wurde bei der Preisverleihung im Rahmen der österreichischen Veranstaltung zum Right To Know Day verkündet:
Freitag, dem 26. September, ab 16:30
im Presseclub Concordia (Bankgasse 8, 1010 Wien)

Moderation: Corinna Milborn (Journalistin, Infochefin Puls4)

Danke dafür!

„Mauer des Schweigens“: Erster Amtsgeheimnis-Award für intransparentes Behördenverhalten

Am Freitag, dem 26. September, wird Österreichs erster Amtsgeheimnis-Award verliehen. „Die Mauer des Schweigens“ wurde vom Forum Informationsfreiheit (FOI) ins Leben gerufen, und wird Behörden für „besondere Bemühungen um die Verweigerung amtlicher Antworten“ verliehen. Der Award bezieht sich auf ganz konkrete Fälle, in denen Bürgern konkrete individuelle Auskünfte verweigert oder den Österreichern Informationen von öffentlichem Interesse vorenthalten werden.

Mauer des Schweigens

Am 28. September ist Internationaler Right to Know Day

Der Zugang zu Information ist ein Menschenrecht. Information ist die Grundlage der Demokratie und der sinnvollen Partizipation an politischen Prozessen. Der Preis wird anlässlich des „International Right to Know Day“ vergeben. An diesem „Tag der Informationsfreiheit“ wird international ein Zeichen gesetzt für das Recht der Bürger auf Zugang zu den Informationen ihres Staates.

Vom Schubhaftzentrum bis zu Lesetests für Schüler

Auf der Shortlist für „Mauer des Schweigens“ finden sich Fälle von umfassender politischer Bedeutung für ganz Österreich bis hin zu unmittelbarer persönlicher Betroffenheit Einzelner.

Zu den nominierten Behörden auf der Shortlist für den Award zählen unter anderem:

– das Innenministerium für die intransparente Informationspolitik um das Schubhaftzentrum Vordernberg,
– die Medizin-Uni Innsbruck für die Verheimlichung der Zahl der Studienabbrecher nach dem ersten Semester,
– das Wirtschaftsministerium für die Verweigerung der Herausgabe der Eurofighter-Gegenschäftsfirmen,
– der Stadtschulrat für Wien für die Untersagung der Einsicht der Eltern in die Lesestests ihrer Kinder,
– oder das Bundeskanzleramt für die Verweigerung der Tagesordnungen und Beschlüsse des Ministerrats.

Die Fälle von FragDenStaat.at…

Die Fälle wurden vor allem über die Anfrageplattform FragDenStaat.at nominiert; weitere online beim FOI eingereicht. Auf dieser Onlineplattform, die vom Forum Informationsfreiheit (FOI) geschaffen wurden, können Bürger Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz an Ämter und Behörden richten. Diese müssten nach geltendem Recht innerhalb von 2 Monaten beantwortet werden. Für den Fall der Nicht-Erteilung der Auskunft müssten Behörden einen Bescheid übermitteln, gegen den die Bürger bei Gericht berufen können.

…und das Verheimlichungsverhalten mancher Verwaltungsbehörden

Bei den über 200 Anfragen an Behörden zeigt sich jedoch, dass die Argumentationen mit denen Behörden versuchen konkrete Antworten auf konkrete Fragen zu verweigern, ebenso kreativ wie mannigfaltig sind. Bürger stoßen so immer wieder auf eine „Mauer des Schweigens“. Um derartiges Verheimlichungsverhalten vor den Vorhang zu holen, wurde der Amtsgeheimnis-Award ins Leben gerufen. Um den Scheinwerfer auf eine derartige Praxis zu richten, und vielleicht auf diesem Wege mitzuhelfen ein wenig Licht in die Sache zu bringen.

Preisvergabe und Jury-Entscheidung

Der Preis wurde vom Forum Informationsfreiheit (FOI) ins Leben gerufen. Die Entscheidungen wird dabei von einer Jury aus JournalistInnen und Bürgerrechtlern auf Grundlage der Nominierungen getroffen. Vergeben werden ein Hauptpreis und Preise für zwei weitere Plätze.

Die Jurymitglieder: Corinna Milborn (Infodirektorin Puls4), Florian Klenk (Falter), Ulla Kramar-Schmid (profil), Martin Thür (ATV), Max Schrems (Bürgerrechtsaktivist), Herbert Starmühler (Verband Plattform Bürgerinitiativen) und Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)

Die Preisverleihung

Die Entscheidung der Jury wird bei der Preisverleihung bekannt gegeben:
am Freitag, dem 26. September, ab 16:30
(nach Vorträgen von Gavin Sheridan und Elisabetta Tola, Start 15:00)

im Rahmen des österreichischen Right To Know Day-Events des Forum Informationsfreiheit
im Presseclub Concordia (Bankgasse 8, 1010 Wien)

Moderation: Corinna Milborn (Journalistin, Infochefin Puls4)

Über das Forum Informationsfreiheit (FOI) 

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist die zentrale NGO in Österreich für das Recht auf Zugang zu Information und wurde mit dem Concordia-Preis für Pressefreiheit 2013 ausgezeichnet.

Sie ist die Trägerorganisation der Kampagne Transparenzgesetz.at, und setzt sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in seiner derzeitigen Form, und die Verankerung eines verfassungsmäßiges Rechts der Bürger auf Zugang auf Information ein.

