Einladung: Reinfeiern in die Informationsfreiheit
Von Erwin Ernst »eest9« Steinhammer (keine Pronomen)Am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, über zehn Jahre öffentlicher Druck des Forum Informationsfreiheit und vieler Unterstützer*innen haben gewirkt.
Am letzten Abend der Ära des Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang, am Sonntag, 31. August 2025, wollen wir uns noch einmal treffen, die letzten Jahre Revue passieren lassen, in die Zukunft schauen und unsere Leistungen und Erfolge feiern.
Agenda: Open-Stage für Kurzvorträge über die ersten Anfragen unter dem Informationsfreiheitsgesetz und Feiern unseres gemeinsamen Erfolgs – mehr Transparenz und ein neues Grundrecht auf Informationszugang. Wer möchte, kann bis Mitternacht bleiben und in den frühen Morgenstunden des 1. September in feierlicher Atmosphäre eine erste Anfrage abschicken.
Reinfeiern in die Informationsfreiheit
31. August 2025, ab 19:00 in Wien nahe dem Volkstheater
Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 27. August unter office@informationsfreiheit.at
IFG-Materieanpassung: Regierungsvorschläge greifen Amtsverschwiegenheit-Kultur nicht an
Von Erwin Ernst »eest9« Steinhammer (keine Pronomen)Letzten Mittwoch hat die Regierung mit dem „Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz“ ein großes Gesetzespaket ins Parlament geschickt. Damit sollen zahlreiche Gesetze an die Rechtslage nach dem „Ende des Amtsgeheimnisses“ angepasst werden.
Das Potenzial wäre groß: hier könnte in ebenso zahlreichen Gesetzen sichergestellt werden, dass ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz eintritt und Beamte beim ersten Lesen von Materiengesetzen auch Anreize bekommen, transparent zu agieren. Wurde das Potenzial gehoben?
Um noch mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September in Kraft treten zu können, müsste es in der letzten Plenartagung vor der Sommerpause vom 9. bis 11. Juli beschlossen werden.
Schon bei der Ausgestaltung der Begutachtung kamen Zweifel auf: im Vorfeld wurden zahlreiche Einzelbestimmungen veröffentlicht. Um diese Vorschläge zu sichten, analysieren und kommentieren, ließen die Ministerien oft nur 1-2 Wochen Zeit. In die Erstellung oder Ideenfindung war, soweit wir wissen, kein Akteur aus der Zivilgesellschaft eingebunden.
Nun ja: In Rekordzeit wurde nun die Kritik der Zivilgesellschaft großteils ignoriert und nach nur etwa 3 Wochen die kaum veränderte Regierungsvorlage ins Parlament geschickt.
Dienstrecht verunsichert Beamt*innen
Ein großer potenzieller Hebel im Gesetzespakets ist die Anpassung des Dienstrechts, also der Regeln für Staatsbedienstete, durch das Bundeskanzleramt. Diese halten wir für unzureichend. Künftig soll (weiterhin) dienstrechtlich geahndet werden, wenn Sachbearbeiter*innen bei der Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und dem Interesse der Öffentlichkeit zu transparent agieren. Das Problem: Diese Abwägung kann von Sachbearbeiter*innen kaum rechtssicher durchgeführt werden.
Die Regierungsvorlage baut bereits im Vorfeld Druck auf Mitarbeitende auf. Das wird voraussichtlich dazu führen, dass Geheimhaltungsinteressen, wie schon jetzt, in der Regel der Vorzug gewährt wird. Ein Paradigmenwechsel würde anders aussehen. Unser Vorschlag: Statt dem Ergebnis der Abwägung muss der Prozess, die Umsetzung der internen Regeln und insbesondere die Dokumentation der Interessenabwägung und Auskunftserteilung in den Fokus der dienstrechtlichen Verpflichtungen gerückt werden. Das stellt sicher, dass transparentes Handeln nicht die Karriere von Verwaltungsbediensteten beeinträchtigt.
Gleichzeitig fehlen in der Regierungsvorlage Konsequenzen für die Missachtung oder Untergrabung der Informationsfreiheit. Während für die Missachtung der Geheimhaltungsinteressen zukünftig dienstrechtliche Konsequenzen vorgesehen sind, gilt dasselbe nicht für die Missachtung von Informationsinteressen. Dazu müssten dienstrechtliche Pflichten zur ordentlichen Beauskunftung und Dokumentation der Interessensabwägung geschaffen werden. Außerdem müsste im Dienstrecht die Löschung von Information nach Erhalt einer Anfrage sowie die bewusste Nicht-Veraktung relevanter Informationen geahndet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das Umgehen der Informationsfreiheit auch Konsequenzen hat.
Vage Bestimmungen im Strafrecht
Neben dienstrechtlicher Konsequenzen können Beamt*innen auch strafrechtlich für die Weitergabe von Informationen belangt werden (§ 310 StGB). Bei der Anpassung dieses Strafbestandes durch das Justizministerium ergeben sich dieselben Probleme wie im Dienstrecht. Beamt*innen können die Abwägung wohl nicht rechtssicher treffen und sind (wie schon jetzt) im Zweifelsfall besser damit bedient, zu viel geheim zu halten, als das Interesse an Informationen gebührend zu würdigen. Daher finden wir, dass Staatsbedienstete, die nach bestem Wissen und Gewissen eine Abwägung durchführen und diese auch dokumentieren, keine negativen Konsequenzen zu fürchten haben sollen. Die bisherigen Vorschläge stellen dies nicht sicher und sollten angepasst werden.
Ebenso wie im Dienstrecht fehlen auch im Strafrecht Konsequenzen für die Missachtung oder das Untergraben der Informationsfreiheit! Damit wertet das Strafrecht die Interessen auf Geheimhaltung als ein schützenswerteres Rechtsgut als das Grundrecht auf Zugang zu Informationen und bleibt ein wichtiger Ort, wo eben kein Kulturwandel weg vom Amtsgeheimnis angestrebt wird. Wichtig wäre, dass auch die Unterdrückung von Information, die Löschung von Information nach Erhalt einer Anfrage sowie die bewusste Nicht-Veraktung relevanter Informationen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wird.
Übersehene Anpassung des Bundesarchivrechts
Außerdem haben wir kritisiert, dass das Bundeskanzleramt keine Anpassung des Bundesarchivgesetzes an das neue Grundrecht auf Informationszugang vorsieht. Die aktuelle Fassung des Gesetzes dürfte der neuen Verfassungslage nicht entsprechen, denn ein Zugang ist nur zu bereits freigegebenem Archivgut (etwa nach Ablauf der Schutzfrist, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an das Archiv bereits veröffentlichtes Material) und zu Archivgut, welches die eigene Person betrifft möglich. Für eine ordentliche Umsetzung der Informationsfreiheit benötigt es aber eine allgemeine Zugangsregel zum Staatsarchiv für jede Person. Ministerien könnten also in Zukunft weiterhin (frühzeitig) Dokumente an das Staatsarchiv übergeben, um damit das Recht auf Zugang zu Informationen aus diesen Dokumenten zu umgehen. Ohne Anpassungen im Archivrecht könnte das Staatsarchiv zu einem neuen Hort der Geheimhaltung werden!
Kleine Erfolge reichen nicht aus
Auch der aus unserer Sicht verfassungswidriger Eingriff ins Grundrecht auf Zugang zu Informationen im Bildungsdokumentationsgesetz wurde in der Regierungsvorlage beibehalten. (Update 17.7.: zuvor war hier fälschlicherweise davon die Rede, dass von diesem abgesehen wurde. Wir bedauern diesen Fehler.) Hier wird vorgeschrieben, dass aggregierte Daten (etwa Durchschnittswerte) zu Schulstandorten unter dem Deckmantel des Datenschutzes geheim bleiben. Das ist unserer Einschätzung nach ein nicht notwendiges und überschießendes Sonder-Amtsgeheimnis. Der Datenschutz der Schüler*innen ist bereits durch das Informationsfreiheitsgesetz geschützt und hätte keine Ausweitung auf aggregierte Daten auf Schulebene benötigt.
Um ab September einen echten Kulturwandel weg von der Geheimniskrämerei hin zur Transparenz zu verwirklichen, ist zumindest die Anpassung des Dienstrechts hin zu Dokumentationspflichten, eine Verankerung von Informationsbegehren im Bundesarchivrecht sowie ein Strafrecht nötig, welches das Interesse an einem transparenten Staat für ebenso schützenswert hält wie die Geheimhaltungsinteressen.
Update 17.7.: Korrektur des letzten Teiles des Artikels zum Bildungsdokumentationsgesetz. Hier hatten wir fälschlicherweise den Eindruck, dass unserer Kritik am Sonder-Amtsgeheimnis für Schul-Daten Folge geleistet wurde. Dies ist in der beschlossenen Fassung nicht der Fall, das Sonder-Amtsgeheimnis bleibt bestehen.
Informationsfreiheit-Vorbereitungen: Forum Informationsfreiheit kritisiert fehlende Antworten und zu kurze Begutachtungsfristen
Von Erwin Ernst »eest9« Steinhammer (keine Pronomen)Über einen Monat nach der Übermittlung von Fragen zur Vorbereitung auf das Informationsfreiheitsgesetz vermisst das Forum Informationsfreiheit immer noch Antworten aus dem Kanzleramt und dem Justizministerium. Das Forum übt Kritik an der intransparenten Vorbereitung eines Gesetzes, das für mehr Transparenz sorgen sollte. „Wir haben etwa gefragt, wie künftig Anfragen gehandhabt werden, wie in Zukunft entschieden wird, welche Informationen proaktiv veröffentlicht werden und ob Schulungen durchgeführt wurden.“, so Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit. „Es sind nur mehr vier Monate Zeit und es ist noch viel zu tun, damit der mit dem Gesetz viel versprochene Paradigmenwechsel zu mehr Transparenz tatsächlich eintritt. Das Schweigen von Teilen der Regierung lässt befürchten, dass sie es mit der Transparenz nicht ernst meinen“, so Hametner weiter.
Andere Stellen zeigen vor, dass die Beantwortung der Anfragen deutlich zügiger vonstattengehen kann. So hat das Finanzministerium bereits nach eineinhalb Wochen erste Antworten geliefert, auch die Datenschutzbehörde und die Plattform data.gv.at meldeten sich innerhalb von zwei Wochen zurück.
Nach den ersten Anfragen des Forum Informationsfreiheit wurden die ersten Gesetzesvorschläge in Begutachtung geschickt. Einzelne Ministerien scheinen aber nicht viel Wert auf Feedback zu legen: Begutachtungsfristen von maximal 10 Tagen sind keine Ausnahme, etwa beim Universitäts- und Bildungsdokumentationsgesetz. „Die Behörden, denen vom Informationsfreiheitsgesetz ganze vier Wochen für einfache Antworten gewährt wird, geben der Zivilgesellschaft nicht einmal 10 Tage zum Lesen ihrer Gesetzesanpassungen“, kritisiert Markus Hametner.