Dazu verfasste die Initiative gemeinsam mit juristischen Experten sogar einen eigenen Gesetzesentwurf, der mittlerweile im Verfassungsausschuss des Parlaments liegt.

Die Kampagne Transparenzgesetz.at wurde von mehr als 10.000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt und war der Auslöser, dass die österreichische Regierung die Abschaffung des Amtsgeheimnisses versprach.

fragdenstaat.at

www.informationsfreiheit.at

 

Das FOI war durch Mathias Huter in der Jury vertreten:

mathias huterMathias Huter (30) ist als neuer Executive Director bei FOI an Bord. Er war bis April knapp fünf Jahre lang in führenden Positionen für die Antikorruptionsorganisation Transparency International Georgia in Tiflis tätig. Neben den Themen Informationsfreiheit, Auftrags-Vergaben und Medienfreiheit hat er sich in Georgien auch intensiv damit beschäftigt, wie durch Transparenz Korruption, Misswirtschaft und Machtmissbrauch effektiv bekämpft werden können, und sich Bürger besser informiert in öffentliche Diskussionen und Prozesse einbringen können. Durch eine Analyse offener Daten zu öffentlichen Auftragsvergaben konnte er etwa nachweisen, dass mehr als Euro 100 Millionen an öffentlichen Aufträgen direkt an Firmen im Besitz von Parlamentariern und hohen Beamten gegangen waren. Davor als freier Journalist für verschiedene internationale und österreichische Print-Medien gearbeitet (unter anderem Die Presse, Falter, Datum und Horizont). Huter hat Journalismus an der FHWien sowie Internationale Beziehungen an der School of Advanced International Studies (SAIS) der Johns Hopkins University in Bologna und Washington DC studiert.

Freitag, 26. September: Hauptevent zum Right to Know Day 2014 + Verleihung der MAUER DES SCHWEIGENS

RIGHT TO KNOW DAY
Freedom of Information Advocates in aller Welt begehen diesen Tag um ein Zeichen zu setzen. FÜR DAS RECHT DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER AUF ZUGANG ZU STAATLICHEN INFORMATIONEN

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) und seine Kampagne Transparenzgesetz.at freut sich, wenn Sie dabei sein wollen

im PRESSECLUB CONCORDIA, BANKGASSE 8, 1010 WIEN

RTKD Programm 260914 RTKD Programm 2609

FREITAG, 26. SEPTEMBER, 15 – 17.30 UHR

15:00-15:45 GAVIN SHERIDAN (UK/Irland)
“How to use the law for good journalism – lessons from Ireland”
(Vortrag in englischer Sprache)

15:45-16:30 ELISABETTA TOLA (Italien)
„#scuolesicure/#safeschools – an investigation on school safety and italian politicians promises: talking well & acting poorly“
(Vortrag in englischer Sprache)

16:30-16:45 KAFFEEPAUSE

16:45-17:30 Preisverleihung “MAUER DES SCHWEIGENS”
Der Preis für die größten Informationsverweigerer in Österreich
Präsentation: CORINNA MILBORN

Programm zum Download: Programm #RTKD14_AT

Dienstag, 16. September: Podiumsdiskussion mit Peter Schaar

Peter Schaar Einladung

Wir freuen uns, euch zu unserer nächsten Veranstaltung einladen zu dürfen:

DIENSTAG, 16. SEPTEMBER, 19 UHR PRESSECLUB CONCORDIA, BANKGASSE 8
PODIUMSDISKUSSION

mit PETER SCHAAR

dem deutschen Bundesbauftragten (a.D.) für Datenschutz und Informationsfreiheit

„Die Rolle des Beauftragten für Informationsfreiheit

in der Demokratie“

Aufblähung der Bürokratie oder Wächter der Transparenz?

mit
Heinz Patzelt, Menschenrechts-Experte, Amnesty International Österreich
Ulrike Weiser, Die Presse
Gert Nepel, Forum Informationsfreiheit (FOI)

[facebook-event]

Eines von zwei Events zum Int’l Right to Know Day am 28. September
Save the Date: Hauptevent am Freitag, dem 26. September, 15 – 17 Uhr im Presseclub Concordia. Mehr Info bald auf www.righttoknowday.at

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Zur Person: Peter Schaar

war  Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. und Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)

Dipl.-Volkswirt, geb. 1954 in Berlin.

1980 bis 2002 verschiedenen Funktionen in der Hamburger Verwaltung, u.a. Stellvertreter des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

2002 Geschäftsführer eines Beratungsunternehmens, 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Lehrbeauftragter am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg. Seit September 2013 Leitung der EAID.

Zahlreiche Veröffentlichungen, darunter die Bücher Datenschutz im Internet (C.H. Beck Verlag, 2002), Das Ende der Privatsphäre (Bertelsmann, 2007), Total überwacht – Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen (Aufbau-Verlag, 2014).

Auszeichnungen: „Das politische Buch“ Preis der Friedrich-Ebert-Stiftung (2008); “eco Internet AWARD” (2008), “Deutscher Datenschutzpreis“ der GDD (2013), “Louis D. Brandeis Privacy Award” der US-Patientenrechteorganisation Patients Privacy Rights (2014).

Hier geht’s zu seinem Blog und hier twittert er.