Das Forum Informationsfreiheit wird trotz der kurzen Fristen zu einigen Regierungsvorlagen Stellungnahmen abgeben. In den bisher gesichteten Änderungen, auch auf Landesebene, sieht das Forum Informationsfreiheit verpasste Chancen: „Meist werden Verweise auf das Amtsgeheimnis mit Verweisen auf die Geheimhaltungskriterien im Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Gedanken, weniger oft in Materiengesetzen auf die Geheimhaltung zu verweisen, scheint sich niemand gemacht zu haben“. Besonders im Dienstrecht und im Strafrecht sieht das Forum Informationsfreiheit Anpassungsbedarf: „Bisher gibt es kaum Sicherheit für Beamte, die im Zweifel transparent sein wollen“. Denn im Dienstrecht und Strafrecht sind Konsequenzen für den Verrat von Geheimnissen vorgesehen. „Werden Informationen gelöscht oder rechtswidrig zurückgehalten, sind aber keine Konsequenzen vorgesehen. Unsere Forderungen für diese Legislaturperiode hatten dafür Denkansätze geliefert, die nicht aufgegriffen wurden“, so Hametner.
In Memoriam Hubert Sickinger
Von Forum InformationsfreiheitMit tiefer Betroffenheit nimmt das Forum Informationsfreiheit Abschied von unserem Mitgründer Hubert Sickinger (1965-2025).

Hubert war eine wichtige Stimme für Transparenz und gegen Korruption in Österreich und eine große Stütze unserer Organisation – selbst vor ihrer Gründung. Gemeinsam mit Mitgründer Josef Barth thematisierte er 2011 mit dem Blog Amtsgeheimnis.at absurde Fälle der Informationsverweigerung. 2012 war er Mitinitiator der Kampagne Transparenzgesetz.at und verhalf der Forderung nach einem Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild zum Durchbruch im öffentlichen Diskurs.
Er war ein Experte im besten Sinne des Wortes: Sein fundiertes Wissen über Antikorruption und Parteienfinanzierung teilte er nicht nur mit seinen Student:innen als langjähriger Lektor an der Universität Wien, sondern auch mit den Leser:innen mehrerer Standardwerke. Auf eine korrekte mediale Berichterstattung legte Hubert viel Wert. Er nahm sich stets viel Zeit, um Politikfinanzierung in hunderten von Interviews und Hintergrundgesprächen zu erklären. Er setzte seine Expertise zum Wohl der Demokratie ein, um auf Schwachstellen hinzuweisen – was dazu beitrug, dass Probleme angegangen, Regelungen gestärkt und Transparenzlücken geschlossen wurden.
Hubert war eine laute Stimme gegen Korruption und für Transparenz in der Öffentlichkeit. Hätte er sich nicht so oft so prononciert zu Wort gemeldet, und mit so klaren Worten die Schlupflöcher in Gesetzen und die Hintertüren in manchmal vermeintlichen Verbesserungsvorschlägen thematisiert, wäre seitens der Politik viel ungetan geblieben und viele Reformen wohl nicht realisiert worden.
Dank seines ehrenamtlichen Engagements und seines tiefen Fachwissens konnten wir ausführlich zu Vorschlägen verschiedener Regierungen für mehr oder weniger geglückte Versuche, das Amtsgeheimnis abzuschaffen, Stellung nehmen. Dabei war er immer darauf bedacht, nicht nur Kritik anzubringen, sondern auch jeden positiven Schritt hervorzuheben. Auch an einem Entwurf des Forum Informationsfreiheit für eine Verfassungsänderung, die darauf abzielte, Informationsfreiheit in Österreich nachhaltig zu verankern, arbeitete er maßgeblich mit. Ebenso erarbeitete er für das Forum Informationsfreiheit Stellungnahmen zu Reformen des Parteiengesetzes, die dazu beitrugen, dass Schwachstellen erkannt und nachgebessert wurden. Unser Projekt Parteispenden.at, das vor Jahren erstmals die Rechenschaftsberichte aller Parteien maschinenlesbar aufbereitete und öffentliche Geldflüsse an Parteien dokumentierte, wäre ohne seine Unterstützung kaum möglich gewesen.
Hubert war federführend bei der Ausarbeitung umfassender Analysen des „Transparenzpakets 2012“, die wir zusammen mit Dossier und Meine Abgeordneten 2017 und 2019 veröffentlicht haben. Außerdem leistete Hubert jährlich einen unverzichtbaren Beitrag zum Projekt Demokratieindex.at, in dem er die Bewertung des Bereiches Parteienfinanzierung mitverantwortete.
Huberts Tod hinterlässt eine schmerzliche Lücke – nicht nur im Forum Informationsfreiheit, sondern in der österreichischen Zivilgesellschaft. Hubert, wir werden dich vermissen!
Markus Hametner und Mathias Huter im Namen des Forum Informationsfreiheit
In den Ländern heißt die Amtsverschwiegenheit künftig Geheimhaltung
Von Erwin Ernst »eest9« Steinhammer (keine Pronomen)Im Zuge der Abschaffung des Amtsgeheimnisses im Verfassungsrang werden zahlreiche Gesetze auf Landesebene angepasst, die noch auf die alte Amtsverschwiegenheit verweisen. Aktuell haben sechs der neun Länder ihre Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Informationsfreiheit veröffentlicht. Wir haben uns angesehen, wie das Burgenland (1, 2.1, 2.2), Kärnten, Oberösterreich, die Steiermark, Tirol und Vorarlberg (1, 2) die Informationsfreiheit umsetzen wollen.
Geheimhaltung statt Amtsverschwiegenheit
Im Großen und Ganzen folgen die vorliegenden Entwürfe einem ähnlichen Schema: Sie ersetzen bisherige Erwähnungen der Amtsverschwiegenheit in zahlreichen Landesgesetze durch Begriffe wie „Geheimhaltung“ oder „Geheimhaltungsgründe“. Einige Bundesländer wiederholen zudem die Geheimhaltungsgründe aus der Bundesverfassung wortwörtlich, anstatt direkt auf die Geheimhaltungsgründe im künftigen Art 22a Abs 2 B-VG zu referenzieren. Das stellt unseres Erachtens nach eine unnötige Dopplung dar.
Fast allen Entwürfen ist gemeinsam, dass sie in diesen Verweisen oder Copypaste-Vorgängen zumindest keine explizite Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteressen und dem öffentlichen Interesse vorsehen. Sie übernehmen die Formulierung, dass eine Geheimhaltung „erforderlich“ sein muss, um den Zugang zu Informationen zu verweigern – dass bei der Einschätzung, ob etwas „erforderlich“ ist, eine Abwägung mit dem BürgerInnenrecht auf Zugang zu Information nötig ist, wird aus der Lektüre der Gesetze nicht sofort klar.
Nur Oberösterreich geht hier einen Schritt weiter und verlangt zusätzlich, dass eine Geheimhaltung auch verhältnismäßig sein muss. Woanders wird beim flüchtigen Lesen, etwa wenn ein Beamter erstmals das Gesetz anwenden muss, nicht sofort klar, dass die Geheimhaltung nicht absolut ist – eine Hürde für die Transparenz in der Praxis.
Diese schlichte Übernahme der Geheimhaltung ohne den Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zeigt, dass der versprochene Kulturwandel weg vom Amtsgeheimnis hin zur Transparenz nicht in den Ländern angekommen ist – ganz zu Schweigen davon, dass bisher nicht ersichtlich ist, dass Länder darüber nachgedacht haben, gewisse Geheimhaltungsbestimmungen zu streichen oder stark abzuschwächen.
Von konkreten Plänen in den Ländern, Transparenz durch weitergehende automatische Veröffentlichung von Informationen auszubauen, haben wir bislang auch noch nicht gehört (wenn es dafür Beispiele gibt, freuen wir uns über Hinweise!).
Keine Verbesserung bei dienstrechtlichen Verfahren
Enttäuschend ist, dass die dienstrechtlichen Verfahren kaum angepasst werden. Hier wären, wenn man den notwendigen Kulturwandel in der Verwaltung ernst nimmt, Anpassungen Richtung Transparenz besonders angemessen gewesen.
Momentan gibt es alleine Konsequenzen für zu viel Transparenz, das heißt, wenn gegen Geheimhaltungsbestimmungen verstoßen wird, jedoch keine für überschießende Geheimhaltung oder Unterwanderung der Transparenz. Im Dienstrecht hätte es die Möglichkeit gegeben, dies neu zu justieren, indem es Konsequenzen für die schikanöse Behandlung von Anfragen oder regelmäßige (rechtswidrige) Zurückhaltung von Informationen vorsieht. Das Gleiche gilt für die Nichtveraktung von relevanten Informationen oder die Löschung von Informationen nach Anfragen.
Andererseits wäre es möglich, unter gewissen Bedingungen Sicherheiten zu geben, dass zu viel Transparenz nicht dienstrechtlich geahndet werden kann. Wenn es etwa keine Wiederholungstat war, eine durchgehende Dokumentation der Anfrage und der Abwägung vorhanden ist, und so nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet wurde, sollte klar sein: auch wenn im Ergebnis die Abwägung nicht vor Gericht hält, sollten Beamte und Verwaltungsmitarbeiter*innen sich sicher sein können, dass gelebte Transparenz ihrer Karriere nicht schadet.
Tiroler Untersuchungsausschüsse
Die Tiroler Regelung zu Untersuchungsausschüssen ist ein erfreuliches Signal in Richtung echter Transparenz. Öffentlich Bedienstete dürfen sich bei Befragungen nicht pauschal auf eine Geheimhaltungspflicht berufen. Und selbst wenn die Dienstbehörde eine Geheimhaltung für notwendig hält, kann der Verfahrensleiter im Interesse der Aufklärung eine Aussage dennoch anordnen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der demokratischen Kontrolle der Verwaltung. Leider wird dieser bisher nicht von den anderen Bundesländern mitgegangen.
Archivgesetze
Die Änderungen im Landesarchivrecht sind durchwachsen. Bei der Schutzfrist gehen die Bundesländer unterschiedlich vor. Tirol, Kärnten und Vorarlberg setzen künftig auf 20 Jahre. Kärnten hatte diese Frist bereits vorher. Das Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark bleiben bei einer Schutzfrist von 30 Jahren. In allen Bundesländern kann der Zugang zu personenbezogenen Daten auch nach Ablauf der Frist eingeschränkt sein, wenn berechtigte Interessen Dritter betroffen sind.
Die Zugangsregeln nach Ablauf der Frist unterscheiden sich ebenfalls deutlich. Am weitesten geht Vorarlberg. Dort gibt es ein allgemeines Zugangsrecht für alle Personen, sofern keine wichtigen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Tirol regelt den Zugang ähnlich dem neuen Informationsfreiheitsgesetz. Zugang wird gewährt, außer wenn öffentliche Interessen oder ein übermäßiger Verwaltungsaufwand dagegen sprechen. Kärnten ermöglicht den Zugang im Einzelfall auch vor Ablauf der Schutzfrist, wenn das öffentliche Interesse überwiegt oder die Geheimhaltungsgründe weggefallen sind.
Deutlich restriktiver ist das Burgenland. Dort ist ein Zugang vor Ablauf der Frist ausgeschlossen. Auch danach kann die Nutzung verweigert werden, etwa bei hohem Verwaltungsaufwand oder konservatorischen Bedenken. Oberösterreich und die Steiermark nehmen vorerst keine Änderungen an ihren Archivgesetzen vor. Beide erlauben den Zugang erst nach Ablauf der Schutzfrist. Es ist schwer zu sehen, dass dies mit dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen – oder einem angekündigten Paradigmenwechsel weg von der Geheimhaltung – zusammenpasst.
Mehr Transparenz bei Landesgesetzblättern
Eine durch das Informationsfreiheitsgesetz angestoßene positive Veränderung ist, dass im Burgenland, in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg künftig auch Gesetzesmaterialien mit den entsprechenden Gesetzen zu veröffentlichen sind. Gesetzesmaterialien sind Texte, die im Gesetzgebungsprozess entstehen und erklären, was mit bestimmten Regelungen gemeint ist, etwa als Erläuterung. Sie helfen dabei, unklare Begriffe zu interpretieren und den Willen des Gesetzgebers nachzuvollziehen. Für das Verständnis und die Auslegung von Gesetzen sind sie deswegen ein zentrales Hilfsmittel. Daher ist es ein wichtiger Schritt, dass sie künftig in mehreren Bundesländern gemeinsam mit den Gesetzestexten veröffentlicht werden.
Burgenländische IFG-Betreuer*innen
Eine Besonderheit hält die Burgenländische Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes bereit. Hier wird in Artikel 69 eine Art IFG-Betreuer*in für das Amt der Landesregierung und für alle Bezirkshauptmannschaften geschaffen, indem eine Regelung für die Informationsfreiheit angepasst wurde, die bestimmt, dass es solche für die Auskunftspflicht geben soll. Diese sollen Bürger*innen “in Rechtsangelegenheiten Informationen […] erteilen und Beschwerden entgegen[…]nehmen.” Das ersetzt zwar keinen vollwertigen Informationsfreiheitsbeauftragten – dafür fehlen die Kompetenzen und Pflichten. Wir sind aber gespannt, wie die eigene Zuständigkeit mit der Bündelung der Aufgaben zur Informationserteilung und Beschwerdeentgegennahme funktionieren, und ob sie sich positiv auf die Transparenz im Burgenland auswirken wird.
Wie viel Transparenz und Korruptionsbekämpfung steckt im neuen Regierungsprogramm?
Von Forum InformationsfreiheitIm September dieses Jahres tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Der neuen Bundesregierung fällt damit die Aufgabe zu, die Informationsfreiheit umzusetzen. Diese Pläne stehen in Sachen Transparenz und Korruptionsbekämpfung in ihrem Programm.
Für die Regierungsverhandlungen haben wir im September konkrete Empfehlungen für die Bereiche Transparenz und Antikorruption ausgesprochen. Daher haben wir uns angesehen, was die neue Bundesregierung zu diesen Themen ins Regierungsprogramm genommen hat:
Informationsfreiheit
Das Wort Informationsfreiheit findet sich im Regierungsprogramm zweimal. Beide Male im Kapitel “Verfassung, Menschenrechte und Verwaltung”. Konkret ist die Rede von einer “Umfassende[n] Umsetzung der Informationsfreiheit” und der “Unterstützung aller betroffenen Stellen bei den Vorbereitungen für die Informationsfreiheit”. Damit bekennt sich die Regierung zwar grundsätzlich zum schon beschlossenen Gesetz, führt aber nicht aus, was sie unter einer “Umfassenden Umsetzung” versteht.
Unklar bleibt beispielsweise, ob eine “Umfassende Umsetzung” einen Verzicht auf Spezialgesetze bedeutet, mit denen der Gesetzgeber die Verfahrensregeln des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in einzelnen Bereichen aufweichen könnte. Hier hätte es einen expliziten Verzicht auf solche Spezialgesetze gebraucht.
Eine Evaluierung und Nachbesserung des IFG ist jedenfalls nicht vorgesehen. Es wäre essenziell, das Gesetz nach drei Jahren zu überprüfen und gezielt in Richtung mehr Transparenz nachzuschärfen. Dabei fordern wir zumindest:
- Die Schaffung einer unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, um die Umsetzung des IFG sowie einen Kulturwandel hin zu echter Transparenz in der Verwaltung voranzutreiben.
- Eine Ausweitung der Veröffentlichungspflichten (zum Beispiel für Verträge mit einem Wert über 50.000 €).
Mit dem IFG wird auch die vorgesehene Verfahrensdauer bei Beschwerden gegen verweigerte Informationserteilungen auf maximal zwei Monate reduziert. Doch bereits jetzt ziehen sich Verfahren aufgrund fehlender Ressourcen oft über die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist hinaus. Damit diese Frist eingehalten werden kann, bräuchte es eine bessere personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte und eine rasche Nachbesetzung offener Richterposten. Diese Vorhaben stehen jedoch nicht im Regierungsprogramm.
Vielversprechend klingt, dass die österreichische Datenstrategie konsequent umgesetzt werden soll. Abzuwarten bleibt, wie konkret der angekündigte erweiterte Zugang zu öffentlichen Daten für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie die geplante Öffnung des Zugangs zu Registern für Gemeinden und Länder umgesetzt werden.
Archivgesetz
Es wird die “Prüfung der Modernisierung der Archivierungs- und Dokumentationspflichten in der Verwaltung[…]” angekündigt. Das kann ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber ohne klare Vorgaben bleibt ungewiss, ob daraus echte Verbesserungen folgen. Eine wirksame Reform müsste sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse von Amtsträger*innen nachvollziehbar bleiben, private Kanäle für amtliche Kommunikation ausschließen, und das gezielte und unrechtmäßige Löschen von Nachrichten und Informationen etwa mittels „selbstlöschender Nachrichten“ verhindern.
Antikorruption
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung gibt es einige positive Aussagen im Regierungsprogramm. Die angekündigte “Stärkung der Qualität und Effektivität von Korruptionsermittlungen” und die “Überprüfung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung […]” sind wichtige Punkte. Insbesondere die angekündigte Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die statt der Justizministerin an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften stehen soll, kann die Risiken einer politischen Einflussnahme in Verfahren reduzieren. Eine umfassende nationale Antikorruptionsstrategie mit detaillierten Plänen und regelmäßiger Überprüfung, wie wir sie fordern, fehlt. Damit bleibt abzuwarten, welche konkreten Schritte gesetzt werden, um diese Vorhaben wirksam umzusetzen.
Wir begrüßen, dass beim Schutz von Hinweisgebern Gesetze gegen sogenannte “SLAPP-Klagen” vorgesehen sind, “um missbräuchliche Klagen zur Einschüchterung von Whistleblowerinnen oder Whistleblowern” zu verhindern. Jedoch sind auch andere Akteure, etwa Journalist*innen und Medien von SLAPP-Klagen betroffen, für die dieser Schutz ebenfalls gelten sollte. Dieser Schutz findet sich im Regierungsprogramm im Kapitel Zivilrecht, muss unserer Ansicht nach aber ebenfalls für den öffentlichen Bereich gelten. Der Absatz zum Schutz von Arbeitnehrmer*innen im Öffentlichen Dienst zum “Schutz vor ungerechtfertigten Einflussnahmen ([…] Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, Korruptionsbekämpfung)” stimmt uns diesbezüglich zuversichtlich.
Parteiengesetz
Die im Regierungsprogramm angekündigte Evaluierung, inklusive Lückenschluss im Parteiengesetz unter Einbindung von Expert*innen, ist dringend notwendig. Allerdings bleibt die neue Regierung an dieser Stelle ebenfalls vage, was darunter zu verstehen ist. Ein erfolgreicher Lückenschluss müsste jedenfalls die Einführung eines neuen Straftatbestands der illegalen Parteienfinanzierung umfassen.
Aus unserer Sicht braucht es zumindest die Offenlegung der Wahlkampffinanzierung vor der Wahl. Außerdem muss unterbunden werden, dass staatliche oder staatsnahe Stellen in Partei-Medien Inserate schalten oder Sponsoring betreiben. Darüber hinaus sollten die aktuellen Bestimmungen auch auf die Parlamentsklubs und Wahlkämpfe zum Bundespräsidenten ausgeweitet werden.
Fehlende Punkte
Besonders vermissen wir im Regierungsprogramm den Beitritt zur Tromsø-Konvention des Europarates, die internationale Mindeststandards zum Zugang zu amtlichen Dokumenten festlegt. Ebenso fehlt der Beitritt zur Open Government Partnership. Durch gemeinsame Aktionspläne würde diese eine bessere Zusammenarbeit von Regierung und Zivilgesellschaft bewirken. Zusätzlich bekäme Österreich einen besseren Zugang zu internationalen Best-Practice-Beispielen.
Eine Offenlegung von wirtschaftlichen Interessen und damit einhergehenden Interessenkonflikten von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern, leitenden Beamt*innen und weiteren Entscheidungsträger*innen fehlt ebenfalls. Im Bereich des Parlamentarismus gäbe es zudem die Möglichkeit, mit der der Verabschiedung eines echten Code of Conduct Abgeordneten Anleitungen zum Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Einladungen, usw. mitzugeben. Die Verwendung der Abstimmungsanlagen im Parlament könnte zusätzliche Transparenz des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten schaffen.
Aktuell sind bei Rechtsstreitigkeiten zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) die ordentlichen Gerichte zuständig. Da es bei der Informationsweitergabe nach dem IWG in der Regel um staatliche Informationen und Datensätze geht, fordern wir, dass stattdessen die Verwaltungsgerichte zuständig sein sollen. Dort gibt es nämlich kein Risiko eines teuren Verfahrens durch hohe Gerichtsgebühren oder die Übernahme von Anwaltskosten.
Obwohl das Regierungsprogramm einige positive Ansätze enthält, mangelt es an ambitionierten Vorhaben. Viele Punkte bleiben vage, sodass offen ist, welche Fortschritte tatsächlich erzielt werden. Letztlich wird die Umsetzung entscheidend sein, wir werden die Regierung bei Gelegenheit an unsere Forderungen erinnern.
Informationsfreiheit – Expert:innen warnen vor Fehlern auf letzten Metern
Von Forum InformationsfreiheitInformationsfreiheit: Expert:innen warnen vor Fehlern auf letzten Metern
Zwei Bruchstellen sollten laut Expert:innen vor Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes beseitigt werden, sonst drohen Probleme mit der Durchsetzung der Informationsrechte und bereichsspezifische Amtsgeheimnisse. Diese könnten Korruption und Intransparenz weiterhin ermöglichen.
Wien, 17.1.2024 – Vertreter:innen der Organisationen Epicenter.works, Forum Informationsfreiheit und Saubere Hände bekräftigen nach dem Hearing im Verfassungsausschuss die historische Verantwortung der Parteien, nach fast 11 Jahren politischer Versprechen ein starkes Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen. Anhand der Fragen im Ausschuss zeige sich aber, dass es noch heikle Stellen gibt, an denen dringend nachgeschärft werden muss. Neben etlichen Verbesserungen gegenüber der aktuellen Gesetzeslage betrachten die Vertreter der Zivilgesellschaft die Umsetzung im internationalen Vergleich als unambitioniert und fordern die Behebung zweier schwerwiegender Mängel vor dem geplanten Beschluss im Nationalrat am 31. Januar. Nur ein durchsetzungsstarkes Informationsfreiheitsgesetz könne Machtmissbrauch, Amtsmissbrauch und Korruption verhindern.
Sollbruchstelle 1: Nachrang vor allen anderen Gesetzen
Der schwerwiegendste Mangel: die Informationsfreiheit könne mit beliebigen anderen Bundes- oder Landesgesetzen ausgehebelt werden. So könnten Regierungen und Gesetzgeber in Land und Bund z.B. auch in Zukunft Blackboxen wie die COFAG schaffen, die erstmal jahrelang von der Informationsfreiheit ausgenommen wären, denn wenn Informationszugangsregeln in anderen Gesetzen existieren ist das vorgeschlagene Informationsfreiheitsgesetz „nicht anzuwenden“. „Damit wären bereichsspezifische Amtsgeheimnisse möglich, die Bürger:innen erst vor dem Verfassungsgericht bekämpfen müssten“, betont Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit.
Sollbruchstelle 2: nicht einmal Richter können Einblick erzwingen
Wenn die Behörde Informationen nicht herausgeben will, dann bleibt nur der Weg zum Verwaltungsgericht. Jedoch fehlt im Gesetz die ausdrückliche Möglichkeit für Richter:innen die Dokumente einzusehen, über deren Herausgabe sie zu entscheiden haben. Es gab in der Vergangenheit schon Fälle, in denen die angefragte Behörde den Richter:innen den Zugang zu den Dokumenten versagt hat. So kann der Rechtsschutz nicht funktionieren. „Auch für die Prüfung, ob tatsächlich Datenschutz-Probleme vorhanden sind, muss sichergestellt werden, dass Richter anhand der konkreten Informationen entscheiden können“, so Thomas Lohninger von Epicenter.works und verweist auf ein Verfahren des Forum Informationsfreiheit beim Verwaltungsgericht Wien sowie die Verwaltungsrichtervereinigung, die auch Regeln zum Informationszugang fordert.
Korruption wird möglich, wenn staatliches Handeln im Geheimen stattfinden kann. Transparenz ist der Schlüssel der Korruptionsbekämpfung. „In dem jetzigen Gesetz ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle relevanten Dokumente veröffentlicht werden müssen. Weder wird kontrolliert, ob diese veröffentlicht werden, noch sieht es Sanktionen vor, wenn dies nicht geschieht. Für eine effektive Korruptionsbekämpfung wäre das aber wesentlich “, sagt Ursula Bittner von Saubere Hände.
Beilagen:
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Link zur Aufzeichnung des Hearings im Verfassungsausschuss vom 15. Jänner 2024.
- Link zur letzten uns bekannten Version des Gesetzesentwurfes
Unsere Einschätzung im Verfassungsausschuss
Von Forum InformationsfreiheitAm Montag, 15.1.2024, war Forum Informationsfreiheit–Vorstandsmitglied Markus Hametner im Verfassungsausschuss des Parlaments geladen, um zu einem (abgeänderten) Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz Stellung zu nehmen. Wir veröffentlichen hier den vom Parlament bereitgestellten Entwurf, das Manuskript des Eingangsstatements von Markus Hametner sowie den Link zum aufgezeichneten Livestream auf der Parlaments-Homepage.
Sg. Damen und Herren,
in zwei Wochen werden es elf Jahre, seit das Forum Informationsfreiheit erstmals die Forderung nach einem Transparenzgesetz erhoben hat. Einem Transparenzgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu staatlichen Informationen ermöglicht, eine proaktive Veröffentlichungspflicht in einem zentralen Register vorsieht, nach internationalem Vorbild überwacht und kontrolliert von einem oder einer unabhängigen Informationsbeauftragten. Und es werden bald elf Jahre sein, seit alle im Parlament vertretenen Parteien zugesagt hatten, die Forderungen dieser Petition umzusetzen.
Heute sprechen wir über ein Gesetz, das Ansätze dieser Forderungen umsetzt. Ich werde die Verbesserungen ansprechen, muss aber in Folge auch auf ambivalente und problematische Punkte hinweisen.
Die wichtigsten Verbesserungen: Eine längst überfällige Klarstellung, dass ein Bürger bzw. eine Bürgerin das Recht auf staatliche Informationen und Dokumente hat, und nicht nur mit vagen Auskünften abgespeist werden kann. Der neu vorgesehene Informationszugang gegenüber vom Staat kontrollierten privaten Organisationen. Diese beiden Verbesserungen sind Meilensteine in den Informationsrechten und werden in der Praxis für Journalistinnen, Wissenschafter und Bürger eine große Verbesserung bewirken.
Fristen und Veröffentlichungspflicht ambivalent
Ambivalent ist das Thema Fristen: Zwei Monate für die Verschriftlichung einer schon erfolgten Entscheidung – und nichts anderes ist die Frist für die Bescheiderstellung – ist aus Sicht von Bürger:innen wirklich nicht nachvollziehbar. Gegenüber dem absurden HALBEN JAHR wie aktuell ist es natürlich eine Verbesserung. Nicht weniger absurd ist, dass Behörden sich für eine Antwort weiterhin bis zu acht Wochen Zeit nehmen können. Aber zumindest nicht 16 Wochen, wie im SPÖ-ÖVP Entwurf im Jahr 2015 vorgesehen.
Zur proaktiven Veröffentlichungspflicht: Eine Pflicht ist nur so gut wie ihre Kontrolle und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Weder Kontrolle noch Konsequenzen sind hier enthalten. Damit wird nicht nur verhindert, dass Bürger:innen unterlassene Veröffentlichungen von einem Gericht bewerten lassen – auch Verantwortungsträger, die solcher Kritik ausgesetzt sind, haben keine Chance von Gerichten Recht zu bekommen. Stellen, die wollen, werden Informationen veröffentlichen. Die, die nicht wollen, nicht. Wie schon jetzt.
Problem 1: Nachrang
Zum Nachrang in § 16: An dem SPÖ-ÖVP-Entwurf vor über sieben Jahren gab es eine große Schwachstelle: dass in anderen einfachen Gesetzen zusätzliche Ausnahmen geschaffen werden konnten. Das übertrifft der Vorschlag, den Sie nun mit Verfassungsmehrheit beschließen wollen: andere einfache Gesetze werden das mühsam ausverhandelte, mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene Informationsfreiheitsgesetz als Ganzes unanwendbar machen können. Eine in letzter Minute ohne Erklärung dazu gekommene Sollbruchstelle, die Behörden und Regierungen erlauben wird, Informationserteilungen um Jahre zu verzögern.
Machen wir es konkret. Ein Corona-Förderungs-Gesetz, das ermöglicht, Anfragen erstmal jahrelang nicht zu bearbeiten, vielleicht mit allgemeinen Geheimhaltungsgründen, exorbitanten Gebühren? Ein Vorarlberger-Bürgermeistergehalt-Geheimhaltungsgesetz, das die Offenlegung erst Jahre nach einer Amtszeit vorsieht? Solange die Gesetze „Informationszugangsregelungen“ enthalten wird das ganze Verfahren mit kurzen Fristen, Gebührenbefreiung etc unanwendbar. Bis ein Höchstgericht die Gesetze kippt, was trotzdem die Verfügbarkeit von relevanten Informationen um Jahre verzögert.
Problem 2: Rechtsschutz
Der Rechtsschutz bleibt gleich – obwohl Ihnen die Probleme bekannt sind: Etwa jahrelange Verfahren, die selbst nach Höchstgerichts-Entscheidungen nicht zur Informationserteilung führen. Und Richter:innen, die die angefragten Informationen nicht einsehen können. Verbesserungen dazu sind aus dem Entwurf nicht herauszulesen.
Um das zu betonen: das Gesetz sieht ausschließlich vor, dass der Verfahrensakt zum Gericht geht. Behörden nehmen die angefragten Informationen nicht in diesen Verfahrensakt auf. Es gibt keine Möglichkeit, eine Ergänzung dieses Akts zu erzwingen. Ein Richter hat – wenn es die Behörde nicht will – keine Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Andere Ländern haben eindeutige Regeln dazu.
Ein letzter Punkt: Im Wiener Koalitionsvertrag ist ein Informationsfreiheitsbeauftragter vorgesehen, wir sehen nicht, wie er mit diesem Gesetz umsetzbar wäre. Ermöglichen Sie die Schaffung von Informationsfreiheitsbeauftragten zumindest dort, wo es den politischen Willen dafür gibt.
Das Gesetz bringt Verbesserungen und stärkere Bürgerrechte, diese sollten nun auch beschlossen werden.
Es bleibt aber gegenüber internationalen Vorbildern in vielen Punkten besonders dort zurück, wo es darum geht, dass die Transparenz auch bei den Bürgern ankommt.
Die Sollbruchstellen sind teilweise erst im Entwurf von Oktober dazu gekommen, sie wären einfachst ausräumbar. Unsere Vorschläge dazu liegen Ihnen vor.
Österreich und die Bevölkerung verdienen ein fortschrittliches und mutiges Informationsfreiheitsgesetz – ja, dazu braucht es auch Mut durch den Gesetzgeber. Nur dadurch kann es zu dem nötigen tiefgreifenden Kulturwandel kommen, von dem Österreich nur profitieren kann.
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Link zur Aufzeichnung des Hearings im Verfassungsausschuss vom 15. Jänner 2024.
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